Hallo,
wir haben am Freitag den Mietvertrag für unserere neue Wohnung unterschrieben. Uns wurde schriftlich bestätigt "Fenster werden vor Einzug erneuert". Es kommen moderne Fenster rein statt Einfachholzfenster, was also eine Modernisierung darstellt. Der Mietvertrag ist zum 1.7., davor werden die Fenster erneuert.Die Frage ist nun, ob mir der Vermieter die Modernisierungskosten noch nachträglich auf die Miete aufschlagen kann. Geht das? Er hat ja eigentlich eine mehrmonatige Ankündigungsfrist, in der ja die zu erwartende Mieterhöhung dargelegt werden muss. Weder der Makler, noch die Hausverwaltung haben so etwas je erwähnt. Also kann der Vermieter mir Kosten auferlegen, die enstanden sind als ich nicht Mieter der Wohnung war? Wenn ja, kann ich dann noch vom Mietvertrag zurücktreten, da ich mir die Wohnung ab einer Mieterhöhung von mehr als 30 Euro Monat die Wohnung nicht mehr leisten kann. Müssen die Modernisierungskosten nicht von vornherein in die Kaltmiete einkalkuliert werden wenn ein neuer Mieter einzieht? Außerdem wurde mir das ja als Leistung dieser Wohnung angepriesen und gleichzeitig wurde gesagt, und auch per Mietvertrag schriftlich formuliert, das die Miete dann nachdem die Fenster eingebaut wurden 233 Euro beträgt.. Wäre nett, wenn mir da jemand Auskunft geben könnte.
Mit freundlichen Grüßen,
Xensis..