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Original von Zecher_Websonic
Kurz: ich war letztes Jahr als freier Mitarbeiter beschäftigt und habe halt Rechnungen geschrieben, hab auch das Geld samt der Mehrwert-/Umsatzsteuer ausgezahlt bekommen.
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Original von Zecher_Websonic
Da ich keine Steuernummer hatte, habe ich die Rechnungen ohne Steuernummer gestellt, meine Firma hat trotzdem ausgezahlt.
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Original von Zecher_Websonic
Nun muss ich ja dieses Geld irgendwie an das Finanzamt abführen, aber ich habe kein Plan wie und was ich anmelden/ausfüllen muss.
Mir wurde nur geraten, vorsichtig zu sein, sonst bin ich am Ende mehr los als nötig.
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Original von Zecher_Websonic
Ich müsste ja irgendwie so Gewerbemäßig was angemeldet haben oder so, keine AHnung.
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Original von Zecher_Websonic
Aber mir wurde gesagt, dass ich das umgehen kann, in dem ich sage, dass ich da nur kurz beschäftigt war und halt so auf Probe. Danach habe ich einen Festvertrag bekommen.
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Original von Zecher_Websonic
... bitte keine 300 Euro wie bei der Steuerberaterin
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Gewerbe angemeldet?
oder ist es manchmal ein Kleingewerbe nach §19 UstG?
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Yen Si« (19.06.2009, 12:33)
Dieser Beitrag wurde bereits 6 mal editiert, zuletzt von »Comadevil« (19.06.2009, 19:25)
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Original von Comadevil
Mache die Steuererklärungen. Da brauchst keine Selbstanzeige machen. Evtl . kanllen sie bei der Erklärung 2007 einen Verspätungszuschlag rein. Das ist aber auch alles
Einmal die Umsatzsteuerjahreserklärung und die Einkommensteuererklärung mit Einnahme/ÜBerschußrechnung (=Aufstellung Einnahmen-Ausgaben)
Dann hast du auch keine Probleme mit dem Finanzamt. Die sind nur daran interessiert, dass du die Steuern bezahlst.
Was nun deine verspätete Anmeldung von Gewerbe für eine Auswirkung beim Gewerbeamt hat: Keine Ahnung. Evtl. lass es ganz bleiben
Und du erklärst natürlich gewerbliche oder selbständige Einkünfte, alles andere ist Humbug!
Falls es eine selbständige Tätigkeit war, brauchst du nicht mal eine Gewerbeanmeldung.
Ob es sich um eine gewerbliche oder selbständige Tätigkeit handelt ist eine Abgrenzungsfrage. Da du nicht sagst, was es war, kann man hier kaum Auskunft geben
Oder war es eine Scheinselbständigkeit, aber das dürfte wohl eher ausgeschlossen sein
Zitat
Original von Comadevil
Mache die Steuererklärungen. Da brauchst keine Selbstanzeige machen. Evtl . kanllen sie bei der Erklärung 2007 einen Verspätungszuschlag rein. Das ist aber auch alles
Einmal die Umsatzsteuerjahreserklärung und die Einkommensteuererklärung mit Einnahme/ÜBerschußrechnung (=Aufstellung Einnahmen-Ausgaben) pro Jahr
Dann hast du auch keine Probleme mit dem Finanzamt. Die sind nur daran interessiert, dass du die Steuern bezahlst.
Was nun deine verspätete Anmeldung von Gewerbe für eine Auswirkung beim Gewerbeamt hat: Keine Ahnung. Evtl. lass es ganz bleiben
Und du erklärst natürlich gewerbliche oder selbständige Einkünfte, alles andere ist Humbug!
Falls es eine selbständige Tätigkeit war, brauchst du nicht mal eine Gewerbeanmeldung.
Ob es sich um eine gewerbliche oder selbständige Tätigkeit handelt ist eine Abgrenzungsfrage. Da du nicht sagst, was es war, kann man hier kaum Auskunft geben
Oder war es eine Scheinselbständigkeit, aber das dürfte wohl eher ausgeschlossen sein
Zitat
Original von Zecher_Websonic
Ich arbeite als Webentwickler und ich glaube auch, dass ich sowas wie eine Scheinselbständigkeit hatte. Mein Chef hat mir einen Festvertrag angeboten, da er in meiner freien Mitarbeit eine Scheinselbständigkeit sah.
Wenn ich aber eine Umsatzsteuererklärung mache, melde ich dabei doch schon irgendwie so ein Gewerbe an oder?
Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »Comadevil« (20.06.2009, 12:39)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Comadevil« (21.06.2009, 20:59)