Meine Freundin braucht nen neuen Laptop, da ihr alter kaputt gegangen ist und nur noch sehr wacklig läuft.
Sie hat von ihrem alten Notebook (ca. 1,5 Jahre alt) noch eine Lizenz für Win XP. Da sie sowieso Win XP weiter benutzen will und nicht zu Vista wechseln möchte (und ich es ihr auch nicht raten würde - sie kennt sich jetzt halbwegs mit XP aus, jede Veränderung wäre Gift für sie), will sie natürlich wieder Win XP mit der alten Lizenz draufmachen.
Notebook soll ein Thinkpad T61i mit Dual Core (evtl. von
www.notebooksbilliger.de) werden. Leider gibt es die gewünschten nicht mit FreeDos, sondern nur mit Win XP und/oder Vista.
Zuerst kann man ja mal nachfragen, ob sie es auch als FreeDos-Version verkaufen, damit wird man aber leider keinen Erfolg haben.
Wie sieht es dann rein rechtlich aus? Wenn man nach der Installation die EULA nicht annimmt, muss dann nicht die Software (alleine) zurückgenommen werden und der Preis dafür wird erstattet?
Wer setzt diesen Preis fest? ich habe ja als Kunde keinen Einblick, was die bei OEM Win XP für Kosten und Gewinnmargen haben.
Ich glaube bei den ThinkPads ist Win XP auf einer Recovery-Partition vorinstalliert. Muss man dann bei der ersten benutzung ide EULA trotzdem noch annehmen? Wenn auch nicht explizit am Computer, dann doch zumindest rein rechtlich explizit, oder?