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Original von TKCB_Cranberry_
Es handelt sich hierbei ja um eine Auktion, bedeut, daß der Meistbietende den Zuschlag erhält -fertig. Tritt dieser zurück, kann nicht einfach der Zweite automatisch den Zuschlag erhalten. Das würde den Sinn einer Auktion auf den Kopf stellen. Man kann den Zweiten natürlich fragen, ob er noch Interesse hat, aber mehr nicht! Der Auktionator hat dann Pech.
Voraussetzung ist natürlich, daß man vorher eine Nachricht bekommen hat, daß man erstmal nicht gewonnen hat und das ist hier ja der Fall!
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Original von SiA_Ritter
Ich hatte vor 2 Jahren auch mal einen netten Käufer für mein Auto. Der hat mich auf 3000 DM Schadensersatz verklagt, weil ich ihm als Höchstbietenden nicht das Auto verkauft habe.
Die Rechtslage war damals sehr umstritten, Rechtschutz wollte nicht einspringen. Naja.....war eine Lehre für mich ! Jedenfalls habe ich ihm das Auto nicht mehr geben wollen Achtung Ironie.........
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Original von SiA_MaxPower
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Original von SiA_Ritter
Ich hatte vor 2 Jahren auch mal einen netten Käufer für mein Auto. Der hat mich auf 3000 DM Schadensersatz verklagt, weil ich ihm als Höchstbietenden nicht das Auto verkauft habe.
Die Rechtslage war damals sehr umstritten, Rechtschutz wollte nicht einspringen. Naja.....war eine Lehre für mich ! Jedenfalls habe ich ihm das Auto nicht mehr geben wollen Achtung Ironie.........
gabs da noch kein mobile.de oder autoscou24.de ?
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vielen Dank fuer Ihre Anfrage, was Sie tun koennen, wenn Sie wieder
Hoechstbieter sind.
Kaeufer koennen nur unter aussergewoehnlichen Umstaenden von Ihrem Gebot
zuruecktreten. Ebenfalls koennen Verkaeufer Gebote auf Ihre Auktion
streichen, wenn gute Gruende dafuer vorliegen.
In beiden Faellen wird der Zweitbieter wieder der Hoechstbieter.
Der Zweitbieter hat jedoch keinerlei Verpflichtung. Das bedeutet, dass
dieser Bieter den Artikel nicht kaufen muss. Umgekehrt muss der Anbieter
den Artikel auch nicht an diesen Zweitbieter verkaufen.