Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: MastersForum. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

1

31.05.2004, 21:05

Frage zu Mietrecht: Modernisierungskosten

Hallo,

wir haben am Freitag den Mietvertrag für unserere neue Wohnung unterschrieben. Uns wurde schriftlich bestätigt "Fenster werden vor Einzug erneuert". Es kommen moderne Fenster rein statt Einfachholzfenster, was also eine Modernisierung darstellt. Der Mietvertrag ist zum 1.7., davor werden die Fenster erneuert.Die Frage ist nun, ob mir der Vermieter die Modernisierungskosten noch nachträglich auf die Miete aufschlagen kann. Geht das? Er hat ja eigentlich eine mehrmonatige Ankündigungsfrist, in der ja die zu erwartende Mieterhöhung dargelegt werden muss. Weder der Makler, noch die Hausverwaltung haben so etwas je erwähnt. Also kann der Vermieter mir Kosten auferlegen, die enstanden sind als ich nicht Mieter der Wohnung war? Wenn ja, kann ich dann noch vom Mietvertrag zurücktreten, da ich mir die Wohnung ab einer Mieterhöhung von mehr als 30 Euro Monat die Wohnung nicht mehr leisten kann. Müssen die Modernisierungskosten nicht von vornherein in die Kaltmiete einkalkuliert werden wenn ein neuer Mieter einzieht? Außerdem wurde mir das ja als Leistung dieser Wohnung angepriesen und gleichzeitig wurde gesagt, und auch per Mietvertrag schriftlich formuliert, das die Miete dann nachdem die Fenster eingebaut wurden 233 Euro beträgt.. Wäre nett, wenn mir da jemand Auskunft geben könnte.

Mit freundlichen Grüßen,

Xensis..

ocpb

Schüler

Beiträge: 88

Wohnort: Moers

Beruf: GER

  • Nachricht senden

2

01.06.2004, 07:25

Wenn die Fenster vor dem Einzug eingebaut sind, wird´s generell schon in der Kaltmiete berücksichtigt. Bei nachträglichem Einbau kann der Vermieter max. 10 % der Mod-Kosten jährlich draufschlagen.

D.h. Kosten der Fenster 5.000 Euro = 500 Euro Jahr = 41,67 Euro mtl.

Aber, im Mietvertrag steht, daß die Mod-Kosten schon berücksichtigt sind, kann er also keine Mieterhöhung aufgrund der Modernisierung geltend machen.

Sollte er allerdings weitere Modernisierungen vornehmen (z.B. Bad) muß er ein paar Monate vorher bescheid geben.

3

02.06.2004, 06:56

233 € Miete is doch OK :P

ocpb

Schüler

Beiträge: 88

Wohnort: Moers

Beruf: GER

  • Nachricht senden

4

02.06.2004, 07:20

bei 50 qm würde er aber 4,66 € p/qm zahlen wäre auf Düsseldorf angewendet eine gute Wohnlage und zwischen 1960 - 1980 gebaut. Bei uns am Niederrhein würde man ca. 1,20 € weniger zahlen. Wären über 700 € im Jahr weniger und könnte meinen PC immer locker auf dem neusten Stand halten ;)