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Yezariael

Erleuchteter

  • »Yezariael« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 5 150

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1

02.05.2006, 23:25

Rechtsfrage

Gibts hier im Forum Rechtsanwälte, oder welche, die Rechtsanwälte in der Familie haben?

Folgendes hat mir eben eine gute Freundin berichtet:

Ihr Freund hat am Wochenende per Einschreiben einen Brief von einer Exfreundin bekommen, die ihm da sagt, dass sie ein Kind von ihm hat, welches ca. 2 Jahre alt ist.

Nun ja, der brief war nicht unterschrieben, nur ne nummer bei der er anrufen soll, sonst wird sie vor Gericht gehen, ´sie will Alimente haben.
(er hat angerufen und meinte eben, das muss die Ex von damals sein)

Er sagt, theoretisch wäre es möglich dass er der Vater ist (ganz knapp halt), aber er hat sie damals verlassen, weil sie mit ein paar seiner "Kumpels" fremdgegangen ist.

Kann sie ihn so einfach vor gericht schleifen, wenn er der überzeugung ist, dass er NICHT der Vater ist?
Er hat zwar nen Rechtsschutz, aber er meint die Anwaltskosten trägt das nicht. Was verlangt denn so ein Anwalt in der Stunde?
Er ist arbeitslos und hat kein Geld übrig.

Alimente, wie werden die berechnet?
Was müsste er denn zahlen? (kriegt vielleicht bald wieder nen Job)

Muss die Tussi nen Vaterschaftstest anstrengen?
wenn sie geld sehen will mein ich....

Vielleicht kann hier ja jemand bei diesen Fragen helfen :)

Btw: wie soll er überhaupt reagieren?
garnicht?
oder wie?
was soll er als nöchsten Schritt machen, ich glaub er ist ziemlich überfordert mit der Situation grade :(

Zitat

Original von Antares
Sex ist nicht so schön, wie man es sich beim wixen immer vorstellt.

2

02.05.2006, 23:31

ich kenn mich zwar im rechtsystem nicht aus, aber aus jahrelanger talk show erfahrung weiß ich das da ein vaterschaftstest her muss mal bevor er überhaupt was zahlen muss (außer er sagt selbst er ist der vater und zahlt freiwillig)
ich glaube wenn er den vaterschaftstest vor gericht ablehnt wird er als vater angesehen (bin mir aber nicht sicher)

was ein anwalt verlangt weiß ich nicht

alimente werden vom gehalt halt berechnet.. wenn er selbst kaum geld hat zahlt er wohl nichts

überhaupt nicht reagieren ist denk ich nicht klug, informiern sollte er sich eben bei welchen dies wissen, also vielleicht kennt sich ja jemand hier besser aus ;)

3

02.05.2006, 23:57

ja einen Vaterschaftstest muss erfolgen, vorher fließt kein einziger Cent. Da könnte ja jede Frauu kommen und behaupten, man wäre der Vater.

Unterhalt ist natürlich einkommensabhängig. Google da mal. Da gibts genaue Berechnungstabellen (gestaffelt nach Alter des Kindes und Einkommen). Ich hab mal kurz nachgeschaut: Bei Nettoeinkünfte bis 1300 Euro müssen 204 Euro für ein 0-5-jähriges Kind gezahlt werden. Da steht allerdings nicht, ob Unterhalt gezahlt werden muss, wenn keine Einkünfte hat. Nach der Tabelle scheinbar ja. Das müsste dann ja das Arbeitsamt übernehmen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »TKCB_Cranberry_« (03.05.2006, 00:00)


Yen Si

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4

03.05.2006, 00:20

Nummer anrufen und hören was genau die Mutter will.

Alles andere wird man dann sehen.

5

03.05.2006, 00:33

Kurze Abwegung:
Alimente, falls und wie auch immer berechnet, müsste er ziemlich lange zahlen. Ist also ein Haufen Patzen an Geld.
Zu einem Anwalt gehen und sich beraten zu lassen ist nicht so wild. Wenn er will kann er sich die Kosten per Telefon aufgeben lassen. Ein Schritt den er aber UNBEDINGT gehen sollte (ja ja er ist arbeitslos und so, aber dafür sollte es langen). Ich denke aber er will eine rechtsverbindliche Auskunft und nicht ein "hab ich in einem Forum gelesen" Statement.

Wichtig beim Anwalt: ER SOLL DIE WAHRHEIT SAGEN. Nur so kann der Anwalt helfen und richtig beraten. Nichts ist schlimmer als Klienten die meinen alles besser zu wissen. Der Schuss geht nach hinten los! Welche Unterlage und Fakten für das Gespräch notwendig sind kann er per Telefon erfragen.

Und btw, vergesst die TV Shows. Wer glaubt das es so vor Gericht zu sieht....selber schuld, kann sein blaues Wunder erleben.

My two cents, nicht in Rechnug gestellt.

6

03.05.2006, 00:43

Zitat

Original von ToD_RoadRunner

Wichtig beim Anwalt: ER SOLL DIE WAHRHEIT SAGEN.


dachte zuerst du meinst den Anwalt :D

7

03.05.2006, 00:43

ich kann auch notfalls meinen Vater fragen, der ist Rechtsanwalt...

Billiger und schneller gehts aber über Internet. Dort steht alles, was man wissen muss. Da gibts extra Seiten für (über Wikipedia -> Unterhalt ->Links) oder googeln...

8

03.05.2006, 00:57

Zitat

Original von kesselchen

Zitat

Original von ToD_RoadRunner

Wichtig beim Anwalt: ER SOLL DIE WAHRHEIT SAGEN.


dachte zuerst du meinst den Anwalt :D


Wo denkst Du hin?
Zwei Anwälte drei "Meinungen".
Will niemanden das Geschäft verderben ;)

Zum Inet googeln: Ja ist hilfreich und gibt einen guten Hintergrund. Und was soll er dann machen? Ist ja ganz nett für den Alltagsgebrauch aber wenn es in die nächste Runde geht sollte man schon einmal abwägen. Verklagen....Alimente....ein Leben lang....mal doch lieber einen Profi fragen...und "first contact" über Telefon ist nicht so schwer. Stundensatz erfragen, nochmals Güterabwegung einen Tag drüber schlafen. Ist aber seine Entscheidung, sind ja alles mündige Bürger....

Yezariael

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9

03.05.2006, 08:10

bin nur ganz kurz da, danke für die antworten :)

@cranberry, kannste vllt echt mal deinen Dad fragen, was er zum beispiel von ihr zu erwarten hat,also welche Schritte sie machen könnt und so.
und wie seine rechtslage so aussieht ? :)

schönen Tag an alle :)

10

03.05.2006, 09:00

Also so schnell geht es nicht vor gericht. Erstmal muß die Vaterschaft geklärt werden. Das macht das Jugendamt. Also die Ex wird ja bei der Geburt Vater unbekannt angegeben haben, da er sonst schon lange Post vom Jungendamt bekommen hätte. Wenn sie ihn jetzt als Vater angeben will läuft das auch über das Jugendamt. Das schreibt dann deinen Freund an und fragt ob er die Vaterschaft anerkennt. Das wird er nicht machen. Dann Folgt ein ofizieller Vaterschaftstest. Also nicht so einer wie in den Talkshows sonder der Kostet ein bischen mehr. Meine so um die 1500€. Sollte er der Vater sein muß er dir Kosten tragen wenn nicht dann Trägt das Jugendamt die Kosten. Wenn er der Vater ist muß er Unterhalt für das kind nach Düsseldorfer Tabelle für das Kind zahlen(sind so 122€). Google mal danach. Für die Mutter muß er auch Unterhalt bezahlen bis das Kind 3 Jahre alt ist.

Da er ja kein Geld verdient kann er bei einem Rechtsstreit Prozeßkostenhilfe bekommen. So kostet ihn ein evtl Rechtsstreit nichts.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Hunter« (03.05.2006, 09:01)


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11

03.05.2006, 09:07

Nicht geleistete Unterhaltszahlungen werden vom Jugendamt vorgestreckt. Er wird also, so bald er wieder flüssig ist, diese Leistungen an das Amt zurückzahlen müssen. Schlicht und einfach: Sollte er der Vater sein ist er ganz schön am Arsch! 2 Minuten Rittmeister - 18 Jahre Zahlmeister hieß es bei uns früher.... ?(

12

03.05.2006, 09:12

Zitat

Original von Hunter

Da er ja kein Geld verdient kann er bei einem Rechtsstreit Prozeßkostenhilfe bekommen. So kostet ihn ein evtl Rechtsstreit nichts.


nicht so ganz richtig,die sache muss aussicht auf erfolg haben,dann gibbet auch ne pkh für arme ^^

13

03.05.2006, 09:37

122 Euro? Also nach der Düsseldorfer Tabelle von 2005 sind es genau 204 Euro...

http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/service/ddorftab/intro.htm

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »TKCB_Cranberry_« (03.05.2006, 09:38)


14

03.05.2006, 09:47

wenn die vaterschaft geklärt ist und er positiv getestet wurde, leistet das jugendamt der mutter unterhaltsvorschuss...eben jene 204 € im monat, wenn er denn wirklich kein geld hat! das erfahren sie dann vom sozialamt, bzw. von der arge, die dürfen sich die infos holen!
sind sie nicht verheiratet, muss er für die mutter nichts zahlen! ist er irgendwann mal wieder flüssig, dann holt sich das jugendamt das geld von ihm bis auf den letzten cent zurück, die vergessen niemals... ;)
anwältlicher rat ist nicht unbedingt erforderlich, er kann sich auch beim jugendamt beraten lassen, die müssen das auch kostenlos machen!!

15

03.05.2006, 09:56

Und ich dachte schon, dass es wieder eine "Der Freund einer guten Freundin hat..." - Ausredestory wird :P

16

03.05.2006, 10:39

Also im Normalfall zahlt eine Rechtsschutzversicherung zwar nicht in Familienfällen, zu denen Unterhalt ect. zählt, aber das einmalige Beratungsgespräch beim Anwalt wird übernommen. (Zumindest bei der D.A.S) .

Zum Thema Gericht etc. kann ich nur sagen, dass er einfach ganz schnell einen Vaterschaftstest machen soll, und falls er der Vater ist, wird zunächst versucht eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.
Sollte sich dabei die beiden Parteien nicht einigen können, dann gehts halt vor das zuständige Gericht.

17

03.05.2006, 10:42

Zitat

Original von kOa_Master
Und ich dachte schon, dass es wieder eine "Der Freund einer guten Freundin hat..." - Ausredestory wird :P

Hehe, auf genau die Art und Weise haben wir mal versucht in einer Jura Vorlesung eine kostenlose Rechtsberatung zu bekommen :D

18

03.05.2006, 12:40

Erstmal soll der sich nen Anwalt nehmen. Die Kosten dafür sind ja ein Kinkerlitzchen gegen das, was er an Unterhalt zahlen müsste über die Jahre. Erstberatung kann sich auch nen Arbeitsloser leisten, dass ist ja hier nicht so, dass Arbeitslose gar kein Geld haben...

Zweitens soll er von sich aus einen Vaterschaftstest beantragen. Das ist ja sein Interesse, dass diese Frage geklärt wird.

Wenn er der Vater ist, gilt die Düsseldorfer Tabelle für den Unterhalt (-> Google). Wenn er nicht der Vater ist, kommt er halt mit dem Schrecken davon. ^^

Wenn es sein Kind ist und er nicht zahlen will, sollte er an seiner Einstellung arbeiten. Das quetschen das Gericht und das Jugendamt dann schon alles nach und nach aus ihm raus, keine Bange. Die kriegen ihn schon richtig am Wickel.

Und für die Zukunft soll er umsichtiger sein, dass mit den vielen Kindern die hier und da so "passieren" summiert sich sonst ganz ordentlich! Der wird sonst seines Lebens nicht mehr froh.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »SC_Yamashiro« (03.05.2006, 12:45)


19

03.05.2006, 19:32

Aus persönlicher Erfahrung:

Von den Beträgen in der Düsseldorfer Tabelle wird die Hälfte des Kindergelds abgezogen das die Mutter ja sicher bekommt. D.h. 204Euro - ca. 80Euro(weiß grad net auswendig was KiGe is denn das bekommt ja meine Ex..). Diese restlichen 124 Euro streckt das Jugenamt vor(nennt sich Unterhaltsvorschuß). Wenn das Kind also 2 Jahre alt ist wären es 124Eurox24 bis jetzt die ans Amt zurückzuzahlen sind. Wenn man sich dann einen Anwalt leisten kann, ist es möglich diesen Betrag nochmals zu drücken wenn sich der Anwalt was anständiges einfallen lässt.

Wie es mit den aktuellen Zahlungen ab diesem Zeitpunkt dann ausschaut ist wieder etwas anders und auch recht kompliziert, aber das schreib ich jetzt mal nix zu bevors net stimmt denn ich bin mir noch net 100% sicher.

Yezariael

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20

03.05.2006, 21:09

klasse :)
danke schön!!

er hat jetzt wahrscheinlich ab nächster Woche wieder nen Job, so um die 1200 euro im Monat.
Arbeitslosengeld hat er nie beantragt soweit ich weiß (das war ihm zu peinlich)

Ich werd ihm nahelegen sich bei nem Anwalt beraten zu lassen, nach seiner Erzählung denk ich mir, die Chance, dass er Vater ist geht gegen null...
Er hat trotzdem schiss....
Glaub er hat angst, dass er als Deutsch-Türke beschissen wird....
meine Freundin nimmt das ziemlich mit, sie tut mir sehr leid :(

SenF_Woerni

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21

03.05.2006, 21:32

Bei Recht.de ins Forum gehen und diesen Beitrag da mal schreiben, die sind recht gut informiert.

Yezariael

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22

04.05.2006, 09:55

ist schon passiert.
die sagen da in etwa das gleiche wie ihr....
Susi will heut mal beim Jugendamt durchklingeln und da nachfragen :)

23

04.05.2006, 10:36

Zitat

Original von SC_Yamashiro
kann sich auch nen Arbeitsloser leisten, dass ist ja hier nicht so, dass Arbeitslose gar kein Geld haben...


gehört zwar net hier hin,aber erschreckend in welchem irrglauben manche noch durchs leben reisen
-ein arbeitsloser hat nach 12 monaten arbeitslosigkeit im monat zum leben,nach abzug von diversen festkosten ca. 200-250 € zur verfügung....wer das noch als geld bezeichnet,der is wahrscheinlich noch nie selber einkaufen gewesen..geschweige denn beim anwalt X(

24

04.05.2006, 10:43

...äh andere frage wie ist die geschichte mit Deinem zahn ausgegangen...

25

04.05.2006, 10:57

lool....war gar keine wurzelspitzenresektion oder wie die kaggge heisst,war wurzelbehandlung eines abgebrochenen zahns..hat er jetzt in 2 sitzungen aufgebohrt und sauber gemacht(ging relativ gut bisher)..bekomme jetzt in paar tagen ne krone dafür..bekomme die zum glück 100% bezahlt..

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »E_Mielke« (04.05.2006, 10:59)


27

04.05.2006, 11:23

hehe jo..und watt macht dein stumpen?

Mielke der gestern die Meisterschaft gefeiert hat ^^

28

04.05.2006, 11:27

...hatte einen wichtigen arbeitstermin, musste die angelegenheit verschieben...
...nich zu früh feiern...

29

04.05.2006, 11:53

war doppelfeier für die gleich mit

30

04.05.2006, 12:16

Zitat

Original von E_Mielke

Zitat

Original von SC_Yamashiro
kann sich auch nen Arbeitsloser leisten, dass ist ja hier nicht so, dass Arbeitslose gar kein Geld haben...


gehört zwar net hier hin,aber erschreckend in welchem irrglauben manche noch durchs leben reisen
-ein arbeitsloser hat nach 12 monaten arbeitslosigkeit im monat zum leben,nach abzug von diversen festkosten ca. 200-250 € zur verfügung....wer das noch als geld bezeichnet,der is wahrscheinlich noch nie selber einkaufen gewesen..geschweige denn beim anwalt X(


Es ist kein Wunder, dass er kein Geld hat, wenn er - so stehts zumindest oben - nicht mal Arbeitslosengeld oder ALG 2 beantragt hat. Komisch bloss, dass ihm das erst jetzt auffällt, wo er möglicherweise ein Kind an den Hacken hat. Hat der bisher von Luft und Liebe gelebt?

Erstberatung beim Anwalt schätze ich mal auf 30 Euro oder 50 Euro. Die sollte er wohl über haben, wenns um ne Unterhaltssache geht, die ihn teuer zu stehen kommen kann. Auch Verbraucherzentralen bieten Rechtsberatung - meist sogar kostenlos, dann kriegt er das für lau. Geld für ne Rechtsschutzversicherung hat er ja offensichtlich auch - das sollte er mal überdenken, weil die in vielen Fällen gar nicht greift und damit zumeist völlig witzlos ist.

Wenn er ALG 2 bekäme, würde ihm zusätzlich die Wohnung bezahlt. Wenn er nach Abzug seiner "Festkosten" - wäre mal interessant was er darunter versteht (Auto, Disco, Muckibude, Flatrate?) - noch 250 € hat, dann kann man davon sehr wohl leben. Nicht gut, aber geht. Mehr hatten wir ja im Studium auch nicht über. Das ist nicht viel Geld, stimmt - aber die Litanei, dass Arbeitslose gar nichts haben, geht am Thema vorbei.

Skandalöser finde ich, dass es Leute gibt, die jeden Tag arbeiten gehen, und am Ende des Monats mit 1000 € und weniger dastehen. Das die sich überlegen, wozu sie den Scheiss eigentlich machen, dafür habe ich ein gewisses Verständnis. Die haben auch nicht mehr als ein Arbeitsloser.