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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Yen Si« (26.11.2004, 20:31)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »_Richthofen_« (26.11.2004, 21:28)
Zitat
Original von ]I[plexiq
Aber innerhalb von ein paar Wochen (4?) kannst du Überweisungen stornieren lassen. Dann haste dein Geld auch wieder...vorausgesetzt du hast per Überweisung bezahlt.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »DS_Don_Grotto« (26.11.2004, 22:21)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »DS_Tamger« (26.11.2004, 23:08)
Zitat
Der eBay Käuferschutz (auch: Standard-Käuferschutz) ist eine Kulanzleistung, die eBay seinen Mitgliedern kostenlos anbietet. Unter bestimmten Bedingungen zahlt eBay einen Ausgleich für vom Käufer erworbene Artikel bis zu einem Wert von je EUR 200,00 (EUR 300,00, wenn der Käufer im Besitz der eBay Visa Card ist) abzüglich einer Selbstbeteiligung von EUR 25,00. Auf diesen Ausgleich gibt es keinen Rechtsanspruch.
Um am Käuferschutzprogramm teilnehmen zu können, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Bitte prüfen Sie anhand der nachfolgenden Liste, ob in Ihrem Fall die Voraussetzungen für die Teilnahme am Käuferschutzprogramm gegeben sind:
Der Artikel, den Sie erworben haben, wurde bei eBay eingestellt. Wenn Sie auf der Website eines anderen Unternehmens einem Betrug zum Opfer gefallen sind, wird dies nicht durch den eBay Käuferschutz erfasst.
Sie müssen entweder Käufer eines "Sofort-Kaufen-Artikels" oder Höchstbietender bei einer eBay-Auktion sein.
Sie und auch der Verkäufer müssen über ein ausgeglichenes Bewertungsprofil von 0 oder besser verfügen.
Sie sind vom Handel bei eBay nicht ausgeschlossen worden.
Sie haben bereits eine Beschwerde wegen Nicht- oder Falschlieferung an den Verkäufer gesendet (frühestens 10 Tage nach Bezahlung eines Artikels).
Sie stellen Ihren Antrag auf Käuferschutz nicht früher als 30 Tage nach Angebotsende und nicht später als 90 Tage nach Angebotsende.
Es kann 3-mal in 6 Monaten ein Antrag auf Käuferschutz gestellt werden. Maßgeblich hierfür ist das Datum des Angebotsendes.
Der Artikel, den Sie erworben haben, ist zulässig im Sinne unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Richtlinien.
Sie haben für den Artikel mehr als EUR 25,00 bezahlt. (Für jeden Schadensfall ist eine Selbstbeteiligung von EUR 25,00 vorgeschrieben.)
Sie haben Ihr Geld an den Verkäufer geschickt, den Artikel aber nie erhalten. Oder: Sie haben den Artikel erhalten, er entspricht aber im Wert nicht der Beschreibung des Verkäufers.
Der Käuferschutz kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn der betroffene Artikel:
vom Käufer in irgendeiner Weise verändert, repariert oder schon weiterverkauft wurde.
beim Transport beschädigt wurde oder verloren ging.
vom Käufer persönlich abgeholt oder vom Verkäufer persönlich geliefert wurde.
bar bezahlt wurde.
per PayPal bezahlt wurde. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte direkt an PayPal.
über einen Geldüberweisungsservice wie Western Union oder Moneygram bezahlt wurde.
nicht über eBay gekauft wurde.
doppelt bezahlt oder zu viel für ihn bezahlt wurde.
Zitat
Original von DS_Tamger
... Hinzu kommt die Unsicherheit, ob die Ware dann wirklich ohne Macken ist. Wenn da steht: "Kaum gebraucht", ist das wohl kaum die Wahrheit.
....
Zitat
Original von _Richthofen_
Klar, die Artikelnummer hab ich noch, hab auch seine Konto Daten. Der Typ hatte über 3100 Bewertungen, davon waren 98, 8 % Positiv. Da macht man sich normal keine Gedanken. 2 Mal hat er ja auch geantwortet auf meine Mails, aber danach nie wieder^^...