Ok dann mal ausführlicher die Situation:
Meine Frau bekommt ein Kind im Mai. Ab Juni (nach Mutterschutz) verlieren wir Anspruch auf einen Ganztagsplatz in den Kitas für unsere anderen beiden Kinder.
Uns geht es nicht darum Zuschläge abzuheimsen.
In Sachsen Anhalt kann man nur ganztags in die Kita geben, wenn man in Ausbildung o.ä. ist oder halt mind. 15h/ Woche arbeitet (beide Erziehungsberechtigte müssen diese Bedingung erfüllen). Hier ist es so, die Stadt bezahlt einen Teil X und die Eltern einen Teil Y der Beiträge. Sagt die Stadt wir kriegen nur halbtags habe ich nicht die Chance einfach durch Mehrzahlung via Betrag Y trotzdem ganztags mein Kind in die Kita zu geben. Man DARF sein Kind also unter keinen Umständen länger in der Kita lassen. Sinniger weise darf die Kita den anderen halben Platz auch nicht vergeben, es könnte ja sein, dass wir wieder auf Ganztag schalten sobald meine Frau wieder arbeiten geht. Super Sache... wer sich sowas ausdenkt...
Was tut der Bürger? Er umgeht das. Es gibt 2 Varianten: a) Einfach in der Uni Einschreiben. Geht aber erst ab Oktober, die Einschreibefrist für April haben wir dummerweise vergessen. Uns war das Problem garnicht bewußt, weil beim letzten Mal war meine Frau Student, da fiel das nicht ins Gewicht. Wir müssen also die Zeit bis Oktober überbrücken. also b) Praktikum/Arbeitsvertrag
Nebenfrag hier: Meine Frau hat bis Ende März gearbeitet. Nach den 12 Monaten Elternzeit würde sie theoretisch ALG I bekommen. Verwirkt das, wenn man sich jetzt frech als Student einschreibt? In Elternzeit ist sie ja trotzdem. Wie läuft das? Auf der anderen Seite: wenn sie als "Vollzeitstudent" eingeschrieben ist, klettern die vom Elterngeld aufs dach? Letztes mal hatten wir ohnehin nur den Sockelbetrag von 300€. Aber jetzt bekäme sie mehr. "Einkommen" wird gegen gerechnet das weiß ich auch (darum auch der 1€ job, damit da wenig verloren geht). Aber erkennen die "Elternzeit" an und zahlen voll aus, wenn man gleichzeitig studiert (offiziell)?