Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Der_Schlurt« (07.07.2003, 21:05)
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Original von CID_Al_Malone
Dein "Freund" wäre meinem Verständnis nach jedenfalls ein noch viel schlechterer Freund, wenn er mit Staatsanwalt etc kommen würde.(
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »ROM_Rey_Erizo« (07.07.2003, 23:52)
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Original von DS_Tamger
LOL.
Noch ein Tip: Beim nächsten Mal machst du gleich den doppelten Bud Spencer: Ohrenschelle von beiden Seiten gleichzeitig und dann mit der Faust von oben auf die Rübe. Wenn er dann noch steht, tippste ihn mit den Zeigefinger leicht auf die Nasenspitze.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »GWC_Moonshiner« (08.07.2003, 01:51)
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Original von ROM_Rey_Erizo
also für ein gebrochenes schlüsselbein hättest 20 sozialstunden machen müssen, ich denke ein zahn wird harmloser ausgehen ^^
ach ja noch 2 sachen:
eifersuchtwo denn? ich seh da nur enttäuschung über nen freund oder sich selbst weil man eine schlechte menschenkenntnis hat.
wobei ich zu nummer 2 komme: schlurt, du warst doch das mit der sms und der trennung. LOL, wenn das die selbe *** war wundert mich nix und dann bist echt selbst schuld. ^^
Zitat
Strenggenommen müsste Schlurt seiner (Ex-?)Freundin auch noch in die Fresse kloppen
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Original von UAP_disaster
Naja,
es ist einfache Körperverletzung (es sei denn, Du bist im Kampfsport geschult, dann schwere)
dazu noch eine Affekthandlung
das alles unter Jugendstrafrecht ...
Wenn Du dann noch beteuerst, dass die Frau Dir alles bedeutet hat, er Dein bester Freund war usw. kommt da so gut wie gar nichts bei heraus :-)
Wenn dann höchstens Schadenersatz für den Zahn.
Der pädagogische Effekt bei Deinem "Kumpel" dürfte mit Geld kaum aufzuwiegen zu sein![]()