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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Malone« (09.04.2008, 09:54)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »_MIB_Eisbaer« (09.04.2008, 20:04)
Zitat
Original von _MIB_Eisbaer
hm...
Man sollte nicht alles durcheinander werfen !
Setzt man die Telefon (incl Flatrate) und Handykosten auf der Anlage N an dh bei den nichtselbständigen Einkünften bekommt man das normalerweise nicht durch.
Setzt man aber die gleichen Kosten in der Einnahmen Überschuß Rechnung an bekommst du normalerweise alles angerechnet und kannst sogar die Ust rausziehen. kA ob du Kleinunternehmer bist oder nicht!?!?
Nur bei einer Prüfung und einem neuen und jungen Prüfer musst du dann evtl einen privaten Teil rausrechnen aber bei den meisten Prüfern ist das sch.. egal die sind meistens ziemlich blind.
Aber dazu muss überhaupt mal ein Prüfer kommen.
Ich rede nicht vom Finanzbeamten denn der nimmt die Telefonkosten einfach hin.
btw willst du auch ein häusliches Arbeitszimmer ansetzen oder rechnest du keine Raumkosten rein?
Zitat
Original von Malone
Wie's oben steht. Angestellt und gewerbetreibend. Gut, dann setze ich die Kosten mal so an wie Du sagst.
Zitat
Original von Malone
Aber falls ich wie geplant umziehe wegen dem verfi--ten Lärm hier, könnte ich mir dann quasi ein zweites Zimmer auf Kosten meines Gewerbes leisten?
Zitat
Original von kOa_Borgg
Zitat
Original von MaxPower
Deine Penisvergrösserung kannst du allerdings nicht absetzen (auch nicht unter Werbungskosten)
Ich könnte mir einen Fall vorstellen wo das geht. Wenn man als Callboy arbeitet müsste das doch gehen oder. Jetzt mal ohne Scheiß !?
Zitat
Original von Malone
Beides, aber vor allem gewerblich. Im Elster gibt es auch keine Anlagen-Vorlagen mehr
Zitat
Original von Malone
Dann ist es ok, wenn ich für beide Anlagen (angestellt und gewerblich) in der Tabelle einfach nur die Beträge aufliste?
Zitat
Original von Malone
Auch bei der Umsatzsteuererklärung?
Zitat
Original von Malone
Oder muss in die Liste beispielsweise noch die Rechnungsnummer, Datum, etc.?
Zitat
Original von _MIB_Eisbaer
Zitat
Original von Malone
Dann ist es ok, wenn ich für beide Anlagen (angestellt und gewerblich) in der Tabelle einfach nur die Beträge aufliste?
Nein.
Angestellt = Belege dabei. (+ Liste)
Gewerblich = eine Einnahmenüberschussrechnung. (EÜR)
Zitat
Original von Malone
Auch bei der Umsatzsteuererklärung?
Ich nehme mal an du hast so was noch nie gemacht oder?
Bei der USterklärung nimmst du die Werte aus der EÜR und die ist ja gewerblich dh keine Belege. Die USterklärung ergibt sich aus deiner EÜR.
Die EÜR gibts ja bei ELSTER glaub ich auch oder du holst dir einfach so ein Formular.
Zitat
Original von Malone
Oder muss in die Liste beispielsweise noch die Rechnungsnummer, Datum, etc.?
Bei der Liste für angestellt, ist es nicht schlecht, wenn du auch das Datum schreibst damit sie das einfacher zuordnen können.
S
Zitat
Original von MaloneDanke. Aber mich wundert doch sehr, dass ich keine Belege für meine Ausgaben bei der EÜR einreichen muss?
Zitat
Original von GEC|Napo
Zitat
Original von [AA]Hawk
Zitat
ein Callboy telefoniert ja nur
hmjo - ned dass ich mich da besonders auskenne aber
afaik wird ein Callboy durch einen Telefonanruf bestellt oder gebucht wie man das halt nennt.