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1

10.05.2007, 13:41

@ Juristen und sonstige Klugscheisser

Wenn einem der eigene Müll aus der grauen Tonne geholt wird (sachlich und fachlich 1 A sortiert) und einem vor die (Keller)Tür gestellt wird oder die Mülltüten geöffnet und inspiziert werden, weil der Vermieter nicht einsieht, dass die Tonnen für die Anzahl der Bewohner nicht reichen.

Ist das Nötigung oder sogar Diebstahl nach STGB, da eigentlich bis zur Entsorgung der Müll Eigentum des Müllproduzenten ist. Jedensfalls beim Sperrgut.

Ich habe hier die langsam die Faxen richtig dick.

2

10.05.2007, 13:50

ggf sogar verstoß gegen privatsphäre

3

10.05.2007, 14:24

Ja das ist klar, das mit dem Klugscheisser war witzig gemeint, mich würde echt Eure Auffassung interessieren und was Ihr machen würdet.

4

10.05.2007, 14:25

so ausm Bauch raus würd ich Nili recht geben... aber ich hab keine AHnung von so nem Zeug!
Mieterschutzbund? Da schonmal nachgefragt?

Gefallen lassen würd ich mir das auf gar keinen Fall!

5

10.05.2007, 14:30

Der Mieterbund und ich schreiben einen Brief nach dem anderen Brief, Vermieter lässt sich nicht davon beeindrucken. Ich habe das Gefühl, dass er uns so lange provozieren, will bis ich ihm einfach eine Headnut schenke, damit er uns fristlos kündigen kann. Meine Sorge ist, dass er unseren Müll noch auf ner wilden Kippe entsorgt. Ist völlig krank sowas, ich habe mich letztens dabei erwischt wie ich mit meinem Handy, meinen Müll fotografiert habe um zu beweisen zu können, dass ich den ordnungsgemäß entsorgt habe.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Le_Smou« (10.05.2007, 14:36)


6

10.05.2007, 14:32

Anwalt! Wenns schon soweit ist, dass der Mieterschutzbund eingeschaltet ist und der Vermieter nicht reagiert, dann würd ich mich von nem ANwalt beraten lassen! Kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass der Vermieter in deinem Müll rumschnüffeln darf - nicht in Deutschland!

DrAzHaR

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7

10.05.2007, 15:04

Hm also die Sache mit dem Diebstahl wird denke ich nicht greifen, da du den Müll ja entsorgt hast. Damit hast du offensichtlich kunt getan, dass du kein Eigentum mehr an der Sache haben willst. Die Frage ist wo der Müll stand. Wenn er auf einem öffentlichem Platz stand zu dem alle Zugang haben hast du auch den Besitz daran "gelockert". Wie das genau zu bewerten ist weiß ich allerdings nicht genau aber Diebstahl wird nicht durchgehen (insbesondere da es an dem Zueignungswillen deines Vermieters fehlen wird).
Eindringen in die Privatsphäre könnte natürlich sein. Andererseits hat der Vermieter natürlich auch bestimmte Rechte, wenn er glaubhaft machen kann das er dies getan hat um seine eigenen Rechte zu schützen wirds es schwierig das zu bewerten und wird wohl nur vor Gericht entschieden werden können. Allerdings würde ich davon abraten weil eh nichts rauskommen wird was dir wirklich hilft.


Wie ist denn die Gesamtsituation? Zahlst du immer Miete? Ist deine Wohnung in einem korrekten Zustand? Wie kommt es zu diesen Streitigkeiten?

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »DrAzHaR« (10.05.2007, 15:11)


Yen Si

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8

10.05.2007, 15:11

...ach würd ich jedesmal auf das hören, was mir wohlgesinnte Menschen in Internetforen raten anstatt gleich einen Anwalt aufzusuchen, wäre mir so einiges entgangen....

Ich hoffe du verstehst was ich damit sagen möchte ;)

DrAzHaR

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9

10.05.2007, 15:13

Falls du mich meinst, versteh ich es nicht so wirklich.

10

10.05.2007, 15:24

@ Diego alles Superkorrekt, die Schwierigkeiten gingen los, als wir eine Nebenkostenabrechnung geprüft haben und wir dann nicht mehr ca. 800 € nachzahlen mussten, sondern 300€ erstattet bekamen. Der Trick läuft hier so, nettes altes Ehepaar vermietet Wohnung, am Anfang sind die Nebenkosten moderat, dann folgt eine Abrechnung etwas erhöht, die lässt man meist durchgehen, weil es ja passiert, dass alles was teuer wird. Dann kommt im Jahr darauf der Hammer. Es ziehen ständig anderen Mieter hier ein und wieder aus. Es ist anzunehmen, dass die hohe Mieterfluktuation beabsichtigt ist, damit die Wohnungen nicht so abgewohnt werden. Eine Frau hat es hier gerade mal 8 Monate ausgehalten. Wir waren immer kulant, wenn über Weihnachten die Heizung ausfiel weil man vergessen hatte Öl zu tanken usw. Wir waren einfach zu nett.

Es ist wirklich eine Frage des Eigentums, was uns beim Verein auch erklärt wurde. Allerdings ist es auch ein Ding den Müll einem wieder vor die Tür zu stellen. Eigentlich sollte man dann von einem professionellen Entsorger den Müll entfernen lassen und diese Kosten von der Miete ab ziehen. Vielleicht macht es dann klick bei ihm.

@ YenSi ich will nur mal darüber reden. ;)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Le_Smou« (10.05.2007, 15:25)


Yen Si

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11

10.05.2007, 15:35

Zitat

Original von zecher_DieGo
Falls du mich meinst, versteh ich es nicht so wirklich.


nein nein, ich meinte natürlich den Smou :)

Zitat

Original von Le_Smou
..
@ YenSi ich will nur mal darüber reden. ;)


Weiß ich doch - das wollen wir doch alle :)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Yen Si« (10.05.2007, 15:36)


12

10.05.2007, 19:47

Was würdest Du denn an meiner einer machen?

Yen Si

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13

10.05.2007, 20:14

ich weiß ja nicht was da im Einzelnen passiert ist aber Anwalt einschalten wäre ne Option falls noch nicht passier. Falls doch wäre eventuell ne Mietminderung ratsam -> wie hoch sagt der Anwalt.
Ich würde sowas immer über nen Anwalt laufen lassen. Wozu ist man in der Rechtschutz.

14

10.05.2007, 20:27

Ich habe ja einen Anwalt und eine Rechtschutz, nur ist es halt die Frage ob mit einwerfen in die Mülltonne ich mein Eigentum abtrete.

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15

10.05.2007, 20:33

Wenn mir einer Müll vor die Tür stellt, dann ist das illegale Müllentsorgung und somit strafbar. Fotos machen, Bullen holen, Anzeige gegen Unbekannt. Den Vermieter informieren, das Unbekannte im Hausflur Müll entsorgen und auf Verbesserung pochen - ist doch erst einmal unerheblich, wessen Müll das ist.

Zitat

dass die hohe Mieterfluktuation beabsichtigt ist, damit die Wohnungen nicht so abgewohnt werden


Als Ex-Vermieter kann ich Dir sagen, das "Abwohnen" durch häufige Mieterwechsel beschleunigt wird.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Smoerrebroed« (10.05.2007, 20:36)


Yen Si

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16

11.05.2007, 08:51

Zitat

Original von Le_Smou
Ich habe ja einen Anwalt und eine Rechtschutz, nur ist es halt die Frage ob mit einwerfen in die Mülltonne ich mein Eigentum abtrete.


Jo und bei solchen Fragen wendet man sich an seinen Anwalt.
Jedenfalls wenn man eine richtige Antwort haben möchte.

17

11.05.2007, 09:36

Polizei einschalten klingt auf jedenfall gut, solang du keine Beweise dafür hast das er dir das Zeug vor die Tür stellt würd ich da nicht vor Gericht ziehen.

Kellox_AnTe_

unregistriert

18

11.05.2007, 10:52

Polizei wegen Müll ?

...Deutschland...


Wenn kein klärendes Gespräch kommt, droh ihm einfach mit dem Anwalt.
Dann lass diesen einfach alles machen. Man muss sich ja nicht mit jedem "Müll" selber befassen!

19

11.05.2007, 11:04

YenSi stehste irgendwie auf dem Schlauch ;), klar gibt es Möglichkeiten, nur vor Gericht ist es wie auf hoher See.

Es ist auch ne Frage nach dem STGB gestellt, also Anzeige usw. und weniger nach dem Mietrecht.

Und keine Angst wenn Joe hier schreiben würde, dass ich nachts auf dem Rasen meines Vermieter zerhackte Krähenfüchse aus streuen soll um ihn damit zu verhexen, mache ich das noch lange nicht. Es tut einfach nur mal gut darüber zu reden.

Yen Si

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20

11.05.2007, 13:02

Habe nie, aber auch nie mit keiner einzigen Silbe das Wort "Gericht" angesprochen.
Da musst du mich verwechseln.

21

11.05.2007, 13:25

Was für Folgen hat denn der Tipp geh zum Anwalt? Die Lage ist so, dass er sich von Briefen nicht abhalten lässt, droht man mit Klage und zieht es dann nicht durch, dann ist man erst recht der Hansel.

Du willst doch nur, dass ich meine negative Energie auf Dich projeziere, damit Du mir Erleichterung verschaffen kannst. ;)

Yen Si

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22

11.05.2007, 14:48

Zitat

Original von Le_Smou
Was für Folgen hat denn der Tipp geh zum Anwalt? ...


Man Smou manchmal glaube ich, dass du auf dem Schlauch stehst. ^^

Du kommst hier rein, stellst eine Frage zu einem juristischem Problem und wenn man dir rät einen Anwalt diese Frage zu stellen, um eine Antwort zu erhalten, willst du vor Gericht ziehen müssen und Briefe schreiben lassen..... ;)

Mit "geh zum Anwalt" ist doch nicht gemeint, dass du den Typen verklagen sollst sondern das du dich erstmal schlau fragst wie es rechtlich überhaupt aussieht und dann -mit deinem Anwalt- alles weitere besprichst.

Herrgott das ihr das auch immer so kompliziert machen müsst.....

23

11.05.2007, 14:57

Mir ist es rechtlich schon etwas klar, dass eine wäre privatrechtlicher Natur das andere wäre strafrechtlicher Natur.

CoK_a_cola

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24

11.05.2007, 15:06

also der müll steht meiner meinung nach bis zur entsorgung im eigentum von dir!

du legst den müll zur abholung bereit, niemand darf diesen müll entwenden.... sobald der müllmann den müll in seinen wagen geschmissen hat, ist es nicht mehr dein eigentum. dies gilt natürlich nur für müll, den ich auch in "meine" tonne schmeiße, sobald es ein öffentlicher eimer ist, ist mit dem einwurf das eigentum verloren... ist meine meinung dazu, also ohne jeglichen rechtsanspruch