Mir ist schon klar, daß das Alter eine Rolle spielen könnte, deswegen jatte ich ja auch geschrieben, daß die Tochter 18 ist.
Seit August letzten Jahres ist der Vertragspartner nicht mehr die Telekom, sondern der Mehrwertdiensteanbieter (so der korrekte Ausdruck). D.h. in der Praxis, daß man erstmal nur die normale Telefonrechnung zahlt abzüglich der Dialer-Geschichten und sich dann mit dem Abzocker direkt auseinandersetzt.
Übrigens - genau das war ja vorher eines der großen Nachteile, die der Verbraucher hatte: Der Mehrwertdiensteanbieter sitzt i.d.R. in irgendeinem Steuerparadies in der Karibik, hockt quasi als großer Unbekannter unangreifbar im Dunkeln, und die Telekom hält die Hand auf und beruft sich auf die offene Rechnung (und kassiert nebenbei bemerkt fleißig mit).
Nach der Gesetztesänderung sollen Mehrwertdiensteanbieter eine ladefähige Anschrift haben und dürfen sich auch nicht mehr hinter dem Telefonanbieter verkriechen.
Apropos Mehrwertdiensteanbieter: Ich möchte mal wissen, welcher "Mehrwert" eine Einwahlgebühr von 29,95,- rechtfertigt! Ich sehe deshalb hier Null Chance für die, egal, wie alt die Tochter ist. Es gibt ja auch diverse Musterprozesse pro Verbraucher. Das Problem hier ist blos, daß die Nachbarin vielleicht Schiß hat. Es kommen ja diverse Mahnungen usw, denen müssen wir widersprechen, dazu Drohungen aller Art, eventuell ein Prozess. Die Abzockerbanden setzten schließlich nur auf Einschüchterung. Das ist ein ähnlicher Verein wie die GEZ, man weiß im Grunde, daß man nichts in der Hand hat, nutzt aber alles grenzlegalen Mittel und hofft, daß der Verbraucher kuscht.