Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: MastersForum. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

1

11.04.2012, 16:40

Arbeitsvertrag mit 1€ / Stunde...

Darf eine Firma einer Verwandten/Befreundeten person einen Arbeitsvertrag mit 1€/h geben? Kann das irgend jemand anprangern?

Ist ein Ingenieursbüro. Wichtig dabei ist, dass man auf 15h/Woche kommt, aber nicht viel Geld dabei rum kommt. Kann einen da irgendwer anpissen?

2

11.04.2012, 16:57

mal etwas gefährliches halbwissen einbringen :D
soweit ich weiß gilt in einigen Branchen der Tarifabschluss als Mindestlohn (kA ob die Firma da reinfällt).
und 1-Euro-Jobs dürfen nur von wettbewerbsneutralen / gemeinnützigen Betrieben vergeben werden.

3

11.04.2012, 17:04

Braucht derjenige ne art "festanstellung" ?
Macht doch sonst einfach n bezahltes praktikum draus... das lässt auch arbeitszeitspielraum zu, wie z.b. nen monat mal garnicht kommen und dann im nächsten monat die stunden rausarbeiten.
Ist hier in ing. büros in dresden gang und gebe

4

11.04.2012, 17:07

Was genau ist denn der Sinn der Übung? Vielleicht kann man dann eher sagen ob irgendein Haken an der Sache ist, der zu beachten wäre.

5

11.04.2012, 17:57

Ok dann mal ausführlicher die Situation:

Meine Frau bekommt ein Kind im Mai. Ab Juni (nach Mutterschutz) verlieren wir Anspruch auf einen Ganztagsplatz in den Kitas für unsere anderen beiden Kinder.

Uns geht es nicht darum Zuschläge abzuheimsen.

In Sachsen Anhalt kann man nur ganztags in die Kita geben, wenn man in Ausbildung o.ä. ist oder halt mind. 15h/ Woche arbeitet (beide Erziehungsberechtigte müssen diese Bedingung erfüllen). Hier ist es so, die Stadt bezahlt einen Teil X und die Eltern einen Teil Y der Beiträge. Sagt die Stadt wir kriegen nur halbtags habe ich nicht die Chance einfach durch Mehrzahlung via Betrag Y trotzdem ganztags mein Kind in die Kita zu geben. Man DARF sein Kind also unter keinen Umständen länger in der Kita lassen. Sinniger weise darf die Kita den anderen halben Platz auch nicht vergeben, es könnte ja sein, dass wir wieder auf Ganztag schalten sobald meine Frau wieder arbeiten geht. Super Sache... wer sich sowas ausdenkt... :hail:

Was tut der Bürger? Er umgeht das. Es gibt 2 Varianten: a) Einfach in der Uni Einschreiben. Geht aber erst ab Oktober, die Einschreibefrist für April haben wir dummerweise vergessen. Uns war das Problem garnicht bewußt, weil beim letzten Mal war meine Frau Student, da fiel das nicht ins Gewicht. Wir müssen also die Zeit bis Oktober überbrücken. also b) Praktikum/Arbeitsvertrag

Nebenfrag hier: Meine Frau hat bis Ende März gearbeitet. Nach den 12 Monaten Elternzeit würde sie theoretisch ALG I bekommen. Verwirkt das, wenn man sich jetzt frech als Student einschreibt? In Elternzeit ist sie ja trotzdem. Wie läuft das? Auf der anderen Seite: wenn sie als "Vollzeitstudent" eingeschrieben ist, klettern die vom Elterngeld aufs dach? Letztes mal hatten wir ohnehin nur den Sockelbetrag von 300€. Aber jetzt bekäme sie mehr. "Einkommen" wird gegen gerechnet das weiß ich auch (darum auch der 1€ job, damit da wenig verloren geht). Aber erkennen die "Elternzeit" an und zahlen voll aus, wenn man gleichzeitig studiert (offiziell)?

6

11.04.2012, 20:22

nur mal so als Idee... soweit ich weiß kann man sich an der Fernuni Hagen auch jetzt noch verspätet einschreiben.. checks ma ab