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31

10.05.2007, 11:01

Zitat

Original von GWC|lazy

Zitat

Original von _JoD_Dragon
Wenn man nicht Nachweisen kann wer gefahren ist wird nach langem Schriftverkehr und was weiss ich nicht alles im endeffekt der Halter des Fahrzeugs haftbar gemacht . Punkt ende aus die Maus da gibbet kein dubio pro reo blabla


als ob die bock auf ewig langen schriftverkehr hätten


Bei Geschwindigkeitsvergehen, zumindest bei solchen, wo´s schnell genug für Punkte oder gar Parkverbot war, kann man davon ausgehen, dass der Halter die Auflage bekommt, künftig ein Fahrtenbuch zu führen. Haftbar machen können sie ihn für dieses Geschwindigkeitsvergehen nicht, Dragon. Als Halter wirst Du zwar zunächst angeschrieben, aber wenn Du sagst, Du bist nicht gefahren, bleibt es zunächst dabei.

Ein Fahrtenbuch ist mega-nervig und beim nächsten mal gibt es keine Ausreden mehr. Wird das Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß geführt, ist dann der Halter dran.

Btw. muss der Verwandte 1. Grades keinen Führerschein haben, um gefahren zu sein. Nur wird´s dann noch haariger, weil Du das Fahrzeug nur jemand überlassen darfst, der die entsprechende Fahrerlaubnis besitzt. ;)

Yezariael

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32

10.05.2007, 22:08

Da bekommst du die Strafe aber laut Gesetz nur wenn du Beifahrer bist und jemand ohne Lappen fährt....