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Original von CF_Elsch
das gerücht, dass man mit gips ned fahren darf hat genauso wenig wahrheitsgehalt, wie, dass man in pkws z.b festes schuhwerk tragen muss...musst du nicht.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Partizan_ch« (22.03.2009, 23:27)
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Es ist eben weder verboten, noch ist es erlaubt. es liegt jedoch im ermessensraum des beamten dich zu bestrafen, wenn er das gefühl hat, dass "nicht geeignetes schuhwerk" getragen wird.
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Original von Hagakure
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Es ist eben weder verboten, noch ist es erlaubt. es liegt jedoch im ermessensraum des beamten dich zu bestrafen, wenn er das gefühl hat, dass "nicht geeignetes schuhwerk" getragen wird.
Ausgemachter Schnulli! Der Einzige, der dich fickt, wenn es zum Unfall kommt, wäre evtl. die Versicherung, die das zahlen soll. Aber das ist auch eher hypothetisch.
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Original von Partizan_ch
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Original von Hagakure
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Es ist eben weder verboten, noch ist es erlaubt. es liegt jedoch im ermessensraum des beamten dich zu bestrafen, wenn er das gefühl hat, dass "nicht geeignetes schuhwerk" getragen wird.
Ausgemachter Schnulli! Der Einzige, der dich fickt, wenn es zum Unfall kommt, wäre evtl. die Versicherung, die das zahlen soll. Aber das ist auch eher hypothetisch.
Was soll den daran bitte schön hypotetisch sein? Sobald es zum Unfall kommt, wird es bedingungslos gültig. weisst du überhaupt, was ein haftpflichtschaden kosten kann? Mit Personenschaden geht das rasch in die Hunderttausende, und da würde ich auch nicht gern nur einen Bruchteil davon tragen wollen.
Und gefickt wirst du vielleicht bei dir im ghetto, aber hier kannst du dich bitte auch normal ausdrücken.
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Nach § 23 der Strassenverkehrsordnung (StVO) ist der Fahrzeugführer unter anderem für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeuges, für die einwandfreie Sicht beim Fahren sowie seine eigene körperliche Leistungsfähigkeit verantwortlich. Diese Verpflichtung ergibt sich auch aus §§ 31 Abs. 1, 69a Abs. 5 Nr. 2 Strassenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sowie §§ 2, 75 Nr. 1Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
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Muss man dementsprechend ein ganz harter bursche sein, um deine worte benutzen zu dürfen?
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Partizan_ch« (23.03.2009, 13:35)
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Original von ZwerG_Rod
Hm vielleicht sollte man es anders formulieren.
Es ist nicht sinnvoll Barfuss zu fahren, weil im Falle des Falles eine Teilschuld auf den Fahrenden gelegt werden kann. Erst muss bewiesen werden dass dem nicht so ist. Ist für mich eine 50/50% Chance da raus zu kommen.