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1

05.01.2017, 17:02

Mietrecht Mieterhöhung!

Kenne mich zwar eigentlich ganz gut aus im Mietrecht, würde mir aber gern andere Meinungen anhören.

Sachverhalt:
Habe seit 1. Nov.2016 neuen Vermieter. Der hat nix besseres zu tun, als mir durch die Hausverwaltung am 19.11 sofort eine
Mieterhöhung um ca.20% reinzuwürgen. Fälligkeit wäre der 01.01.2017

Wichtig ist allerdings der genaue Wortlaut(meines Wissens):

im Auftrag des neuen Eigentümers Herrn xy teile ich Ihnen mit, dass sich die Miete für ihre Wohnung ab dem 01.01.17 auf xy im Monat erhöht.
Die letzte Mieterhöhung war vor 9 Jahren. Die N.kostenzahlung bleibt unverändert. Daraus ergibt sich folgende monatl.Zahlung von xyz
Bitte veranlassen Sie dieerhöhte Mietzahlung rechtzeitig.

Heute bekam ich ein weiteres Schreiben, dass die Mietzahlung unverändert sei und ich die mietzahlung ordnungsgemäß sicher stellen soll.

Habe bisher nämlich NICHT gehandelt, weil nach meinem Wissen:

a) die Frist bis zur gewünschten Zustimmung nicht eingehalten ist. Sie ist bis zum 01.02.17!
b)der Wortlaut des Mieterhöhungsverlangens eine klare Forderung ist u. nicht um Zustimmung gebeten wurde!
c)es überhaupt keine Begründung gibt!!!

Das es 9 Jahre keine Erhöhung gab, ist eine reine Feststellung, aber keine Begründung

d)ich durch die erhöhten 20%, meines Wissens über vergleichbare Wohnungen des Mietspiegels liegen würde!

Nun meine eigentliche Unsicherheit,....
Soll ich alles weiter ignorieren oder einen Widerspruch machen? Denn eine Zustimmung lehne ich aus genannten Gründen ab.
Normal hätte er 3 Monate Frist um mich auf zustimmung zu verklagen...das würde ich locker riskieren.

Unsicher bin ich wegen Zahlungsverzug und einer drohenden fristlosen Kündigung, wenn ich jede Mahnung ignoriere.

2

05.01.2017, 18:37

Soviel Text aber das wichtigste hast du nicht rein geschrieben, was erwartest du dir davon wenn du den "Kopf in den Sand" steckst?
Der Vermieter hat sicher Fehler gemacht aber was denkst du kann man bestenfalls erwarten wenn Du jetzt nicht zahlst?

3

05.01.2017, 19:22

Was ich erwarte? Zumindest erstmal nicht zahlen zu müssen, noch dazu weil unbegründet! Auch wenn es womöglich nur ein Zeitspiel ist.
Aber Zeit ist gespartes Geld. Auch wohne ich hier 27 Jahre u. habe 4 Vermieter gehabt. Da weiss ich genau was hier getan wurde und was nicht!!!
Da lass ich mir von so einem Vermieternewbie bestimmt keine ungerechtvertigte Mieterhöhung reinwürgen. Der soll klagen u. jämmerlich darin ersaufen.

Wer noch nichtmal mit Anstand ,,Hallo sagen kann und persönlich abfragen kann, obs Probleme geben würde und mich in seine Finanzierung ziehen möchte nach wenigen Wochen, kann mich echt am A...
Es wird nicht nur das Recht hoffentlich auf meiner Seite sein, sondern auch die Moral!

4

05.01.2017, 21:07

Naja ich find nach 9 Jahren eine Mieterhöhung nicht so dramatisch aber vielleicht sieht man das anders wenn man sie bezahlen muss... :)

5

06.01.2017, 08:50

Im ersten Moment könnte man das tatsächlich so sehen, aber....

Du hast schon richtig erkannt, wenn man es selber bezahlen muss! Dann hast du natürlich nicht die benötigten Informationen über Baujahr, Zustand ect.
In fast 30 Jahren Mietzeit in einem Gebäude von 1890 kann einiges am Zustand u. Mitmietern ect. passieren. Noch dazu wenn deine Vermieter das Objekt nur als Geldanlage benutzen und Null investieren u. alle Kosten oder Probleme jahrelang auf den Mieter abwälzen. Schon deshalb hatten sie ,,nur,, erhöht als es ,,Neue Fenster,, gab. Selbst die Wohnlage bzw. das Wohnumfeld hat sich sehr stark verändert in der Zeit.
Dies ist alles nicht vergleichbar mit Mietverhältnissen die vielleicht erst wenige Jahre bestehen. Da könnte man sagen, ja warum ziehst dann ein, in so eine Bude?!
(und Ausziehen ist vorerst keine Alternative, da Wohnraum in D nunmal stark begrenzt ist(wen wunderts?!))

Aber zurück zur Mieterhöhung, dort gibt es nunmal Regeln! Und eben auch Pflichten des Vermieters nach dem BGB! Und nicht nur Pflichten des Mieters.....

6

06.01.2017, 15:19

9 Jahre keine Mieterhöhung *sabber*
Hier machen viele Vermieter grundsätzlich Staffelverträge, die Erhöhungen im Zweijahrestakt beinhalten. Natürlich keine 20%, sondern kleine Schritte, z. B. 50 oder 60 Euro. Aber das läppert sich. Innerhalb der letzten 10 Jahre haben sich hier manche Wohnungspreise verdoppelt (ohne, dass irgendwas nennenswert erneuert wurde).

Mir fehlt das rechtliche Fachwissen, aber grundsätzlich würde ich erst mal den Dialog mit dem neuen Eigentümer suchen (bzw. hätte es sofort nach Erhalt des Schreibens getan) und darauf aufmerksam machen, dass die Frist nicht eingehalten ist etc. Anstatt sofort rechtliche Schritte zu unternehmen / Stress zu machen.

7

06.01.2017, 15:28

Du siehst da was falsch!
Ich hab oben geschrieben, dass ich mir gerade von dem ,,Neuen,, den Dialog gewünscht hätte. Auch hätte ich bestehehende Probleme ansprechen können.
Aber was tur ,,er,,? Schickt mir ne rechtswidrige Mieterhöhung per Hausverwalter!
Und rechtliche Schritte muss er nun beschreiten und nicht ich! Ich mache gaaarnix u. bezahl nur brav meine alte Miete. :music:

8

06.01.2017, 23:41

(und Ausziehen ist vorerst keine Alternative, da Wohnraum in D nunmal stark begrenzt ist(wen wunderts?!))
soll das soviel wie "Danke Merkel!!!" heißen?

9

07.01.2017, 09:55

,,Danke,, eher an die komplette Einwanderungspolitik der letzten 50 Jahre, die paar Flüchtlinge machen den ,,Kohl,, nicht fett. ;(

Das wolltest doch hören, oder?! :rolleyes:

10

07.01.2017, 21:20

hab jetzt keine spezielle antwort hören ?(

Yezariael

Erleuchteter

Beiträge: 5 150

Wohnort: ... da wars dunkel und kalt...

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11

08.01.2017, 12:04

Wende dich an den Verbraucherschutz. Glaube das kostet zwar 10 Euro, ist aber günstiger als ein Anwalt.
Alles was ich bisher über die Mietpreisbremse gelesen habe ist, dass sie Erhöhungen auf max 10% deckelt,
Aber vom Mieter eingeklagt werden muss X( ?(

Jedenfalls sind Verbraucherschutz und Mietschutzbund genau dafür die Ansprechpartner.
Und wenn du mit dem neuen Eigentümer in Kontakt trittst, sind die beiden Institutionen auch gute Hausnummern im Rücken.

Leidiges Thema wenn du mich fragst :(

Ps: glaube auch, dass das Schreiben bzw. die Forderung unzulässig ist , aber bin kein Anwalt :O

Zitat

Original von Antares
Sex ist nicht so schön, wie man es sich beim wixen immer vorstellt.

12

08.01.2017, 15:20

Ich würde an Deiner Stelle zum Mieterverein gehen, wenn hier im Masters nicht grade ein auf Mietrecht spezialisierter Anwalt unterwegs ist würde ich mich nicht auf gefährliches Halbwissen verlassen. Letzten Endes kostet Dich das unter Umständen nicht nur Geld sondern unter Umständen auch viel Zeit und Ärger.

Einfach nicht reagieren ist meistens keine gute Idee. Wenn ich die Informationen (vgl. http://www.finanztip.de/mieterhoehung/) nicht missinterpretiere musst Du reagieren und hast auch nicht mehr viel Zeit dazu. Der Ablauf des übernächsten Monats wäre dann ja schon Ende Januar.

13

09.01.2017, 20:37

Danke für die Ideen!

Also nach meinen Recherchen ist schweigen ok. Ich warte darauf das er Eier hat und klagt. In der Klage würde ich zusätzlich erreichen wollen, dass eine Mieterhöhung
auch in Zukunft flach fällt. Da Mietspiegel für den Zustand und Baujahr überschritten wäre.

Ja leidiges Thema!
Eine Art von Mahnung kam schon ^^ am 05.01.

Verbraucherschutz hab ich mir angeguckt, die nehmen für jeden Brief ect. extra Kohle.
Mieterbund war ich ca. 15 Jahre, kann ich mir nimmer leisten..ist glaub Jahresbeitrag 80 euro. Ist zwar etwas nervenschonender, aber sind auch bissl unfreundlich dort.
Wenn dann per PKH kostet Anwalt 10 Dollar 8)

Wir schaffen das...schon^^

Wo ist denn Cola?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »E_Mielke« (09.01.2017, 20:43)


14

10.01.2017, 09:04

Bin zwar nicht Cola, aber ich geb trotzdem mal meinen Senf dazu. Als erstes zum Thema "nicht melden". Grundsätzlich wird es, solltest du dich nicht melden und weiterhin deine normale Miete zahlen, so wertet als hättest du die Mieterhöhung abgelehnt. Daraus folgt, sollte der Vermieter Recht haben mit seiner Erhöhung, dass er dich fristlos kündigen kann. Grundsätzlich würde ich immer einen Widerspruch schreiben. Ist ja kein Aufwand. Du musst keine 10 Seiten schreiben. Einfach nen 3-zeiler und gut ist. Sollte es nämlich zur Klage kommen, stehst du vor dem Richter schon mal richtig dämlich da, wenn du nicht geantwortet hast. Nun zur Kündigung selber. Ob diese Rechtmäßig ist oder nicht, hängt zum einen davon ab wo du wohnst. Mieterhöhungen dürfen in einem Zeitraum von 3 Jahren nicht mehr als 15-20%(je nach Wohnort festgelegt) betragen. Das heißt aber im Umkehrschluss nicht, dass er nur weil er es 9 Jahre vergessen hat, nun 60% machen kann. 15-20% ist die Obergrenze für eine Mieterhöhung, danach hast du mind. 3 Jahre Ruhe. Eine Mieterhöhung kann er nur machen, solange sich deine Miete unterhalb des Mietspiegels befindet. (ausgenommen Modernisierungskosten) Das kannst kannst ganz schnell selbst ausrechnen. Gibt für jede Stadt Seiten, welche dir deine ortsübliche Miete für deinen Wohnungstyp/Lage ausweisen. Sollte er mit der Mieterhöhung drüber liegen, wäre die Mieterhöhung unwirksam. Das würde ich dann auch so in den Widerspruch schreiben. Ein anderer Grund zur Anpassung der Miete wäre eine vorgenommene Modernisierung zur Anhebung des Wohnstandards. Hier könne er Kosten die er hatte auf deine Miete umlegen. Dies wäre on Top auf den Mietspiegel. Das hätte er aber in seinem Schreiben ausführlich darlegen müssen. Grundsätzlich ist es so , das eine Mieterhöhung ohne Benennung einer Begründung unwirksam ist, jedoch in Fällen wo man weit unter dem Mietspiegel liegt, wird man damit vor Gericht eher nicht durchkommen.

15

10.01.2017, 11:03

Alles gut und schön u. teilweise auch richtig geschrieben......aber, unbegründet bleibt doch unbegründet, oder?! Somit unwirksam?! (nach meiner Auffasung)

Eine mögliche fristlose Kündigung könnte aber nur zulässig und begründet sein, wenn die Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung Erfolg hatte?!

Nur wie kann die Klage Erfolg haben, wenn sie formell und inhaltlich fehlerhaft ist, plus unbegründet?!

Hier mal ein link zum deutschen Mietrecht, alles fein aufgebröselt. (dort wird auch ausdrücklich geschrieben, das,,schweigen,,als Ablehnung gilt!!!)

http://deutschesmietrecht.de/mieterhoehu…eichsmiete.html

hier mal die komische Mahnung:
mitSchreiben vom 19.11 wurde(lol)Ihre Nettomiete ab dem 01.01.17 auf xy erhöht, sodass sich Ihre......bla bla auf xy beläuft.Einspruch (lool)gegen die Erhöhung wurde Ihrerseits nicht erhoben.
(och echt?..ja dann hab ich wohl nicht zugestimmt!...und Erhöhung?!...das Muss Mieterhöhungsverlangen heissen und bedarf einer Zustimmung und keiner einfachen Forderung!)
Leider ist Ihre Mietzahlung unverändert. Bitte überweisen sie umgehend....(einen Teufel überweise ich!)

hier im Forum hab ich mal zusätzlich noch angefragt, leider sind dort viele Vermieter, die auch viel Bullshit schreiben!
zb das bei Mikromieten, es verständlich sei, das man als Mieter keinen Vertragsgerechten Zustand erwarten könne und eben selber aufkommen müsse bei Mängeln....brrrrrrrrrrrr

http://www.mietrecht-hilfe.de/mietrecht-…eterh%C3%B6hung

16

10.01.2017, 12:41

Ganz unabhängig davon, ob die Erhöhung rechtmäßig ist oder nicht:

Ehrlich gesagt verstehe ich Dich nicht ganz. Warum widersprichst Du nicht einfach, so wie von Dunkelelf geraten, und gut ist? Der Aufwand ist wirklich so minimal, dass sich der eventuell entstehende Ärger / Folgeaufwand nicht im mindesten lohnen würde. Was kostet es Dich (außer ein wenig Zeit) zu widersprechen? Oder bist Du einfach nur auf Streit / Sozialkampf mit dem Vermieter aus? In letzterem Falle wünsche ich Dir viel Erfolg und hoffentlich auch Spaß (mir würde es auf die Nerven gehen Freizeit mit einem vermutlich unnötigen Rechtsstreit zu verschwenden).

Ich gebe auch folgendes zu bedenken: Da Du weiter oben schreibst, dass Du Dir die 80 Euro im Jahr für den Mieterverein nicht leisten kannst, gehe ich davon aus, dass Du auch keine Rechtsschutzversicherung hast, oder? Ich gehe davon aus, Dein Vermieter wird sowas besitzen und im Zweifelsfall auch davon Gebrauch machen. Weiterhin gehe ich davon aus, dass Du nicht 100% sicher bist im Recht zu sein (sonst hättest Du hier nicht nachgefragt). Bist Du Dir denn sicher, dass Du eventuelle Prozesskosten selber tragen möchtest, falls Du nicht im Recht sein solltest bzw. dass es Dir wirklich Wert ist es auf einen Prozess ankommen zu lassen, der mit viel mehr Ärger verbunden sein wird als jetzt einen Widerspruch (sowas gibt es bestimmt auch irgendwo als Vorlage) an den Vermieter zu senden? Ich würde den Vermieter genau genommen sogar anrufen / persönlich sprechen weil ich den persönlichen Kontakt immer für die beste Lösung halte Konflikte zu lösen und "mit dem Kopf durch die Wand" eher suboptimal finde (gilt im Beruf genauso wie im Privatleben).

Für mich wäre weiterhin, auch wenn ich nicht im Mieterverein wäre, der erste Weg dorthin um mich zumindest zu vergewissern, dass ich mich nicht mit Folgekosten belaste, die ich nicht stemmen möchte (und die Du vermutlich auch nicht stemmen kannst). Den Vermieter wird es, auch wenn Du das jetzt nicht hören möchtest, ein Lächeln kosten einen Rechtsanwalt seines Vertrauens einzuschalten.

17

10.01.2017, 12:50

Ganz unabhängig davon, ob die Erhöhung rechtmäßig ist oder nicht:

Ehrlich gesagt verstehe ich Dich nicht ganz. Warum widersprichst Du nicht einfach, so wie von Dunkelelf geraten, und gut ist? Der Aufwand ist wirklich so minimal, dass sich der eventuell entstehende Ärger / Folgeaufwand nicht im mindesten lohnen würde. Was kostet es Dich (außer ein wenig Zeit) zu widersprechen? Oder bist Du einfach nur auf Streit / Sozialkampf mit dem Vermieter aus? In letzterem Falle wünsche ich Dir viel Erfolg und hoffentlich auch Spaß (mir würde es auf die Nerven gehen Freizeit mit einem vermutlich unnötigen Rechtsstreit zu verschwenden).

Ich gebe auch folgendes zu bedenken: Da Du weiter oben schreibst, dass Du Dir die 80 Euro im Jahr für den Mieterverein nicht leisten kannst, gehe ich davon aus, dass Du auch keine Rechtsschutzversicherung hast, oder? Ich gehe davon aus, Dein Vermieter wird sowas besitzen und im Zweifelsfall auch davon Gebrauch machen. Weiterhin gehe ich davon aus, dass Du nicht 100% sicher bist im Recht zu sein (sonst hättest Du hier nicht nachgefragt). Bist Du Dir denn sicher, dass Du eventuelle Prozesskosten selber tragen möchtest, falls Du nicht im Recht sein solltest bzw. dass es Dir wirklich Wert ist es auf einen Prozess ankommen zu lassen, der mit viel mehr Ärger verbunden sein wird als jetzt einen Widerspruch (sowas gibt es bestimmt auch irgendwo als Vorlage) an den Vermieter zu senden? Ich würde den Vermieter genau genommen sogar anrufen / persönlich sprechen weil ich den persönlichen Kontakt immer für die beste Lösung halte Konflikte zu lösen und "mit dem Kopf durch die Wand" eher suboptimal finde (gilt im Beruf genauso wie im Privatleben).

Für mich wäre weiterhin, auch wenn ich nicht im Mieterverein wäre, der erste Weg dorthin um mich zumindest zu vergewissern, dass ich mich nicht mit Folgekosten belaste, die ich nicht stemmen möchte (und die Du vermutlich auch nicht stemmen kannst). Den Vermieter wird es, auch wenn Du das jetzt nicht hören möchtest, ein Lächeln kosten einen Rechtsanwalt seines Vertrauens einzuschalten.

this! +1 :!:

18

10.01.2017, 13:22

Finde das von grösster Bedeutung, ob das Schreiben rechtmäßig ist oder eben nicht!
Und das klingt womöglich auch ziemlich Klugscheissermässig von mir?!(sorry) Nur weil ich mir selber aber ziemlich sicher bin u. glaube im Recht zu sein, muss man ja nicht immer auch Recht bekommen?!
Deshalb wollte ich mich durch viele Meinungen halt informieren. Auch um zusehen ob es Schlupflöcher für den VM gibt....
Ein RA a.D. den ich privat kenne, sagte mir gestern Abend das alles so in Ordnung für mich ist. Und ich mich halt bei einer Klage anwaltlich vertreten lassen soll.
Das ginge bei mir per PKH und kostet 10€ bei Bewilligung u. Aussicht auf Erfolg!
Wenn man aus Angst vor Kosten einknickt, hat man in meinen Augen kein Rückgrat.

Ein Widerspruch scheidet für mich eigentlich deshalb aus, weil:

ich den begründen müsste und somit ihm alle Fehler bescheinige müsste! (warum sollte ich ihm seine Fehler erklären?)(der Hausverwalter ist ein Ex_Leher und eh allwissend, also bitte schön...)
Er könnte dann wenn er schlau ist sofort ein gültiges neues richtiges Begehren aufsetzen! Natürlich mit gescheiter neuer Frist.
Zweifelhaft u. streitbar bliebe/wäre aber immer noch ob die Erhöhung im Einklang mit dem Mitspiegel liegen würde. (auch ist Zustand vielseitig interpretierbar)
Wenn er weiterhin schlau schreiben würde, könnte er das auch mit mehreren bestehenden Vergleichsmieten begründen. Wenn somit sein Begehren augenscheinlich ohne Fehler wäre, hätte ich kaum eine weitere Chance nicht zuzustimmen. Ebenso würde ausfallen, das ein Richter sich je mit dem wirklichen Zustand beschäftigt!
Auch schützt ein Widerspruch ja nicht vor Klage, oder?
-doch gerade gelesen Widerspruch schützt vor Klage^^

Noch hab ich ja fast 3 Wo Zeit um mir das zu überlegen :D

Zitat Mieterbund:
Mietervereine dürfen nur ihre Mitglieder in Rechtsangelegenheiten
beraten. Das schreibt das „Rechtsdienstleistungsgesetz“ vor. Ohne
Mitgliedschaft kann ein Mieterverein nur allgemeine Auskünfte erteilen,
aber nicht einen Einzelfall rechtlich bewerten und dazu Ratschläge
abgeben.

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »E_Mielke« (10.01.2017, 13:35)


SchuLz

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Beiträge: 922

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19

10.01.2017, 13:37

Du kannst dir den Mieterbundbeitrag in Höhe von 50-90 Euro pro JAHR nicht leisten (Quelle mieterbund.de)? 6 Euro pro Monat hast du nicht über? Darf ich dich fragen, was du arbeitest?

Oder ist das nur eine Form von "Stur schalten"?

Verwirrt ?(

20

10.01.2017, 13:51

Sehr geschätzter Herr Schulz ;)

Mit dem Mieterbund hab ich keine guten Erfahrungen gemacht.
Wenn man PKH bekommen möchte, ist das an Bedingungen geknüpft die deine Frage beantworten sollte.
Mehr sag ich dazu nicht ohne Anwalt 8)

21

10.01.2017, 19:57

Unabhängig davon, dass ich dich verstehen kann, finde ich den satz mit dem "rückgrat haben" ziemlich dreist

Zitat

Wenn man aus Angst vor Kosten einknickt, hat man in meinen Augen kein Rückgrat.
wenn man seine kosten durch PKH erstattet bekommen. Du hast somit (nahezu) keine kosten und somit auch recht wenig zu verlieren. dafür den vom steuerzahler bezahlten gerichten arbeit zu machen, wenn man es mit nem einfachen brief lösen könnte, finde ich wiederum nicht ganz fair
Zitat von »Lesmue« Wenn ich 2 Abende in der Woche mal Ruhe vor Frau,Freundin,Kindern usw hab will ich einfach ganz entspannt am Rechner was daddeln und mir dabei 3 Weizen in den Kopf jagen, und mit Kumpels dummes Zeug in Skype labern.

22

10.01.2017, 22:00

Deine Anmerkung wegen der PKH ist nicht richtig und unfair.
Die bekommt man nämlich nur, wenn:

Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen
Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur
in Raten aufbringen kann
, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn
die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende
Aussicht auf Erfolg
bietet und nicht mutwillig erscheint.

Nur allein bedürftig zu sein ist nicht ausreichend, es muss Aussicht auf Erfolg bestehen!

Und bitte, bei allem Verständnis...was ist bitte im Kapitalismus schon fair?!

Im übrigen kann ich von meiner Seite nix unfaires bisher feststellen und Steuern zahl ich auch!
Waffengleichheit ist Fair!!!

SIM_Hexe_S

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23

11.01.2017, 06:20

Rechtschutzversicherung inkl Mietrecht kostet 165 Euro im Jahr. Hat allerdings ne Wartezeit von drei Monaten.
Hätte ich etwas früher gewußt daß das so günstig ist hätte ich schon einiges an Kosten gespart.
Hab auch grad ne Mieterhöhung hinter mir, die war aber korrekt formuliert und Fristen eingehalten und mit Mietspiegel begründet. Hab natürlich auch erst mal geschluckt, niemand hat Kohle zu verschenken. Aber nachdem ich Vergleichsmieten in meiner Gegend recherchiert habe, habe ich fesgtgestellt daß die Mieterhöhung durchaus fair war. Da mein Vermieter mich ansonsten nie streßt und auch sonst hilfsbereit ist habe ich die Einverständniserklärung unterschrieben und ihn gleichzeitig um ein paar Reparaturen gebeten die auch prompt in Auftrag gegeben wurden.
................................................................ believing I had supernatural powers I slammed into a brick wall.......

Life is uncertain. Eat dessert first!!!



Hexe@job:  8) . . .MietBAR auf Facebook

24

11.01.2017, 10:39

Hört sich gut an bei dir. Da gibbet dann auch nix zu mosern (da wird die Kröte geschluckt und juuut is) :)

25

11.01.2017, 14:54

Mielke zick nicht rum und lege Widerspruch ein , du bist ja noch sturrer als Angie :D
Springe über deinen Schatten und schreibe ein nettes Briefchen, wenn nicht von Dir aus dann eben uns zu liebe :love:

26

11.01.2017, 23:22

muss noch überlegen, ob das taktisch gut ist :D

sehe am 22.01. erst meinen RA( a.D.)

der kann ja noch bissl zappeln^^

27

12.01.2017, 08:07

Mielke, sieh es mal abstrakter aus einer anderen Perspektive. Im Forum hier muss man eigentlich nur deinen Usernamen lesen um zu wissen, dass du nicht zu den Allerhellsten gehörst. Ich denke im Verlauf deines Lebens dürfte sich diese Erkenntnis auch bei dir festgesetzt haben- Ergo würde ich an deiner Stelle nicht auf meinen eigenen Impuls hören, sondern doch eher darauf, was andere zum Thema sagen.

Unabhängig von dieser Einleitung finde ich es gut nicht zu reagieren.

28

12.01.2017, 11:33

Funbeatle und nun? Der ,,Hellste,, des Forums hat meiner Erleuchtung zugestimmt!

Ihr könnt gerne meinen Nick in ,,Mietrechtsexperte,, umbenenen, dass wäre nach 20 Jahren wirkliich passender ;) ...das ist meine Erkenntnis, denn 90% haben keen Plan!






soo Worf (abgehakt), jetzt fehlt noch eisbäär u. vor allem Colaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaa?! ^^

29

12.01.2017, 15:12

Worf mag in vielen Dingen ein fundiertes Wissen aufweisen und einen überdurchschnittlichen IQ besitzen, ähnlich einem Sheldon Cooper :D aber selbst Penny kann ihn in manchen Lebensbereichen wie einen Lehrbuben aussehen lassen! Auch der hellste Stern hat seine Schattenseiten ;)
Mit purer Ratio kommt man oft schlechter durchs Leben :!: , wer inbrünstig die FDP wählt muß auch einen leichten Dachschaden haben, duck und weg ;)

Worf, es steht noch eine Begründung aus :bounce:

30

12.01.2017, 15:24

Das mit der FDP ist mir auch sofort eingefallen, so hell kann der Stern wirklich nicht sein ^^

:respekt:


Immerhin hab ich dagegen die Erkenntnis richtig zu wählen^^, früher easy 120 IQ, bei Jauch wär ich im Schlaf locker bei 32000 ^^ ...............was fürn Zeugnis :D :D