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1

14.12.2006, 14:56

Ebay

Hallo,

Ich hatte zu Weihnachten für meine Freundin ein Kleid bestellt. Jetzt hab ich nur folgendesproblem: Ich war zu dämlich die Artikelbeschreibung genau zu lesen da ich fast nur auf das Bild geschaut habe und musste jetzt beim Ankommen des Kleides feststellen dass das Kleid total grell pink statt schön matt Orange ist. Ich hatte das Kleid vor allem wegen der schönen Farbe gekauft.
Ich weiß dass es natürlich reine eigene Dummheit ist aber ich hab jetzt erstmal in einer Email vorsichtig angefragt ob es eventuell möglich wäre das Kleid umzutauschen zumindest in eine andere Farbe natürlich unter erstattung der Versandumkosten.
Da ich mit Ebay nicht so bewandert bin wollte ich fragen ob es vielleicht sowas wie eine Umtauschrecht gibt oder so was ich zwar nicht glaube aber man kann ja mal fragen.
Und allgemein was ich jetzt machen soll weil ich als Student kaum mehr Geld jetzt hab
Vielen danke Lebensberatungsstelle Masters

Hochachtungsvoll
Pazifist

Zitat

Ich finde Cheatvorwürfe,die sich aus reinen Spekulationen ergeben, bescheuert und unnötig.Das ist wie Hexenverbrennung im Mittelalter.

2

14.12.2006, 15:09

ach ja:

;( ;( ;(

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Pazifist« (14.12.2006, 15:09)


3

14.12.2006, 15:14

ich versteiger meinen dummen kleinen hund, sofort kaufen preis für 10 €, wird aber nicht mehr lange leben ^^

:up:

4

14.12.2006, 15:56

Finde es schön dass Du Deiner Freundin ein Kleid kaufst weil die farbe so schön ist, aus Sympathie würde ich es schon zurück nehmen, aber ich glaube wenn es in der Artikelbeschreibung drin stand bist Du auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen.

5

14.12.2006, 16:05

kommt drauf an, ob´s von einem privaten oder gewerblichen verkäufer war.
bei privatverkauf bist du auf den guten willen des verkaeufers angewiesen.
bei einem gewerblichen hast du ein 14 tägiges widerufsrecht, bei einem gewerblichen ebayverkäufer in der regel sogar 30 tage, da es ihm technisch nicht möglich ist dich vor dem kauf ausreichend über dein widerrufsrecht zu informieren und sich somit die frist verlängert. solltest du gar nicht darüber informiert worden sein, sinds glaub ich 6 monate.

6

14.12.2006, 17:06

Zitat

Original von Basti89
ich versteiger meinen dummen kleinen hund, sofort kaufen preis für 10 €, wird aber nicht mehr lange leben ^^

:up:


wenn du mir verrätst wo du wohnst hast du gute chancen nicht mehr lange zu leben

Yen Si

Erleuchteter

Beiträge: 5 884

Wohnort: Boizenburg/Elbe

Beruf: GER

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7

14.12.2006, 17:45

Zitat

Original von fast_nusch
...in der regel sogar 30 tage, da es ihm technisch nicht möglich ist dich vor dem kauf ausreichend über dein widerrufsrecht zu informieren und sich somit die frist verlängert. solltest du gar nicht darüber informiert worden sein, sinds glaub ich 6 monate.



höö? ist das neu?

8

14.12.2006, 21:26

vielleicht hilft dir das weiter, war zu faul es alles durchzulesen


http://www.juraforum.de/forum/showthread…29071#post29071