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So urteilte das Bundesverfassungsgericht (Az. 1 BvR 1232/00), dass die Erhebung der Zweitwohnungssteuer für Verheiratete, die berufsbedingt einen Zweitwohnsitz unterhalten müssen, weil die Familie ihren Erstwohnsitz nicht aufgeben kann, gegen den im Grundgesetz festgeschriebenen Schutz von Ehe und Familie verstößt.
Habe ich Dich richtig verstanden: Du willst die Zweitwohnsteuer als Werbungskosten geltend machen, versuchst auf der anderen Seite aber diese Zweitwohnsteuer garnicht erst zu bezahlen?