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myabba|abra

Erleuchteter

  • »myabba|abra« ist der Autor dieses Themas

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1

05.08.2004, 20:17

Hilfe, ich bin jetzt Schwerverbrecher

Nun, blöde aktion gestern:
ich und 2 kumpls klauen paar süßigkeiten von nem stand aufm kulmbacher bierfest, stand war schon zu und rollos heruntergelassen, konnte man einfach hochziehen (kein sachschaden).
beute: süßes im wert von 20 euro
dann wurden wir erwischt (wieso laufen wir auch nur 50m weg.....), waren bei der polizei.
ich, 18, war nüchtern, die anderen beiden (17) 0,7 und 0,8 promille.
waren alle geständig und kooperativ, haben uns heute auch noch beim besitzer entschuldigt (per brief, unser zug ging so früh)

hat irgendwer ne genaue ahnung was uns jetzt blühen kann .... is ne gerichtsverhandlung wahrscheinlich?

ZXK_Nimo

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2

05.08.2004, 20:20

Ich wage mal zu behaupten dass der Besitzer wegen 20 € keine Verhandlung anstreben wird.

Was natürlich passieren kann ist, dass der Staatsanwalt euch zu 20 Jahren Zwangarbeit auf der Marskolonie verurteilt ....

3

05.08.2004, 20:26

wird wohl eingestellt. das es sich um einen strafbaren diebstahl handelt weißt du ja selbst.

4

05.08.2004, 20:29

Mundraub ^^

Naja, die sind wohl froh, dass sie euch mit Süssigkeiten erwischt haben und nicht vollgekifft in einer geklauten Karre :D

Vielleicht wollen sie es euren Eltern stecken, aber mehr dürfte nicht passieren...

marl0we

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5

05.08.2004, 20:38

Auf dem Weihnachtsmarkt in der Klümpchenbude des Geschädigten unentgeltlich arbeiten.......3 Wochen........das wäre mein Urteil :D

myabba|abra

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6

05.08.2004, 20:40

Zitat

Original von CoK_HausschaF_
Mundraub ^^



genau 5 mandeln sind weg, die blöden essbaren kettchen sind alle noch da^^

7

05.08.2004, 20:44

Nüchtern sein und essbare Kettchen klauen... dir gehört echt lebenslänglich :baaa:

8

05.08.2004, 20:54

Zitat

das es sich um einen strafbaren diebstahl


Ts ts ts, also einfach so als Diebstahl, ohne die eventuelle Qualifikation zum besonders schweren Fall des Diebstahl zu beachten, also wirklich. Da gibt es einen Unterschied, den man nicht ausser Acht lassen sollte.
Vielleicht haben wir hier sogar schon eine kriminelle Vereinigung (Stichwort: organisierte Kriminalität)? Sind ja schliesslich drei dran beteiligt gewesen.
Desweiteren bitte auch noch den Verfasser rügen, schliesslich handelt es sich hier nicht um ein Verbrechen sondern um ein Vergehen. Was ist mit verminderter Schuldfähigkeit.
Vllt auch noch eine besonders schwerer Fall als Anführer denkbar.

Also bitte, mach erst mal Deine Hausaufgaben, bevor Du so lapidar antwortest.

9

05.08.2004, 21:02

Zitat

Original von ZXK_Nimo
Was natürlich passieren kann ist, dass der Staatsanwalt euch zu 20 Jahren Zwangarbeit auf der Marskolonie verurteilt ....

Und zwar in den Saeureminen!

10

05.08.2004, 21:06

schon irgendwie armselig wenn man nötig hat mit 18 aus ner Süßigkeitenbude Süßigkeiten für 20€ zu klauen.

11

05.08.2004, 21:19

Mein Rat: Wer sich mit 18 nach 50 m von Beamten des Außendienstes einholen läßt: Mehr Sport machen und nicht so viel naschen!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »DS_Tamger« (05.08.2004, 21:20)


12

05.08.2004, 21:31

rofl tamger

afaik gibts keien Mundraub mehr
Ausserdem selbst wenn ist das kein Mundraub bei der Menge Suesswaren.

Im Hoechstfall ne Geldstrafe, wobei ich denke das es bei ner Abmahnung bleibt.

13

05.08.2004, 21:41

15 Jahre und danach unbefristete psychatrische behandlung tipp ich mal :/

Nee aber ich kenn mich mit solche geschichten sehr gut aus . Eine Geldstrafe beim ersten mal , beim wiederholten mal Sozialarbeit gibt es dafür normalerweiße

myabba|abra

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14

05.08.2004, 21:43

Zitat

Original von IamSenGaYa_
15 Jahre und danach unbefristete psychatrische behandlung tipp ich mal :/

Nee aber ich kenn mich mit solche geschichten sehr gut aus . Eine Geldstrafe beim ersten mal , beim wiederholten mal Sozialarbeit gibt es dafür normalerweiße


wie hoch?

15

05.08.2004, 21:48

RE: Hilfe, ich bin jetzt Schwerverbrecher

Zitat

Original von abraXas
Nun, blöde aktion gestern:
ich und 2 kumpls klauen paar süßigkeiten von nem stand aufm kulmbacher bierfest, stand war schon zu und rollos heruntergelassen, konnte man einfach hochziehen (kein sachschaden).
beute: süßes im wert von 20 euro
dann wurden wir erwischt (wieso laufen wir auch nur 50m weg.....), waren bei der polizei.
ich, 18, war nüchtern, die anderen beiden (17) 0,7 und 0,8 promille.
waren alle geständig und kooperativ, haben uns heute auch noch beim besitzer entschuldigt (per brief, unser zug ging so früh)

hat irgendwer ne genaue ahnung was uns jetzt blühen kann .... is ne gerichtsverhandlung wahrscheinlich?



ROOOOFFFFLLL!!
weiter so! nächstes mal aber was wertvolleres!!!! roifl muahahahasrea :respekt: :respekt: :respekt:

16

05.08.2004, 22:04

Zitat

Original von abraXas

Zitat

Original von IamSenGaYa_
15 Jahre und danach unbefristete psychatrische behandlung tipp ich mal :/

Nee aber ich kenn mich mit solche geschichten sehr gut aus . Eine Geldstrafe beim ersten mal , beim wiederholten mal Sozialarbeit gibt es dafür normalerweiße


wie hoch?


wird eingestellt. da passiert gar nichts.

17

05.08.2004, 22:10

Zitat

Original von Kruemelmonster

Zitat

das es sich um einen strafbaren diebstahl


Ts ts ts, also einfach so als Diebstahl, ohne die eventuelle Qualifikation zum besonders schweren Fall des Diebstahl zu beachten, also wirklich. Da gibt es einen Unterschied, den man nicht ausser Acht lassen sollte.
Vielleicht haben wir hier sogar schon eine kriminelle Vereinigung (Stichwort: organisierte Kriminalität)? Sind ja schliesslich drei dran beteiligt gewesen.
Desweiteren bitte auch noch den Verfasser rügen, schliesslich handelt es sich hier nicht um ein Verbrechen sondern um ein Vergehen. Was ist mit verminderter Schuldfähigkeit.
Vllt auch noch eine besonders schwerer Fall als Anführer denkbar.

Also bitte, mach erst mal Deine Hausaufgaben, bevor Du so lapidar antwortest.


nett geschrieben :)
also, es wird eingestellt nach § 153 I StPO.
ich möchte mich noch einmal für die unqualifizierte antwort entschuldigen :(

18

05.08.2004, 22:13

Zitat

Original von abraXas

Zitat

Original von IamSenGaYa_
15 Jahre und danach unbefristete psychatrische behandlung tipp ich mal :/

Nee aber ich kenn mich mit solche geschichten sehr gut aus . Eine Geldstrafe beim ersten mal , beim wiederholten mal Sozialarbeit gibt es dafür normalerweiße


wie hoch?


2 Aus meiner klasse mussten 50 Euro bezahlen -______-

19

05.08.2004, 22:14

weil sie für 20 euro süßigkeiten geklaut haben?

:rolleyes:

20

05.08.2004, 22:18

Was ist jetzt dümmer:
  • für 20 € Süßigkeiten zu klauen?
  • sich dabei erwischenzu lassen?
  • das hier auch noch zu posten?



Ich denke, da sollten wir eine Umfrage machen. :D

21

05.08.2004, 22:25

Hmm abra, schick mir mal ne Postkarte aus Guantanamo Bay

22

05.08.2004, 22:26

Zitat

Original von Der_Zorn_Gottes

  • für 20 € Süßigkeiten zu klauen?
  • sich dabei erwischenzu lassen?
  • das hier auch noch zu posten?



  • Shini ist sexy :D

23

05.08.2004, 22:28

Der Sohn eines Freundes wurde beim Karstadt mit einem Stift für 89 cent "erwischt" (er hatte den Stift in der Hand, ist von der Schreibwarenabteilung zur Musik hinübergelaufen)

Er war noch minderjährig.

Polizei sagt den Eltern: keine Sorge, wird eingestellt,
Jugendamt: keine Sorge, wird eh eingestellt.

Pustekuchen: Mündliche Verhandlung, Verurteilung, 20 Sozialstunden.

In der Verhandlung hat der Hausdetektiv behauptet, er hätte ihn beim Verlassen des Gebäudes aufgehalten ^^

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »disaster« (05.08.2004, 22:29)


24

05.08.2004, 22:35

als vater hätte ich nem polen ne kiste bier und ne stange zigaretten gegeben und den mal aufmischen lassen

25

05.08.2004, 23:30

Diebstahl bleibt Diebstahl. Das wird nicht einfach so eingestellt. Wäre ja noch schöner.

Strafe hängt sehr stark vom Richter ab. Da Du das anscheinend auch noch witzig findest, hoffe ich allein schon aus pädagogischen Gründen, dass da ein Richter der Sorte Schill vor Dir sitzen wird.


FOPT_Strawberry

26

06.08.2004, 00:03

das hängt von der staatsanwaltschaft ab. hier in frankfurt würden die das einstellen. bei manchen staatsanwaltschaften gibt es sogar anweisung unter bestimmten schadenssummen einzustellen.

Yen Si

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27

06.08.2004, 00:04

Meine Fresse, wenn ich mich früher jedes Mal erwischen lassen hätte wenn ich mal was geklaut habe würde ich heute noch Steine klopfen.

Achso...soll ja pädagogisch wertvoll sein...also;

Böse Kinder...
Nie wieder tun....
Das ist unsozial...
Andere Kinder hungern...


Und wie jemand schon sagte besser so als vollgekifft mit der geklauten Karre unterwegs sein.

28

06.08.2004, 00:09

omg er hat etwas illegales getan !!!!!!

diese möchtegern moralapostell gehen einem auffen sack, ihr habt wohl niemals dummheiten gemacht

wie sagt man so schön : wer ohne sünde ist werfe den ersten stein !


naja.....


ich sicherlich nicht :D :D :D

29

06.08.2004, 00:25

Das ist ja schlimmer wie raubkopieren!  8)

Tsu_G_

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30

06.08.2004, 00:39

Was machst du auch solchen Scheiss ?( .