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1

15.01.2007, 17:36

Hilfe! Rechtliches zu Schulproblem

Nabend,
Wir haben eine Englisch Klausur geschrieben (12 klasse grundkurs), ging über ein Buch. Die Arbeit ebstand aus 3 Nummern. Nummer 1+2 habe ich selbst komplett ohne jedes Fremdwissen recht gut abgearbeitet. Nummer 3 war quasi ausm Netz. Ich habe aber nicht gespickt oder sonst was. Es war eine Seite, die ich stur auswendig gelernt habe! Primär gings um die Erklräung des Buchtitels, ich war mir sicher das einbringen zu können und habe es somit gepaukt. Es ist bzw war mir nie bekannt, dass man das nicht darf? Nun denn jetzt steht unter der eigentlich sehr guten Klausur (12-13 P) , "0 P, Täuschungsversuch. Nummer 3 copied from www.....com" Hat die Seite gefunden. Aber während der Arbeit ist doch nichts vorgefallen ich hatte nie die Absicht zu betrügen, schlicht auswendig gelernt, weil ich keine Lust hatte mich mit diesem Frauenbuch (bell jar) intensiv auseinander zu setzen. Also ist Nummer 3 , 1,5 seiten, naja ich schreibe groß , sagen wir also 1 seite wort wörtlich von mir übernommen worde. Wusste nicht dass es nicht erlaubt is, wär ja kein Problem gewesen dass etwas umzuschreiben, ich mein was sind dann daraus 3-4 Rechtschreibfehler, wenn es so 0p sind.

habe jetz wehemend dagegengebrüllt und mich an die oberstufenleiterin gewand. sie will dem nachgehen. mein bruder allesdrings meinte es sieht schlecht für mich aus.

?! :(

2

15.01.2007, 17:39

Klar darf man das ... Auch wenn es den Aufwand bei weitem ned Wert is !

3

15.01.2007, 17:42

Warum sollte das verboten sein. Du hast es ja nicht während der Klausur abgeschrieben, sondern nur auswendig gelernt. Ist auch nicht wirklich anders als anderes Lernen.

EDIT: Oder wie war genau die Fragestellung? Nicht nach eigenener Meinung oder so was??

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »SenF_Nemo« (15.01.2007, 17:43)


4

15.01.2007, 17:43

Glaube auch, dass man das darf, allerdings würde ich als Lehrer auch davon ausgehen, dass du das vonnem Spickzettel kopiert hast - ich mein wer macht sich schon den Aufwand und lernt sowas auswendig?

Edit: Bundesland?

5

15.01.2007, 17:44

Leherer lies nicht mit sich verhandeln, Bruder war sich sich auch sehr sicher. Da ich nicht eigenes wissen wort wörtlich wiedergegeben habe, wäre dies Täuschung...


- Hessen

- War nichts mit eigener Meinung, sondern mehr Charakterisierung der Protagonistin.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »b0ng0« (15.01.2007, 17:51)


6

15.01.2007, 18:24

finds aber auch, mit Verlaub, etwas "dumm" sowas wörtlich auswendig zu lernen und aufzuschreiben, wie du ja selber gesagt hast - umformulieren sollte doch wenigstens drin sein. Hab keine Ahnung wie die rechtliche Lage da ist, aber verstehen kann ich den Lehrer schon.

7

15.01.2007, 18:31

Seite war nicht zufällig sparknotes.com? Wäre doof, kennt jeder^^

In der Oberstufe solltet ihr eigentlich sowas wie Quellendistanz lernen, da die Oberstufe ja auch auf die Hochschule vorbereiten soll. Weiß nicht, wie's im Gesetz geregelt, aber unsere Lehrer haben uns immer eingebläut, dass wann immer wir eine andere Quelle heranziehen, sie ausdrücklich genannt werden musst (kommt dann doof, wenn man nix selbst gemacht hat und alles nur kopiert). Der Sinn einer Klausur geht auch ganz verloren, wenn man selbst nicht reorganisiert (der Zweck des Abiturs).

8

15.01.2007, 18:33

Ich nehme an, dass es bei der Klausur darum ging dein Verständnis über den Inhalt des Buchs zu zeigen. Du hast nur nen fremden Text auswendig gelernt, das zeigt halt nicht dass du das Buch verstanden hast - sondern du täuschst eben nur vor den Inhalt zu verstehn. Kann den Lehrer absolut verstehn.

9

15.01.2007, 19:18

Na über den Sinn bzw. Unsinn, wie Du es angestellt hast kann man lange diskutieren. Bringt nicht viel.

Entscheidend ist, ob das Auswendiglernen und niederschreiben von einer externen Quelle, als Täuschungsversuch gilt oder nicht. Hab mal etwas gegoogelt und das beste mit dem ich dienen kann ist etwas aus Baden-Württemberg.
http://www.leu.bw.schule.de/bild/Notenbildung.pdf
§8 Art. 6

Zitat

Begeht ein Schüler bei einer schriftlichen Arbeit eine Täuschungshandlung oder einen Täuschungsversuch,
entscheidet der Fachlehrer, ob die Arbeit wie üblich zur Leistungsbewertung herangezogen werden
kann. Ist dies nicht möglich, nimmt der Fachlehrer einen Notenabzug vor oder ordnet an, dass der Schüler eine entsprechende Arbeit nochmals anzufertigen hat. In Fällen, in denen eine schwere oder wiederholte Täuschung vorliegt, kann die Arbeit mit der Note „ungenügend" bewertet werden.

Ich denke mal, das sich das in Hessen nicht grossartig unterscheidet. Falls nicht, den Lehrer einfach einmal bitten bei Abweichungen, Dir den Text zur Verfügung zu stellen, da es Dich interessiert.

Argumentation kannst Du Dir selber zurechtlegen. Wichtig ist nur NICHT auf Konfrontation gehen. Eine gemeinsame Lösung, die beide Parteien zufrieden stellt finden. Plädiere erst einmal darauf das Dir das so nicht bewusst war (schütz nicht vor Strafe, aber OK) und schlage vor das Du gerne den dritten Teil neu schreiben würdest. Kann ja eine andere Person aus dem Buch sein. Vernüftig vorgetragen, sollte der Lehrer daruf eingehen. Falls nicht Vetrauenslehrer einschalten und nachfragen (!) wieder NICHT fordern.

Und das nächste Mal, etwas "schlauer" anstellen.

10

15.01.2007, 19:24

Dumm wars allemal mich interssiert nur das Rechtliche, weil nummer 1+2 meiner arbeiten waren auch gut, 0p wär schon bitter

11

15.01.2007, 19:38

Ich sag ja nicht "dumm", sondern mit Absicht "etwas schlauer" ;)

Ein wenig zur rechtlichen Seite konnte ich beisteuern. Allerdings hilft Dir dies nur bedingt weiter, ich spreche hier aus Erfahrung. Letztlich ist der Lehrer am längeren Hebel und mit einer "rechtlichen Lösung" ziehst Du den Kürzeren (Fakt !).

Leg Dir eine gute Argumentationskette zurecht, die am Ende zu einen Kompromiss führt:
* Nicht gewusst, das dies nicht erlaubt
* Habe gelernt und versucht dies in der Klausur umzusetzten
* Beispiel sind Teil 1 und 2, selbstständig bearbeitet
* Eine schwere oder wiederholte Täuschung lag Dir fern und liegt in Deinen Augen auch nicht vor, ansonsten hättest Du nicht diesen Weg genommen
* Kannst Du Teil 3, auch abgewandelt, wiederholen? Dies würde Dich sehr freuen.
Und immer höflich und nett zum Lehrer sein, auch wenn es, aus Deiner Sicht, schwer fällt.

Edit: Nochmals. Es geht nicht um Recht und Unrecht! Ganz wichtig das Dir das bewusst ist. Falls der Lehrer spürt das Du mir der "ich hab Recht, hier steht es" Masche kommst, hast Du verloren! Es geht darum das Du von den b0ng0 = Null points weg kommst.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »ToD_RoadRunner« (15.01.2007, 19:42)


12

15.01.2007, 19:43

Selbiges hatte ich mir auch schon gedacht. Problem ist Nachschreiben geht nicht, da Ende der Woche schon die Noten gemacht werden. (Nächste Woche Zeugnisse). Zuzüglich muss ich mich an die Oberstufenleiterin halten, denn der Englisch lehrer hört mir nicht mal zu für den "gibts keine diskussion".

13

15.01.2007, 19:44

Zitat

"rechtlichen Lösung" ziehst Du den Kürzeren (Fakt !).

häää? wieso das?
hab deine comment durchgelesen und da steht nichts konkretes was das betrifft!

wer sagt den das er nach seiner auffassungsgabe nicht die selbe zusammenfassung geschrieben hätte? nur er fand die formulierung einfach besser. das ist völlig wurscht, es geht hier um den fakt das es kein betrügen im sinne der oben genannten absätze ist.

ich würd auf die kacke haun!

referenzen:
eine kunstlehrerin aus der grundschule gehaun
eine mathelehrerin ausm abi gehaun

und ja sie hatte es verdient  8)

bei sonen lehrern krieg ich plag! argggggg

14

15.01.2007, 19:52

Der Zeitfaktor ist ein Problem, aber kein Ausschlussargument. Nachschreiben kannst Du noch am Donnerstag nach Schulende. Das Drittel einer Klausur von einem Schüler ist innerhalb von 10 Minuten bewertet.

Also sieh zu, Vertrauenslehrer und bitte um ein anschliessendes gemeinsames Gespräch mit dem Fachlehrer. Gleich morgen. Da ham wir Dienstag und falls es hilft, schlage vor noch gleich den Teil nachzuschreiben, falls möglich. Ach und was immer gut ankommt, sich zu entschuldigen (Beiss vorher auf eine Zitrone wenn es hilft).

Falls alle Stricke reissen, nach der Person, der Instanz fragen, die zuständig ist. Also die Frage nach dem Vorgesetzten. Kann allerdings auch böse nach hinten losgehen.

Wie auch immer wünsche viel Glück und Erfolg!

15

15.01.2007, 19:57

Zitat

Original von WW|VisioN

Zitat

"rechtlichen Lösung" ziehst Du den Kürzeren (Fakt !).

häää? wieso das?
hab deine comment durchgelesen und da steht nichts konkretes was das betrifft!

wer sagt den das er nach seiner auffassungsgabe nicht die selbe zusammenfassung geschrieben hätte? nur er fand die formulierung einfach besser. das ist völlig wurscht, es geht hier um den fakt das es kein betrügen im sinne der oben genannten absätze ist.

ich würd auf die kacke haun!

referenzen:
eine kunstlehrerin aus der grundschule gehaun
eine mathelehrerin ausm abi gehaun

und ja sie hatte es verdient  8)

bei sonen lehrern krieg ich plag! argggggg


Weil Du bei den falschen Personen mit "auf die Kacke hauen" nicht besonders weit kommst. An erster Stelle erst einmal eine andere Lösung suchen.

Bin ein friedlicher Mensch :)

Beiträge: 2 917

Wohnort: Seehausen am Staffelsee

Beruf: Statistiker

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16

15.01.2007, 20:24

Hat ein Freund von mir bei der Klausur auch gemacht, der hat in die einleitung eine ganze Seite aus Wikipedia abgeschrieben.
Dem Lehrer ist es natürlich aufgefallen, aber er fand das nicht soo schlimm, hat ihm vielleicht eine note gekostet...
Kompromiss wäre wohl wenn du auf die 3 null punkte kriegst und den rest normal bewertet bekommst...

Partizan_ch

Erleuchteter

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Beruf: CH

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17

15.01.2007, 21:05

Ich würde es ganz nüchtern machen:

frag ihn, worauf sich sein 0-punkte statement stützt. eine solche bewertung bedarf einer rechtlichen grundlage (zb. in einer schulverodnung, die generell-abstrakt und genügend bestimmt sein muss) und liegt nicht im ermessensspielraum des lehrers. wenn du dann weisst, worauf er sich stützt, postest du den artikel hier rein und dann kann man (oder ich) dir auch weiterhelfen. es gibt hier einen rechtsweg und es ist anzunehmen, dass, selbst wenn die gesetzliche grundlage vorhanden ist, die 0-punkte benotung unverhältnismässig war.

18

16.01.2007, 09:28

so siehsts aus!

Zitat

Weil Du bei den falschen Personen mit "auf die Kacke hauen" nicht besonders weit kommst. An erster Stelle erst einmal eine andere Lösung suchen.


jo nur was du hier machst ist, gleich alle "schuld" zugeben!
nur das ding es, es liegt evt. gar keine vor!
ich wär doch schön blöd gleich beim ersten anzeichen den schwanz einzuziehen und zu sagen JAWOHL ich wars!

19

16.01.2007, 14:42

Lass dem Lehrer oder dem/der Direktor/in ganz zufällig den Link zu diesem Thread zukommen :D... das ist das Authentischste, was es gibt bzgl. deiner Ehrlichkeit ;) !

20

16.01.2007, 16:08

Es sieht ganz, ganz finster aus.
Das hier auch alle kritisch gestimmt seid erfreut mich zwar, aber jeden neutralen Lehrer den ich bisher gefragt habe (Vater von nem Kumpel) hat gesagt er darf mir dir 0P geben Begründung:
Plagiarism
Nicht eigen erbrachte Leistung, als die eigene Leistung ausgegeben (-> Täuschung) , so einfach ist das bei all denen. Das ermessene Handeln liegt dann in des Lehrers Hand. Er kann mich nachschreiben lassen, muss es aber nicht.
Ich will dagegen ankämpfen, aber irgendwie bietet sich keine konkrete Lösung an. Nicht nur dass meine Englischnote in den Keller fällt. So eine "Täuschung" kann auch bei den anderen Lehrer ehrebliche Sympathieverluste mit sich bringen. Das kann doch nicht wahr sein ?(

21

16.01.2007, 16:27

was willst studieren? Nach Abinoten frägt später keine Sau mehr - so: take it easy und schaff einfach das Abi

22

16.01.2007, 16:49

ich finds allerdings schon krass, dass du das auswendig gelernt hast. hast du das wirklich? bist du dir sicher, dass du kein bisschen gespickt hast...?^^

wenn ja:
gehe doch mal zu jemandem der ein wenig höher steht (rektor? konrektor?) und lege deine sicht dar. wenn du nämlich glaubhaft machen kannst, dass du nicht betrügen/täuschen wolltest, dann hast du gute chancen, dass es sich zumindest einrenkt.
ich würde da jetzt auch überhaupt nicht auf die note schauen, sondern darum, dass du dir nicht bewusst warst, etwas verbotenes zu tun.
du hast dir schliesslich, auch wenn es auswendig ist, einen text gemerkt. also etwas gelernt dabei. ist vielleicht nicht wirklich sinn der aufgabe, aber ganz ehrlich - auch andere leute schauen in bücher und übernehmen dann die punkte von dort. niemand erarbeitet sich das ganze wissen über ein buch "alleine" und ohne hilfe.

23

16.01.2007, 17:31

zudem ist wikipedia eine freie enzyklopädie! das ist ja nichtmal aus einem fachbuch. sprich das was da steht muss nicht mal 100% richtig sein.

also nachschreiben muss sie dich auf jedenfall lassen!

wo geht den hervor das du nicht genau so eine zusammenfassung hättest schreiben können? eben nirgends!
im grunde hast du jetzt eh nix zu verlieren wenn sich der lehrer stur stellt!

24

16.01.2007, 18:47

Ich hatte vor rund einem Jahr einen sehr ähnlichen Fall zu beurteilen: Ein Student hatte innerhalb einer 12seitigen Seminararbeit netto zirka eine Seite aus Drittquellen wortwörtlich und ohne entsprechende Referenzen übernommen, was zuletzt mit einem wesentlichen Notenabzug quittiert wurde (nicht null Punkte, da es sich um kein Komplettplagiat handelte, aber wesentlicher Notenabzug, da auf Stufe Universität ein sehr restriktiver Umgang in solchen Fällen - nach meiner wie auch allgemeiner Meinung - schlicht angezeigt ist).

Aufgefallen war das Plagiat, da die Arbeit sehr punktuell zu argumentativen wie vor allem auch begrifflichen Höhenflügen ansetzte, und ansonsten eher durchschnittlich gelungen war.

Der Student hatte die Möglichkeit, sich innerhalb eines Bewertungsgesprächs zum konkreten Plagiatsvorwurf zu äussern, wobei die entscheidende Frage in etwa lautete:

- Sie haben bewusst nennenswerte Teile Ihrer Arbeit wortwörtlich aus Drittquellen reproduziert und diese Inhalte (im Gegensatz zu diversen anderen, was zeigte, dass er das "System" an sich verstanden hatte) nicht entsprechend ausgewiesen. Wie begründen Sie dies?

Zu Deinem konkreten Fall:

- Das Wissen, was ein Plagiat ist und dass ein solches nicht erlaubt ist, sollte man meiner Meinung nach auf dieser Stufe voraussetzen können (ich würde dies sogar unter Allgemeinwissen einordnen).

- Anscheinend hast Du tatsächlich den entsprechenden Web-Eintrag wortwörtlich widergegeben (andernfalls wäre ja die Internet-Überprüfung Deines Lehrers fehlgeschlagen). Dies scheint zumindest mir eher erstaunlich und - wie ich zugeben muss - wenig glaubwürdig.

- und anderes

In jedem Falle - um zu retten, was zu retten ist:

Ich würde - ruhig, besonnen, reue und reife demonstrierend (und sicher nicht "auf die kacke hauend") mich mit dem Lehrer in aller Ruhe kurz privat zusammensetzen und ihm erklären, dass Dir offensichtlich ein Fehler unterlaufen sei, Du Dir der Tragweite Deines Fehlers so nicht bewusst wars (und immerhin mit Deinem Auswendiglernen auch eine Art Leistung erbracht hast).

Allerdings sei es Deiner Meinung nach nicht gerechtfertigt, angesichts zweier einigermassen erfolgreich gelöster Aufgaben die gesamte Prüfung mit Null Punkten zu honorieren (ich verstehe Deinen Bericht so), da ansonsten ja jede Differenzierung zwischen Komplett- und Teilplagiaten fehle. Mit diesen Restpunkten müsstest Du mit einem blauen Auge davonkommen können.

(Falls ich Dich indes falsch verstanden habe und Du nur für die eine Aufgabe 0 und die anderen Aufgaben bereits Punkte erhalten hast, würde ich sagen, dass es nicht gelingen wird, eine noch höhere Benotung zu realisieren).

25

16.01.2007, 19:04

Nachtrag: Um kurz eine Ergänzung zu dem zu machen, was hier hauptsächlich in der Art "himmelschreiender Ungerechtigkeit" und "Willkür" von "all denen" verhandelt wird:

Der "Kampf" gegen Plagiate ist heutzutage mit einem Waffengang gegen Windmühlen vergleichbar - und zwar auf allen Stufen (teils sogar bis hin zu Doktorarbeiten). Eine Kontrolle ist nur in sehr speziellen Fällen und auch dann noch eher stichprobenartig möglich (zumal sich auch in diesen Fällen noch jeder Korrigierende überlegen wird, ob er die ganzen Mühen eventueller adminstrativer Mehraufwände auf sich nehmen soll).

Wenn allerdings jemand:

1) wortwörtlich "abschreibt" (oder Wissen reproduziert) und dies
2) einem wirklich ins Auge springt
3) eine Überprüfung klar darlegt, dass es sich um ein Plagiat handelt (was der Vorteil von Plagiaten ist - der Tatbestand ist - falls positiv - glasklar, zu diskutieren gibts hier wenig)

(man könnte noch anfügen, dass es 4) nicht wesentlich ist, ob der Betreffende auch noch eine schlechte Quelle gewählt hat - was zB Wikipedia wäre).

Was soll man dann tun? Nichts?

Zumindest meinem Gerechtigkeitsempfinden nach werde dies eine Ungleichbehandlung, die man vor allem gegenüber anderen Studenten / Schülern nicht rechtfertigen kann.

Stonedraider

Fortgeschrittener

Beiträge: 498

Wohnort: Baden.

Beruf: GER

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26

16.01.2007, 19:15

Typisch deutsche Schule.
Es gibt keine Regel gegen die du verstoßen hast und du wirst trotzdem bestraft---->Ungerechtigkeit. Dass Lehrer einen Erziehungsauftrag haben und ungerechtes Verhalten verurteilen und nicht selber praktizieren sollten spielt dabei überhaupt keine Rolle.
Allgemein sind genau solche Sachen der Grund, warum soviele Leute überhaupt keinen Bock mehr auf Schule haben....
Bei uns hat der Biolehrer zb mal in ner Klausur gefragt, wieviele Chromosomensätze eine NORMALE Pflanze hat. Auf die Frage worin sich nun normalen von annormalen Pflanzen unterscheiden wusste er natürlich nicht was er antworten soll. Trotzdem wurde die Aufgabe natürlich regulär bewertet, weil ja "klar war was der Lehrer damit sagen wollte"..
Was lernen wir daraus?
1. der lehrer hockt immer am längeren hebel
2. ungerechtigkeit und schlampiges arbeiten der lehrer ist ganz normal
3. cool bleiben und drüber stehen, was anderes bleibt einem leider kaum übrig..

@Hate: Auffer Uni kann man das sicher so handeln wie du es beschreibst, aber auf der Schule muss sowas zumindest klar gesagt werden... und ganz ehrlich es ist Standart, dass man Tafelaufschriebe praktisch wortwörtlich wiedergibt und sowas stört überhaupt keinen Lehrer. Wenn es aber um zweifelhafte Internetseiten geht.....

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Stonedraider« (16.01.2007, 19:17)


27

16.01.2007, 20:54

Zur Verdeutlichung:
Ich habe komplett 0 Punkte bekommen. Auch Nummer 1+2 wurden nicht gewertet!

Morgen weiss ich mehr, aber vom Hören Sagen stehen meine Chancen schlecht.

Meine Gegenargumentation deckt sich mit euren Beiträgen, ich werde das so bei der Oberstufenleiterin vorbringen, mehr kann ich leider wohl nicht machen.

28

16.01.2007, 22:46

Zitat


Ich würde - ruhig, besonnen, reue und reife demonstrierend (und sicher nicht "auf die kacke hauend") mich mit dem Lehrer in aller Ruhe kurz privat zusammensetzen und ihm erklären, dass Dir offensichtlich ein Fehler unterlaufen sei, Du Dir der Tragweite Deines Fehlers so nicht bewusst wars (und immerhin mit Deinem Auswendiglernen auch eine Art Leistung erbracht hast).


ich werde jetzt mal die antwort des lehrers nachstellen, achhem:
"ich finde es außerordenlich erwachsen von dir das du deinen fehler eingesehen hast, aber man lern ja nicht für die schule sondern fürs leben mein kind. leider kann ich dir bewertung nicht mehr rückgänig machen und nachschreiben kannst du auch nicht da du ja zugegeben hast das du betrogen hast. jetzt weist du aber wenigstens bescheid und kannst es beim nächsten mal besser machen."

WTF!!! macht die augen auf, harmonie und reue zeige?
die 70er sind vorbei!!! X(

Zitat

und ganz ehrlich es ist Standart, dass man Tafelaufschriebe praktisch wortwörtlich wiedergibt und sowas stört überhaupt keinen Lehrer. Wenn es aber um zweifelhafte Internetseiten geht.....


bingo!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »WW|VisioN« (16.01.2007, 22:47)


29

16.01.2007, 23:19

@Vision:

Um den Tatbestand mal so negativ zu formulieren, wie man das auch tun könnte:

Wenn einer

1) "betrügt"
2) "sehr dumm betrügt"
3) sich dann auch noch unreif, uneinsichtig und ignorant im Wesentlichen "frech" darüber beschwert, dass er erwischt wurde und nicht bereit ist, auch nur im Ansatz die Konsequenzen für sein Verhalten zu tragen (was darauf schliessen lässt, dass er gar nicht begriffen hat, worums geht)...

...was Dein Vorschlag zu sein scheint...

...ich muss zugeben, ich persönlich hätte etwas Mühe mit dieser Situation.

Jedenfalls: Mein Vorschlag entspricht etwa dem, was ich als 1) vernünftig und vor allem 2) realistisch respektive überhaupt machbar erachten würde.

Schule ist ein Machtkontext, und der gute Bongo hat - am Ende der Nahrungskette stehend - ganz schlechte Karten. Vielmehr als ein strategischer Rückzug ist gar nicht möglich.

Wenn konkret dieser Lehrer einer solchen Argumentation nicht zugänglich ist, würde ich mir jemanden weiter oben in der Hierarchie suchen, der es ist (und falls sich dort keiner finden ein Bier trinken gehen).

Die Anmerkung von Stoneraider hat auf den ersten Blick sehr viel für sich (und könnte vielleicht sogar einen durchschnittlichen Lehrer in Erklärungsnot bringen).

Allerdings könnte man dem entgegenhalten, dass der Schüler unfähig zu sein scheint auf die jeweilige Problemqualität zu abstrahieren (Selektion durch Reproduktion vs Interpretation), und insofern jede schlechte Benotung angemessen ist.

Edit: Muss allerdings auch sagen: 0 Punkte für die ganze Prüfung scheint mir daneben. Einen Lehrer, der in einem solchen Falle an dieser Notengebung festhält, einen solchen würde ich "unvernünftig" nennen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »HKD_H_A_T_E« (16.01.2007, 23:20)


30

17.01.2007, 10:17

ich sag immernoch das es kein betrug ist wie es rechtlich oder in irgendwelchen schulklauseln geregelt wird. daher ist es einzig und allein eine falsche lehrer entscheidung.