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61

01.08.2012, 09:32

Kann eigentlich mal jemand genau sagen wieviel Hartz 4 ist und was man davon bezahlen muss? Ich finde diese Regelungen total undurchsichtig (Wohnung mit drin, aber Heizung nicht? Pauschalheizgeld was man dann anders nutzen kann?). Würde das gerne mal wirklich mit meinem Studentenleben vergleichen.

2009 bekam ein alleinstehender Hartz-4 Empfänger im Durchschnitt 570€ pro Monat. Darin enthalten sind Regelsatz (aktuell 374€, damals glaube noch 359€), sowie Kosten der Unterkunft, inkl. Nebenkosten. Sie bekommen die Krankenkassenbeiträge gesetzlich oder privat bis zum Basistarif bezahlt. Ich weiß allerdings nicht, ob in die 570€ schon die Krankenkassenbeiträge eingerechnet sind oder ob dies der Anteil ist, der insgesamt ausgezahlt wird.

Ich hatte vor kurzem Zahlen von ca 650€ im Durchschnitt gehört, wohl inklusive Krankenkassenbeiträgen. Es wird seit 2011 aber auch etwas mehr für Heizung/Warmwasser bezahlt, dass ist dann sicher auch nochmal mit drin.

Gesellschaftliche Ächtung? Man muss doch niemanden erzählen, dass man ALG II bezieht. Und wenn einen die eigenen Freunde dafür ächten, dann sollte man eben mal darüber nachdenken.
Es ist imho eher ein Umfeldproblem. Als Student hat man viele studentische Freunde, welche zumeist auch nicht viel reicher sind und man macht gemeinsam Freizeitaktivitäten, welche wenig kosten. Arbeiten die meisten Freunde, dann kann man eben nicht den Kurztrip nach Florenz oder London mitmachen, mal 80€ für ein Steak in nem Steakrestaurant lassen etc.

62

01.08.2012, 10:24

Aus aktuellem Anlass: Wir haben jetzt bei unserem Nachbarland mal die Gelegenheit die Beschluesse der sozialistischen Regierung aus naechster Naehe zu erleben und dann in den naechsten Jahren zu bewerten. Sollte ja ganz nach eurem Geschmack sein. ;)

Handelsblatt: Frankreich beschliesst Sonderabgabe fuer Reiche

63

01.08.2012, 19:54


... Arbeiten die meisten Freunde, dann kann man eben nicht den Kurztrip nach Florenz oder London mitmachen, mal 80€ für ein Steak in nem Steakrestaurant lassen etc.
... oder was man sonst so regelmäßig in seinem Freundeskreis macht.

64

01.08.2012, 20:29

@1. Wenn man BAföG bekommt, dann können die Eltern normalerweise auch nicht viel helfen - sonst hätte man ja kein BAföG bekommen.


Mehr oder weniger. Ich hab jahrelang den zweithöchsten Satz bekommen (~400€), und meine Eltern haben mir noch mit diesem und jenem ausgeholfen, im Endeffekt war ich dann (grob geschätzt) bei ~600€ pro Monat, also ein Stück oberhalb des damaligen Höchstsatzes.

Und ja, ich stimme dir zu, Bafög sollte unabhängig von den Eltern sein. Gutbürgerliche Eltern sind recht unterschiedlich, die einen schütten ihren Nachwuchs mit Geld und Sachleistungen zu, die anderen sagen, dass er sich seinen Unterhalt gefälligst selbst verdienen soll. Ergo ists unfair, wenn dieser Nachwuchs pauschal nichts bekommt, während jemand wie ich dank Bafög nicht arbeiten muss. Gut, ich hab dafür ~5.6k Euro zurückzahlen müssen, aber verglichen mit den ~14k, die ich in 3 Jahren erhalten habe, ist das ja harmlos...

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Wohnort: Seehausen am Staffelsee

Beruf: Statistiker

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65

01.08.2012, 21:39

Aus aktuellem Anlass: Wir haben jetzt bei unserem Nachbarland mal die Gelegenheit die Beschluesse der sozialistischen Regierung aus naechster Naehe zu erleben und dann in den naechsten Jahren zu bewerten. Sollte ja ganz nach eurem Geschmack sein. ;)

Handelsblatt: Frankreich beschliesst Sonderabgabe fuer Reiche
hat schon nach 1930 funktioniert ;). Aber mal gucken.
live is live, nana nanana :D

Zitat

Original von -=)GWC(RaMsEs
von 50k könnte ich in münchen nicht mehr leben.

66

02.08.2012, 12:29

@ worf
der spielraum bezog sich auf folgenden abschnitt:


1. a) Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen
Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem
Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen
diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische
Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen,
kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind
. Dieses Grundrecht
aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung
mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1
Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung.
Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden, bedarf
aber der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den
Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen
Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen
auszurichten hat. Der Umfang des verfassungsrechtlichen
Leistungsanspruchs kann im Hinblick auf die Arten des Bedarfs und die
dafür erforderlichen Mittel nicht unmittelbar aus der Verfassung
abgeleitet werden. Die Konkretisierung obliegt dem Gesetzgeber, dem
hierbei ein Gestaltungsspielraum zukommt.

wenn man Menschen die sich nachweislich gegen folgende Dinge stellen:Nötigung,Erpressung,Versklavung;Arbeitszwang(nicht freier Berufswahl),Diskriminierung,
Verletzlichkeit der wohnung,Freizügigkeit im Bundesgebiet verbietet

auf Null-Leistungen sanktionieren kann, steht dies kaum im Einklang mit dem Urteil.Der Gesetzgeber verhält sich somit verfassungswidrig.
(selbst ein Schwerverbrecher mit einem Dach übern Kopf u. tagtäglich Essen und Trinken,hätte dagegen ein Luxusleben)
(einem Hartz4-Empfänger der für 3 Monate 100% sanktioniert wurde, droht nach 2 Monaten die Obdachlosikeit u. der Hungertod,auch ist er nicht mehr kranken versichert)
aber dem harzer gehts ja auch besser als den studenten(bzw. Zwangsstudenten..die es wohl zu geben scheint?lool), wieso sollte es dem dann auch noch besser als manchem knacki gehen?!


@ worf zitat:Aber würde man mehr Leistungen pauschalisieren, würde man auch die Klagewelle eindämmen.

so ein Quark..Hartz4 ist in D komplett (ausser Ost-West)pauschal gleich..einzige Unterschiede gibt es für die KdU..dies ist natürlich regional bedingt und auch in Ordnung. Die Klagewellen entstehen vielmehr durch den Ermessens u.Willkürspielraum der Sachbearbeiter!!!
bzw. durch die verfassungswidrigen Sanktionen! ....bzw. durch zusätzlich vereinbarten(erzwungenen) verfassungswidrigen Eingliederungsvereinbarungen !!!

Dieser Beitrag wurde bereits 6 mal editiert, zuletzt von »E_Mielke« (02.08.2012, 13:15)


67

02.08.2012, 13:09

geh halt arbeiten und hör auf zu weinen ;)
Zitat von »Lesmue« Wenn ich 2 Abende in der Woche mal Ruhe vor Frau,Freundin,Kindern usw hab will ich einfach ganz entspannt am Rechner was daddeln und mir dabei 3 Weizen in den Kopf jagen, und mit Kumpels dummes Zeug in Skype labern.

68

02.08.2012, 13:11

bin krank ;)

69

02.08.2012, 13:13

chronischer weinkrampf?
Zitat von »Lesmue« Wenn ich 2 Abende in der Woche mal Ruhe vor Frau,Freundin,Kindern usw hab will ich einfach ganz entspannt am Rechner was daddeln und mir dabei 3 Weizen in den Kopf jagen, und mit Kumpels dummes Zeug in Skype labern.

70

02.08.2012, 14:56

@Mielke: Wenn du so viel zitierst, dann gibt wenigstens auch die Quelle an!

wenn man Menschen die sich nachweislich gegen folgende Dinge stellen:Nötigung,Erpressung,Versklavung;Arbeitszwang(nicht freier Berufswahl),Diskriminierung,
Verletzlichkeit der wohnung,Freizügigkeit im Bundesgebiet verbietet [...?] auf Null-Leistungen sanktionieren kann, steht dies kaum im Einklang mit dem Urteil.Der Gesetzgeber verhält sich somit verfassungswidrig.

Du interpretierst das Urteil recht einseitig, es gab schon Urteile über die von dir angesprochenen Sanktionen, welche das BVerfG immer noch als grundgesetzkonform betrachtet, d.h. speziell nicht verfassungswidrig.

Nötigung, Erpressung, Arbeitszwang im konkreten Einzelfall gibt es im Allgemeinen nicht von Arbeitsagentur (Einzelfälle ausgenommen, natürlich können sich Mitarbeiter auch mal falsch verhalten).
Freie Berufswahl wird vom Grundgesetz an anderer Stelle geschützt, aber nicht in diesen Zusammenhang, wie du es hinstellst. Sonst könnte jeder Arbeitslose sagen: Ich bin aber Astronaut und bis Deutschland ein Weltraumprogramm auflegt bin ich halt arbeitslos. Natürlich geht das so nicht.
@ worf zitat:Aber würde man mehr Leistungen pauschalisieren, würde man auch die Klagewelle eindämmen.

so ein Quark..Hartz4 ist in D komplett (ausser Ost-West)pauschal gleich..einzige Unterschiede gibt es für die KdU..dies ist natürlich regional bedingt und auch in Ordnung. Die Klagewellen entstehen vielmehr durch den Ermessens u.Willkürspielraum der Sachbearbeiter!!!
bzw. durch die verfassungswidrigen Sanktionen! ....bzw. durch zusätzlich vereinbarten(erzwungenen) verfassungswidrigen Eingliederungsvereinbarungen !!!

Erstens, zitier bitte richtig, d.h. mit der Zitierfunktion oder zumindest mit Anführungszeichen.

Man kann besonderen Bedarf anmelden, dies prüfen die Gerichte im Einzelfall, Rechtstradition in Deutschland (Härtefall). Und wenn Sachbearbeiter einen Ermessensspielraum haben, so ist gerade da nicht pauschaliert worden!
Und noch einmal, benutzte nicht einfach so verfassungswidrig, wenn es deine Einzelmeinung ist. Dann kannst du sagen, dass du es verfassungswidrig findest, du stellst es aber so hin, als wäre dies ein objektiver bzw. in der Rechtssprechung akzeptierter Zustand. Dem ist nicht so!

71

02.08.2012, 16:03

es gibt vom bundesverfassungsgericht urteile zu sanktionen?
bitte link??...viele dinge im bezug auf hartz4,schaffen es max. zum sozialgericht...also nicht so halbwissen erzählen

ich kann interpretieren was ich möchte!..zig einschlägig bekannte foren im netz interpretieren dies ebenso !
selbst ein ehemaliger BGH-Richter bekennt sich zur verfassungswidrigkeit...,dann darf ich dies wohl auch,oder muss ich dich vorher fragen?

http://www.elo-forum.org/news-diskussion…n-hartz-iv.html

ich kann auch zitieren wie ich möchte !(denn sinn solltest trotzdem noch verstehen können?..es sei denn du möchtest nur unnötig von deinem
halbwissen ablenken)

so ist gerade da nicht pauschaliert worden?(zitat^^)...du solltest vielleicht mal besser die gesetzgebung lesen..pauschalieren ist in einzelfällen nämlich
gesetzwidrig!
(Seit den Urteilen des 7b. BSG-Senats vom 7.11.2006 unter dem Vorsitz von
Richter Wolfgang Eicher ist es zur ständigen Rechtsprechung,
insbesondere des BSG, geworden.


Eicher:
Erster Grundsatz

Übernahme der aktuellen tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung (keine Pauschalen!)



Das Gesetz bietet keine Rechtsgrundlage für Pauschalierungen.

Es handelt sich immer um eine gebundene Entscheidung.)


im übrigen bist auf das ,,alternativlos,, von seite 2 null eingegangen

ich benutze dann verfassungswidrig,wenn ich es für richtig halte(weil ich die verfassung gelesen habe)(da gibt es in einigen dingen keinen meinungsspielraum)(selbst wenn du oder ein furz-sozialgericht dies anders sieht)

hier noch bissl bildungsstoff zu deinem sozialstaat
http://www.buergerinitiative-grundeinkom…elles/BUKA1.htm

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »E_Mielke« (02.08.2012, 16:23)


72

02.08.2012, 16:11

Weil das Studentendasein selten gesellschaftliche Ächtung mit sich bringt. Hartz 4 hingegen schon.

Das liegt doch aber wie bei Mielke eher an anderen Faktoren als an Hartz4.

73

02.08.2012, 17:00

@Mielke: ich lese mir deine Beiträge zukünftig nicht mehr durch, wenn du sie in dieser unsäglichen Form ablieferst.
In genau dem Urteil des BVerfG, auf welches du dich wohl beziehst (09.02.2010) heißt es unter:

Zitat

Urteil
3. Der Gesetzgeber hat bei der Neuregelung einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherstellung eines unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarfs für die nach § 7 Sozialgesetzbuch Zweites Buch Leistungsberechtigten vorzusehen, der bisher nicht von den Leistungen nach §§ 20 folgende Sozialgesetzbuch Zweites Buch erfasst wird, zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums jedoch zwingend zu decken ist.

Es ist also nur davon die Rede, dass ein Existenzminimum gewahrt bleiben muss, was ich auch befürworte. Kürzungen auf 0% sind nicht sinnvoll. Jedoch besagt das Urteil gerade nicht, dass Sanktionen (auch solche, welche den Leistungsbetrag kürzen) generell verfassungswidrig sind. Das wird nur in Hartz-4-Foren anscheinend so interpretiert.

Pauschalieren bedeutet ja gerade, dass nicht im Einzelfall entschieden wird. Und wir haben eine andere Rechtstradition in Deutschland, eine der Pauschalierung. Durch Gesetze könnte man aber sicher eine stärkere Pauschalierung erreichen, ohne dass es gleich verfassungswidrig wird.
ich benutze dann verfassungswidrig,wenn ich es für richtig halte(weil ich die verfassung gelesen habe)(da gibt es in einigen dingen keinen meinungsspielraum)(selbst wenn du oder ein furz-sozialgericht dies anders sieht)

Du solltest aber kenntlich machen, ob es sich dabei um deine private Meinung handelt, oder einen objektiven Zustand (bzw. in der Jurisprudenz die herrschende Meinung etc.).
im übrigen bist auf das ,,alternativlos,, von seite 2 null eingegangen

Wenn ich auf etwas eingehen soll, dann musst du mich konkret ansprechen. Zudem ist es recht sinnlos auf Seitenzahlen zu verweisen, weil diese individuell eingestellt werden können. Ich lasse mir bspw. die maximale Anzahl Beiträge bei Seite anzeigen, daher ist dein entsprechender Beitrag bei mir auf Seite 1. Aber es gibt die Möglichkeit direkt auf den entsprechenden Beitrag zu verweisen. Ein direkter Verweis sollte generell indirekten vorgezogen werden.

Übrigens gibt es spezielle Zeichen für Anführungsstriche, du musst keine 2 Kommata dafür verwenden. Sie sich beim deutschen Tastaturlayout die zweite Belegung der Taste "2". Nur so als Tipp für dein weiteres Leben.
ich kann auch zitieren wie ich möchte !

Evidenz in deinen Beiträgen zeigt, dass du eben nicht zitieren kannst, selbst wenn du möchtest.

Ansonsten habe ich keine Lust hier über spezifische Hartz-4 zu diskutieren, sondern über Arbeitsbedingungen, Löhne etc. Wenn du über Hartz-4 reden willst, mach dafür einen eigenen Thread auf.

74

02.08.2012, 17:39

es gibt vom bundesverfassungsgericht urteile zu sanktionen?
bitte link??..
oops zitate geht ^^

ich warte noch auf den link...du redest zwar viel..aber nur.....................................^^

75

02.08.2012, 17:54

Ich hab ein Urteil verlinkt.

76

02.08.2012, 18:54



Du interpretierst das Urteil recht einseitig, es gab schon Urteile über die von dir angesprochenen Sanktionen, welche das BVerfG immer noch als grundgesetzkonform betrachtet, d.h. speziell nicht verfassungswidrig.



willst du mich eigentlich verscheissern?.....das urteil kenn ich und dies war deine aussage
in diesem urteil ging es hauptsächlich um ganz andere dinge,die der gesetzgeber korrigieren sollte.
im übrigen, nur weil dein gesetzgeber und viele richter von furz sozialgerichten keine eier haben, heisst dies nicht das das GG nicht laufend untergraben wird. und gleichzeitig regelkonform bzw gesetzeskonform im einklang mit dem GG wäre!
es sind vielleicht viele dinge nicht vom höchsten gericht beantwortet ,was aber wiederum nicht heisst,das dies ok sei.
es schafft nämlich so ziemlich keiner, diese dinge dort vorzutragen..dem zu folge ist deine obige aussage auch müll!!!

genau so ist es nämlich gewollt,das schön viele deppen glauben mögen sie seien im unrecht mit ihrem GG
selbst du, der ja so gebildet sein will,rennt der kuhherde des gesetzgebers hinter her ....omg ^^
:baaa:

Dieser Beitrag wurde bereits 6 mal editiert, zuletzt von »E_Mielke« (02.08.2012, 19:21)


77

02.08.2012, 21:34

jo kack auf die ganzen gerichte etc, unser hartzi mielke hat mit allem recht!

78

03.08.2012, 08:59

Und da wundert man sich dass H4 Bezieher gesellschaftlich geächtet werden. Der einzig mir Bekannte hier in diesem Forum legt ein Verhalten (zumindest im Forum) an den Tag, da könnte man echt kotzen. Dann kennst noch 2-3 solcher und fertig ist ein Vorurteil
Zitat von »Lesmue« Wenn ich 2 Abende in der Woche mal Ruhe vor Frau,Freundin,Kindern usw hab will ich einfach ganz entspannt am Rechner was daddeln und mir dabei 3 Weizen in den Kopf jagen, und mit Kumpels dummes Zeug in Skype labern.