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1

22.03.2009, 13:49

Rechtsfrage Auto

Also, ich hab mir gestern den Daumen gebrochen.
Bin im mom Zivi und sitze viel im Auto und fahre durch die Gegend.
jetzt ist die Frage inwieweit ich nicht Auto fahren darf mit gebrochenem Daumen.

Ist es nur so, dass ich im Falle eines Unfalls oder so dann eben Schuld bekomme, oder ist es auch so, dass wenn ich in einer allg. verkehrskontrolle mit Gips oder Schiene erwischt werde mit Konsequenzen rechnen muss.

Bin seit einigen Tagen aus der probezeit raus.

Infos wären gut

Mfg Illum

2

22.03.2009, 14:18

also ich weiß ja nich wofür man beim autofahren nen daumen braucht...

3

22.03.2009, 17:46

das spielt ja im endeffekt keine rolle^^

Juzam

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4

22.03.2009, 18:02

kannst dich damit als zivi nicht krankschreiben lassen?

5

22.03.2009, 18:09

ja klar, werd ich wohl morgen auch machen, aber geht ja auch ums private. hab keine lust zu hause zu hocken den ganzen tag und ohne auto biste aufm land hier ziemlich aufgeschmissen

6

22.03.2009, 18:32

hey.
also ich hatte schon ein paar bänderrisse - der arzt hat mir dann immer so eine aircast schiene gegeben und er meinte das ich, wenn ich mich dazu in der Lage fühle, auf jedenfall Auto fahren kann. Er meinte das geht versicherungstechnisch klar.... habe ihm da auch einfach mal vertraut - aber letzten endes habe ich keinen Unfall gebaut ... kann dir also keine 100 % Garantie geben ;)

7

22.03.2009, 20:44

ich habe meine fahrprüfung damals sogar mit gipsschiene am unterarm gemacht. solange das führen des fahrzeugs uneingeschränkt möglich ist...(das widerum ist wohl auslegungssache) aber sagen wir, solang du mit beiden händen ans lenkrad greifne kannst und unerwartet das lenkrad rumreissen kannst ist alles in ordnung.

das gerücht, dass man mit gips ned fahren darf hat genauso wenig wahrheitsgehalt, wie, dass man in pkws z.b festes schuhwerk tragen muss...musst du nicht.

ich denke halt im zweifelsfall isses halt immer so, dass der anwesende polizist eben mehr oder weniger in der hand hat was er im moment mit dir anstellt. selbst wenn er dir weiß machen will, du dürftest so nicht fahren und du dem widersprichst, kann er glaube ich vorerst verfügen und für den moment die weiterfahrt untersagen, auch wenn du nachher recht bekommst bringts dir halt in dem moment nix...

Partizan_ch

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8

22.03.2009, 23:26

Zitat

Original von CF_Elsch
das gerücht, dass man mit gips ned fahren darf hat genauso wenig wahrheitsgehalt, wie, dass man in pkws z.b festes schuhwerk tragen muss...musst du nicht.


das schuhwerk muss nicht nur zwingend "fest" sein, um vorschriftsgemäss zu sein.. viel spass bei einem verkehrsunfall, wenn du badelatschen, flipflops oder feste schuhe mit 20 cm absatz anhattest. Ich wäre also vorsichtig, solchen unsinn zu verbreiten. am schluss glaubt es noch jemand.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Partizan_ch« (22.03.2009, 23:27)


Yezariael

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9

22.03.2009, 23:34

vor 8 jahren hab ich desswegen mal nen polizisten bei ner Kontrolle gefragt.
Es ist nicht verboten in deutschland barfuß zu fahren, oder flipflops oder absatz, also einfach ohne festes schuhwerk.

aber: kommts zu nem unfall (und man hatte kein festes schuhwerk), dann hat man erstmal automatisch teilschuld (bis bewiesen wurde, dass das schuhwerk nix mit dem unfall zu tun hatte)

Partizan_ch

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10

22.03.2009, 23:55

Es ist eben weder verboten, noch ist es erlaubt. es liegt jedoch im ermessensraum des beamten dich zu bestrafen, wenn er das gefühl hat, dass "nicht geeignetes schuhwerk" getragen wird. und des weiteren schreibe ich ja oben eindeutig, "viel spass beim unfall", weil du mit selbstbehalt rechnen musst, wenn etwas passiert.

11

23.03.2009, 11:49

Zitat

Es ist nicht verboten in deutschland barfuß zu fahre


Hallo? Das wärs ja auch noch...barfuß Autofahren rockt! ;)

12

23.03.2009, 12:50

Zitat

Es ist eben weder verboten, noch ist es erlaubt. es liegt jedoch im ermessensraum des beamten dich zu bestrafen, wenn er das gefühl hat, dass "nicht geeignetes schuhwerk" getragen wird.



Ausgemachter Schnulli! Der Einzige, der dich fickt, wenn es zum Unfall kommt, wäre evtl. die Versicherung, die das zahlen soll. Aber das ist auch eher hypothetisch.


:P

Partizan_ch

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13

23.03.2009, 13:02

Zitat

Original von Hagakure

Zitat

Es ist eben weder verboten, noch ist es erlaubt. es liegt jedoch im ermessensraum des beamten dich zu bestrafen, wenn er das gefühl hat, dass "nicht geeignetes schuhwerk" getragen wird.



Ausgemachter Schnulli! Der Einzige, der dich fickt, wenn es zum Unfall kommt, wäre evtl. die Versicherung, die das zahlen soll. Aber das ist auch eher hypothetisch.


:P


Was soll den daran bitte schön hypotetisch sein? Sobald es zum Unfall kommt, wird es bedingungslos gültig. weisst du überhaupt, was ein haftpflichtschaden kosten kann? Mit Personenschaden geht das rasch in die Hunderttausende, und da würde ich auch nicht gern nur einen Bruchteil davon tragen wollen.

Und gefickt wirst du vielleicht bei dir im ghetto, aber hier kannst du dich bitte auch normal ausdrücken.

14

23.03.2009, 13:08

Zitat

Original von Partizan_ch

Zitat

Original von Hagakure

Zitat

Es ist eben weder verboten, noch ist es erlaubt. es liegt jedoch im ermessensraum des beamten dich zu bestrafen, wenn er das gefühl hat, dass "nicht geeignetes schuhwerk" getragen wird.



Ausgemachter Schnulli! Der Einzige, der dich fickt, wenn es zum Unfall kommt, wäre evtl. die Versicherung, die das zahlen soll. Aber das ist auch eher hypothetisch.


:P


Was soll den daran bitte schön hypotetisch sein? Sobald es zum Unfall kommt, wird es bedingungslos gültig. weisst du überhaupt, was ein haftpflichtschaden kosten kann? Mit Personenschaden geht das rasch in die Hunderttausende, und da würde ich auch nicht gern nur einen Bruchteil davon tragen wollen.

Und gefickt wirst du vielleicht bei dir im ghetto, aber hier kannst du dich bitte auch normal ausdrücken.


Uhhh....so mädchenhaft? Was hat dir denn konkret nicht gefallen? Das Wörtchen "gefickt"?

Soll ichs für das Partizan-Mimöschen umformulieren oder ist Mimöschen schon wieder zu verfänglich? Vielleicht stört es dich einfach nur, das ich offensichtlich nicht deiner Vormeinung war?

Fakt ist, das barfuß fahren rein vom Straßenverkehrsgesetz in D nicht verboten ist und auch nicht unter Strafe steht.
Das die Versicherungen ihre eigenen Regeln bezüglich solcher Sachverhalte haben, steht ausser Frage.

15

23.03.2009, 13:16

warum bekommt man dann 20€ strafe, wenn man in tanzschlappen fährt?!

16

23.03.2009, 13:20

Wo?

---> Urteil OLG Celle

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Hagakure« (23.03.2009, 13:22)


Partizan_ch

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17

23.03.2009, 13:22

Mier war klar, dass du auf dem letzten Satz herumreiten würdest, darum hab ihn ihn auch eingebaut. Denn die Hauptaussage ist ja argumentatorisch nicht zu widerlegen. Dies hast du mir sehr schön aufgezeigt ;( :P ?(

Und nein, mir missfällt dein ton nicht. Ich kann ja nichts dafür, dass du so redest. aber witzig ist, dass du kritik an unanständiger Ausdrucksweise mit mimosenhaftigkeit konterst.

Muss man dementsprechend ein ganz harter bursche sein, um deine worte benutzen zu dürfen? :evil: :D :stupid:

Und nein, dein letzter Satz ist kein Fakt.

Zitat

Nach § 23 der Strassenverkehrsordnung (StVO) ist der Fahrzeugführer unter anderem für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeuges, für die einwandfreie Sicht beim Fahren sowie seine eigene körperliche Leistungsfähigkeit verantwortlich. Diese Verpflichtung ergibt sich auch aus §§ 31 Abs. 1, 69a Abs. 5 Nr. 2 Strassenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sowie §§ 2, 75 Nr. 1Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).


Wenn also mit ungeeignetem Schuhwerk - wie z. B. verschmutzen Gummistiefeln oder leichten Sandalen - oder gar barfuß ein Fahrzeug geführt und somit die Gefahr hervorgerufen wird, von den Bedienungspedalen abzurutschen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit nach § 23 StVO dar, da der Fahrzeugführer nicht die vorgeschriebene Sorgfalt beim Führen des Kraftfahrzeuges verwendet. Der Verstoß gegen § 23 StVO wird nach Nr. 108 des bundeseinheitlichen Bußgeldkataloges mit einer Geldbuße von EUR 50,-- sowie 3 Punkten im Verkehrszentralregister geahndet, wenn dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt wurde. Diese Rechtsfolgen sind insbesondere dann gegeben, wenn durch das Abrutschen von den Pedalen ein Verkehrsunfall verursacht wurde. Kommt es hierbei zu Personenschäden, kann dies sogar strafrechtliche Folgen haben.

Aus versicherungsrechtlicher Sicht kann das Fahren mit unsicheren Schuhen ebenfalls problematisch sein. So kann die Vollkaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit die Leistung für den am eigenen Fahrzeug entstandenen Schaden verweigern. Die Rechtslage ist insofern mit einem Unfall vergleichbar, der durch das Hantieren mit einem Handy am Steuer ausgelöst wurde. Ein Regress der eigenen Haftpflichtversicherung für Schäden des Unfallgegners sowie der eigenen Beifahrer ist dagegen nicht zu befürchten, da falsche Schuhe nicht zu einem entsprechenden Ausschluss führen.

Hat der Unfallgegner beispielsweise die Vorfahrt missachtet und kam es deshalb zum Zusammenstoß, so bekommt der Geschädigte, der wegen ungeeigneten Schuhen das Bremspedal nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend betätigen konnte, nur einen Teil seiner Ersatzansprüche erstattet, sofern er nicht den Beweis für die Unabwendbarkeit des Unfalls führen kann.

Zitiert nach "Christine Geißler-Cebulla ADAC Juristische Zentrale - RechtsService", hatte keine Lust es neu zu schreiben, weil die Dame es gut ausführt und Recht hat.

18

23.03.2009, 13:27

Naja Text ist bezug auf mein Problem ja eher schwammig.

Habe heute beim Azrzt zufällig einen bekannten polizisten getroffen und ihn gefragt.
Es verhält sich laut seiner Aussage so, dass ich fahren darf und auch in einer allg Verkehrskontrolle nicht zu befürchten habe.
Selbst im falle eines Unfalls müsste ersichtlich sein, dass der Unfall ohne gebrochenen Daumen hätte verhindert werden können, also bekomme ich nchtmal pauschal schuld =)

Partizan_ch

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19

23.03.2009, 13:29

Also Illuminat, ich dachte dein Problem sei oben schon gelöst worden. Ich sehe auch keine Probleme beim Autofahren mit gebrochenem Daumen.

Bin nur auf das "Schuhproblem" eingegangen :bounce:

_EA_Rod

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20

23.03.2009, 13:29

Hm vielleicht sollte man es anders formulieren.

Es ist nicht sinnvoll Barfuss zu fahren, weil im Falle des Falles eine Teilschuld auf den Fahrenden gelegt werden kann. Erst muss bewiesen werden dass dem nicht so ist. Ist für mich eine 50/50% Chance da raus zu kommen.

Sicherer ist es wahrscheinlich dem aus dem Weg zu gehen und festes Schuhwerk anzuziehen. Hat am Donnerstag erst nen schweren Unfall auf der A4 ( 17 Autos ) und war froh das die Fahrerin vorm Reiseantritt Ihre Stöckelschuh gewechselt hat. Gefragt wurde ...

Das dazu :) / und wers erlebt hat -> solche Unfälle passieren so fix das nen guter Halt im Schuh lebenserhaltend sein kann unter Umständen

MFG Rod

21

23.03.2009, 13:30

Am Ende ne Auslegungssache. Hier so, dort so!

Fakt ist, das sich die Dame auf eine sogenannte Generalklausel bezieht, die man für alles hernehmen kann. Im speziellen Fall ist das Barfußfahren von ihr nur als Beispiel benannt worden. Jedoch muss ein Gericht (was am Ende die entscheidende Instanz ist) nicht den Ausführungen einer ADAC-Rechtsexpertin folgen.



Zitat

Muss man dementsprechend ein ganz harter bursche sein, um deine worte benutzen zu dürfen?


Man sollte sich nicht unnötigerweise an einem Wort hochziehen. Mit hart oder weich hat das nix zu tun.
Verstanden haste es ja doch! :P

Partizan_ch

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22

23.03.2009, 13:35

Klar hast du recht, dass es nichts heisst, wenn eine adac-rechtsexpertin eine meinung zum thema hat. ihre argumentation finde ich jedoch schlüssig. hingegen halte ich celle-urteil für ziemlich bedenklich, da m.a.n. "contra lege" entschieden wird.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Partizan_ch« (23.03.2009, 13:35)


23

23.03.2009, 13:42

Zitat

Original von ZwerG_Rod
Hm vielleicht sollte man es anders formulieren.

Es ist nicht sinnvoll Barfuss zu fahren, weil im Falle des Falles eine Teilschuld auf den Fahrenden gelegt werden kann. Erst muss bewiesen werden dass dem nicht so ist. Ist für mich eine 50/50% Chance da raus zu kommen.


Nein. Es ist nicht sinnvoll Barfuss zu fahren, weil im Falle eines Falles ein Unfall durch das falsche Schuhwerk verursacht werden kann.

Richtig. Jede Chance im Leben ist 50/50. Entweder ja oder nein. Gut, dass du das nochmal für alle erklärt hast :)

24

24.03.2009, 14:28

wenn du mit nem gebrochen daumen fährst und nen unfall baust:
gips runterreissen und angeben das die flosse platt ist und schmerzensgeld einstreichen... :D

_EA_Rod

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25

24.03.2009, 15:46

dabei hat man sich natürlich auch den Kopf gestoßen und hat starke Schmerzen im Lendenbereich. Desweiteren verspührt man auch so ein komisches Gefühl im Nacken. Sollte untersucht werden ;)

26

24.03.2009, 15:58

warum ist bloss der fahrradfahrer, der mit 120km/h leicht gestreift wurde, so still?

27

24.03.2009, 18:49

Laut Fahrlehrer darf man sogar freihändig Auto fahrn bzw. mit den Knien lenken. Nur wenn was passiert ist man halt (teil)schuldig.