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1

04.01.2012, 19:47

alko test

hi,
mein bruder wurde gestern nacht von der polizei aufgehalten und musste nen alkohol test (2x blasen) machen.
anschließend wurden ihm die ergebnisse dieser tests verschwiegen und er musste aufs revier, wo ihm blut abgenommen wurde.

frage: ist die polizei nicht dazu verpflichtet, mir das ergebnis meines alkoholtests mitzuteilen?
ich kann nur aus eigener erfahrung sagen, dass mir das ergebnis bisher immer mitgeteilt wurde und ich das in diversen tv reportagen auch nicht anders gesehen habe....

danke

ciao

2

04.01.2012, 20:21

leute die besoffen auto fahren sind idioten und hams verdient ohne informationen mit aufs revier zu müssen :)

3

04.01.2012, 20:32

Der Trick ist, sich nicht erwischen zu lassen

Zitat

"I played a game vs edie where he asked me for save and eixt cause he "deleted tc". SO i did save. I checked rec and saw he lost 2 vils on boars (and he lost his scout). He didnt even bother to "delete his tc to at least make a better lie."

4

04.01.2012, 20:42

hat er denn was alkoholisches getrunken? oder auch andere sachen im blut gehabt?
Revenge is a dish best served cold :evil:

5

04.01.2012, 22:03

Die Atemwerte sind eigentlich egal, da sie aus verschieden Gründen teils deutlich über oder auch unter dem tatsächlichen Wert liegen können - entscheidend ist rechtlich einzig und allein der Blutwert. Der Atemtest dient nur als Anhaltspunkt ob es überhaupt lohnt einen Bluttest zu machen. Da der Atemtest eben sehr ungenau sein kann, besteht meines Wissens nach kein Anspruch den zu erfahren - der Blutwert wird einem natürlich mitgeteilt.

6

04.01.2012, 22:52

Die Atemwerte sind eigentlich egal, da sie aus verschieden Gründen teils deutlich über oder auch unter dem tatsächlichen Wert liegen können - entscheidend ist rechtlich einzig und allein der Blutwert. Der Atemtest dient nur als Anhaltspunkt ob es überhaupt lohnt einen Bluttest zu machen. Da der Atemtest eben sehr ungenau sein kann, besteht meines Wissens nach kein Anspruch den zu erfahren - der Blutwert wird einem natürlich mitgeteilt.

Ist so nicht 100% richtig, es gibt auch Atemalkoholgeräte, die vor Gericht verwertbar sind. Die kleinen Vortestgeräte sind dies jedoch nich, da hast du Recht.
Die gerichtsverwertbaren Geräte werden jedoch meines Wissens nur im Ordnungwidrigkeitenbereich (0,5-1,09 o/oo) angewendet, darüber ist eine Blutentnahme vorgeschrieben.