Hallo allwissendes Masters,
eine kleine Rechtsfrage. Folgender Fall:
Eine Person studiert an einer Universität im 6. Semester Bachelor und steht kurz vorm Abschluss. Die letzte Abgabe ist eine Gruppenarbeit in zweier Gruppen.
Sagen wir die Person die ich meine sei in Gruppe A. Jetzt hat eine Gruppe B einen Teil von der Arbeit der Gruppe A abgeschrieben. Es wird ein Plagiatsfall festgestellt und an das Prüfungsamt weitergeleitet.
Das Prüfungsamt möchte von allen Personen aus Gruppe A und Gruppe B eine Stellungsnahme. Die beiden Personen der Gruppe A schreiben in die Stellungsnahmen inhaltlich das gleiche, indem unter anderem der exakte Wortlaut des abgeschriebenen Teils von Gruppe B steht und eine plausible Erklärung, wie die eine Person aus Gruppe B ohne Wissen der Personen aus Gruppe A den Teil hätte abschreiben können. Hierzu sei angemerkt, dass Gruppe A im Vergleich zu der Fassung die Gruppe B abgeschrieben hat 1-2 Sätze umgeschrieben hat. Außerdem hat die andere Person der Gruppe den Teil verfasst, um den es hier geht (meine Person ist also nur indirekt beteiligt). Der Verantwortliche des Prüfungsamt meinte schon zu diesem Zeitpunkt, dass der Fall eigentlich eindeutig sei. Von Gruppe B hat scheinbar überhaupt nur einer eine Stellungsnahme geschrieben.
Das ganze ist jetzt schon einige Wochen (bald zwei Monate) her, der Verantwortliche vom Prüfungsamt reagiert nicht auf E-Mails und war zur öffentlichen Sprechstunde nicht anwesend. Da es sich um die letzte Prüfung im Bachelor handelt, wird damit das Bachelorzeugnis deutlich hinausgezögert.
Meiner Ansicht nach entsteht der Person dadurch ein Schaden, da sie mit einem Bachelorzeugnis deutlich bessere Chancen hätte einen Job zu bekommen. Durch das langzeitige Nicht-Bearbeiten der Universität bzw. des Verantwortlichen im Prüfungsamt trotz eigentlich eindeutigen Fall entsteht meiner Logik nach zufolge ein Schaden.
Ganz abgesehen davon studiert die Person vorläufig bereits im Master und hat eine Deadline zur Abgabe des Zeugnis. Die ist zwar noch ein bisschen hin, aber auch in Hinblick darauf wäre ein wenig Druck sehr wünschenswert.
Nun meine eigentliche Frage: Hat die Person einen Anspruch/Chancen auf Schadensersatz? Lohnt es sich überhaupt mit so einem Fall zu einem Anwalt zu gehen, oder sollte man lieber den unkomplizierten Weg über den nächsten Vorgesetzen wählen?