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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »SenF_Nemo« (15.01.2007, 17:43)
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »b0ng0« (15.01.2007, 17:51)
Zitat
Begeht ein Schüler bei einer schriftlichen Arbeit eine Täuschungshandlung oder einen Täuschungsversuch,
entscheidet der Fachlehrer, ob die Arbeit wie üblich zur Leistungsbewertung herangezogen werden
kann. Ist dies nicht möglich, nimmt der Fachlehrer einen Notenabzug vor oder ordnet an, dass der Schüler eine entsprechende Arbeit nochmals anzufertigen hat. In Fällen, in denen eine schwere oder wiederholte Täuschung vorliegt, kann die Arbeit mit der Note „ungenügend" bewertet werden.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »ToD_RoadRunner« (15.01.2007, 19:42)
Zitat
"rechtlichen Lösung" ziehst Du den Kürzeren (Fakt !).
Zitat
Original von WW|VisioN
Zitat
"rechtlichen Lösung" ziehst Du den Kürzeren (Fakt !).
häää? wieso das?
hab deine comment durchgelesen und da steht nichts konkretes was das betrifft!
wer sagt den das er nach seiner auffassungsgabe nicht die selbe zusammenfassung geschrieben hätte? nur er fand die formulierung einfach besser. das ist völlig wurscht, es geht hier um den fakt das es kein betrügen im sinne der oben genannten absätze ist.
ich würd auf die kacke haun!
referenzen:
eine kunstlehrerin aus der grundschule gehaun
eine mathelehrerin ausm abi gehaun
und ja sie hatte es verdient
bei sonen lehrern krieg ich plag! argggggg
Zitat
Weil Du bei den falschen Personen mit "auf die Kacke hauen" nicht besonders weit kommst. An erster Stelle erst einmal eine andere Lösung suchen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Stonedraider« (16.01.2007, 19:17)
Zitat
Ich würde - ruhig, besonnen, reue und reife demonstrierend (und sicher nicht "auf die kacke hauend") mich mit dem Lehrer in aller Ruhe kurz privat zusammensetzen und ihm erklären, dass Dir offensichtlich ein Fehler unterlaufen sei, Du Dir der Tragweite Deines Fehlers so nicht bewusst wars (und immerhin mit Deinem Auswendiglernen auch eine Art Leistung erbracht hast).
Zitat
und ganz ehrlich es ist Standart, dass man Tafelaufschriebe praktisch wortwörtlich wiedergibt und sowas stört überhaupt keinen Lehrer. Wenn es aber um zweifelhafte Internetseiten geht.....
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »WW|VisioN« (16.01.2007, 22:47)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »HKD_H_A_T_E« (16.01.2007, 23:20)