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28.07.2012, 13:41

Auf Campingplatz parkendes Auto von Wohnsitzlosem ohne Haftpflichtversicherung gerammt - was tun?

Hallo liebes allwissendes Masters! :hail:

Ein Freund von mir :O :D hat neulich Campingurlaub auf Fehmarn mit Wohnwagen und seinem BMW gemacht. Sein stehendes Auto wurde dann während seinem Beisein (und dem vieler weiterer Zeugen) von einem Wohnmobil gerammt. Der Unfallverursacher ist Italiener, hat keinen Wohnsitz, sondern wohnt in seinem Wohnmobil oO und hat v.a. keine Haftpflichtversicherung! wtf.. Dazu gab er sich als "Camilla d'Amore" aus, ich meine, das klingt schon krass erfunden.. Aber er hatte auch einen Personalausweis, auf dem das stand.

So er ruft also die Polizei, der Typ bleibt auch mit seiner 10-köpfigen Famliy (die allesamt im Wohnmobil wohnt^^) da. Polizei ist gekommen und sagt: "Ja super, Schuldfrage ist ja eindeutig geklärt da Sie ja nur geparkt haben. Das geht uns hier nichts weiter an, da es auf Privatgelände (Campingplatz) passiert ist! Auf Wiedersehen..."

Und jetzt hat mein Freund einen geschätzt 5000€ teuren Autoschaden, den Namen (d'Amore :love: ) und die Personalausweisnummer des Verursachers, der aber jetzt weg und ohne Adresse wohl auch nicht mehr greifbar ist. Geld hätte er wohl eh nicht gehabt.

Was ist da schief gelaufen? Warum hat die Polizei den Italiener nicht einkassiert, ich meine er fährt ohne Haftpflicht Auto, das ist doch imo verboten?! Was heißt das, "auf Privatgelände"? Zahlt jetzt der Inhaber des Campingplatzes? Der hat den Italiener übrigens im Anschluss rausgeschmissen.. trägt der Platz-Betreiber die Verantwortung für sowas? Oder muss vielleicht sogar die Haftpflicht des Geschädigten erstmal den Schaden übernehmen, und dann vom Verursacher zurückfordern?

Was tun?

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28.07.2012, 14:13

edit: bin von italienischem Campingplatz ausgegangen^^

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »nC_$kittle_« (28.07.2012, 14:53)


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28.07.2012, 14:32

der war doch nicht im ausland? oder zählt campingplatz jetzt als ausland? ^^

die ausrede der polizei verstehe ich allerdings auch nicht. ist halt wohl kein verkehrsdelikt wenns nicht auf straßen wo die stvo gilt passiert, aber auf alle fälle sachbeschädigung.

4

28.07.2012, 14:40

Liegt glaub ich weniger am Privatgelände, sondern an der Tatsache, dass, wie der Polizist bemerkte, die Schuldfrage eindeutig sei und KEIN Personenschaden entstanden ist. Somit hat die Polizei damit nix mehr am Hut.
Wenn auf dem Campingplatz n Schild steht "Hier gilt die StVO", ist der Betreiber imo auch raus.

Was sagt denn die Versicherung deines "Freundes"? Da mal dusselig nachfragen was die rät? Zur Not "seine" mit Sicherheit existente Rechtsschutz mal fragen...?

5

28.07.2012, 14:49

der war doch nicht im ausland? oder zählt campingplatz jetzt als ausland? ^^


ah sry habs nur 1x gelesen und campingplatz + italiener hat mich dann irgendwie an italien denken lassen :D

6

28.07.2012, 14:52

Liegt glaub ich weniger am Privatgelände, sondern an der Tatsache, dass, wie der Polizist bemerkte, die Schuldfrage eindeutig sei und KEIN Personenschaden entstanden ist. Somit hat die Polizei damit nix mehr am Hut.

und wenn er ne anzeige wegen sachbeschädigung machen will? dachte dafür sei die polizei da ^^

Beiträge: 1 199

Wohnort: Lauterbach/Osthess.

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7

28.07.2012, 17:35

Tipp: Nochmal die eigene Haftpflicht anschauen. Manche Policen zahlen genau in solchen Fällen, wo der andere keine Haftpflicht hat und nicht zahlen kann.

viele Grüße!

8

28.07.2012, 23:33

Danke für die Antworten! Also die Haftpflicht sagt sie würde den Betrag zahlen bzw. vorstrecken, wenn die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt wäre. Mit anderen Worten: hätte mein Freund im Auto gesessen und der Motor wäre an gewesen, würde sie zahlen.

Die Polizei hätte auf jeden Fall irgendwas gegen den Verursacher machen müssen, weil der ja einfach nicht Auto fahren darf ohne Haftpflicht. Glaube ich ..

Ich werde ihm wohl raten, die Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen, um von der eigenen Haftpflicht das Geld zu erstreiten.

9

29.07.2012, 09:17


Die Polizei hätte auf jeden Fall irgendwas gegen den Verursacher machen müssen, weil der ja einfach nicht Auto fahren darf ohne Haftpflicht. Glaube ich ..

Die Polizei kann doch nur was machen, wenn er auf öffentlichen Straßen erwischt wird. Auf einem privaten Gelände können auch deine Kinder autofahren mit einem Auto, was kein TÜV hat und nicht angemeldet ist.

Und ich denke, dein Freund wird auch nicht viel Erfolg mit einem Anwalt bei der Haftpflicht haben, da eben die Schuldfrage eindeutig geklärt ist. Die Vertragsbedingungen hat er ja bei seiner Unterschrift akzeptiert. Aber zumindest anwaltliche Beratung würde ich bei so einem Schaden wohl auch erstmal in Anspruch nehmen

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Comadevil« (29.07.2012, 09:34)


10

31.07.2012, 08:25

Camping ist halt asozial. :D

11

31.07.2012, 09:25

Zitat

Die Polizei kann doch nur was machen, wenn er auf öffentlichen Straßen erwischt wird. Auf einem privaten Gelände können auch deine Kinder autofahren mit einem Auto, was kein TÜV hat und nicht angemeldet ist.


Ist die polizei jetzt nur noch für die sicherung auf öffentlichen straßen zugänglich?
Ist privates/nicht-stvo-gelände jetzt rechtsfreier raum?

Was soll der mist denn?
An wen soll er sich sonst wenden?

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31.07.2012, 13:00

Was hätte die Polizei Deiner Ansicht nach tun sollen? Inhaftieren? :rolleyes:

Die Personalien wurden festgestellt. Keine Haftpflichtversicherung zu haben, ist ganz sicher kein Straftatbestand sondern eine Ordnungswidrigkeit. Man wird den Unfallverursacher nun verklagen müssen, was in diesem Fall vermutlich völlig aussichtslos ist. Natürlich würde ich auch kotzen, wenn mir das passiert wäre, aber noch mal die Frage: was sollte die Polizei tun? Wäre das auf öffentlichen Straßen passiert, hätten sie auch nur die Personlien aufnehmen können.

13

31.07.2012, 13:03

ich verstehe deine logik nicht. selbst wenns nicht auf ner öffentlichen straße passiert, ist das immernoch sachbeschädigung. dafür wird die polizei ja wohl zuständig sein?! und warum sollte eine klage da aussichtslos sein?! ich versteh das gerade wirklich nicht.

die polizei soll da das tun wofür sie da ist. anzeige aufnehmen, beweismittel sichern und personalien aufnehmen. aber nicht sich einfach verpissen.

14

31.07.2012, 13:07

hat sie doch alles gemacht.

der einzige unterschied zur strasse: ohne Haftpflicht hätte das kfz sofort und auf der stelle still gelegt werden müssen und der wäre keinen meter weiter gefahren.

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31.07.2012, 13:25

Aber der Typ ist ja auch irgendwie auf den Campingplatz gelangt, und im Anschluss einfach weitergefahren (über normale Straße). Das hat die Polizei somit einfach ignoriert und in Kauf genommen!

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31.07.2012, 13:30

Jopp. Dass den bullen alles scheiss egal war, sieht man ja daran, dass die einfach ignoriert haben das der typ weder gemeldet ist noch sonst irgendwas. Sowas geht in deutschland doch garnicht. War wahrscheinlich purer selbstschutz weil kein bock auf papierkram lol.

17

31.07.2012, 16:20

Jopp. Dass den bullen alles scheiss egal war, sieht man ja daran, dass die einfach ignoriert haben das der typ weder gemeldet ist noch sonst irgendwas. Sowas geht in deutschland doch garnicht. War wahrscheinlich purer selbstschutz weil kein bock auf papierkram lol.

Der Typ war aber Italiener, kein Deutscher.

Wie schon gesagt wurde, kein öffentlich Verkehrsraum -> kein Verkehrsunfall. Für ne Sachbeschädigung ist gefordert, dass der jenige diese vorsätzlich begangen hat - das würde ich bei so nem Unfall eher ausschließen...ist auf jeden Fall ne blöde Situation :-/ Aber selbst wenn die Polizei wegen irgend etwas ne Anzeige erstatten würde, hätten sie ja auch nich mehr gemacht, als die Personalien fest zu stellen - und auch so, von ner Strafamzeige bekommt man den Schaden auch nich erstattet ?(

Zitat

Die
Personalien wurden festgestellt. Keine Haftpflichtversicherung zu
haben, ist ganz sicher kein Straftatbestand sondern eine
Ordnungswidrigkeit. .

Ist btw ne Straftat, wenn das Auto im öffentlichen Verkehrsraum gebraucht wird.