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SenF_Woerni

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  • »SenF_Woerni« ist der Autor dieses Themas

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1

27.12.2004, 22:38

An alle angehenden Juristen in Sachen Erbschaft

Bei uns im Bekanntenkreis ist eine heftige Diskussion ausgebrochen in der es um die vorzeitige Auszahlung des Erbes geht. Ein paar Fragen dazu damit ich etwas Mitreden kann. ;) 1. Kann ich mir überhaupt zu Lebzeiten des Vererbers den a.) Pflichtteil b.) im Testament angegebenen Teil auszahlen lassen? 1.1 Wenn ja unter welchen Voraussetzungen? 1.2 Wie hoch ist der Pflichtteil? 1.3 Was würde dann mit dem Rest passieren wenn der Vereber stirbt aber sich alle ihren Teil ausgezahlen ließen? Zu diesen Fragen ein Beispiel ;) : Ein Haus war zu je einer Hälfte in Besitz einer Frau und dessen Mutter. Diese Frau, mit 3 Kindern die bereits über 21 Jahre sind, erbt oder bekam unmittelbar vor dem Tod der Mutter ihre Hälfte überschrieben. Jetzt ist es so dass diese Frau auf ziemlich großen Füssen lebt und dazu keinen Bock auf Arbeit hat. Dies hat zur Folge dass sie das Haus verkaufen muß um wieder an Geld zu kommen. Jetzt sind natürlich die Kinder in Sorge dass eben ihr Erbe vor die Hunde geht und dass weil ihre Mutter so ein Lotterleben führt. Es müsste nämlich nicht so weit kommen wenn sie zum Beispiel arbeiten gehen würde. Es handelt sich hiebei um ein 3 Fam. Haus in dem bis vor ein paar Wochen noch alle zusammen gewohnt hatten. 2 Kinder sind allerdings schon ausgezogen damit sie nicht von Heute auf Morgen auf der Starße sitzen müssen wenn sie es verkauft hat. (geht zwar nicht so einfach aber trotzdem....) Gibts sonst noch Möglichkeiten das verprassen zu verhindern?

2

27.12.2004, 23:05

Wenn sie nicht vorzeitig vererben will dann gibts auch nichts ! Bin zwar kein Jurist aber ohne die Zustimmung des Vererbers gibts eben nichts. Wenn sie IHR Eigentum verballert ist das eben Pech. Enmündigung wäre ein Weg aber Verschwendungssucht ist leider keine anerkannte Krankheit ;)

Partizan_ch

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3

27.12.2004, 23:07

wir hatten vorletzte woche sowas ähnliches. die kinder könnten beantragen, ihre einen beistand (quasi vormund) aufzuzwingen, der ihre ausgaben überwacht und verhindert, dass alles den bach runter geht. zu den fragen: man kann schon, aber dann ist es kein erbe sondern eine schenkung. dann muss der erblasser natürlich zustimmen. art 560 zgb (schweiz) zum 2: kommt draufan, wie der verwandtschaftsgrad zwischen dem erben und dem erblasser aussieht. müsstest es schon genauer werden, dann sag ich dir was er kriegt :P (art. 457 ff. 462 zgb schweiz). zum 3.: hab ich nicht verstanden.

4

27.12.2004, 23:29

zusammengefasst: Antrag auf Betreuung gibt es nur für geistig Kranke. Verschwendungssucht ist wohl keine Geisteskrankheit. Betreuung kann teuer werden, wenn der Betreuer nicht aus der Familie kommt. Sollte es was zu Vererben geben, wäre es das Beste der Erblasser arrangiert sich früh mit seinen Erben. Eine Möglichkeit ist auch hier in Deutschland die Schenkung (alle 10 Jahre 100000 € an jeden Erben soweit ich weiss). Andere Möglichkeiten bieten generell Umschichtungen des Vermögens um Steuern zu sparen, wobei Immobilienbesitzern schon eine Sondervergünstigung bei der Berechung der Erbschaftssteuer eingeräumt wird. (wie lange noch?) googel mal nach: "Betreuung" "Erbschaftssteuer" "Schenkung" "Erbschaftsrecht" bei Wiso im ZDF gab es auch mal eine Sendung zum Vererben.

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Nam« (28.12.2004, 00:23)


5

28.12.2004, 10:13

...früher gab es die möglichkeit des vorzeitigen pflichtteilsanspruchs bis zum 27. lebensjahr ...geregelt im BGB ...seit 1998 ist das etwas anders ... gugg* mal hier oder hier gugg*st du ...oder google mal jet ...ansonsten advocat ;)

6

28.12.2004, 10:53

Zitat

Antrag auf Betreuung gibt es nur für geistig Kranke.
...schön wärs... :D

Zitat

Verschwendungssucht ist wohl keine Geisteskrankheit.
...schon anderes erlebt... :D

Zitat

Betreuung kann teuer werden, wenn der Betreuer nicht aus der Familie kommt.
....gähn.... ...einigt Euch auf schenkung, betreung einrichten wegen "lotterleben" kommt bestimmt auf den richter und das bundesland an... :D Betreuung ...siehste selber, daß es hier nicht richtig paßt...

Zitat

Gibts sonst noch Möglichkeiten das verprassen zu verhindern?
...mal ehrlich offen miteinander reden und wenn das halt desöfteren ist.... ;)

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7

28.12.2004, 11:15

Ein "Lotterleben" ist ja Gott sei Dank noch nicht strafbar. Wenn Sie den Erbteil ihrer Mutter verbrät dann ist das doch ihre Sache. Sehe ich hier Neid, weil widerum ihre Kinder das Geld nicht verprassen können? :P . Wenn meine Eltern auf einmal auf die Idee kämen, Haus und Hof in Reisen o.ä. umzusetzen, dann würde ich sagen "macht doch". Letztendlich haben sie es sich verdient und ich habe persönlich zu "diesem" Geld ja wohl keinen Handschlag geleistet..

Partizan_ch

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8

28.12.2004, 14:03

ich sehe das zwar teilweise wie vogone, also dass sie mit dem geld, dass sie verdient haben machen sollen was sie wollen und mir keinen cent davon hinterlassen sollen. aber wenn mein grossvater den eltern ein haus mit viel land überlässt und sie das einfach so, also nicht gewissenhaft veräussern um sich ein paar schöne jahre zu gönnen, dann finde ich es respektlos den grosseltern und anderen ahnen gegenüber und ich würde auch sauer werden.

SenF_Woerni

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9

28.12.2004, 15:13

Also erstmal Thx für die vielen Antworten, Ihr wart mir bis jetzt schon eine große Hilfe. Ich kann ja noch ein bischen aus dem Nähkästchen erzählen. ;) Dieses Haus hatten beide wiederum von einer reichen Reederswitwe geerbt, sie war die Tante der Mutter. Während die Mutter immer hart gearbeitet hatte, hatte die Tochter eigendlich nie so den richtigen "Draht" zur Arbeit. Meistens mogelte sie sich durchs Leben, auch mit nicht so ganz seriösen Sachen. Dazu kam dann die Scheidung von dem Vater ihrer 2 Söhne. Der Vater zahlte Unterhalt was die Mutter zum größten Teil für sich behielt und ihren Söhnen nur das nötigste gab. Taschengeld oder sonstiges Geld zur freien Verfügung gab es äusserst selten. Die Söhne studieren jetzt und wohnen aber nicht mehr mit im selben Haus also gibts auch keinen Unterhalt und kein Kindergeld mehr an ihre Mutter. Deshalb ist ja jatzt kein Geld mehr da. Das dritte Kind ist eine uneheliche Tochter die bis heute noch nicht von ihrer Mutter erfahren hat wer der Vater ist. Auch sonst schreckt diese Frau nicht zurück Ihre Kinder in schwierigkeiten zu bringen. Zum Beispiel werden Telfonanschlüsse ohne zu fragen auf den Namen ihrer Kinder angelegt die sie aber selber Nutzt weil sie selbst wegen Schulden keinen Anschluß mehr kriegt. Ein Handy das das sie bekam dass wissentlich auf die Tochter angemeldet war, auf Vertrauensbasis, hatte sie mit 1200€ belastet und solange nicht gezahlt bis der Gerichtsvollzieher vor der Tür der Tochter stand. Es gäbe noch viel mehr solche Sachen zu erzählen aber das würde echt den Rahmen sprengen. Mann kann hier wirklich nicht von Neid sprechen sondern eher darum dass verhindert werden soll das alles von einer Frau mutwillig zerstört wird wovon alle schon immer geträumt hatten. Es war eine arme Familie bei der die Oma immer hart gearbeitet hatte und es mit Sicherheit nicht gewollt hätte das es so weit kommt. Sie wollte dass Alles zusammen bleibt.

Partizan_ch

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10

28.12.2004, 17:34

dann hätte die blöde oma kein erbe sondern ein vermächtnis hinterlassen sollen. selbst schuld sag ich da nur. die frau (mutter) war ja nicht erst seit dem tod der oma so drauf.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Partizan_ch« (28.12.2004, 17:35)


Partizan_ch

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11

28.12.2004, 17:38

sry hab quatsch erzählt. die mutter hat ja ihren pflichtteil, von dem her ist ein vermächnis nur sehr beschränkt möglich.