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Original von CoK_HausschaF_
Mundraub ^^
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das es sich um einen strafbaren diebstahl
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Original von IamSenGaYa_
15 Jahre und danach unbefristete psychatrische behandlung tipp ich mal :/
Nee aber ich kenn mich mit solche geschichten sehr gut aus . Eine Geldstrafe beim ersten mal , beim wiederholten mal Sozialarbeit gibt es dafür normalerweiße
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Original von abraXas
Nun, blöde aktion gestern:
ich und 2 kumpls klauen paar süßigkeiten von nem stand aufm kulmbacher bierfest, stand war schon zu und rollos heruntergelassen, konnte man einfach hochziehen (kein sachschaden).
beute: süßes im wert von 20 euro
dann wurden wir erwischt (wieso laufen wir auch nur 50m weg.....), waren bei der polizei.
ich, 18, war nüchtern, die anderen beiden (17) 0,7 und 0,8 promille.
waren alle geständig und kooperativ, haben uns heute auch noch beim besitzer entschuldigt (per brief, unser zug ging so früh)
hat irgendwer ne genaue ahnung was uns jetzt blühen kann .... is ne gerichtsverhandlung wahrscheinlich?
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Original von abraXas
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Original von IamSenGaYa_
15 Jahre und danach unbefristete psychatrische behandlung tipp ich mal :/
Nee aber ich kenn mich mit solche geschichten sehr gut aus . Eine Geldstrafe beim ersten mal , beim wiederholten mal Sozialarbeit gibt es dafür normalerweiße
wie hoch?
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Original von Kruemelmonster
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das es sich um einen strafbaren diebstahl
Ts ts ts, also einfach so als Diebstahl, ohne die eventuelle Qualifikation zum besonders schweren Fall des Diebstahl zu beachten, also wirklich. Da gibt es einen Unterschied, den man nicht ausser Acht lassen sollte.
Vielleicht haben wir hier sogar schon eine kriminelle Vereinigung (Stichwort: organisierte Kriminalität)? Sind ja schliesslich drei dran beteiligt gewesen.
Desweiteren bitte auch noch den Verfasser rügen, schliesslich handelt es sich hier nicht um ein Verbrechen sondern um ein Vergehen. Was ist mit verminderter Schuldfähigkeit.
Vllt auch noch eine besonders schwerer Fall als Anführer denkbar.
Also bitte, mach erst mal Deine Hausaufgaben, bevor Du so lapidar antwortest.
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Original von abraXas
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Original von IamSenGaYa_
15 Jahre und danach unbefristete psychatrische behandlung tipp ich mal :/
Nee aber ich kenn mich mit solche geschichten sehr gut aus . Eine Geldstrafe beim ersten mal , beim wiederholten mal Sozialarbeit gibt es dafür normalerweiße
wie hoch?
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »disaster« (05.08.2004, 22:29)