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1

28.01.2013, 21:37

Zweitwohnsitzsteuer...

Folgende Situation:

Man hat in einer anderen Stadt eine zweite Wohnung (arbeitsbedingt). Ist ein Zimmer in einer WG. Offizieller Mietvertrag und Pipapo vorhanden. Die Kosten lassen sich ja prinzipiell von der Steuer absetzen. Verlangt mein Finanzamt (Die Steuererklärung reich ich ja beim Finanzamt an meinem Hauptwohnsitz ein) einen Nachweis der Zweitwohnsitzsteuer? Oder genügt der Mietvertrag? Sagt mein FA am Hauptwohnsitz dem anderen FA bescheid: "Hey, schaut mal nach ob der auch brav Zweitwohnsitzsteuer zahlt!"?

Ich will erstmal versuchen die Zweitwohnsitzsteuer zu "sparen" ;)

Hat da wer Erfahrung? 8)

2

28.01.2013, 22:38

Also du bist nicht in der Stadt gemeldet? Ich glaub das wird ziemlich teuer, wenn raus kommt dass du Wochen/Monate/Jahre da gewohnt hast und nicht gemeldet warst.

3

28.01.2013, 23:26

echt? was kost das so?

4

28.01.2013, 23:53

Hab da mal was von Tausenden gehört, aber hat wohl auch die Nachzahlung der Zweitwohnsitzsteuer mit einbezogen. Verstoß gegen das Einwohnermeldegesetz selbst ist wohl nicht so teuer, maximal 50€. Also wenn's raus kommst wirst du nicht drum rum kommen.

Also von der Steuer absetzen und nicht gemeldet sein würd ich mich nicht trauen :O

5

29.01.2013, 00:05

Seh grad, dass Frankfurt keine Zweitwohnsitzsteuer erhebt. Dachte alle Städte tun das. Dann war die Frage eh um sonst :)

6

29.01.2013, 17:24

kann man einen berufsbedingten Zweitwohnsitz nicht sogar von der Steuer absetzen?

7

29.01.2013, 23:04

Ja natürlich. Das mache ich sowieso. Sofern man dann Zweitwohnsitzsteuer zahlt, kann man diese afir auch wieder absetzen. Ich wollte jedoch wissen, ob man, wenn man die Anmeldung vor Ort (und damit auch die Zweitwohnsitzsteuer) umgeht, Probleme bekommt, die Wohnkosten generell von der Steuer abzusetzen. Ich dachte das FA verlangt einen Steuerbescheid der Zweitwohnsitzsteuer, damit ich sowohl die Steuer als auch die Miete selbst von der Einkommenssteuer absetzen kann. Ist aber offenbar nicht so... so wayne...

8

30.01.2013, 06:51

liegt wahrscheinlich einfach daran dass die steuerfuzzies ihren eigenen laden nicht im griff haben. merkt man ja immer wieder.

9

30.01.2013, 07:23

Nun ja die Zweitwohnungssteuer wird generell von den Kommunen erhoben und deren Verwaltung und nicht von der Finanzverwaltung(=Finanzämter) ausser es ist ein Stadtstaat.
Und die Finanzämter fragen mit Sicherheit idR nicht nach, ob jemand bei seinem Zweitwohnsitz gemeldet ist.

10

30.01.2013, 20:00

Lässt sich laut Google ganz einfach umgehen: Du heiratest ;)

Zitat


So urteilte das Bundesverfassungsgericht (Az. 1 BvR 1232/00), dass die Erhebung der Zweitwohnungssteuer für Verheiratete, die berufsbedingt einen Zweitwohnsitz unterhalten müssen, weil die Familie ihren Erstwohnsitz nicht aufgeben kann, gegen den im Grundgesetz festgeschriebenen Schutz von Ehe und Familie verstößt.


Im Ernst

Habe ich Dich richtig verstanden: Du willst die Zweitwohnsteuer als Werbungskosten geltend machen, versuchst auf der anderen Seite aber diese Zweitwohnsteuer garnicht erst zu bezahlen?

Ohne mich jetzt ernsthaft damit befasst zu haben würde ich an Deiner Stelle alles vermeiden, was Dir irgendwann als Steuerhinterziehung ausgelegt werden kann. In so einem Falle wird es dann richtig teuer und Du hast bei einem übel gelaunten Steuerprüfer auch noch jemanden an der Backe, der erstmal Deine finanzielle Situation der letzten Jahre durchackert. Und das nur, um ein wenig Geld zu sparen?

11

30.01.2013, 20:04

Das ist nicht nur Steuerhinterziehung sondern auch Steuerbetrug, da er ja nicht nur Steuern nicht zahlt (=hinterzieht), sondern nicht gezahlte Steuern absetzen möchte.

Hat sich aber doch erledigt, weil falsche Stadt. Leider werden wir nie erfahren, ob sie es merken und wie das Strafmaß ausfällt. :D

12

30.01.2013, 23:11


Habe ich Dich richtig verstanden: Du willst die Zweitwohnsteuer als Werbungskosten geltend machen, versuchst auf der anderen Seite aber diese Zweitwohnsteuer garnicht erst zu bezahlen?

Nein. Ich will die Wohnkosten generell absetzen und wollte wissen, ob man als Nachweis für die entstandenen Wohnkosten den Bescheid der Zweitwohnsitzteuer braucht. Bzw. ob die Finanzämtder sich da abgleichen. In dem Sinne, dass FA1 bei FA2 nachfragt, ob derjenige, die hier eine Pendlerwohnung abrechnet auch brav am Pendlerort die Zweitwohnsitzsteuer bezahlt hat.

Aber wie schon erwähnt. Ist eh hinfällig

13

31.01.2013, 00:32

glück gehabt würd ich sagen. weiß nicht ob ich das risiko für ein paar steuer-euronen eingegangen wäre :?: :!: