@Attila: Was heißt denn bei Euch? Musste ein Lieferant von Euch 2 Jahre auf seine Bezahlung warten oder Ihr auf die Bezahlung eines Kunden? Die Gesetzeslage ist da inzwischen ja auch etwas anders:
http://www.haufe.de/recht/weitere-rechts…210_269632.html. Da würde ich mich über Zahlungsverzug ja fast schon freuen, ist ja doch eine ganz gute Verzinsung
Hilft Hexe natürlich rein garnichts, wenn der "Kunde" behauptet keine Leistung erhalten zu haben und damit dann dummerweise auch noch durchkommt weil Aussage gegen Aussage steht...