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myabba|abra

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21.02.2011, 00:37

G&V-Rechnung fürs Finanzamt

Hallo,

ich soll für meine Einkommenssteuererklärung eine G&V-Rechnung nachreichen.

Meine selbständigen Einnahmen (es geht ja nur darum?) stammen aus meiner Diplomarbeit, wofür ich der Firma immer Rechnungen geschickt hab, 800€ pro Monat, Okt.-Dez, vertraglich geregelt.

Was kann ich da als Ausgaben angeben? Direkte Ausgaben für die Arbeit hatte ich nicht. Anfahrt war umsonst, Geräte und Material alles von der Firma gestellt. Aber ginge z.B. Krankenversicherung oder Mittagessen mit den Kollegen?

Tocha

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21.02.2011, 00:46

sicher das die Anfahrt umsonst war? ^^

Geschäftsessen mit dem richtigen Beleg kein Problem, ansonsten nicht.

myabba|abra

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3

21.02.2011, 00:49

jop, bin imme rmit dem Semesterticket per Bus gefahren.

Schade, hab natürlich keinerlei Belege zwecks essen

Tocha

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21.02.2011, 00:55

ging mir eigentlich nur um den Begriff "Umsonst" statt kostenlos ;)

myabba|abra

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21.02.2011, 00:58

ah, lange leitung ;)

6

21.02.2011, 07:20

Ähm, so wie das klingt hast du wenig Ahnung von der Materie.
Marschier lieber mal bei einem Steuerberater vorbei. Nicht dass du nicht weisst was du genau tust, und dann noch veranschlagt wirst, nur weil dein Einkommensteuerfreibetrag um ein paar Euro überschritten wird...

myabba|abra

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21.02.2011, 09:51

Nein, ich hab überhaupt gar keine Ahnung von der Materie ;)
die 3*800€ sind auch der ganze Betrag den ich erhalten hab

8

21.02.2011, 09:58

Dafür brauchst kein Steuerberater.
Fahrtkosten darfst aber trotzdem geltend machen 0,30 pro Entfernungskilometer pro Arbeitstag also einfache Fahrt von dfen km her.
Ansonsten gibt es da wohl nicht viel zum Absetzen

Deine GuV sieht ungefähr so aus:

Einnahmen:
Honorar XYZ 2400 €

Ausgaben:
x Tage * x km * 0,30 € xyz €

Überschuss: abc €

Falls du noch weitere AUsgaben findest, kannst sie da dann aufführen

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Comadevil« (21.02.2011, 10:28)


9

21.02.2011, 11:01

Okay, wohl falsch gelesen. Bei 3*800,- erübrigt sich das^^

myabba|abra

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21.02.2011, 14:08

ok super. danke euch!! :)

11

21.02.2011, 20:26

Verpflegungspauschale unter Umständen noch, zumindest wenn Du vor Ort tätig gewesen bist: http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/stsp0120.htm

myabba|abra

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21.02.2011, 22:40

meine Arbeitsstelle war 6km entfernt von meiner Wohnung, geht das wirklich? ^^ die 8h bekomm ich locker hin, da 30min busfahrt und 7h arbeit war normal. hab aber keinerlei belege, da ich nicht stemplen musste...