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1

09.04.2008, 09:53

Steuererklärung

Zeit für die jährliche Steuererklärung :rolleyes: Ich bin sowohl angestellt wie auch gewerbetreibend. Meinen Internetanschluss und mein Telefon und Handy nutze ich jeweils zur Hälfte geschäftlich und privat. Kann ich den geschäftlichen Anteil absetzen? Muss ich das gesondert nachweisen?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Malone« (09.04.2008, 09:54)


2

09.04.2008, 10:14

.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »hiigara« (02.12.2009, 10:40)


3

09.04.2008, 10:16

Ja kannst du absetzen. Also ich würde ne kurze Aufstellung mitgeben wie du auf deinen Gesamtbetrag für die gewerblichen Telefonkosten kommst bzw. er sich zusammen setzt. Du kannst natürlich auch nur einen Betrag angeben und hoffen das dein Finanzbeamter keine Aufstellung verlangt und es so akzeptiert :D

4

09.04.2008, 10:17

Zitat

Original von hiigara
du kannst sowieso ncihts absetzen ud muss steuern an en staat abführen damit dieser die sozialleistungen erbringen kann die du vom staat erwartest zu leisten
linkes pack darf ncihts abschreiben!


wie kann man um kurz nach zehn schon hacke voll sein....

5

09.04.2008, 10:18

Mein Plan: die Rechnungen einreichen und dabeischreiben, dass es jeweils zur Hälfte gewerblich genutzt wurde. Punkt.

6

09.04.2008, 10:18

.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »hiigara« (02.12.2009, 10:40)


7

09.04.2008, 10:20

Die Rechnungne würde ich nicht einreichen. Mach ne kurze Excelaufstellung wo du jeden Monat von deiner Telefonrechnung 50% ansetzt und Punkt. Unten ne nette Gesamtsumme die du dann überträgst. Das reicht im Normalfall eigentlich schon aus.

8

09.04.2008, 10:22

nutzt du dein telefon privat und geschäftlich, musst du eigentlich eine auflistung der beruflichen gespräche machen, in der praxis gibt es keinen freiberufler, der seine telefone privat nutzt... :D

inet genauso, einfach als pauschale mit in die steuererklärung, hat bei mir bisher super geklappt. ;)

9

09.04.2008, 10:33

Deine Penisvergrösserung kannst du allerdings nicht absetzen (auch nicht unter Werbungskosten)

10

09.04.2008, 10:33

Ähh Frage: Hast Du keinen Flat Vertrag? Ich weiß zwar noch nicht ob das bei mir anerkannt wird. Aber ich versuch die Kosten für DSL + Telefon + Homepage komplett aufs Gewerbe zu schreiben. Ich hab DSL mit IP Telefonie Flat. Und benötige dies auf alle fälle fürs Gewerbe. Das ich damit auch Privat Telofoniere kostet dem Gewerbe ja nicht einen Cent.

Bei einem Bekannten von mir läuft das seit Jahren so.

11

09.04.2008, 18:07

Setze meine Telefonkosten auch komplett ab. Ich hatte letztes Jahr eine Steuerprüfung, Telefonrechnungen haben den Prüfer überhaupt nicht interessiert. Er hat mich auch nicht nach einer entsprechenden Aufteilung / einem Nachweis gefragt.

12

09.04.2008, 20:00

hm...

Man sollte nicht alles durcheinander werfen !

Setzt man die Telefon (incl Flatrate) und Handykosten auf der Anlage N an dh bei den nichtselbständigen Einkünften bekommt man das normalerweise nicht durch.
Setzt man aber die gleichen Kosten in der Einnahmen Überschuß Rechnung an bekommst du normalerweise alles angerechnet und kannst sogar die Ust rausziehen. kA ob du Kleinunternehmer bist oder nicht!?!?
Nur bei einer Prüfung und einem neuen und jungen Prüfer musst du dann evtl einen privaten Teil rausrechnen aber bei den meisten Prüfern ist das sch.. egal die sind meistens ziemlich blind.
Aber dazu muss überhaupt mal ein Prüfer kommen.
Ich rede nicht vom Finanzbeamten denn der nimmt die Telefonkosten einfach hin.

btw willst du auch ein häusliches Arbeitszimmer ansetzen oder rechnest du keine Raumkosten rein?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »_MIB_Eisbaer« (09.04.2008, 20:04)


13

09.04.2008, 20:25

Zitat

Original von MaxPower
Deine Penisvergrösserung kannst du allerdings nicht absetzen (auch nicht unter Werbungskosten)

Ich könnte mir einen Fall vorstellen wo das geht. Wenn man als Callboy arbeitet müsste das doch gehen oder. Jetzt mal ohne Scheiß !? :D

14

09.04.2008, 20:35

Zitat

Original von _MIB_Eisbaer
hm...

Man sollte nicht alles durcheinander werfen !

Setzt man die Telefon (incl Flatrate) und Handykosten auf der Anlage N an dh bei den nichtselbständigen Einkünften bekommt man das normalerweise nicht durch.
Setzt man aber die gleichen Kosten in der Einnahmen Überschuß Rechnung an bekommst du normalerweise alles angerechnet und kannst sogar die Ust rausziehen. kA ob du Kleinunternehmer bist oder nicht!?!?
Nur bei einer Prüfung und einem neuen und jungen Prüfer musst du dann evtl einen privaten Teil rausrechnen aber bei den meisten Prüfern ist das sch.. egal die sind meistens ziemlich blind.
Aber dazu muss überhaupt mal ein Prüfer kommen.
Ich rede nicht vom Finanzbeamten denn der nimmt die Telefonkosten einfach hin.

btw willst du auch ein häusliches Arbeitszimmer ansetzen oder rechnest du keine Raumkosten rein?


Wie's oben steht. Angestellt und gewerbetreibend. Gut, dann setze ich die Kosten mal so an wie Du sagst.

Ein Arbeitszimmer in dem Sinne habe ich nicht, ich sitze unter meinem Bett :D

Aber falls ich wie geplant umziehe wegen dem verfi--ten Lärm hier, könnte ich mir dann quasi ein zweites Zimmer auf Kosten meines Gewerbes leisten?

15

09.04.2008, 20:43

Zitat

Original von Malone
Wie's oben steht. Angestellt und gewerbetreibend. Gut, dann setze ich die Kosten mal so an wie Du sagst.


Das UND ist mir schon klar nur waren die anderen Antworten da bisschen unklar.
Wollte also nur noch mal genau schreiben wie man alles bekommen kann.

Zitat

Original von Malone
Aber falls ich wie geplant umziehe wegen dem verfi--ten Lärm hier, könnte ich mir dann quasi ein zweites Zimmer auf Kosten meines Gewerbes leisten?


Ja das geht. Dann teilst setzt du eben die anteiligen Kosten des Arbeitszimmers (Gesamtquadratmeter zu Arbeitszimmer) an dh Strom, Miete usw.
Allerdings muss das Zimmer dann deutlich abgerenzt sein dh zB kein Durchgangszimmer.
Es kann allerdings sein, dass der Sachbearbeiter wissen will zu was du das Zimmer brauchst usw. Bei einigen Mandanten musste man das sogar mit Fotos nachweisen. Ist meistens bei den Leuten die auch noch als Angestellte tätig sind. Bei denen sind die Leute vom Finanzamt immer besonders skeptisch mit dem Nebengewerbe. Vor allem wenn man dort nicht die großen Einnahmen hat.

16

23.04.2008, 18:26

Ähm, ich muss den Kram ja belegen, und ich kann wohl nicht einfach alles zusammenrechnen und die Belege dranpappen? Die wollen doch sicher eine Auflistung, die ich zum Ausrechnen sowieso machen muss. Aber was muss zwingend in diese Auflistung rein?

17

23.04.2008, 20:08

Von was reden wir jetzt ? Anlage N (nichtselbständig) oder der Job auf eigene Rechnung?

18

23.04.2008, 21:20

Zitat

Original von kOa_Borgg

Zitat

Original von MaxPower
Deine Penisvergrösserung kannst du allerdings nicht absetzen (auch nicht unter Werbungskosten)

Ich könnte mir einen Fall vorstellen wo das geht. Wenn man als Callboy arbeitet müsste das doch gehen oder. Jetzt mal ohne Scheiß !? :D


ein Callboy telefoniert ja nur, da spielt "Visuelles" keine Rolle.
wenn der dir am Telefon sagt "mein Freund ist stolze 30cm lang"; das muss nicht stimmen :P

19

23.04.2008, 21:36

Zitat

ein Callboy telefoniert ja nur


hmjo - ned dass ich mich da besonders auskenne aber :respekt:

20

23.04.2008, 23:00

Zitat

Original von _MIB_Eisbaer
Von was reden wir jetzt ? Anlage N (nichtselbständig) oder der Job auf eigene Rechnung?



Beides, aber vor allem gewerblich. Im Elster gibt es auch keine Anlagen-Vorlagen mehr ?(

21

23.04.2008, 23:15

Zitat

Original von Malone
Beides, aber vor allem gewerblich. Im Elster gibt es auch keine Anlagen-Vorlagen mehr ?(


Elster :baaa:

Du musst das Zeug so oder so zum Finanzamt bringen.
Am einfachsten ist es wenn du die Formulare ausfüllst und die eigenen Anlagen + Belege zusammenheftest und dann beim Finanzamt am Schalter inklusive kurzer Beratung abgibst.

Aber b2t.
Gewerblich brauchst du nur die Gewinnermittlung abgeben und eben die Belege dazu aufbewahren für etwaige Prüfungen bzw Nachfragen. (10 Jahre+1 bis 2). Wie das geht weißt du aber oder?

Für die Anlage N bekommst du ohne Belege nichts und es ist immer gut ordentlich darzustellen wie du auf die einzelnen Werte kommst.
dh du machst ne Exceltabelle wo du die einzelnen Ausgaben auflistest und dahinter kommen die Belege.
Du kannst auch immer nur die Endzahlen schreiben und dann mit den Belegen abgeben aber erstens musst du das so oder so ausrechnen (warum nicht in einer Exceltabelle) und zweitens machst du es dem Finanzbeamten einfacher = bessere Laune.

Ich hoffe es war so verständlich.

22

23.04.2008, 23:28

Dann ist es ok, wenn ich für beide Anlagen (angestellt und gewerblich) in der Tabelle einfach nur die Beträge aufliste? Auch bei der Umsatzsteuererklärung? Oder muss in die Liste beispielsweise noch die Rechnungsnummer, Datum, etc.?

23

24.04.2008, 08:14

Zitat

Original von Malone
Dann ist es ok, wenn ich für beide Anlagen (angestellt und gewerblich) in der Tabelle einfach nur die Beträge aufliste?


Nein.
Angestellt = Belege dabei. (+ Liste)
Gewerblich = eine Einnahmenüberschussrechnung. (EÜR)


Zitat

Original von Malone
Auch bei der Umsatzsteuererklärung?


Ich nehme mal an du hast so was noch nie gemacht oder?
Bei der USterklärung nimmst du die Werte aus der EÜR und die ist ja gewerblich dh keine Belege. Die USterklärung ergibt sich aus deiner EÜR.
Die EÜR gibts ja bei ELSTER glaub ich auch oder du holst dir einfach so ein Formular.

Zitat

Original von Malone
Oder muss in die Liste beispielsweise noch die Rechnungsnummer, Datum, etc.?


Bei der Liste für angestellt, ist es nicht schlecht, wenn du auch das Datum schreibst damit sie das einfacher zuordnen können.

S

24

24.04.2008, 08:45

Zitat

Original von [AA]Hawk

Zitat

ein Callboy telefoniert ja nur


hmjo - ned dass ich mich da besonders auskenne aber :respekt:

afaik wird ein Callboy durch einen Telefonanruf bestellt oder gebucht wie man das halt nennt.

25

24.04.2008, 08:48

Zitat

Original von _MIB_Eisbaer

Zitat

Original von Malone
Dann ist es ok, wenn ich für beide Anlagen (angestellt und gewerblich) in der Tabelle einfach nur die Beträge aufliste?


Nein.
Angestellt = Belege dabei. (+ Liste)
Gewerblich = eine Einnahmenüberschussrechnung. (EÜR)


Zitat

Original von Malone
Auch bei der Umsatzsteuererklärung?


Ich nehme mal an du hast so was noch nie gemacht oder?
Bei der USterklärung nimmst du die Werte aus der EÜR und die ist ja gewerblich dh keine Belege. Die USterklärung ergibt sich aus deiner EÜR.
Die EÜR gibts ja bei ELSTER glaub ich auch oder du holst dir einfach so ein Formular.

Zitat

Original von Malone
Oder muss in die Liste beispielsweise noch die Rechnungsnummer, Datum, etc.?


Bei der Liste für angestellt, ist es nicht schlecht, wenn du auch das Datum schreibst damit sie das einfacher zuordnen können.

S


Danke. Aber mich wundert doch sehr, dass ich keine Belege für meine Ausgaben bei der EÜR einreichen muss?

26

24.04.2008, 09:26

Zitat

Original von MaloneDanke. Aber mich wundert doch sehr, dass ich keine Belege für meine Ausgaben bei der EÜR einreichen muss?


Warum? Du gehst ja grade von dir aus. Nehmen wir mal einen Standardselbständigen mit 3-4 Ordnern voll mit Belegen und schwupps weisst du warum. Deswegen werden Selbständige dann irgendwann geprüft und ein Prüfer nimmt sich dann 3-4 Jahre zB 2002-2006 als Prüfungszeitraum vor. Der kommt dann aber zu dir oder zu deinem StB.
btw gibts auch Selbständige mit 20 und weit mehr Belege - Ordnern im Jahr.

27

24.04.2008, 09:41

Zitat

Original von GEC|Napo

Zitat

Original von [AA]Hawk

Zitat

ein Callboy telefoniert ja nur


hmjo - ned dass ich mich da besonders auskenne aber :respekt:

afaik wird ein Callboy durch einen Telefonanruf bestellt oder gebucht wie man das halt nennt.


jo, deswegen fand ich das "telefoniert ja nur" auch so luschtisch