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1

13.10.2011, 09:51

Mieterhöhung

Da es hier ja sowohl Juristen, als auch Vermieter gibt, denke ich, ich finde hier ein wenig Aufklärung:

Gestern bekam ich von meinem Vermieter einen Brief, in dem dieser mir eine Mieterhöhung zum 1. 1. 2012 ankündigte. Sowas ist mir noch nie passiert, Miete wurde immer nur dann erhöht bisher, wenn formal ein Mietwechsel stattgefunden hatte (bei WG halt wenn der Hauptmieter auszog). Das ganze ist mit §558 BGB begründet, sie seien dazu berechtigt etc.

Aber da steht auch, dass meine zustimmung zu dieser Erhöhung erforderlich ist. Ist das dann ein rein formeller Aspekt? Bzw was passiert, wenn ich nicht zustimmen sollte? Muss ich dann ausziehen, bzw werfen die mich raus?

Dreist wird das ganze dadurch, dass ich das auch noch zurücksenden soll, damit der Vertrag gültig wird. Ich soll also Porto zahlen, damit ich hinterher mehr Miete zahlen darf ... pfff. Sowas stinkt mich ganz gewaltig an und nun möchte ich mal sehen, ob euch auch schonmal sowas passiert ist bzw wie ihr das dann gelöst habt.

Besten Dank

crush
Zitat von »Lesmue« Wenn ich 2 Abende in der Woche mal Ruhe vor Frau,Freundin,Kindern usw hab will ich einfach ganz entspannt am Rechner was daddeln und mir dabei 3 Weizen in den Kopf jagen, und mit Kumpels dummes Zeug in Skype labern.

CoK_a_cola

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2

13.10.2011, 10:52

also dann wollen wir mal...

1. "formeller aspekt?" ja und nein! damit die mieterhöhung gültig wird, muss der mieter zustimmen. stimmst du nicht innerhalb der frist zu, muss der vermieter dich auf zustimmung verklagen. ist die mieterhöhung angemessen (siehe Mietspiegel oder vergleichsweise Wohnungen) ist es eine reine formalität.

2. "wenn du nicht zustimmst" muss der vermieter auf zustimmung klagen.

3. "ausziehen, bzw. rauswerfen?" nein, sie können dich nicht kündigen. im übrigen gibt es eigentlich so gut wie keine möglichkeit einen mieter ohne besondere gründe (ruhestörung, mietrückstände etc.) zu kündigen.

4. wurdest du darauf hingewiesen, dass DU ein Sonderkündigungsrecht hast? (formeller Fehler... wie bedeutsam der ist, bleibt dann im Falle der Klage ab zu warten und würde die Mieterhöhung wohl nur aufschieben!)

5. Ist die Mieterhöhung im Rahmen des Mietwertspiegels und wie wurde Sie begründet? Es muss explizit nachvollziehbar sein, warum die Mieterhöhung gerechtfertigt ist. Dabei werden meist Baujahr des Gebäudes, Ausstattung der Wohnung (Fenster, Bodenbeläge, Balkon etc.), Alter der Heizungsanlage berücksichtigt. Dies wird anhand des Mietwertspiegels eingeordnet und dann steht da ein Betrag von bis je m². Liegt die neue Miete in diesem Bereich hast du wenig Chancen Dich zu wehren. Dabei muss noch berücksichtigt werden, dass Deine Miete innerhalb von einem Jahr unverändert war und nicht innerhalb von 3 Jahren mehr als 20 % steigt.

Weitere Fragen, bitte stellen... Die Begründung, gemäß BGB darf ich das, ist nicht ausreichend!

3

13.10.2011, 11:14

hm, dann ist das wohl so ok. laut diesem mitspiegel dürfen die das also. dann werde ich da mal zustimmen müssen ?( mist!


woher weiß ich, dass die sich diese tabelle nicht nur ausgedacht haben (also ich gehe davon aus, dass die korrekt ist)? wie wird so ein mietspiegel erstellt?
Zitat von »Lesmue« Wenn ich 2 Abende in der Woche mal Ruhe vor Frau,Freundin,Kindern usw hab will ich einfach ganz entspannt am Rechner was daddeln und mir dabei 3 Weizen in den Kopf jagen, und mit Kumpels dummes Zeug in Skype labern.

kOa_Mjöllnir

Fortgeschrittener

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4

13.10.2011, 11:37

google erster Treffer ... Die Mieten in Rostock steigen gerade echt rapide. Zumindest in den guten Wohnlagen...

CoK_a_cola

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5

13.10.2011, 11:57

"mietspiegel" da gibts in den städten und gemeinden meist einen arbeitskreis aus diversen verbänden (z.b. mieterverein, haus u. grund, wohnungsgenossenschaften, städtische wohnungsgesellschaften, architekten, wohnungsverwalter etc.). diese ermitteln aus den aktuellen mieten einen durchschnitt, der die lage, ausstattung, baualter berücksichtigt. dementsprechend wird dann ein wert ermittelt.