Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden

31

17.09.2004, 20:16

Zitat

Original von Antares
Wurde ja alles schon gesagt. Nix löschen, und mal die "Tochter" ausfragen auf welche Seiten die so surft ;)
Auf keinen Fall zahlen. In den meisten Fällen lassen es die Dialer-Firmen dann gut sein. Also es gibt keine Mahnungen oder sonstiges.

Pech haben sie, wenn es ein registrierter Dialer mit Einwahlbestätigung ist, dann heißt es Kohle raus.

Antares, bei dem es immer der Vater ist, der so einen Blödsinn macht :rolleyes:


Ich lache immer erneut über dich :D

32

17.09.2004, 20:48

Von wegen zahlen! Die Frage ist, ob der Preis einer Mehrwertnummer alleine durch das Zustandekommen einer Verbindung zu begründen ist, oder durch das Liefern eines Mehrwertes. Es gibt Gerichtsurteile, in denen der "Anbieter" die "erbrachte Leistung" zu beweisen hatte, was er nicht konnte (wie auch, wenn keine Leistung erbracht wurde).

Das Problem ist blos:

- Der Dialer war registriert, die Tochter hat aus Deutsch gesagt Scheiße gebaut, ohne zu wissen, was sie da überhaupt tat. Auf genau solche Leute haben es diese Abzocker abgesehen.

- Die Nachbarin hat bestimmt gar keinen Bock auf eine gerichtliche Auseinandersetzung (die hat jetzt schon voll die Panik), obwohl ich ihr bei der Summe und schon aus Prinzip raten werde, die Sache durchzuziehen.

- Der Inhaber dieser "Firma" one2bill GmbH ist verhaftet worden, nicht wegen illegaler Dialergeschäfte, sondern wegen diverser Verstöße gegen das Urheberrecht in Millionenhöhe. Obwohl das eine mit dem anderen ichts zu tun hat, kann ich mir nicht vorstellen, daß so eine Sache bei einem Richter besinders gut ankommt.

Also, wenn es irgendwo noch Recht gibt, dann sehe ich sehr gute Chancen.

33

21.09.2004, 21:08

Wie alt ist die Tochter eigentlich?

Letztlich geht es juristisch gesehen darum, ob ein Gericht erkennt, dass eine Willenserklärung abgegeben wurde, die zum Vertragsabschluss geführt hat.

Ist die Tochter minderjährig, dürfte ein Vertrag durch Drücken von OK-Schaltflächen ganz sicher nichtig sein. Sie benötigt für deratige Rechtsgeschäfte die Zustimmung der Erziehungsberechtigten.

Zudem kann man immernoch argumentieren, dass es sich um arglistige Täuschung und Vorspielung falscher Tatsachen handelt.

Zahlen würde ich auf keinen Fall. Die Frage ist halt, wie sich die Telekom verhält, ob die den Anschluss dichtmacht im Falle der Nichtzahlung ...

34

21.09.2004, 21:45

Mir ist schon klar, daß das Alter eine Rolle spielen könnte, deswegen jatte ich ja auch geschrieben, daß die Tochter 18 ist.

Seit August letzten Jahres ist der Vertragspartner nicht mehr die Telekom, sondern der Mehrwertdiensteanbieter (so der korrekte Ausdruck). D.h. in der Praxis, daß man erstmal nur die normale Telefonrechnung zahlt abzüglich der Dialer-Geschichten und sich dann mit dem Abzocker direkt auseinandersetzt.

Übrigens - genau das war ja vorher eines der großen Nachteile, die der Verbraucher hatte: Der Mehrwertdiensteanbieter sitzt i.d.R. in irgendeinem Steuerparadies in der Karibik, hockt quasi als großer Unbekannter unangreifbar im Dunkeln, und die Telekom hält die Hand auf und beruft sich auf die offene Rechnung (und kassiert nebenbei bemerkt fleißig mit).

Nach der Gesetztesänderung sollen Mehrwertdiensteanbieter eine ladefähige Anschrift haben und dürfen sich auch nicht mehr hinter dem Telefonanbieter verkriechen.

Apropos Mehrwertdiensteanbieter: Ich möchte mal wissen, welcher "Mehrwert" eine Einwahlgebühr von 29,95,- rechtfertigt! Ich sehe deshalb hier Null Chance für die, egal, wie alt die Tochter ist. Es gibt ja auch diverse Musterprozesse pro Verbraucher. Das Problem hier ist blos, daß die Nachbarin vielleicht Schiß hat. Es kommen ja diverse Mahnungen usw, denen müssen wir widersprechen, dazu Drohungen aller Art, eventuell ein Prozess. Die Abzockerbanden setzten schließlich nur auf Einschüchterung. Das ist ein ähnlicher Verein wie die GEZ, man weiß im Grunde, daß man nichts in der Hand hat, nutzt aber alles grenzlegalen Mittel und hofft, daß der Verbraucher kuscht.

35

22.09.2004, 11:52

Zitat

Original von DS_Tamger
Mir ist schon klar, daß das Alter eine Rolle spielen könnte, deswegen jatte ich ja auch geschrieben, daß die Tochter 18 ist.


Arg, sorry, das hatte ich übersehen. ?(