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1

18.06.2009, 21:21

Steuersachen, brauche Rat

Hallo Leute.

Ich kenne mich auf dem Gebiet null aus, habe weder jemals eine Steuererklärung gemacht, noch habe wirklich Bekannte in dem Bereich, die mir helfen könnten. Ich möchte auch kein Geld für eine Steuerexpertin aufbringen, es ist so schon knapp.

Kurz: ich war letztes Jahr als freier Mitarbeiter beschäftigt und habe halt Rechnungen geschrieben, hab auch das Geld samt der Mehrwert-/Umsatzsteuer ausgezahlt bekommen. Da ich keine Steuernummer hatte, habe ich die Rechnungen ohne Steuernummer gestellt, meine Firma hat trotzdem ausgezahlt.

Nun muss ich ja dieses Geld irgendwie an das Finanzamt abführen, aber ich habe kein Plan wie und was ich anmelden/ausfüllen muss.
Mir wurde nur geraten, vorsichtig zu sein, sonst bin ich am Ende mehr los als nötig.
Ich müsste ja irgendwie so Gewerbemäßig was angemeldet haben oder so, keine AHnung. Aber mir wurde gesagt, dass ich das umgehen kann, in dem ich sage, dass ich da nur kurz beschäftigt war und halt so auf Probe. Danach habe ich einen Festvertrag bekommen.

Alles in Einem, wenn sich einer hier damit auskennt und so freundlich wäre mir etwas Zeit zu opfern, würde ich mich freuen, wenn er mir hier schreibt oder eine PM, damit wir in Kontakt kommen können. Ich zahle auch gern für die Leistung, aber bitte keine 300 Euro wie bei der Steuerberaterin

freue mich auf Antworten

2

19.06.2009, 00:07

RE: Steuersachen, brauche Rat

Zitat

Original von Zecher_Websonic
Kurz: ich war letztes Jahr als freier Mitarbeiter beschäftigt und habe halt Rechnungen geschrieben, hab auch das Geld samt der Mehrwert-/Umsatzsteuer ausgezahlt bekommen.


Ich glaube du hättest vorher fragen sollen.
Ich hoffe du hast die ausgezahlte Umsatzsteuer noch.


Zitat

Original von Zecher_Websonic
Da ich keine Steuernummer hatte, habe ich die Rechnungen ohne Steuernummer gestellt, meine Firma hat trotzdem ausgezahlt.


Fehler! Gibts ne Prüfung bei der Firma müssen die Umsatzsteuer/Vorsteuer zurückzahlen. Von wie vielen Rechnungen sprechen wir hier?

Zitat

Original von Zecher_Websonic
Nun muss ich ja dieses Geld irgendwie an das Finanzamt abführen, aber ich habe kein Plan wie und was ich anmelden/ausfüllen muss.
Mir wurde nur geraten, vorsichtig zu sein, sonst bin ich am Ende mehr los als nötig.


Lieber das als ein Steuerstrafverfahren oder?

Zitat

Original von Zecher_Websonic
Ich müsste ja irgendwie so Gewerbemäßig was angemeldet haben oder so, keine AHnung.


Kommt drauf an ob du eine freiberufliche Tätigkeit ausübst oder nicht. Wenn nicht dann muss du dich anmelden.

Zitat

Original von Zecher_Websonic
Aber mir wurde gesagt, dass ich das umgehen kann, in dem ich sage, dass ich da nur kurz beschäftigt war und halt so auf Probe. Danach habe ich einen Festvertrag bekommen.


Hier kommts auf die Nachhaltigkeit an dh wie viele Rechnungen du geschrieben hast. Vielleicht wäre die Kleinunternehmerregelung sinnvoll gewesen aber dann hättest dich erstens anmelden und zweitens die Rechnungen ohne Umsatzsteuer stellen müssen.

Zitat

Original von Zecher_Websonic
... bitte keine 300 Euro wie bei der Steuerberaterin

Wow... dann sind wir ja echt billig LOL

Heut ists bissle spät aber ich denk mal drüber nach.

Antworten kannst auch per PM.

3

19.06.2009, 11:10

Hallo Eisbaer,

erstmal danke für die Antwort.

- Ich habe das Geld natürlilch zur Seite gelegt, da mir bewusst war, dass ich es irgendwann zurückzahlen muss.

- Es waren insgesamt 6 Monate, also 6 Rechnungen, die ich gestellt habe. Dezember 2007 - Mai 2008.

- Ich wurde als Freier Mitarbeiter eingestellt und war erstmal über den Job froh, deshalb war mir alles Andere vorerst egal. Ja, ich sehe ein, dass es dumm war, aber ich kann es jetzt leider auch nicht mehr ändern.

- Mir wurde aber gesagt, ich soll das irgendwie durch eine EInkommenssteuererklärung machen, ohne mich als selbständiger auszugeben, da ich es nur kurzzeitig und auf Probe gemacht hatte und nie vor hatte länger so zu arbeiten. Weiß nicht, wie gut da meine Chancen sind.

- ich weiß, dass 300 Euro nicht viel sind in eurem Bereich, aber ich will kein unnötiges Geld los werden, ich will doch nur ehrlich genug sein und das mir zu viel ausgezahlte Geld an Steuern an das Finanzamt abführen. Natürlich will ich kein Strafverfahren, aber ich hab auch nicht zu viel zum loswerden :(

Yen Si

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4

19.06.2009, 11:56

Gewerbe angemeldet?
oder ist es manchmal ein Kleingewerbe nach §19 UstG?

5

19.06.2009, 12:08

Zitat

Gewerbe angemeldet?
oder ist es manchmal ein Kleingewerbe nach §19 UstG?


Es steht doch oben das er nichts angemeldet hat.

Und Rückwirkend anmelden geht glaube ich nur 2 Monate oder so. Kleingewerbe zählt nicht da er Umsatzsteuer mit auf die Rechnung geschrieben hat.


Sich bei sowas vorher zu informieren wäre vielleicht schlau gewesen oder wärenddessen. Spätestens aber wo die Arbeit erledigt war. Nu sinds wieder über 1 Jahr her und nu iss druck aufm schlauch. Was soll man dazu noch sagen ?

Yen Si

Erleuchteter

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6

19.06.2009, 12:27

Ah, muss ich überlesen haben. :)


Tja, dämliche Geschichte sowas.
Was bleibt denn da noch?
Selbstanzeige beim Finanzamt oder Augen zu und aussitzen :D

Wie lange man rückwirkend ein Gewerbe anmelden kann ist glaube ich vom jeweiligen Bundesland abhängig. Glaube sogar das es straftechnisch für Kleingewebe nicht sooo teuer wird wenn man sich einsichtig zeigt.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Yen Si« (19.06.2009, 12:33)


7

19.06.2009, 19:13

Mache die Steuererklärungen. Da brauchst keine Selbstanzeige machen. Evtl . kanllen sie bei der Erklärung 2007 einen Verspätungszuschlag rein. Das ist aber auch alles
Einmal die Umsatzsteuerjahreserklärung und die Einkommensteuererklärung mit Einnahme/ÜBerschußrechnung (=Aufstellung Einnahmen-Ausgaben) pro Jahr

Dann hast du auch keine Probleme mit dem Finanzamt. Die sind nur daran interessiert, dass du die Steuern bezahlst.

Was nun deine verspätete Anmeldung von Gewerbe für eine Auswirkung beim Gewerbeamt hat: Keine Ahnung. Evtl. lass es ganz bleiben

Und du erklärst natürlich gewerbliche oder selbständige Einkünfte, alles andere ist Humbug!

Falls es eine selbständige Tätigkeit war, brauchst du nicht mal eine Gewerbeanmeldung.
Ob es sich um eine gewerbliche oder selbständige Tätigkeit handelt ist eine Abgrenzungsfrage. Da du nicht sagst, was es war, kann man hier kaum Auskunft geben

Oder war es eine Scheinselbständigkeit, aber das dürfte wohl eher ausgeschlossen sein

Dieser Beitrag wurde bereits 6 mal editiert, zuletzt von »Comadevil« (19.06.2009, 19:25)


8

19.06.2009, 19:25

Zitat

Original von Comadevil
Mache die Steuererklärungen. Da brauchst keine Selbstanzeige machen. Evtl . kanllen sie bei der Erklärung 2007 einen Verspätungszuschlag rein. Das ist aber auch alles
Einmal die Umsatzsteuerjahreserklärung und die Einkommensteuererklärung mit Einnahme/ÜBerschußrechnung (=Aufstellung Einnahmen-Ausgaben)

Dann hast du auch keine Probleme mit dem Finanzamt. Die sind nur daran interessiert, dass du die Steuern bezahlst.

Was nun deine verspätete Anmeldung von Gewerbe für eine Auswirkung beim Gewerbeamt hat: Keine Ahnung. Evtl. lass es ganz bleiben

Und du erklärst natürlich gewerbliche oder selbständige Einkünfte, alles andere ist Humbug!

Falls es eine selbständige Tätigkeit war, brauchst du nicht mal eine Gewerbeanmeldung.
Ob es sich um eine gewerbliche oder selbständige Tätigkeit handelt ist eine Abgrenzungsfrage. Da du nicht sagst, was es war, kann man hier kaum Auskunft geben

Oder war es eine Scheinselbständigkeit, aber das dürfte wohl eher ausgeschlossen sein


Jup!

@Websonic

ich meinte eigentlich 300€ sind viel ^^

10

20.06.2009, 00:32

Zitat

Original von Comadevil
Mache die Steuererklärungen. Da brauchst keine Selbstanzeige machen. Evtl . kanllen sie bei der Erklärung 2007 einen Verspätungszuschlag rein. Das ist aber auch alles
Einmal die Umsatzsteuerjahreserklärung und die Einkommensteuererklärung mit Einnahme/ÜBerschußrechnung (=Aufstellung Einnahmen-Ausgaben) pro Jahr

Dann hast du auch keine Probleme mit dem Finanzamt. Die sind nur daran interessiert, dass du die Steuern bezahlst.

Was nun deine verspätete Anmeldung von Gewerbe für eine Auswirkung beim Gewerbeamt hat: Keine Ahnung. Evtl. lass es ganz bleiben

Und du erklärst natürlich gewerbliche oder selbständige Einkünfte, alles andere ist Humbug!

Falls es eine selbständige Tätigkeit war, brauchst du nicht mal eine Gewerbeanmeldung.
Ob es sich um eine gewerbliche oder selbständige Tätigkeit handelt ist eine Abgrenzungsfrage. Da du nicht sagst, was es war, kann man hier kaum Auskunft geben

Oder war es eine Scheinselbständigkeit, aber das dürfte wohl eher ausgeschlossen sein


Ich arbeite als Webentwickler und ich glaube auch, dass ich sowas wie eine Scheinselbständigkeit hatte. Mein Chef hat mir einen Festvertrag angeboten, da er in meiner freien Mitarbeit eine Scheinselbständigkeit sah.
Wenn ich aber eine Umsatzsteuererklärung mache, melde ich dabei doch schon irgendwie so ein Gewerbe an oder?

@ Eisbär: Also die bei uns hier verlangen für so eine Sache ca. 300 Euro :(

11

20.06.2009, 00:37

Als ich mich Selbstständig machen wollte wegen nebenher arbeiten haben die beim Arbeitsamt mir lauter Berater angeboten..
Die waren alle kostenlos, die informieren auch und vorallem über Steuer und Krankenkassenbeiträge.
Vielleicht fragst du da mal, aber weiß nicht inwiefern die das im nachhinein machen..

12

20.06.2009, 09:45

.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »hiigara« (04.12.2009, 21:57)


13

20.06.2009, 11:51

Zitat

Original von Zecher_Websonic
Ich arbeite als Webentwickler und ich glaube auch, dass ich sowas wie eine Scheinselbständigkeit hatte. Mein Chef hat mir einen Festvertrag angeboten, da er in meiner freien Mitarbeit eine Scheinselbständigkeit sah.
Wenn ich aber eine Umsatzsteuererklärung mache, melde ich dabei doch schon irgendwie so ein Gewerbe an oder?


Nein, das Finanzamt ist das Finanzamt und das Gewerbeamt ist das Gewerbeamt. Das FA teilt nicht automatisch dem Gewerbeamt etwas mit.

Deine Steuererklärung düfte ziemlich einfach sein, da brauchst du eigentlich keine Hilfe.

Bei der Umsatzsteuerjahreserklärung (2008) füllst du die erste Seite aus und trägst in Zeile 33 auf der 2. Seite deine Netto-Umsätze und die darufentfallende Steuer ein ziehst es in Zeile 60 zusammen und trägst dasselbe in Zeile 97, 107 und 109 nochmals ein

Bei der Einkommensteuererklärung nimmst Anlage EÜR machst dort eine AUfstellung Einnahmen Zeile 11 Netto einahmen, Zeile 12 Umsatzsteuer, als AUsgaben setzt du Fahrten zum Betrieb (Reisekosten 0,30 Cent pro gefahrenen Kilometer) Zeile 45, evtl noch Telefon/DSL Kosten Zeile 48 und Fachliteratur Zeile 49 an und ziehst alles zusammen in den entsprechenden Feldern

Was unterm Strich rauskommt setzt du als Einkünfte aus selbständiger Arbeit in der Steuererklärung an.
Weitere Sachen wie eigener Comp/Arbeitszimmer macht das ganze Komplizierter
In der 2009er Erklärung setzt du dann die gezahlte Umsatzsteuer als Ausgabe an und hast dann noch einen nachlaufenden Verlust aus deiner Selbständigkeit
Als Königsdisziplin kannst ja noch Vorsteuer der Telefonkosten/Fachliteratur geltend machen, falls du die Kosten ansetzt

Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »Comadevil« (20.06.2009, 12:39)


14

20.06.2009, 13:02

@hiigara: Wieso gibt es kein Gesetz, welches dich davon abhalten würde über ökonomische Themen zu reden? Besser wärs jedenfalls...

Er fragt doch nur nach, weil er nicht wegen Kleinstbeträgen in Schwierigkeiten bekommen möchte.

btw, hat dich dein Chef jetzt fest eingestellt oder nicht, d.h. war das problem nur temporär oder ist es auch noch für die Zukuinft aktiv?

15

20.06.2009, 15:26

.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »hiigara« (04.12.2009, 21:58)


16

20.06.2009, 15:31

Ja eben, und vor allem geht es dich nichts an. Eisi weiß dass sicher besser, trotzdem ist er so nett und hilft und setzt sich damit über dieses in jeder Hinsicht dumme und unnötige Gesetz hinweg.

Es ist doch unverschämt, erst komplizierte Gesetzte zu erlassen, Teile der Bevölkerung zu kriminalisieren, wenn sie die aktuelle (Steuer)Gesetzeslage nicht mehr selber durchblicken können und quasi via Gesetz auch noch ein Beratungsgebot (d.h. ein Beratungsverbot für alle außer den genannten ~Steuerberatern) zu erlassen.

Wer das nicht pervers findet...

17

21.06.2009, 16:06

@ Worf: Danke, so sehe ich das nämlich auch. Wäre das alles so verständlich und überschaubar, hätte ich schon lange alles geklärt. Aber mein Weg zum Finanzamt damals, wurde erfolglos beendet. Der Herr meinte, ich kann die Formulare, die ich brauche, nur da holen wo ich wohne und nicht wo ich arbeite.

Und das geht nicht, da die nur dann offen haben, wenn ich bei der Arbeit bin. Ach, wie gesagt, wenns alles so verständlich wäre für einen Außenstehenden. Die wollen mein Geld und dann muss ich noch hinterherlaufen, damit die es mir abbuchen können ?(

Und ich bin seit Mai letzten Jahres Fest angestellt worden, damit es halt nicht als Scheinselbständigkeit gesehen wird, denn das befürchtete mein Chef damals. Ist also nur ein temporäres Problem....

@ Comadevil: ich werd deinen Beitrag zur Hilfe nehmen beim Ausfüllen der Daten. Vielen Dank :)

18

21.06.2009, 20:59

Formulare brauchst du nicht, kannst die Erklärung auch mit Elsterformular machen

2007/2008 für 2007
2008/2009 für 2008

https://www.elster.de/elfo_down1.php

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Comadevil« (21.06.2009, 20:59)