hallo ,
also ,ich habe mir bei amazon ein videospiel bestellt.
das teil geht auf die reise und heute finde ich im briefkasten den benachrichtigungsschein von dhl das päckchen wurde ausgeliefert ,abgegeben beim nachbarn namens xxx.
ich voller vorfreude klingel ich beim nachbarn xxx doch dieser weiß nichts von einem angenommenen päckchen .
mist was mach ich denn jetzt?
bitte helft mir
darf dhl einfach irgendjemandem ,in diesem fall meinem nachbarn mein päckchen geben ,das ist doch unglaublich
Ich nehm die
Antwort auf die
Frage, was jetzt zu tun ist mal vorweg:
-> an Amazon schreiben und sagen, dass deine Bestellung immernoch nicht eingetroffen ist. Am Besten alle Infos, die du über diese Sache hast, mitschicken. Daraufhin wird Amazon dir die Lieferung erneut zuschicken (müssen).
Warum ist das so?
Wenn du etwas bei Amazon bestellst, dann hast du selbst NUR mit Amazon einen Vertrag geschlossen - eben über den Verkauf dieses Spieles. Amazon hat dann die Pflicht, dir das "Eigentum" an dem SPiel zu verschaffen. Das geschieht jedoch erst mit Übergabe! (solange du kein "Unternehmer" bist - und das bist du hier ja nicht *g*)
Du hast das Paket und damit die Ware nie erhalten. Also hat Amazon nicht erfüllt und kann von dir in Anspruch genommen werden, sprich sie müssen das SPiel erneut zuschicken.
Zur DHL hast du KEIN Vertragsverhältnis. Die DHL als Spediteur hat nur mit Amazon einen Vertrag über die Lieferung der Ware geschlossen. D.h. wenn die DHL MIst baut, so schuldet sie Amazon Ersatz des entstandenen Schadens. => Amazon wir dir die Ware erneut schicken und sich das Geld bei der DHL zurückholen. Wie und ob sie das schafft, ist nicht dein Problem.
DIe Rechtsbeziehungen Amazon -> DHL -> Nachbar xxx können dir insoweit egal sein. SOlange Amazon nicht von ihrer Leistungspflicht durch Übergabe frei wird, kannst du sie auf Leistung in Anspruch nehmen. Was anderes gilt nur in solchen Fällen, wenn du z.B. eine falsche Adresse angibtst, aber das hast du ja nicht gemacht^^
Darf die DHL das Päckchen bei deinem Nachbar abgeben?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen dürfen sie das.
Das ist dann der FAll, wenn der Nachbar in unmittelbarer Nähe wohnt. Also wirkllich noch als NAchbar durchgeht. 2 Häuser weitere wäre dann schon fraglich. In einem mMehrfamilienhaus muss der Nachbar auch wirklich im selben Haus wohnen meines Wissens. Zudem muss der Nachbar geeignet sein, dass Paket ordnungsgemäß weiterleiten zu können. Was aber im Detail da drunter fällt, ist dann wohl Argumentationssache.
Wenn das Paket am Ende aber nicht bei dir ankommt, kannst du als Verbraucher wie oben beschrieben gegen den Verkäufer Schadensersatz geltend machen. Den Schaden der hierdurch entsteht, können der VErkäufer/DHL dann am Ende von dem Nachbarn zurück holen, der das Paket angenommmen hat. Vorausgesetzt natürlich, dass dieser wirklich das Paket angenommen hat und ihm das nachweisbar ist. Oft sind auch die Zusteller die Halunken, die ne Unterschrift fälschen. Hatte erst neulich so einen vor Gericht^^. Das betrifft dich aber dann alles nur indirekt - hate dich stets erst einmal an deinen Verkäufer.