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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »jens« (10.10.2008, 19:09)
Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »Kellox_AnTe_« (11.10.2008, 09:52)
Das wäre mir neu, weil der Versicherte seinen Lebensunterhalt ja selbst bestreiten kann. Bei dieser Sachlage würde ja dann das akutelle Einkommen auf die Rente angerechnet werden und diese mindern oder? Denn sonst schliesse ich Montag ne BU-Rente ab lege mich Dienstag auf die Couch oder in die Röhre, lasse mich Mittwoch auf Staatskosten umschulen und bin Donnerstag Doppelverdiener.Zitat
Natürlich kann er dann nen anderen Beruf machen und da weiterhin Geld verdienen, die BU sollte trotzdem zahlen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Der_Dude« (11.10.2008, 12:27)
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Kellox_AnTe_« (11.10.2008, 13:26)
Zitat
Original von Kellox_AnTe_
http://www.gomopa.net/Finanzforum/Schwar…Vermittler.html
Denke was du suchst sollte der BDF zuständig sein.
Zitat
Original von Yezariael
hm weiß nicht, es läuft (endlich) auch werbung für die Impfung gegen Gebährmutterhalskrebs
das ist keine Panikmache
Zitat
Original von Tsu_Trude
Zitat
Original von Yezariael
hm weiß nicht, es läuft (endlich) auch werbung für die Impfung gegen Gebährmutterhalskrebs
das ist keine Panikmache
lass dir dafür bloß nicht impfen, das hat soviele Nebenwirkungen!
Diese Krebsart ist sowas von selten!