Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »dyor« (13.07.2006, 00:19)
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In Deutschland kann ein Personalausweis 3 Monate vor Vollendung des 16. Lebensjahres selbst beantragt werden. Kindern und Jugendlichen jeden Alters kann auch vorher schon ein Personalausweis ausgestellt werden, allerdings nur auf Antrag der gesetzlichen Vertreters. Wird der Personalausweis vor Vollendung des 26. Lebensjahres beantragt, beträgt die Gültigkeit 5 Jahre, danach 10 Jahre. Für die Beantragung fällt in der Regel eine Gebühr von 8 € an. Der erste Personalausweis ist gebührenfrei, wenn der Inhaber ihn vor dem 21. Lebensjahr beantragt hat (§ 1 Absatz 6 Satz 2 PersAuswG).
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muss nach dem Gesetz jeder deutsche Staatsangehörige, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, einen Personalausweis (kurz: PA) besitzen (Ausweispflicht). Wer einen gültigen Pass besitzt, ist davon befreit.
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Deutsche ab 16 Jahren müssen entweder einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass besitzen. Eine Mitführungspflicht besteht nur in seltenen Ausnahmen (z.B. beim Führen bestimmter Waffen oder Aufenthalt in einem EU-Land).