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1

03.01.2006, 13:20

Rechtsfrage

is mir eben mal so beim arbeiten gekommen.

also wenn ich mich jetzt krankschreiben lassen WÜRDE und mein chef, der aus dem gleichen dorf kommt wie ich, kennt den arzt der mich krankgeschrieben hat.
mein chef weis dass der arzt jeden auch ohne grund krankschreibt wenn man "urlaub" braucht.

nun sieht mich mein chef am selben tag an dem ich mich habe krankschreiben lassen ( ich bin nämlich wegen kotzerei von der arbeit abgehauen und zum arzt gefahren) wie ich draussen bei vollster gesundheit jogge (oder anderes mache ).

ich kann aber die krankschreibung vorlegen und sagen ich war krank.
ich vermute nun mal ich werde deshalb abgemahnt.
ich mache solange mit dem gleichen kram weiter bis ich die kündigung bekomme.

nun meine frage: kann diese kündigung vor dem gesetz bestehen?
ich meine ich könnte in dem fall ja bestimmt klagen und keiner kann mir beweisen dass ich nicht krank war, denn ich hatte ja den schein.
somit wäre ja eigentlich im zweifel für den angeklagten wenn ich mich nicht irre oder ?

also ist alles nur rein hypothetisch aber würde mich schonmal interessieren und btw habe ich keine ahnung in rechtsfragen, falls die antwort für jeden hobby juristen klar auf der hand liegen sollte.

würde mich nur mal interessieren

Partizan_ch

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2

03.01.2006, 13:22

er kann dir auch einfach so kündigen, zb. wegen vertrauensverlust. kannst du 1000 mal krank gewesen sein.

3

03.01.2006, 13:23

es geht mir nicht um die kündigung an sich sondern um den speziellen grund

Yen Si

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4

03.01.2006, 13:25

Kündigen ja - fristlos kündigen nein.

Es sei denn Probezeit oder bereits abgemahnt.

Meiner bescheidenen Meinung nach.

5

03.01.2006, 13:28

dass war es was ich wissen wollte danke dir

Yen Si

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6

03.01.2006, 13:30

Wie gesagt; meiner Meinung nach.
Ich erinnere mich da an einen ähnlichen Fall in meiner ehemaligen Firma als eine Azubine plötzlich sehr dolle ganz viel übel krank wurde und Mittags vom Persocheff beim Einkaufsbummel mit ihrem Freund erwischt wurde.
Also ich habe sie zumindest nie wieder gesehen :D

Ein interessanter Artikel dazu: http://www.stern.de/wirtschaft/arbeit-ka…&eid=501561&nv=

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Yen Si« (03.01.2006, 13:35)


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7

03.01.2006, 13:42

grundsätzlich darfst du alles machen, was den genesungsprozeß nich behindert oder stört.
mit nem gebrochenem arm inner kneipe sitzen ist z. b. in ordnung.
bei heftiger übelkeit joggen fördert sicher nicht die gesundung  8)

_Lescaut_

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8

03.01.2006, 13:57

Junge, Junge, lass das Barre aus n Kopp, das tut dir nicht jut^^

Wenn Du es auf einer Abfindung drauf anlegst, kannste es gleich vergessen. Vorm AG hast du keine Chance. Selbst nicht auf Wiedereinstellung, da Du ja deinen Chef betrogen hast. Jedoch liegt er in der Beweispflicht, aber Zeugen sind immer schnell gefunden ;)

Und nun geh und koof dir n ordentliches Hepi, das macht dich wieder fit^^

9

03.01.2006, 14:06

Zitat

Original von DitschiGP
mit nem gebrochenem arm inner kneipe sitzen ist z. b. in ordnung.

Mit nem gebrochenen Arm in die Kneipe, alles klar ... das würde ein Arzt bestimmt auch raten. ?(

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10

03.01.2006, 14:27

es geht nicht darum was dein arzt rät, sondern um die rechtlichen gesichtspunkte

11

03.01.2006, 14:56

Soweit ich weiß, darfst du laut Gesetz ja sowieso nur zu gewissen Zeitpunkten aus dem Haus, wenn du krankgeschrieben bist. Glaub zwischen 9 und 11 und dann zwischen 14 und 16 Uhr. Selbst wenn du dir nur die Hand gebrochen hast, ist das laut Gesetz so.

12

03.01.2006, 15:11

Zitat

Original von OLV_Revolt
Glaub zwischen 9 und 11 und dann zwischen 14 und 16 Uhr.


das ist aber seeeeeehr unglaubwürdig O.o

13

03.01.2006, 15:33

wenn du krankgeschrieben bist, darfst du ohne wichtigen grund GARNICHT aus dem aus, allein weil der versicherungsschutz verfällt

da gibt es doch den schönen fall der ärztin, die 200m vom krankenhaus entfernt wohnt, krankgeschrieben ist, und eben rübergehen möchte um ein paar Akten zuhause zu bearbeiten.
auf dem weg dahin wird sie von einem auto angefahren, und zieht sich schwere verletzungen mit anschließenden lähmungen zu.
die gute frau zahlt ihren schaden vollständig selbst, da es nicht nötig gewesen wäre zum krankenhaus zu laufen, während sie krankgeschrieben war.

Yen Si

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14

03.01.2006, 16:17

Naja nicht ganz.
Ich könnte mir vorstellen das dies nicht als Arbeitsunfall durchgeht aber ihre persönliche Unfallversicherung wird trotzdem zahlen.

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15

03.01.2006, 16:37

Zitat

Original von _Amigo_
wenn du krankgeschrieben bist, darfst du ohne wichtigen grund GARNICHT aus dem aus, allein weil der versicherungsschutz verfällt

da gibt es doch den schönen fall der ärztin, die 200m vom krankenhaus entfernt wohnt, krankgeschrieben ist, und eben rübergehen möchte um ein paar Akten zuhause zu bearbeiten.
auf dem weg dahin wird sie von einem auto angefahren, und zieht sich schwere verletzungen mit anschließenden lähmungen zu.
die gute frau zahlt ihren schaden vollständig selbst, da es nicht nötig gewesen wäre zum krankenhaus zu laufen, während sie krankgeschrieben war.


wichtiger grund?
ist einkaufen wichtig?

ansonsten hat yen si wohl recht, dass man Wegeunfall und privatunfall unterscheiden muss

16

03.01.2006, 16:46

Zitat

Original von DitschiGP
wichtiger grund?
ist einkaufen wichtig?

Das Einkaufen kann einem wohl kaum verwehrt werden ...

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17

03.01.2006, 16:53

mein ich ja

spaziergang an der frischen luft bei einer erkältung?

wohl auch sinnvoll aber nicht unbedingt wichtig



Eine Krankschreibung ist kein Hausarrest. Es gilt eine einfache Regel: Krankgeschriebene Arbeitnehmer dürfen nichts tun, was die Genesung verzögert oder gefährdet. Was Krankgeschriebene konkret dürfen, hängt immer vom Krankheitsbild ab. Aktivitäten, die die Heilung begünstigen, sind sogar erwünscht.

http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/4/0,1872,2254692,00.html

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »DitschiGP« (03.01.2006, 16:55)


18

03.01.2006, 20:51

klare kündigung!

du bescheisst ihn doch offensichtlich und zumindest das vertrauensverhältniss dürfte arg beschädigt sein und damit eine k+ndigung rechtfertigen....

denn doofheit schützt vor strafe nicht!

aber so hast du mehr zeit für deine lieben, ist doch auch schön! und wenn du nächstesmal nen schönen job hast, wirst du wohl schlauer sein beim blaumachen........

hf

19

03.01.2006, 22:46

Damit wäre diese Rechtsfrage wohl geklärt.

Allerdings ist mir im Zusammenhang mit dem "Tattoo"-Thread eine interessante Frage eingefallen: Laut Gesetz dürfen Beamte meines Wissens weder gepierct noch tätowiert sein... Was ist wenn man tätowiert war, z.B. mit Bio-Tattoos und/oder man die Tattoos nicht sieht???
Darf man dann trotzdem Beamter werden?

20

03.01.2006, 22:55

dein wissen nennt man auch unwissen!

es gibt keine solche regel für beamte!

es gibt natürlcih wie in den meisten unternehmen richtilinien, wie man sich zB bei publikumsverkehr zu verhalten hat, bzw. eben auch uniformvorschriften bei zB polizeibeamten, aber ob die nen eichelpearcing haben oder nicht, ist vor dem arbeitsgericht ladde!

21

04.01.2006, 11:11

Zitat

Original von Don_Dakota
Damit wäre diese Rechtsfrage wohl geklärt.

Allerdings ist mir im Zusammenhang mit dem "Tattoo"-Thread eine interessante Frage eingefallen: Laut Gesetz dürfen Beamte meines Wissens weder gepierct noch tätowiert sein... Was ist wenn man tätowiert war, z.B. mit Bio-Tattoos und/oder man die Tattoos nicht sieht???
Darf man dann trotzdem Beamter werden?


wo erfährt man denn solche sachen? Wie kommst denn darauf? Zu lustig ... - bei Polizeibeamten könnt ich mir das vorstellen, aber sonst ist das Schmarn.

Wahrscheinlich glaubst auch Beamte zahlen keine Steuern, verdienen das 5-fache, haben 60 Tage Urlaub und eine Arbeitswoche von 30 Stunden ... :stupid:

22

04.01.2006, 11:34

Zitat

Original von CULT_Horst
klare kündigung!

du bescheisst ihn doch offensichtlich und zumindest das vertrauensverhältniss dürfte arg beschädigt sein und damit eine k+ndigung rechtfertigen....

denn doofheit schützt vor strafe nicht!

aber so hast du mehr zeit für deine lieben, ist doch auch schön! und wenn du nächstesmal nen schönen job hast, wirst du wohl schlauer sein beim blaumachen........

hf


ich sehe das jetzt persönlich auf mich bezogen und ich kann dich beruhigen, denn diese frage war reine theorie und spiegelt sicherlich nicht meine arbeitseinstellung wieder ;)

23

04.01.2006, 11:45

meins doch auch........ ;)

24

05.01.2006, 14:15

Ich habs irgendwo mal gehört, danach hab ich mich mal umgeguckt und was sieht man: Polizisten, Richter, Staatsanwälte, Richter, sogar Lehrer tragen weder ein sichtbares Piercing noch ein Tattoo am Arm oder so.

mIch hat nur interessiert ob das daher kommt das solche Leute einfach nicht eingestellt werden wenn sie beim Bewerbungsgespräch "gestochen" hinkommen oder ob das tatsächlich festgelegt ist.

@Asmodean
Und dass du mich wegen einer einfachen Frage als verbloedet darzustellen versuchst ist ja wohl "läppsch"

25

05.01.2006, 14:51

scheint als hätte die wiener-sylvesterlauf-siegerin das konkrete problem!

war krankgeschrieben und ist in 24std über 100km gelaufen! :respekt:


@dakota - das ist doch was ganz anderes.... natürlich wirst du nicht als polizist eingestellt, wenn H-A-S-S auf den fingerknöcheln stehen hast, oder dein ohr beim nächsten blitzschlag stark gefährdet ist. ist das nicht logisch?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »CULT_Horst« (05.01.2006, 14:54)


26

05.01.2006, 16:48

hmmmm naja ich glaube ein bekannter hat ein oberarm tattoo und ist definitiv polizist bin mir da jetzte aber nicht 100% sicher ob er tatsächlich tattowiert ist aber ich werde mal drauf achten und bei einem polizisten weiß ich 100 prozentig dass er einen ohrring trägt, dass fällt doch eig auch under piercings^^

27

05.01.2006, 17:52

Bei dem Bewerbungsverfahren bei der Polizei werden Tattoos auf jeden Fall vermessen. Es muss möglich sein sie unter der Dienstkleidung zu verbergen.

Wenn du's ganz genau wissen willst, dann kannst du ja mal bei der Polizei anrufen. Bei www.hamburg.de findest du unter Polizei auch die Nummer ovn der Landespolizeischule, die wissen sowas.

28

05.01.2006, 17:53

ja wen interessiert denn ob ein bulle "claudia is der einzigste stern für mich" auf dem schwanz tätowiert hat?
wenn er allerdings einen bullenring durch die nase trägt, in dem hammer&sichel abgebildet sind, die bei schwarzlich leuchten, is das natürlich was anderes..

muss man darüber noch diskutieren, warum richter keine sichtbaren tattoo's haben o_O Stgb auf der stirn wäre ja noch ganz lustig, aber stfu?