Hallo, ich habe eine frage an unsere Rechtsleute !
undzwar geht es darum, was man für eine Grunddienstbarkeit durch ein Feldstück verlangen kann. es kann auch sein, dass es sich um eine beschränkte persönliche dienstbarkeit handelt. ich wusste bisher nicht, dass da ein unterschied besteht.
es betrifft eine Abwasserleitung.
und wenn die leitung durch mehrere schläge innerhalb des feldes verläuft, wird dieser satz dann pro schlag oder pro feld veranschlagt?
habe da irgendwas von einem korintenberg §22 gelesen aber auf die onlinedatenbank habe ich keinen zugriff :S
nachtrag
ich habe mich gerade belesen, dass sehr wohl ein unterschied zwischen einer grunddienstbarkeit und einer persönlich beschränkten dienstbarkeit besteht.
http://www.clearingstelle-eeg.de/node/90
in §24 kosto steht auch etwas von einem 25fachen des jahreswertes, wenn diese dienstbarkeit auf unbeschränkte dauer ausgewiesen ist.
wo finde ich jetzt genaue jahreswerte?
nachtrag 2
ich habe jetzt unter §24 abschnitt 5 etwas gefunden.
zitat: Der einjährige Wert von Nutzungen wird zu vier vom Hundert des Werts des Gegenstandes, der die Nutzung gewährt, angenommen, sofern nicht ein anderer Wert festgestellt werden kann.
beispiel.
man baue auf ein feld eine pumpstation der größe 100m² und dazu eine abwasserleitung.
der wert der dienstbarkeit würde also das 4/100stel des wertes der pumpstation und der leitung+weg dahin betragen mal 25(wenn es auf unbeschränkte dauer is)?
sprich nochmal der gesamte wert?
würde also die pumpstation 100.000€ kosten würde die dienstbarkeit für selbige auch 100.000€ betragen? das kommt mir fast ein wenig viel vor ^^