Servus,
Ich habe eine Mieterhöhung erhalten (Anpassung an orstübliche Mieten, +14 %) und wollte sowieso kündigen.
Offenbar habe ich durch die Mieterhöhung ja nun auch ein Sonderkündigungsrecht nach § 561 BGB:
(1) Macht der Vermieter eine Mieterhöhung nach § 558 oder § 559 geltend, so kann der Mieter bis zum Ablauf des zweiten Monats nach dem Zugang der Erklärung des Vermieters das Mietverhältnis außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. Kündigt der Mieter, so tritt die Mieterhöhung nicht ein.
(2) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
http://dejure.org/gesetze/BGB/561.html
Ich würde gerne zum 01. Mai raus, laut diesem Text wäre der Vertrag allerdings erst zum 31.05. beendet. Daher müsste ein Nachmieter gefunden werden.
Heute erzählt mir die Dame allerdings, dass ich nach Mieterhöhung trotzdem erst zum 30.06. (3 - Monate Frist) heraus kann (sofern kein Nachmieter gefunden wird) und ich nur bis dahin nicht die erhöhte Miete zahlen muss.
Jetzt frage ich mich, was die Frau da aus dem § interpretiert. M.E. müsste es doch der 30.05. sein, wenn ich am 28.03.2012 aufgrund der Mieterhöhung gekündigt habe. Der Bescheid zur Miterhöhung kam übrigens am 13. Februar an, de facto wäre ich auch in der 2 - Monats Frist.
Besten Dank!