also dann wollen wir mal...
1. "formeller aspekt?" ja und nein! damit die mieterhöhung gültig wird, muss der mieter zustimmen. stimmst du nicht innerhalb der frist zu, muss der vermieter dich auf zustimmung verklagen. ist die mieterhöhung angemessen (siehe Mietspiegel oder vergleichsweise Wohnungen) ist es eine reine formalität.
2. "wenn du nicht zustimmst" muss der vermieter auf zustimmung klagen.
3. "ausziehen, bzw. rauswerfen?" nein, sie können dich nicht kündigen. im übrigen gibt es eigentlich so gut wie keine möglichkeit einen mieter ohne besondere gründe (ruhestörung, mietrückstände etc.) zu kündigen.
4. wurdest du darauf hingewiesen, dass DU ein Sonderkündigungsrecht hast? (formeller Fehler... wie bedeutsam der ist, bleibt dann im Falle der Klage ab zu warten und würde die Mieterhöhung wohl nur aufschieben!)
5. Ist die Mieterhöhung im Rahmen des Mietwertspiegels und wie wurde Sie begründet? Es muss explizit nachvollziehbar sein, warum die Mieterhöhung gerechtfertigt ist. Dabei werden meist Baujahr des Gebäudes, Ausstattung der Wohnung (Fenster, Bodenbeläge, Balkon etc.), Alter der Heizungsanlage berücksichtigt. Dies wird anhand des Mietwertspiegels eingeordnet und dann steht da ein Betrag von bis je m². Liegt die neue Miete in diesem Bereich hast du wenig Chancen Dich zu wehren. Dabei muss noch berücksichtigt werden, dass Deine Miete innerhalb von einem Jahr unverändert war und nicht innerhalb von 3 Jahren mehr als 20 % steigt.
Weitere Fragen, bitte stellen... Die Begründung, gemäß BGB darf ich das, ist nicht ausreichend!