Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden

1

13.08.2015, 13:05

Rechtsfrage

Folgende Situation.

Ein Arbeitnehmer bekommt 12/2014 von der Firma (irgendeine GmbH) ein Flugticket für 01/2015 zum Headquarter des Mutterkonzerns ins Ausland (Dienstreise). Die Dienstreise wird abgesagt und das Ticket erstmal weit in die Zukunft 10/2015 umgebucht (irgendein Flex-Tarif - das Ticket ist bis 12/2015 gültig).

Jetzt passiert folgendes: in 03/2015 verkündet der Mutterkonzern der GmbH, dass der Geschäftsbereich geschlossen wird. Zum 07/2015 wird die Belegschaft der GmbH an eine andere Firma übertragen (Betriebsübernahme). Die GmbH bleibt noch weiterhin bestehen (muss wohl so sein), allerdings ohne Belegschaft und tut auch nichts. Verwaltet wird diese Rumpf-GmbH von einer Zweigniederlassung aus, die der Mutterkonzerns hier in D betreibt.

Das Flugticket ist weder erstattbar noch kann man den Namen der Person ändern. Ausschließlich das Flugdatum ist änderbar (warum auch immer). Das Ticket ist also für den Mutterkonzern wertlos als auch für denjenigen der die GmbH jetzt verwaltet und möglichst alles zu Geld machen will. Man kann es laut Airline nicht zu Geld machen.

Die Idee der neue AG könnte das Flugticket für den Arbeitnehmer nutzen ist auch Quark. Selbst wenn es eine Vereinbarung zwischen den beiden Firmen (im Rahmen der Betriebsübernahme) gäbe... Dienstreisen an diese Destination machen für den neuen Arbeitgeber inhaltlich keinen Sinn.

Nun die Frage: kann man das Ticket einfach privat abfliegen? Das Reisebüro, in dem das gebucht wurde sagt: klar. Das Ticket trägt ihren Namen. Sie können damit machen was sie wollen, es gehört Ihnen. Die Verwaltungsmenschen der alten GmbH, die das organisiert hatten (sind auch zur neuen Firma übernommen worden) sagen "warum nicht", aber wollen Rücksprache halten mit dem neuen Verwalter der in der Zweigniederlassung sitzt. Sie bekommen von der Niederlassung aber keine Antwort bzw werden ewig hingehalten - klar, für die ist keine Eile geboten, kann ihnen ja egal sein. Auch der Versuch des Arbeitnehmers mit der Person direkt Kontakt aufzunehmen schlägt fehl. Was riskiert der AN wenn er das jetzt einfach macht?

Ticketpreis: ~1000 EUR

Selbst wenn der Verwalter danach "mimimi" macht: Der Schaden, der der Firma entsteht ist NULL. Welchen Sachwertschaden will er denn einklagen? Der AN muss sicher darauf achten, dass er das ganze als geldwerten Vorteil angibt. Das muss er aber mit dem FA ausmachen. Aber kann die Firma die "Rückgabe" des Tickets verlangen? Wobei Rückgabe ja physisch gar nicht geht. Es ist ja nur eine digitale Ticketnummer der mein Name zugeordnet ist.

Hat jemand eine Idee?

2

13.08.2015, 13:19

Ich würde sagen das Ticket gehört immer noch der Firma auch wenn sie dieses nicht nutzen kann.

Wenn der Arbeitnehmer es privat nutzen möchte lässt sich bestimmt eine Übereinkunft finden, ob die dann allerdings "kostenlos/geschenkt" heißt wäre ich mir nicht so sicher.

CoK_a_cola

Erleuchteter

Beiträge: 4 016

Wohnort: Arnsberg

Beruf: Immobilienkaufmann

  • Nachricht senden

3

13.08.2015, 13:30

Sehe ich auch so, der AN muss mit der Firma eine Einigung erzielen. Da dieses Ticket sonst unbrauchbar ist, halte ich ca. 200 Euro für angemessen, immerhin hat es einen Wert von rund 1000 Euro. Eine Schenkung/kostenlos wäre sicher unangemessen.

4

13.08.2015, 14:12

Stimme ich prinzipiell zu nur:

Der "Nutzwertwert" des Tickets ist anders zu betrachten. Das Ticket ist so teuer weil es ein Flexi-dings-irgendwas ist. Ein gleichwertiges Ticket für ein beliebiges Datum kostet im Moment ~500...700 EUR. Hinzu kommt, dass der AN ca 170 EUR (Gebühr) aufwenden muss, um es an ein für ihn genehmes Datum umzubuchen. Nimmt man die von dir genannten 200 EUR +170 für die Umbuchung kommt man schon auf 370 EUR. Einsparung ist dann gerade noch 130..330 EUR (je nachdem ob man bereit ist irgendwo noch 2-4h Pause einzulegen oder unbedingt direkt fliegen will).

In dem Fall geht es natürlich um mich selbst. Diese "Spaßreise" ans andere Ende der Welt für ein paar Tage ist dann kaum noch attraktiv. Mehr als 4-5 Urlaubstage mag ich nicht investieren. Ist wirklich ein reines nice-to-heave, dass man mitnehmen würde, wenn man es "umsonst" zzgl. Hotelkosten (die alleine schon 100€/Nacht kosten) kriegt.

5

13.08.2015, 14:19

Was riskiert der AN wenn er das jetzt einfach macht?


alles von "nix" über Abmahnung bis hin zu außerordentliche Kündigung und Anzeige.


Selbst wenn der Verwalter danach "mimimi" macht: Der Schaden, der der Firma entsteht ist NULL. Welchen Sachwertschaden will er denn einklagen?


So einfach ist das nicht; Man kann ja auch schon dafür verklagt werden wenn man als solchen deklarierten Müll klaut^^ Fakt ist nun mal dass das Ticket dem AN nicht gehört und er es daher auch nicht privat nutzen darf. Solange er keine ausdrückliche Genehmigung dafür hat ist es rechtlich nicht in Ordnung. Ob das dann verfolgt wird hängt natürlich von der Firma ab, aber prinzipiell denke ich dass es für die Firma wesentlich einfacher ist wenn das Ticket einfach verfällt. Ich vermute mal dass da ein ellenlanger bürokratischer Schwanz dranhängt wenn man so ein Ticket "mal eben" einem Mitarbeiter schenkt^^ Mein Tipp wäre da nichts in die Richtung private Nutzung zu machen bis eine ausdrückliche Erlaubnis vorliegt.

Noch eine Verständnisfrage: Das Ticket gebucht hat die Firma auf den Namen des AN? Oder der AN selbst?

6

13.08.2015, 14:24

Wenn auf deine wiederholte Nachfrage nicht innert sinnvoller Frist (ich würde da 2-3 Wochen setzen) geantwortet wird (oder diese Anfrage ignoriert wird), dann würde ich das Ticket nützen.
Falls es danach Beschwerden gibt aber zumindest bereit sein, einen Teil davon auf eigene Kosten zu übernehmen.

Das ist allerdings nur meine Sicht, zusammengesetzt aus dem, was ich "gesunden Menschenverstand" nenne. Wie es rein rechtlich aussieht, kann ich dir nicht sagen. Befürchte aber, dass du da keine Chance hast. Meistens ist es ja schon nur verboten, Bonus-Programm-Vergünstigungen aus Dienstreisen zu privaten Zwecken zu verwenden (auch wenn diese Verfallen würden).

Zitat von »'Olaf Schubert«

"Fahrrad fahren ist auch nichts anderes als veganes Reiten."

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »kOa_Master« (14.08.2015, 08:31)


7

13.08.2015, 15:13

Was riskiert der AN wenn er das jetzt einfach macht?


alles von "nix" über Abmahnung bis hin zu außerordentliche Kündigung und Anzeige.

Wie soll mich mein ehemaliger Arbeitgeber abmahnen / kündigen? Und meinem aktuellen kann es banane sein.



Selbst wenn der Verwalter danach "mimimi" macht: Der Schaden, der der Firma entsteht ist NULL. Welchen Sachwertschaden will er denn einklagen?


So einfach ist das nicht; Man kann ja auch schon dafür verklagt werden wenn man als solchen deklarierten Müll klaut^^ Fakt ist nun mal dass das Ticket dem AN nicht gehört und er es daher auch nicht privat nutzen darf. Solange er keine ausdrückliche Genehmigung dafür hat ist es rechtlich nicht in Ordnung. Ob das dann verfolgt wird hängt natürlich von der Firma ab, aber prinzipiell denke ich dass es für die Firma wesentlich einfacher ist wenn das Ticket einfach verfällt. Ich vermute mal dass da ein ellenlanger bürokratischer Schwanz dranhängt wenn man so ein Ticket "mal eben" einem Mitarbeiter schenkt^^ Mein Tipp wäre da nichts in die Richtung private Nutzung zu machen bis eine ausdrückliche Erlaubnis vorliegt.

Noch eine Verständnisfrage: Das Ticket gebucht hat die Firma auf den Namen des AN? Oder der AN selbst?

Die Firma auf den Namen des AN. In dem Ticket selbst steht aber nichts vom Namen der Firma. Es ist einzig und allein dadurch nachvollziehbar, dass der Geldfluss von der Firma kam.

8

13.08.2015, 15:15

Wenn auf deine wiederholte Nachfrage nicht innert sinnvoller Frist (ich würde da 2-3 Wochen setzen) geantwortet wird (oder diese Anfrage ignoriert wird), dann würde ich das Ticket nützen.
Falls es danach Beschwerden gibt aber zumindest bereit sein, einen Teil davon auf eigene Kosten zu übernehmen.

Das klingt gut... das sollte ich mal machen.

Beiträge: 2 649

Wohnort: Berliner Rotweingürtel

Beruf: GER

  • Nachricht senden

9

14.08.2015, 10:16

Ist das nicht ein geldwerter Vorteil den der AN versteuern muss?
*** Alles unter 400 Gramm ist Carpaccio ***

Attila

Erleuchteter

Beiträge: 7 568

Wohnort: Hamburg

Beruf: GER

  • Nachricht senden

10

14.08.2015, 12:07

Ich würde es nicht nutzen, wär mir den Stress nicht wert, erstrecht nicht wenn die Firmenstruktur im Umbau ist.

Höchstens wenn ich irgendwas schriftliches hätte das ich es definitiv darf. Vor allem wenn du schon nachgefragt hast und eine Antwort aussteht könnten Sie es im nachhinein nutzen um dich anzupinkeln.
Da ich selbst gern mal offensiv bin und es sicherlich den einen oder anderen Kollegen in der Firma gibt der sich freut wenn er mir n Bein stellen kann - versuch ich solche Konstellationen immer zu vermeiden.
Lässt man sich nichts zu schulden kommen und hat n guten Stand bei Geschäftsführung / Bereichsleitung und Betriebsrat hat man eigtl immer gewonnen - auch wenn es Kollegen gibt die gegen einen arbeiten.

Legt man so ne Steilvorlage hin und genug Leute kriegen das mit, kommt immer irgend ein Neider oder irgendwer anders nochmal auf die Idee nachzutreten. Und wenn es nur darum geht sich selbst zu retten/ abzulenken.
Ich hab schon den ein oder anderen Mitarbeiterkrieg überstanden und auch den ein oder anderen Vorgesetzten mit meiner Hilfe fallen sehen. Das geht aber nur wenn man selbst nicht angreifbar ist und glatt wie ein Granitfelsen.
Sobald irgendwas da ist woran sich diese Personen festhalten oder hochziehen können tun sie das. Also schmirgel ich regelmäßig alles in der Richtung ab.. dann kann ich selbst auch mal n Bein stellen wenn jemand auf den Abgrund zu torkelt den man nicht leiden kann.

Nicht umsonst gelte ich als ehrlich, aber gefährlich ;) :evil:
Ich sehe das als Kompliment, einige sehen das anders.

11

14.08.2015, 14:06

Joa, ich würde nicht mit dir arbeiten wollen. :P

Zitat von »'Olaf Schubert«

"Fahrrad fahren ist auch nichts anderes als veganes Reiten."

Beiträge: 2 649

Wohnort: Berliner Rotweingürtel

Beruf: GER

  • Nachricht senden

12

14.08.2015, 22:23

Wenn dir der AG ein Ticket im Wert von 1000€ zur privaten Nutzung überläßt, ist das ein geltwerter Vorteil, den du voll versteuen musst. Tut dies der AG nicht, macht er sich selber strafbar. Mach son Blödsinn nicht...
*** Alles unter 400 Gramm ist Carpaccio ***

13

17.08.2015, 15:38

@Attila:
Der Witz dabei ist ja, dass es nicht mehr mein AG ist. Und dem neuen AG ist es herzlich egal.

Wenn dir der AG ein Ticket im Wert von 1000€ zur privaten Nutzung überläßt, ist das ein geltwerter Vorteil, den du voll versteuen musst. Tut dies der AG nicht, macht er sich selber strafbar. Mach son Blödsinn nicht...

Theoretisch müsste ICH es gegenüber den Finanzamt angeben, glaube ich. Falls der alte AG verantworktlich ist das abzuführen, kann er es mir nicht mehr vom Lohn abziehen. Schlimmstenfalls müsste er die Steuer nachträglich abführen, da es einen Auflösungsvertrag gibt, nach dem beide Seiten auf alle Ansprüche verzichten. So gesehen könnte ich sogar argumentieren, dass sie mir in dem Zusammenhang die nutzung des Tickets hätten untersagen sollen. Ich hatte es ja schon und si ehaben es ncht zurück gefordert.

"Überlassen" ist hier übrigens ein ziemlich unpassender Begriff. Ich kann es ihnen nichtmal "zurückgeben" weil ich ja garnichts habe außer dem Wissen der Ticketnummer. Ist es mir damit quasi schon "überlassen" worden und ich kann mich garnicht dagegen wehren? :O

14

17.08.2015, 16:17

Naja, Wissen um einen Sachverhalt und Erlaubnis zur Nutzung sind schon zwei unterschiedliche Dinge.

15

17.08.2015, 20:57

Das geht aber nur wenn man selbst nicht angreifbar ist und glatt wie ein Granitfelsen.



warst du nicht der typ der bitcoin mining cluster im serverraum vom arbeitgeber aufstellen wollte um strom zu sparen und das auch noch in nem öffentlichen forum verkündigte, in dem jeder weiß wo er arbeitet?:D

Attila

Erleuchteter

Beiträge: 7 568

Wohnort: Hamburg

Beruf: GER

  • Nachricht senden

16

17.08.2015, 22:48

Bitcoin Mining ja, aber nicht bei meinem Arbeitgeber.

Kenne einige aus der Uni und dem RZ und wenn wäre es da gewesen :P Da lag recht viel Brach / im Umbau.
Habs dann aber gelassen, denke im nachhinein auch nicht das es sich gelohnt hätte bei dem Kurseinbruch.

Ähnliche Themen