Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden

1

07.07.2003, 21:04

Rechtsfrage

Hi erstmal!

Hab hier in letzter Zeit immer wieder gute threads gesehen wenn es darum ging dass jemand Rechtsfragen bezüglich ebay oder sonstigen Dingen hatte.

Nun gibt's da eine Sache die mich da auch mal beschäftigt und über dessen rechtliche Folgen ich mir nicht ganz klar bin, deshalb wollt ich mal fragen ob mir vielleicht jemand weiter helfen kann.

Und zwar geht es darum...

Nehmen wir mal an ein guter Freund von mir hätte mehrere Male was mit meiner Freundin gehabt und ich glaubte zwar davon zu wissen aber er hätte mir versichert das es nie so gewesen sei und das er eh nichts von ihr halten würde.
So, nun kommt aber raus das doch etwas an diesen Gerüchten dran ist - bzw das sie voll und ganz wahr sind.
Gut, und dann nehmen wir noch an ich wäre jetzt daher gegangen und hätte ihm 'nen Zahn ausgeschlagen...

Kann das irgendwelche größeren rechtlichen Folgen für mich haben? (gehen wir davon aus das ich grundsätzlich immer Pech habe in solchen Geschichten ;) )

thx schonmal im Vorraus

Achso sollte vielleicht erwähnen das ich 17 bin... weiß ja net ob das was zur Sache tut. =)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Der_Schlurt« (07.07.2003, 21:05)


2

07.07.2003, 21:11

Hat er vorher was unterschrieben, daß das Befummeln deiner Freundin auf sein eigenes Risiko geschieht?

3

07.07.2003, 21:18

Hehe

Ne leider nicht. :D

OoK_Wickie

Erleuchteter

Beiträge: 3 593

Wohnort: Hornstein

Beruf: AUT

  • Nachricht senden

4

07.07.2003, 21:19

Tja, dann rechne mal mit ner Anzeige wegen Körperverletzung.........

5

07.07.2003, 21:22

Hm... ?(

Und was kann das so zur Folge haben?

Ich mein ich kenn das nur so aus dem Fernsehen - von wegen "Barbara Salesch" und so ne Kacke :p
Und ich geb da nicht so wirklich viel drauf was da abgeht. :)

6

07.07.2003, 21:23

Evtl sogar schwere Körperverletzung (der Zahn lässt sich nicht reparieren) oder gefährlicher Körperverletzung (nicht mit der blossen Hand/Faust zugeschlagen). Auf jeden Fall würde ich mit einem Zivilrechtsverfahren rechnen (gegen die Eltern, da noch Minderjährig).
Ist der Staatsanwalt schelcht drauf und erkennt öffentliches Interesse an, evtl. sogar ein Jugend-Strafverfahren. Bei sowas macht sich eine Tat aus Eifersucht selten gut.

OoK_Wickie

Erleuchteter

Beiträge: 3 593

Wohnort: Hornstein

Beruf: AUT

  • Nachricht senden

7

07.07.2003, 21:31

ich weiß nicht, wie es in Deutschland ist; hier hättest du auf jeden Fall eine Vorstrafe, und das macht sich im weiteren Leben (z.B. bei der Jobsuche) überhaupt nicht gut

8

07.07.2003, 21:32

Ich denke dass so Sachen in Realitas selten vor Gericht enden, zumindest wenn der Schaden beglichen wird. Dein "Freund" wäre meinem Verständnis nach jedenfalls ein noch viel schlechterer Freund, wenn er mit Staatsanwalt etc kommen würde. Naja ich hoffe die paartausend Euro, die es Dich so oder so kostet, waren den Spaß wert... ;) ?(
Der Flug einer Mücke gleicht einer Apokalypse... <br>1 2

9

07.07.2003, 21:51

Zitat

Original von CID_Al_Malone
Dein "Freund" wäre meinem Verständnis nach jedenfalls ein noch viel schlechterer Freund, wenn er mit Staatsanwalt etc kommen würde.(


Hm joa das dachte ich mir auch... ob seine Eltern das allerdings genau so sehen. :rolleyes:

Naja ansonsten klingt das alles net wirklich so dolle. ?(

10

07.07.2003, 22:07

Mein Gott wenn er mit Gericht oder sowas ankommt hauste dem noch eine rein und fertig

Das machste dann sollange bis er weiss mit wem ers zu tun hat oder er seine curry wurst nur noch lutschen kann

11

07.07.2003, 22:16

Hehe ich glaube für diese Vorgehensweise muss man einfach geboren sein ;)
Der Flug einer Mücke gleicht einer Apokalypse... <br>1 2

12

07.07.2003, 22:36

also,
eine schwere körperverletzung ist es nicht, da ein zahn noch keine unfähigkeit für dieses körperteil ausmacht.
der tatbestand der körperverletzung ist allerdings voll erfüllt :respekt:

eine vorstrafe wirst du in diesem fall auch nicht bekommen...
jedoch sollte sich das nicht zu oft wiederholen.
wenn dein freund auch nur ein fünkchen anstand hat, dann wirste die rechnung des zahnarztes latzen müssen und das wars...

fein zu sehen, daß es noch heissblütige jugendliche gibt, die sich mal fair haun... ;)

fazit:
subjektiver und objektiver tatbestand des § 223 StGB voll erfüllt, rechtfertigende gründe nicht in sicht, keine schuldaussschliessungsgründe ersichtlich
also, strafbar gemacht i.S.d § 223

aber was dickes ist nicht
solltest nur nicht zu oft heissblütig werden^^
cu

13

07.07.2003, 23:10

Aber hier handelt es sich ja ohnehin nur um eine theoretische Annahme, nicht wahr?
:D

14

07.07.2003, 23:21

LOL.

Noch ein Tip: Beim nächsten Mal machst du gleich den doppelten Bud Spencer: Ohrenschelle von beiden Seiten gleichzeitig und dann mit der Faust von oben auf die Rübe. Wenn er dann noch steht, tippste ihn mit den Zeigefinger leicht auf die Nasenspitze.

15

07.07.2003, 23:27

ich würde auf geistige unzurechnungsfähigkeit plädieren, wenn das nicht geht auf verzögerten reifeprozess im sinne von nicht tatverantwortlich...

alternativ auf notwehr berufen. 8)

SenF_Rey_Erizo

Erleuchteter

Beiträge: 4 290

Wohnort: Bad Godesberch

Beruf: PL

  • Nachricht senden

16

07.07.2003, 23:45

also für ein gebrochenes schlüsselbein hättest 20 sozialstunden machen müssen, ich denke ein zahn wird harmloser ausgehen ^^

ach ja noch 2 sachen:
eifersucht??? wo denn? ich seh da nur enttäuschung über nen freund oder sich selbst weil man eine schlechte menschenkenntnis hat.
wobei ich zu nummer 2 komme: schlurt, du warst doch das mit der sms und der trennung. LOL, wenn das die selbe *** war wundert mich nix und dann bist echt selbst schuld. ^^

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »ROM_Rey_Erizo« (07.07.2003, 23:52)


17

08.07.2003, 00:28

auf dem papier §223 StGB, körperverletzung klar erfüllt, jugendstrafrecht wäre anzuwenden.

aber sollte sowas wirklich zur anzeige kommen passiert da nicht viel, es sei denn man stellt sich besonders blöd an. wenn es keine zeugen gibt kannst du auch versuchen den sachverhalt anders darzustellen, dies empfiehlt sich aber nur wenn dein "freund" zurückgeschlagen hat.

zivilrechtlich §823 I und II BGB ebenfalls klar erfüllt, schadensersatz(arztkosten) und gemäß §847 BGB schmerzensgeldforderung möglich.

18

08.07.2003, 01:48

Zitat

Original von DS_Tamger
LOL.

Noch ein Tip: Beim nächsten Mal machst du gleich den doppelten Bud Spencer: Ohrenschelle von beiden Seiten gleichzeitig und dann mit der Faust von oben auf die Rübe. Wenn er dann noch steht, tippste ihn mit den Zeigefinger leicht auf die Nasenspitze.


*unterm-Tisch-lieg-vor-lachen* :D :bounce: :D

ps:

alternativ könntest du auch den Aufgetakelte-Tussi-auf-Bundy machen:

mit dem Regenschirm aufs Maul und mit den spitzen Stöckelschuhen in die Eier! :D

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »GWC_Moonshiner« (08.07.2003, 01:51)


19

08.07.2003, 09:33

Naja,
es ist einfache Körperverletzung (es sei denn, Du bist im Kampfsport geschult, dann schwere)
dazu noch eine Affekthandlung ;)
das alles unter Jugendstrafrecht ...

Wenn Du dann noch beteuerst, dass die Frau Dir alles bedeutet hat, er Dein bester Freund war usw. kommt da so gut wie gar nichts bei heraus :-)

Wenn dann höchstens Schadenersatz für den Zahn.

Der pädagogische Effekt bei Deinem "Kumpel" dürfte mit Geld kaum aufzuwiegen zu sein :D

20

08.07.2003, 10:10

Oder du läßt ihm Deinen positiven Aids-Test zu kommen, daß dürfte auch einigermaßen helfen :D

Antares, der bei Frauenangelegenheiten keinem Freund vertrauen würde, denn Männer sind Schweine :evil:

21

08.07.2003, 10:30

Strenggenommen müsste Schlurt seiner (Ex-?)Freundin auch noch in die Fresse kloppen ;) :D

Ist doch sonst irgendwie ungerecht :rolleyes:

22

08.07.2003, 11:05

Zitat

dazu noch eine Affekthandlung

Das mit der Affekthandlung überzeugt mich nach dem vorherigen ellenlangen Thread mit ausführlicher Rechtsberatung nicht mehr so ganz. :) Ganz Übelwollende könnten da ein vorsätzliches und planvolles Handeln unterstellen...jaja, so böse denken manche Menschen! :P

23

08.07.2003, 11:10

...mach Dich nicht wild, bei Dir wird Jugendstrafrecht angewandt, wenns überhaupt verfolgt wird.

Allerdings würde ich mal an Deiner Stelle überlegen ob Du nicht auf Probs immer wie ein Hobby-Dentist reagierst, denn Deine Mitmenschen haben nur 32 Zähne....

24

08.07.2003, 11:49

sorry disaster, aber wenn man keine ahnung hat schreibt man auch nichts, oder?
schwere körperverletzung hat absolut nichts mit kampfsport zu tun. es kommt bei §226 StGB lediglich auf die verletzungsfolge an. am besten du liest § 226 StGB einmal.
vielleicht hast du an gefährliche körperverletzung gedacht? in diesem fall auch abwegig, es sei denn er hat einen baseball-schläger oder ähnliches benutzt, aber dafür findet sich in seiner schilderung kein anhaltspunkt.
eine verminderte schuldfähigkeit nach § 21 StGB (das meinst du wohl mit affekthandlung, eine kann-bestimmung btw) wirst du nach dieser sachverhaltschilderung nie zugestanden bekommen (wortlaut stgb: "tiefgreifende bewußtseinstörung"), schau in einen kommentar.

25

08.07.2003, 12:06

...das erinnert mich an alte Seminarrunden...
...ich gehe einen weg lang, da kommt einer und greift mich an, ich wehre mich ist das notwehr?
..was ist wenn zufällig eine dachlatte da liegt und ich nehme die ist das auch noch notwehr?
...was ist wenn in dieser dachlatte ein nagel oben dran ist ist das dann noch verhältnismässig?
...angenommen es ist ein nagel an der dachlatte allerdings zieht der angreifer einen revolver dann ist die verhältnismässigkeit wieder gegeben?

BitteLöschen!

unregistriert

26

08.07.2003, 12:21

Also der letzte dude post hat was...

@CheRusk:
Aber wenn er Kampfsport anwendet gelten doch wieder ganz andere Bedingungen oder?
Auf jedne Fall meine ich, dass das auf dem Wisch steht, den ich fürs KungFu unterschreiben musste...

27

08.07.2003, 15:00

Zitat

Original von ROM_Rey_Erizo
also für ein gebrochenes schlüsselbein hättest 20 sozialstunden machen müssen, ich denke ein zahn wird harmloser ausgehen ^^

ach ja noch 2 sachen:
eifersucht??? wo denn? ich seh da nur enttäuschung über nen freund oder sich selbst weil man eine schlechte menschenkenntnis hat.
wobei ich zu nummer 2 komme: schlurt, du warst doch das mit der sms und der trennung. LOL, wenn das die selbe *** war wundert mich nix und dann bist echt selbst schuld. ^^


Hm... naja nen gebrochenes Schlüsselbein hat nen anderer Freund von mir im Moment - und daran war damals auch meine Freundin schuld. :-/
Aber das ist ne andere Geschichte. :D

Und ja, das war immernoch - bzw wieder - die gleiche und ja, mag sein das ich selbst Schuld war, aber das ist mir egal denn das ändert nichts daran das ich meiner Meinung nach richtig gehandelt habe denn er hatte das verdient.

Und @ disaster:

Zitat

Strenggenommen müsste Schlurt seiner (Ex-?)Freundin auch noch in die Fresse kloppen


Das dachte ich auch schon :D Aber das wäre echt arm...
Außerdem ich bin eigentlich mal absolut garnicht der Typ der sich schlägt oder so. Das wird auch so schnell nicht wieder vorkommen das ich jemanden schlage.
Und es war auch das erste mal das ich überhaupt jemanden so richtig geschlagen habe. - Aber in anbetracht der Situation ging's halt in dem Moment mit mir durch. ?(

28

08.07.2003, 15:05

Zitat

aber das ist mir egal
`...sollte es wirklich vorm gericht enden, was ich nicht glaube, bitte nicht diesen satz verwenden :D

29

08.07.2003, 15:08

Jaja ich mag vielleicht nicht viel Ahnung von sowas haben - aber dumm bin ich deshalb nicht. ;) :P

30

08.07.2003, 15:09

Zitat

Original von UAP_disaster
Naja,
es ist einfache Körperverletzung (es sei denn, Du bist im Kampfsport geschult, dann schwere)
dazu noch eine Affekthandlung ;)
das alles unter Jugendstrafrecht ...

Wenn Du dann noch beteuerst, dass die Frau Dir alles bedeutet hat, er Dein bester Freund war usw. kommt da so gut wie gar nichts bei heraus :-)

Wenn dann höchstens Schadenersatz für den Zahn.

Der pädagogische Effekt bei Deinem "Kumpel" dürfte mit Geld kaum aufzuwiegen zu sein :D



@disi:
man,
wenn du keine ahnung hast, dann lass das posten dazu lieber ;)
wenn er tatsächlich kampfsport erprobt wäre, dann wäre es eine "gefährliche Körperverletzung", da dann seine hände als waffe anzusehen wären...
dies aber auch nur dann, wenn er einen gewisse fähigkeitsgrad in dem kampfsport erworben hätte...

also,
erst schlau machen, dann zu strafrecht posten :D  8) :P
Zitat von Faith:<br>bis der gemerkt hatte das die anderen schon ne zeit weiter waren, hätte ich seine häfen mit fischerbooten einmauern können