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1

08.01.2006, 17:21

Rechtsfrage: Mietrecht

Hallo,

meine Freundin ist vor über 2 1/2 Jahren aus ihrer Wohnung in Berlin ausgezogen. Die Kündigung war geschrieben und auf dem Weg zum Briegkasten. Der Vater wollte dann die Wohnung übernehmen->Kündigung nicht abgeschickt, allerdings gab es dabei wohl irgendwie Probleme.

Fax an Vermieter mit Information, dass Mieterwechsel statt findet (telefonisch mit ihm vorher abgesprochen). Auf dem Fax war eine Kontaktadresse vom Vater und ihrer neuen Adresse. Ab da haben wir die Sache dem Vater überlassen. Der hat wahrscheinlich unendlich geschludert. Auf alle Fälle kam letztens eine email in der der Vermieter nach einer Adresse fragt, an die er die Rechnung mit den "ausstehenden Kosten" schicken könne. (nach Anruf und Nachfrage: er will die gesamte Miete der letzen 2 1/2 Jahre ca 5000€) haben.

Er hat NIE eine Mahnung geschickt oder sonstige Betriebskostenrechnung.
Kontaktadressen waren seinerseits vorhanden.

Der Vater hat die Wohnung (angeblich) per email gekündigt. (ein halbes Jahr ihrem nach Auszug).

Es fand nie eine Übergabe statt.

Soweit die Lage. Hat jemand eine Idee wie man das clever (möglichst wenig zahlen) löst? Ich meine hat der Vermieter keine Mahnpflicht in irgendeiner weise?

ZXK_Nimo

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2

08.01.2006, 17:38

Kann man überhaupt mit ner Email kündigen? Da muss doch eine handschriftliche Unterschrift drauf sein oder?

Und hat der Vater in dem halben Jahr ( also von ihrem Auszug bis seiner (angeblichen) Kündigung ) dort als Mieter gewohnt? Muss er wohl, sonst hätte er ja nicht kündigen müssen. In dem Fall versteh ich eh net warum der Vermieter sich an deine Freundin wendet, die dort ja schon seid ewigen Zeiten nicht mehr gemeldet ist?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »ZXK_Nimo« (08.01.2006, 17:39)


Partizan_ch

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3

08.01.2006, 17:39

Bei solchen Angelegenheiten würde ich echt professionellen Rat suchen. Demnächst kommt einer mit "mein Kind atmet nicht mehr, was soll ich tun".

4

08.01.2006, 18:03

Der Knackpunkt ist der, dass der Vermieter das Fax und die Mietübernahme durch den Vater nicht anerkennt.

@Party :

Zitat

Demnächst kommt einer mit "mein Kind atmet nicht mehr, was soll ich tun".

geh in Kindergarten spielen oder halt deine dumme klappe wenn du nix zu sagen hast. Du musst nicht jeden Thread spammen du spacke... :rolleyes:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »kOa_Borgg« (08.01.2006, 18:04)


5

08.01.2006, 18:05

Ich kann jedem nur nachdrücklich eine Rechtschutzversicherung empfehlen.

Dann muss man auch nicht in einem Spieleforum nach so etwas ernstem Fragen.

6

08.01.2006, 18:09

Ist auch das erste was ein Schüler abschließt, wenn er eine Ausbildung beginnt und mit dem Geld nur so um sich schmeißen kann...

Partizan_ch

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7

08.01.2006, 18:14

Zitat

Original von kOa_Borgg
Der Knackpunkt ist der, dass der Vermieter das Fax und die Mietübernahme durch den Vater nicht anerkennt.

@Party :

Zitat

Demnächst kommt einer mit "mein Kind atmet nicht mehr, was soll ich tun".

geh in Kindergarten spielen oder halt deine dumme klappe wenn du nix zu sagen hast. Du musst nicht jeden Thread spammen du spacke... :rolleyes:


Wenn du doch so schlau bist, warum suchst du in einem gaming forum um rat. Hoffentlich muss sie alles blechen. hahahahah

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Partizan_ch« (08.01.2006, 18:17)


ZXK_Nimo

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8

08.01.2006, 20:18

Habt ihr (bzw deine Freundin) das Fax und die Mietübernahme noch? Damit meine ich etwas schriftliches, wo der Vermieter damals bestätigt hat dass das in Ordnung geht. Mündlich zählt nix.
Ansonsten seh ich eher schwarz für sie. Keine schriftliche Kündigung, und auch sonst nix in der Hand.... Das einzige was dann eventuell für euch spricht ist, dass er sie 2 1/2 Jahre lang nicht kontaktiert hat wegen der fehlenden Miete. Aber das musst du dann auch erst mal beweisen dass er ihre neue Kontaktadresse hat, kann ja sein dass er die Mahnungen an die "alte" geschickt hat.


In dem Fall würd ich auch zu einem richtigen Anwalt raten, der hat damit täglich zu tun und kann euch da sicher besser beraten als wir hier...

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »ZXK_Nimo« (08.01.2006, 20:26)


9

08.01.2006, 20:30

mr technogellotenfußballdiscostandartschwuchtelproll parti könnte anstatt dumm rumzusülzen und zu provozieren ja lieber mal seinen anwaltvater fragen , aber das wäre zuviel freundlichkeit erwartet .... ?(

10

08.01.2006, 21:08

Zitat

Original von kOa_Borgg
Ist auch das erste was ein Schüler abschließt, wenn er eine Ausbildung beginnt und mit dem Geld nur so um sich schmeißen kann...


Ohne Einkommen ist man bei den Eltern mitversichert, und sobald man auch nur ein paar hundert Euro verdient und ne eigene Wohnung (!) hat, solte man die 5 euro pro monat wohl aufbringen können.

Ansonsten google wenigstens mal nach nem Mietrechtsforum oder etwas vergleichbarem. Die dürfen zwar keine verbindlichen Auskünfte erteilen, wohl aber paar Ratschläge erteilen ;)

11

08.01.2006, 22:02

@nimo

es ging ein fax an den vermieter. das fax haben wir noch. darauf reagiert hatte er nicht. war aber nach der telefonabsprache auch nicht gültig.
FALLS er eine rechnung geschickt hat, hätte die hier ankommen müssen. wir hatten einen nachsendeauftrag. er besaß auch telefonnummer usw und besitzt sie immernoch. auch eine emailadresse hatte er.

@max
foren und google hab ich schon durchforstet. habe auch auf juraforum.de gepostet. habe auch im bgb gestöbert, aber hab nix gefunden. sicher sind 5€ nicht viel, aber als junger mensch halt doch. sie hatte eine schulische ausbildung wo sie zahlen musste und nix verdient hat. und im moment stellt sich das problem für uns nicht mehr, da wir in "eigentum" wohnen. ;)

thx für die konstruktiven antworten

-=)GWC(RaMsEs

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12

08.01.2006, 23:23

hm, mich würde interessieren ob die wohnung in den 2,5 jahren auch "unbewohnt" war.

denn wenn rauskommt das der 2x kassieren will ist er der arsch.

13

08.01.2006, 23:51

Wie wurde denn die Miete vorher, also als sie noch in der Wohnung lebte, bezahlt? Per Rechnung? Per Dauerauftrag? Wie kann es sein, daß der Vermieter erst nach 2,5 Jahren "merkt", daß da nichts mehr bezahlt wird? Sehr strange das ganze. Klar ist für mich allerdings, daß da nie eine wirksame Kündigung stattgefunden hat. Eine E-Mail kann ja wohl nicht als solche gelten, oder etwa doch? Und allein die Tatsache, daß man eine Wohnung nicht mehr nutzt, also leerstehen läßt, kann ja wohl auch nicht als Argument herhalten, nicht zahlen zu müssen.

P.S.: Normaler Weise folgt nach einer Kündigung ja auch eine Mietabnahme. Mit Schlüsselübergabe. Hat es wohl alles nicht gegeben, oder?

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »DS_Tamger« (08.01.2006, 23:55)


14

09.01.2006, 00:01

Änderung:

Wir haben uns jetzt an ein Einschreiben erinnert. Getätigt vor ca 1,5 Jahren. Darin haben wir Schlüssel geschickt samt Aufforderung uns restliche Kosten und Nebenkosten Zählerstände etc. mitzuteilen. Dieses Einschreiben wurde in Annahme einer Wirksamen Kündigung (email des Vaters) geschrieben. Wir haben das Schreiben als Papierkopie, Einschreibebeleg als auch die Quittung (gibts auf den Post-Web-Seiten mit Quittungsnummer zum Download, eben geholt :) ), dass er das Schreiben erhalten hat. Spätestens darauf hätte er ja wohl reagieren müssen oder.

@ Tamger. Die Miete wurde immer überwiesen. Am Telefon meinte der Typ vorhin wörtlich "ich guck doch nich jede Woche aufs Konto".

Ob das Zusenden des Schlüssels als Übergabe zu werten ist mag ich nicht beurteilen. Aber reagieren hätte er imho schon müssen. Ich glaube nicht, dass er im Rechtsstreit mit seiner Masche durch kommt. Zumindest nicht für die Zeit nach dem Schreiben. Damit sind die Mietschulden schonmal auf ca 9 Monate begrenzt hoffe ich ?(

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »kOa_Borgg« (09.01.2006, 00:03)


15

09.01.2006, 00:04

Zitat

Original von -=)GWC(RaMsEs
hm, mich würde interessieren ob die wohnung in den 2,5 jahren auch "unbewohnt" war.

denn wenn rauskommt das der 2x kassieren will ist er der arsch.


Waren letzens da. An der Tür steht noch ihr Name. Scheint so, als ob sie leer steht.

16

09.01.2006, 02:31

Das ist ja alles sehr merkwürdig. Halten wir mal fest:

- Der Vater übernimmt eine Wohnung, bezieht diese aber nicht und zahlt auch keine Miete.

- Nach 6 Monaten kündigt er per Email.

- Er erhält keine Reaktion auf die Email.

- Nach weiteren 6 Monaten wird's ihm ein Bißchen komisch, er denkt sich, "hmm, schickste mal lieber den Schlüssel zurück und fragst vorsichtig nach, ob noch Kosten zu begleichen sind" (LOL!).

- Er bekommt wieder keine Reaktion und denkt sich "na supi, der Keks ist wohl gelutscht, da bin ich dann ja fein raus".

- 1,5 Jahre danach kommt die Bombe, der Vermieter will von der Tochter die Miete für 2,5 Jahre. Weiß weder was von Übernahme, noch von Kündigung. ROTFL.

Also meine Meinung hierzu als Nicht-Jurist:

Zu klären sein muß u.a. die Frage, ob die Übernahme gütlig war. Das sehe ich nämlich nicht so, da hier immer nur Faxe und Telefonate im Spiel waren, aber nichts Nachweisbares. Scheinbar ist der Vermieter ein Arsch. Merke für die Zukunft: Solche Sachen nur per Einschreiben.

Dann bekommt der Vermieter plötzlich den Schlüssel zu seiner eigenen Wohnung von einer ihm (aus seiner Sicht) fremden Person. Plus die Aufforderung, ihm die restlichen Kosten usw. zur dazugehörigen Wohnung mitzuteilen. Und das ganze per Einschreiben. Kann man das übergehen? Ich meine nein!

Deswegen glaube ich, daß hiermit das Mietverhältnis zur Tochter aussetzte. Das kann aber ein Richter auch anders sehen. Es würde jedenfalls gegen mein Rechtsempfinden sprechen, wenn der Vermieter mit dieser Kopf-in-den-Sand-Masche durchkäme.

Deswegen meine ich, die Tochter muß die Miete für ein Jahr zahlen.

Und zwar asap. Der Vermieter hat vermutlich noch Zinsanspruch. Der Vater hat die Sache verbockt. Er soll den Schaden übernehmen, es handelt sich nebenbei bemerkt um seine Tocher.

Habe ich jetzt den Super-Surprise-Price gewonnen?

Dieser Beitrag wurde bereits 7 mal editiert, zuletzt von »DS_Tamger« (09.01.2006, 03:30)


ZXK_Nimo

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17

09.01.2006, 07:44

Meiner Meinung nach ist die einzige wichtige Frage die, ob die Kündigung der Tochter rechtskräftig war oder nicht. Und das war sie offensichtlich ja nicht ( aber hey, ich bin kein Jurist ^^)

Das einzig sinnvolle was ich euch raten kann ist zu nem Anwalt zu gehen und den mal zu fragen wie er die Situation einschätzt. Wenn der euch recht gibt am besten nochmal mit dem Vermieter reden, falls er dann noch stur bleibt lasst es halt auf eine Verhandlung ankommen ( mitlerweile habt ihr ja wohl ne Rechtscutz odeR? ^^).

18

09.01.2006, 09:43

auf jeden Fall zum Anwalt damit.

SenF_Woerni

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19

09.01.2006, 10:38

Schau mal da.

Die helfen da eigendlich immer ganz gut weiter.

20

09.01.2006, 10:52

sehr zu empfehlen für die zukunft ist der eintritt als mieter,in den mieterbund..selbst stinknormale rechtsanwälte kuschen ganz schnell..weil die vom mieterbund echte profis sind...der anwalt meines vermieters hat letztens ein 2 seitiges schreiben bekommen von denen,da war ganz schnell ruhe im dom,,allerdings rückwirkend machen die natürlich nix mehr für dich..ich zahle für die 6€ im monat und hab das schon öfter locker wieder reingespielt.
bei deinem problem sehe ich net wirklich durch,aber alte kosten von 2,5 jahren einzufordern is glaub net drin..es sollte auch mal eine detaillierte kostenaufstellung dazu geben...im übrigen sind tatsächlich auch mündliche absprachen mit dem vermieter bindend,inwieweit allerdings glaubwürdig vor gericht ka
hab jetzt nochmal genauer gelesen ^^der mietrückstand muss ja durch irgendetwas zustande gekommen sein,wenn man natürlich völlig unbegründet seine miete monatelang net bezahlt,kann man net noch hilfe erwarten und wieso der vermieter 2,5 jahre zuguckt is mir alles ein rätsel oder ich versteh echt nur bahnhof..sorry

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »E_Mielke« (09.01.2006, 11:03)


21

09.01.2006, 11:06

Zitat

Original von DS_Tamger
- Nach weiteren 6 Monaten wird's ihm ein Bißchen komisch, er denkt sich, "hmm, schickste mal lieber den Schlüssel zurück und fragst vorsichtig nach, ob noch Kosten zu begleichen sind" (LOL!).
Habe ich jetzt den Super-Surprise-Price gewonnen?

Das Einschreiben mit Schlüssel kam von der Tochter und nicht vom Vater. Und zwar deswegen, weil Vater meinte, er hätte gekündigt. Die Schlüssel waren aber immernoch bei ihr zu dem Zeitpunkt. Deswegen der Brief von ihr. Wie gesagt per Einschreiben mit Beleg und wir haben auch die Empfangsbestätigung. D.h. dieser Brief war für ihn nicht von einer Fremden Person!

22

09.01.2006, 11:08

Zitat

Original von ZXK_Nimo
Das einzig sinnvolle was ich euch raten kann ist zu nem Anwalt zu gehen und den mal zu fragen wie er die Situation einschätzt. Wenn der euch recht gibt am besten nochmal mit dem Vermieter reden, falls er dann noch stur bleibt lasst es halt auf eine Verhandlung ankommen ( mitlerweile habt ihr ja wohl ne Rechtscutz odeR? ^^).


Hab mitterweile eine Richter im Bekanntenkreis gefunden, haben das an den mal weiter geleitet. Rechtschutz haben wir noch nicht. Kommt wenn einer von uns Geld verdient. ;)

23

09.01.2006, 11:13

Zitat

Original von E_Mielke
hab jetzt nochmal genauer gelesen ^^der mietrückstand muss ja durch irgendetwas zustande gekommen sein,wenn man natürlich völlig unbegründet seine miete monatelang net bezahlt,kann man net noch hilfe erwarten und wieso der vermieter 2,5 jahre zuguckt is mir alles ein rätsel oder ich versteh echt nur bahnhof..sorry

Sie hat immer pünktlich gezahlt, bis zu dem Zeitpunkt wo der Vater das übernehmen wollte. Und nach dem schreiben mit dem Schlüssel (mit vorheriger Kündigung) war die Sache für uns erledigt. Das Jahr bis zur Kündigung geht auf die Kappe des Vaters. Allerdings sieht der Vermieter Sie in der Schuld. Der Vermieter scheint genau so eine Schnarchnase zu sein wie der Vater. Anders kann ich mir nicht erklären, wie er das erst nach 2,5 Jahren merken kann. Wenn bei unsern Mietern einer nicht Zahlt steh ich bei dem nach spät. 3 Monaten auf der Matte. Und jetzt wittert er irgendwie, dass er da was raus holen kann.

24

09.01.2006, 12:08

Zitat

Original von SenF_Woerni
Schau mal da.

Die helfen da eigendlich immer ganz gut weiter.


Das Forum sieht besser aus als das juraforum.de. Danke für den Tipp :)

25

09.01.2006, 23:18

Zitat


Das Einschreiben mit Schlüssel kam von der Tochter und nicht vom Vater. Und zwar deswegen, weil Vater meinte, er hätte gekündigt. Die Schlüssel waren aber immernoch bei ihr zu dem Zeitpunkt. Deswegen der Brief von ihr. Wie gesagt per Einschreiben mit Beleg und wir haben auch die Empfangsbestätigung. D.h. dieser Brief war für ihn nicht von einer Fremden Person!


Die Tochter überträgt eine Wohnung, behält aber die Schlüssel? Was ist denn das für eine Geschichte?

26

09.01.2006, 23:39

...seit wann kann man wohnung übertragen...? im todesfall des mieters, kann sein direkter angehöriger ins mietverhältnis rutschen, wenn er denn in der wohnung lebt, ab zum mieterschutzbund...

27

10.01.2006, 00:15

Zitat

Original von DS_Tamger

Zitat


Das Einschreiben mit Schlüssel kam von der Tochter und nicht vom Vater. Und zwar deswegen, weil Vater meinte, er hätte gekündigt. Die Schlüssel waren aber immernoch bei ihr zu dem Zeitpunkt. Deswegen der Brief von ihr. Wie gesagt per Einschreiben mit Beleg und wir haben auch die Empfangsbestätigung. D.h. dieser Brief war für ihn nicht von einer Fremden Person!


Die Tochter überträgt eine Wohnung, behält aber die Schlüssel? Was ist denn das für eine Geschichte?


Der Vater ist in einer anderen Stadt und wollte ursprünglich nach Berlin zurück. Bis dato hatte sie dann den Schlüssel. Zu seinem Umzug nach Berlin kam es dann aber nie...

ZXK_Nimo

Fortgeschrittener

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28

10.01.2006, 10:28

Keine Kündigung und Keine Übergabe? Meines Wissens nach ( und das mag jetzt doch sehr lückenhaft sein ^^) war dann der "Übergabevertrag" nie rechtskräftig, da im diesem Fall der Modus fehlt ( wenn mich nicht alles täuscht zählt im Falle einer Wohnung die Schlüsselübergabe als solcher. )

Wie gesagt, auf auf zum Anwalt ^^ Das schreit nach nem typischen Fall von " Familienmitglied vertraut, das hat Mist gebaut, jetzt sitz ich in der Patsche" In wie weit euch das jetzt aber davor bewahrt die Miete zu zahlen ist fraglich. Aber bin wie gesagt kein Jurist, euch wird da wohl nix anderes übrig bleiben als nen guten Anwalt aufzusuchen.

29

10.01.2006, 11:03

Thx für die Infos Jungs :)

30

10.01.2006, 13:49

Also, habe es mal eben überflogen. Gibt zwar sicher richtige Juristen/Jurastudenten hier und Wohnrecht ist nicht so einfach, da vom Gesetzgeber normativ angereichert, aber ich gebe mal meine Sicht der Dinge vor dem BGB-Hintergrund.

Frage nach der Kündigung und dessen Zeitpunkt.

Nach BGB ist für Kündigung von Wohnraum eine schriftliche Kündigung notwendig. Schriftlich bedeutet, man muss eigenhändig unterschreiben. Ersatzweise ist nach §126b I BGB auch elektronische Kündigung zulässig, allerdings nur mit geeigneter Signatur.

Jetzt würde es auf den Wortlaut des Faxes ankommen. Es könnte eine Kündigung sein, wenn es unterschrieben war (von dem Mieter und das bei Fax auch gilt) und die Absicht daraus hervorgeht, daß ihr das Mietverhältnis kündigen wollt. Es müssen dazu nicht diese Wörter explizit drin vorkommen.

Die Kündigung per eMail könnte eine Kündigung sein. Dazu müsste der Vater allerdings vorher Vertragspartner/Mieter geworden sein. Dies ist für mich hier nicht ersichtlich. Der Vermieter muss auf diese eMail auch keine Reaktion zeigen - wobei er gegen Treu und Glauben gehandelt haben könnte, sind die Familienbeziehungen offensichtlich. Das müsste dann aber ein Gericht entscheiden.
Es kommt auch auf den genauen Wortlauf der eMail an. Wenn aus ihr eindeutig das Mietverhältnis der Tochter hervorgeht und eine Kontaktandresse angegeben ist, so muss der Vermieter zumindest im Rahmen seiner allgemeinen Sorgfaltspflicht und Treu- und Glauben undwasweißichnoch sich da mal melden. Eine Verletzung dieser ganzen Pflichten muss keine Kündigung bedeuten (ich würde mich etwas schwertun, konkludente Kündigungen bei der Gesetzestextlage anzuerkennen, aber Richter könnten das sozialer und anders sehen), aber etwaige Schadensersatzansprüche dürften dadurch geschählert werden.

Die Rückgabe der Schlüssel alleine ist keine konkludente Kündigung. Je nach Sachlage könnte es sich um eine verspätete Rückgabe der Wohnung oder eben nicht handeln. Für eine verspätete Rückgabe müsstet ihr vorher schon gekündigt haben (siehe gerade), dann hätte er damit auch seiner Rückgabepflicht nicht genügt und wäre prinzipiell Schadensersatzpflichtig.
Hieraus könnte eine Schadensersatzpflicht maximal eben in Höhe der entgangenen Miete erwachsen, gem. §571 I BGB. Bei der Sachlage halte ich aber eine maximale Schadensersatzpflicht für unwahrscheinlich, eine sehr niedrige bis keine eher treffend. Der letzte Satz des Absatzes bleibt hier das kritische.

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt nach §195 BGB 3 Jahre, sie ist also eingehalten. Zu prüfen wären andere Verjährungsfristen, eventuell auch in anderen, speziellen Gesetzten.

Wie gesagt, der Mieterschutzbund dürfte sich da besser auskennen. Probleme gibt es sowieso bei der Nachweisbarkeit, die wird im reinen Gesetz nicht so direkt behandelt (Nachweispflicht).
Eine außergerichtliche Einigung/vergleich mit einer Zahlung von max. maybe 1.000 bis 1.500€ wäre vielleicht angebracht. Das sind dann 1 bis 1,5 Jahre nach deiner Rechnung (wie billig ist das eigentlich? 2,5 Jahre für 5000€???), da sollte der Vermieter froh sein.