Insgesamt 75 Stimmen
84%
Ich habe keine Angst! (63)
16%
Ich habe Angst! (12)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »disaster« (17.12.2013, 16:33)
Wenn man direkt über das Portal und nicht irgendwelche redirects aufs Video kommt hat man doch nichts zu befürchten?
http://www.heise.de/newsticker/meldung/P…ch-2065879.html
warum sollte ein Anwalt, der nachweislich an einem Betrug beteiligt ist, nicht seine Zulassung verlieren?
Zitat
Verurteilungen
Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen klagte Bernhard Syndikus im Winter 2005 wegen gewerbsmäßiger unerlaubter Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke an. Der Staatsanwaltschaft zufolge war er gemeinsam mit Mandanten und Dritten für den Betrieb der Webseite „FTP-Welt“ verantwortlich, über die illegal kopierte Filme und Software verkauft und damit seit Juni 2003 knapp eine Million Euro Umsatz gemacht wurde. Die Staatsanwaltschaft verdächtigte den Rechtsanwalt, an Geldwäsche und der Gründung einer kriminellen Vereinigung beteiligt gewesen zu sein, indem er den Mittätern u. a. ein Anderkonto sowie Kontakte zu Betreibern von Scheinfirmen sowie von nicht dem deutschen Recht unterliegenden Datenservern für die Schwarzkopien verschaffte.[2] Die 6. große Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Mühlhausen verurteilte Bernhard Syndikus im Februar 2007 wegen Beihilfe zur gewerbsmäßigen Vervielfältigung und Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke zu einer 10-monatigen Freiheitsstrafe, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, sowie zu einer Geldstrafe in Höhe von 90.000 Euro.[3]
Fast genau fünf Jahre später, am 17. Februar 2012, wurde Bernhard Syndikus vom Landgericht Osnabrück zusammen mit drei weiteren Angeklagten des gewerbsmäßigen Betrugs für schuldig befunden.[4] Die Täter hatten sich nach Überzeugung des Gerichts zwischen März 2004 bis August 2005 in mehreren Fällen wiederholt selber Grußkarten zustellen lassen, um die entsprechenden Firmen zuerst abzumahnen und bei Wiederholung vereinbarte Vertragsstrafen dann schließlich zu kassieren. Das LG Osnabrück verhängte gegen Syndikus eine Haftstrafe von 15 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.[5]
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Attila« (17.12.2013, 14:12)