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1

19.04.2004, 14:09

Garantiefall?

Bei mir ist vor ein paar Tagen der Lüfter meiner gef 4200 von Pixelview ausgefallen. Alles klar dachte ich, die ist erst 8 Monate alt, ist ja noch Garantie drauf. Ich also zum Laden und meinen Fall dargelegt. Der Verkäufer wies mich aber nett daraufhin, das die Garantie weder bei mechanischen Fehlern noch bei Lüfterproblemen greife und er die Grafikkarte nur eventuell auf Kulanz von Pixelview getauscht bekäme.
ISt das wirklich korrekt so?
Und wenn ja, was mache ich dann? Wenn ich den Kühler selbst durch einen neuen ersetze entfällt ja meine Garantie --> das will ich nicht. Muß ich die Graka dann nochmal einschicken um kostenpflichtig nen neuen zu bekommen? Wieviel könnte mich der Spaß kosten?

2

19.04.2004, 14:30

Allgemein können solche Einschränkungen "Garantie entfällt bei Lüfterproblemen" schon sein, siehe Akkus beim Handy z.b.

Das Schuldrecht sagt nur das du 2 Jahre Garantie hast. Die ersten 6 Monate trägt der Verkäufer die Beweislast, danach du, d.h. du musst nachweisen das der Schaden vom Kauf an besteht.

Im Prinzip hast du folgende Rechte wenn diese Ausschlussklausel "gilt nicht bei Lüfterprobs" nicht drinn ist:

1. Nacherfüllung: Händler schickt karte ein o. repariert selbst, das kann dir egal sein da sich dein Garantieanspruch gegen den Händler richtet u. nicht wie beim alten schuldrecht vorm 1.1.02 gegen den Hersteller.

2. Neulieferung der Karte. Du kannst auf Neulieferung bestehen, kann der Händler aber ablehnen wenn Wert des Schadens in keinem Verhältnis zum Gesamtwert steht (Beispiel Neuwagen u. kleiner Kratzer am Spiegel).

Der Händler kann Nachbesserung (eines der beiden o.g.) ablehnen wenn für ihn unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen, aber das sollte nicht der Fall sein, denn Karte einschicken etc. das kostet kaum was.

Sprech ihn drauf an, das du 2 Jahre Garantie hast, kommt er dir mit "die gild nicht für den Lüfter", sag du möchtest diese Klausel sehen. Er muss sie dir zeigen können, entweder im Kaufvertrag o. in den Garantiebestimmungen des Herstellers (sone Karte in der Verpackung is die mit drinn).

Kann er dir die Klausel nicht zeigen besteh auf Nacherfüllung und droh bissl mit BGB, sowas rockt (glaub mir hab ich mit Mediamarkt u. Notebooks durch wo die nach 2x Nacherfüllung Fehler immer noch nicht behoben hatten u. ich Rücktritt v. Vertrag wollte, die mir weiß zu machen versuchten man muss 3x Nacherfüllung ermöglichen).

Rücktritt v. Vertrag (Ware zurück, Geld zurück) kannst du nur wenn 2x Nacherfüllung gescheitert ist.

3

19.04.2004, 14:33

Achja noch was: wenn der Lüfter ausfällt, glaub mir dafür gibts keine Klausel. Das ist totaler Blödsinn, es könnte eine geben wie "Temperaturschwankungen durch Lüfter o. das Beschädigen anderer Teile im Rechner durch die Temperatur der Grafikkarte werden ausgeschlossen", sowas könnte sein.

Aber wenn der lüfter ausfällt ist es Garantie. Der will dich nur für dumm verkaufen, lass dir mal die Klausel zeigen die er da nennt.

hl_marsallo

Fortgeschrittener

Beiträge: 496

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4

19.04.2004, 15:10

1. Eigentlich wird Dein Händler die Karte nicht beim Hersteller direkt gekauft haben, also hat er ein Gewährleistungsrecht seinem Grosshändler gegenüber.

2. Bei allen die ich kenne ( ich denk ich hab schon fast alle durchprobiert), wäre das kein Prob.

3. Allerdings gibt´s Distris, da wartet Dein Händler dann 8 Wochzen auf die Karte.

5

19.04.2004, 15:30

@Shark Muß die Klausel für mich nicht beim Kauf sichtbar sein? Ich meine, ich kauf die Grafikkarte ja in einer verschlossenen Verpackung und kann deshalb ja nicht riechen ob die Garantie eingeschränkt ist oder nicht. Oder irre ich mich da?
Ich geh auf jeden Fall mal kucken was so in der Anleitung bzw Beipackzetteln steht.

@Marsallo Bei nem ähnlichen Fall mit Pixelview mußte ich nur 3 Tage warten.

Edit: Also inner Anleitung steht nur die Standardklausel. Also das die nicht für Beschädigungen durch falschen Umgang bzw Probleme beim Einbau haften usw.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »AKoH_Grenor« (19.04.2004, 15:32)


6

19.04.2004, 16:35

@AKoH_Grenor

Was dein Händler dir da erzählt, ist vollkommener Schwachsinn. Typischer Fall von "unwissenden Kunden abzocken, versuchen kann man's ja mal"! Ich würde mich darauf nicht einlassen!

Du hast ein zwei jähriges Gewährleistungsrecht, selbstverständlich auch auf mechanische Teile. Wäre das nicht so, wäre dem Pfusch Tür und Tor geöffnet, genau da greift aber Gesetzgeber, indem er zum Schutz des Kunden die Gewährleistungspflicht eingeführt hat.

Also: Gehe wieder in den Laden und weise auf dein Recht gegenüber dem Händler hin! Laß dich nicht vollquatschen von wegen "Kulanz", "Herstellergarantie" usw., das ist alles Getexte und hat dich nicht zu interessieren.

Wenn du die Karte nach zwei Wochen nicht repariert oder ersetzt zurück hast, fordere den Händler per Einschreiben mit einer Frist von weiteren zwei Wochen auf, seiner gesetzlichen Pflicht nachzukommen. Ansonsten trittst du vom Kaufvertrag zurück. Alles andere ist Kokolores.

Leider wirst du nicht umhin kommen, eventuell eine ziemliche Weile ohne deine Karte auszukommen, weil die Händler sich normaler Weise in ihren sogenannten "allgemeinen Geschäftsbedingungen", welche im Laden aushängen, das Recht einer Nachbesserung vorbehalten. Dieses ist meines Wissens auch nicht gesetzwidrig und somit Grundlage deines Kaufvertrages. Diese Nachbesserung darf allerdings nicht ewig dauern, sondern muß in einer angemessenen Frist vonstatten gehen (ca. 2+2 Wochen).

Nochmal: Wichtig ist, daß du dich vom Händler nicht zutexten läßt. Eine beliebte Ausreden ist z.B., daß der Hersteller der Karte die Reparatur verzögert, womit sich der Händler vor der Verantwortung drückt. Das hat dich aber alles nicht zu kümmern. Weise nur beharrlich auf dein Recht hin, die meisten Händler geben dann schon nach, weil sie schnell merken, daß man dich nicht verarschen kann.

Ach ja, und kaufe beim nächsten Mal woanders.

7

19.04.2004, 22:28

mein reden tamger :P

8

20.04.2004, 18:37

*dringdring*
"Andreas H."
"Ja, guten Tag. Hier ist der Laden Serhend. Ich rufe wegen ihrer Reklamation an. Die Zentrale hat sie zurückgeschickt mit dem Hinweis, das der kaputte Lüfter nicht unter die Garantie fällt. Sie können sie also abholen."
"Wieso sollte der nicht unter die Garantie fallen?"
"Das ist normal so."
"Wie das ist normal? Die Karte ist ohne Lüfter nicht funktionstüchtig ergo Karte ist defekt."
"Lüfter fallen aber nicht unter die Garantie."
"Können sie mir bitte erklären, warum nicht? Ich habe nichts entsprechendes in den Unterlagen der Grafikkarte gefunden. Keine Auschlußklausel für Lüfter so weit das Auge reicht."
"Sie haben wohl unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht gelesen."
"Doch, aber in denen wird keine besondere Behandlung von Lüftern auf Grafikkarten erwähnt."
"Sie können gern zur Verbraucherschutzzentrale gehen, die ist direkt bei uns gegenüber."
"Gerne, da schau ich nachher mal rein."
"Weiteres müssen sie mit der Servicehotline klären."
"Ok. welche Telefonnummer hat sie?"
"0231-98129315"
"Wiedersehn."
*klick*
*Telefonnr. der Servicehotline wähl*
x mal *düt*
*dütdütdüt*
...
ca 40 minuten und ~30 Anrufe später.

"Serhend Filiale Dortmund, Herr Xyz. Was kann ich für sie tun."
"Guten Tag. Ich habe ein Problem mit einer Grafikkarte die ich in ihrer Filiale in Essen gekauft habe. Und zwar ist der Lüfter defekt."
"Wie alt ist die Grafikkarte?"
"8 Monate"
"Ok, bringen sie sie mit Kaufbeleg in die Filiale. Sie wird dann eingeschickt und repariert. Das dauert allerdings 4-6 Wochen."
"Das wäre mir egal, allerdings meint ihre Filiale in Essen, das der defekt nicht unter die Garantie fällt."
"Oh, dann werde ich mich bei der Filiale Essen erkundigen."
*fragt nach Telefonnr und sagt mir er ruft zurück."

ca 30 min später
*dringdring*
"Haustermann"
"Ja, hier nochmal Serhend Filiale Dortmund. Leider fällt der defekte Lüfter nicht unter die Garantie, da er nach Aussage des Essener Filialleiters durchgebrannt ist."
"Mag sein und wieso fällt das nicht unter die Garantie?"
"Weil das ein mechanischer Defekt ist."
"Also wenn etwas mechanisches an der Grafikkarte kaputt ist fällt das nicht unter die Garantie?"
"Ja."
"Wo steht das?"
"Sie haben wohl unsere AGB nicht gelesen."
"In der AGB stehen nur die Standardklauseln. Wo genau soll das denn da stehen?"
"Weiteres müssen sie direkt mit der Filiale in Essen klären."
"Ich dachte sie wären für Service und Support da?"
"Ja schon, aber in diesem Fall müssen sie das mit den Mitarbeitern der Essener Filiale abklären."
"Aber die haben mich doch an sie verwiesen mit der Begründung das die Entscheidung über sowas in der Zentrale getroffen werde."
"Tut mir leid, ich kann ihnen dazu nicht mehr sagen."
*2 min und ca 10 Entschuldigungen der Unwissenheit später*
"ok, dann werd ich mein Glück nochmal in der Filiale Essen versuchen. Auf wiedersehen"
*click*

In der Essener Filiale:
"Ich komme wegen meiner Grafikkarte."
"Ach, die bei der der Lüfter durchgebrannt."
"Mag sein, zumindest funktioniert der Lüfter nicht mehr."
"Ja, ich hol die gleich. Die können sie dann wieder mitnehmen."
"Ehm eigentlich will ich die immer noch repariert haben."
"Ein durchgebrannter Lüfter fällt nicht unter die Garantie."
"Wieso nicht?"
"Das ersetzt uns unser Zulieferer auch nicht."
"Das ist ja schön, aber ich habe den Defekt nicht verursacht, da die Karte weder übertaktet noch sonstwie modifiziert wurde. Sie ist in den letzten 4 Monaten nicht angefaßt worden. Sie ist in einem Rechner der mit 2 Gehäuselüftern und einem Qualitätsnetzteil von Tagan ausgestattet ist eingebaut und somit dürften Beschädigungen durch zu hohe Temperatur oder durch Stromschwankungen ausgeschlossen sein. Zumal in diesem Rechner nichts anderes defekt ist."
"Wenn ein Lüfter durchbrennt fällt, das nicht unter die Garantie."
"Könnten sie mir bitte die entspechende Klausel in ihren AGB bzw in den Garantiebedingungen der Grafikkarte zeigen?"
"Der Lüfter ist durchgebrannt."
"Das sagten sie bereits. Ich hätte gern gewußt aufgrund welcher Klausel sie mir die Garantieleistung verweigern."
"Der Lüfter ist durchgebrannt."
"Ja,ja. Sehen sie hier sind ihre AGB und hier ist die Anleitung mit den Garantiebedingungen. Könnten sie mir jetzt bitte hier die Klausel zeigen?"
"Ist durchgebrannt. Sie haben doch mit Dortmund gesprochen."
"Ja, aber die haben sich im Endeffekt nur auf sie berufen."
*neue Kunden betreten den Laden*
"Gehen sie weg."
"Wie bitte ?"
"Gehen sie weg! Machen sie hier keinen Stress."
"Also so wird hier mit Garantieansprüchen umgegangen."
"Haun sie ab"
"Eine Frage noch die Verbraucherzentrale ist doch hier in der Nähe wo muß ich da lang?"
*weg beschreib*
"Danke, schönen Tag noch."

Leider hat die Verbraucherzentrale heut nicht offen(nur nach Absprache).

So weit, so schlecht. Kann mir einer bei der schriftlichen Formulierung helfen.

PS: Der Lüfterzustand ist folgender:
-völlig unbeweglich
-eine circa 3*2mm große Stelle im Plastik über der mitte des Lüfters ist dunkelbraun.
-das Plastik des Lüfters hat sich durch Hitze verzogen.

Das der Lüfter ausgefallen ist, fiel mir auf als mir 2 mal Far Cry abgeschmiert ist inklusive direkten Reboot.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »AKoH_Grenor« (20.04.2004, 18:47)


NLG_playr

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9

20.04.2004, 19:42

ich werde morgen auf der arbeit mal einen brief formulieren für dich. das ist wirklich eine frechheit!

den reissen wir den arsch auf! ;)

(eventuell kann ich auch meinen chef dazu überreden, mich sein briefpapier nutzen zu lassen, dann kommts direkt von der kanzlei :) )

10

20.04.2004, 19:59

shark, ich dachte dass du es besser weißt.

hier wird wild mit den begriffen garantie und gewährleistung hantiert, teilweise falsch.

garantie ist nicht gewährleistung.

folgende rechte hast du als käufer, punkt zwei nur unter den dort genannten umständen:
1. die gesetzliche gewährleistung, von tamger schon richtig angerissen.
diese besagt, dass das produkt BEI ÜBERGABE mangelfrei sein muss. schäden die aufgrund eines derartigen mangels auftreten können zwei jahre geltend gemacht werden.
dieser anspruch ist relativ wertlos, weil normalerweise der kunde die beweislast trägt, und somit ein gutachten liefern müsste, das beweist dass der mangel schon bei übergabe angelegt war/vorlag. das geht aber in der praxis nicht, weil ein gutachten arschteuer ist.
hier hilft die beweislastumkehr bei verbraucherkäufen in den ersten 6 monaten. die sind rum, ergo gewährleistunganspruch wertlos.
dieser anspruch richtet sich gegen den verkäufer.

2. die VERTRAGLICHE garantie.
viele hersteller gewähren für ihre produkte eine vertragliche garantie. meist wird ein "garantieheft" oder ähnliches mitgeliefert. ob der hersteller garantie gibt, ist oftmals auch im kaufvertrag mit dem händler ausgewiesen und auch auf der herstellerseite im internet einsehbar.
die agb des händlers sind hier irrelevant, da du deinen eventuellen garantieanspruch auch DIREKT beim hersteller geltend machen kannst. der händler kann nur die möglichkeit vertraglich regeln, die garantie über ihn abzuwickeln.
fraglich ist nun erstens, ob du herstellergarantie hast, und zweitens, wie die garantieabwicklung in den agb des händlers geregelt sind.

falls dein händler die abwicklung nicht per agb übernimmt, müsstest du dich im falle einer herstellergarantie direkt an den hersteller wenden.
bei der garantie kommt es immer auf den garantievertrag an. schließt der hersteller in diesem verschleißteile aus, hasst du pech. garantie ist eine freiwillige leistung.

bleibt noch zu sagen, das dein händler unglaublich dreist ist und so ein verhalten untypisch ist. ich durfte sowas zum glück noch nie erleben. etwas kulanz ist eigentlich üblich.

11

20.04.2004, 20:08

http://www.pixelview.de/?content=news.php

das ist die homepage, aber scheißunübersichtlich, konnte da nix finden.
das könnte die supportnr sein:040/25170705
stand auf der pc welt seite, ka ob das stimmt.

12

20.04.2004, 20:12

Tja dann bleibt wohl nur der Weg über den Hersteller, der aber immerhin Verschleißteile nicht ausgeschlossen hat.

13

20.04.2004, 20:57

Zitat

Original von AKoH_Grenor
[...]
*neue Kunden betreten den Laden*
"Gehen sie weg."
"Wie bitte ?"
"Gehen sie weg! Machen sie hier keinen Stress."
"Also so wird hier mit Garantieansprüchen umgegangen."
"Haun sie ab"
"Eine Frage noch die Verbraucherzentrale ist doch hier in der Nähe wo muß ich da lang?"
*weg beschreib*
"Danke, schönen Tag noch."

Fazit: Serhend hat jetzt hoffentlich ein paar Kunden weniger, auch wenn sie das wohl leider kaum jucken wird :(
Viel Glück noch bei deinem Prob, der Händler ist nicht nur dreist, der ist *keinewortefind*

14

21.04.2004, 15:48

Sieht jetzt wohl so aus, das ich in Ratingen direkt bei der Prolink/Pixelview Niederlassung vorbei muß, da die mir nur 2 optionen boten :
1. Ich komm vorbei und die tauschen den aus --> Garantie bleibt in diesem Fall bestehen, da ich ja nicht den Lüfter ab und wieder an baue.
2. Ich schicke den defekten Lüfter ein und bekomm nen neuen --> Garantie ist weg, da ich ja den ab und anbau übernehm.

Ist zwar für mich kein Problem eben in Ratingen vorbei zu fahren und es kostet mich auch nix außer Zeit, trotzdem nervt dat schon ein wenig.

15

21.04.2004, 17:38

versteh ich gut...ging mir hier in Zürich auch so mit ner ATI 9700 Pro. nur hatte cih die Nerven nicht das durchzuziehen so wie du...

hab jetz dafür ne passiv gekühlte 9700 pro ;-)

16

21.04.2004, 18:02

warum kannst du denen die karte nicht schicken?

17

21.04.2004, 18:12

eben, das gehört doch dazu. Die Versandkosten musst nicht du übernehmen, wenn nix anderes im Vertrag steht?

Wenn es ein Garantiefall ist, haben die dafür zu sorgen, dass die Graka wieder funktioniert. Wie sie das machen ist egal, aber für dich sollten keine Mehrkosten entstehen. Falls doch kannst du dafür Schadenersatz verlangen.

Aber ich weiss es nicht exakt, da ich kein Jurist bin....
Lieber Elferschiessen mit Beckham als 90 min Pomadegekicke von Ballack! :P

18

21.04.2004, 18:18

@Thaomir "Nein, das ist nicht möglich." sagte der Mitarbeiter der Hotline, die halt das typische Niveau hat.
Hab das ca 10 Minuten mit ihm beredet und der hatte da halt seine Anweisungen und nen Vorgesetzten bekam ich nich annen Apperat. Da hieß es dann ich müßte mich schriftlich an sie wenden.

Fazit : Ich gondel da hin und laß das machen und bin belehrt was Serhend und Pixelview angeht.

19

21.04.2004, 19:41

Zitat

Original von Watah "Nam" Sobchak
eben, das gehört doch dazu. Die Versandkosten musst nicht du übernehmen, wenn nix anderes im Vertrag steht?

Wenn es ein Garantiefall ist, haben die dafür zu sorgen, dass die Graka wieder funktioniert. Wie sie das machen ist egal, aber für dich sollten keine Mehrkosten entstehen. Falls doch kannst du dafür Schadenersatz verlangen.

Aber ich weiss es nicht exakt, da ich kein Jurist bin....


rofl, die haben echt einen schaden. es müsste zumindest ausdrücklich im garantievertrag stehen. aber sowas gibt es normal gar nicht, üblich ist IMMER das eingeschickt wird.
natürlich dürfen für den verbraucher mehrkosten entstehen, es ist immerhin eine freiwillig eingeräumte garantie. maßgeblich sind die garantiebestimmungen.
wenn die garantiebestimmungen dementsprechend sind könnte man klagen, aber wer bitte klagt wegen sowas?
pixelview ist halt ziemlich no name, da muss man vorsichtig sein beim kauf.
von sapphire zb weiß ich das man ohne probleme einschicken kann.

20

21.04.2004, 22:10

Zitat

1. die gesetzliche gewährleistung, von tamger schon richtig angerissen.
diese besagt, dass das produkt BEI ÜBERGABE mangelfrei sein muss. schäden die aufgrund eines derartigen mangels auftreten können zwei jahre geltend gemacht werden.
dieser anspruch ist relativ wertlos, weil normalerweise der kunde die beweislast trägt, und somit ein gutachten liefern müsste, das beweist dass der mangel schon bei übergabe angelegt war/vorlag. das geht aber in der praxis nicht, weil ein gutachten arschteuer ist.
hier hilft die beweislastumkehr bei verbraucherkäufen in den ersten 6 monaten. die sind rum, ergo gewährleistunganspruch wertlos.


Ich wußte gar nicht, daß nach 6 Monaten die Beweislast beim Käufer liegt. Ich dachte, der Gesetzgeber hätte die Gewährleistung von 6 auf 24 Monate erhöht, um den Verbraucher noch mehr zu schützen. Da hatte ich schon gedacht "endlich einmal 'ne gute Aktion unserer tollen Bundesregierung", aber letztendlich doch wieder für den Arsch.

21

21.04.2004, 23:06

ne hast schon ne menge rechte mehr was vorher nicht möglich war

22

21.04.2004, 23:23

Zitat

Original von DS_Tamger

Zitat

1. die gesetzliche gewährleistung, von tamger schon richtig angerissen.
diese besagt, dass das produkt BEI ÜBERGABE mangelfrei sein muss. schäden die aufgrund eines derartigen mangels auftreten können zwei jahre geltend gemacht werden.
dieser anspruch ist relativ wertlos, weil normalerweise der kunde die beweislast trägt, und somit ein gutachten liefern müsste, das beweist dass der mangel schon bei übergabe angelegt war/vorlag. das geht aber in der praxis nicht, weil ein gutachten arschteuer ist.
hier hilft die beweislastumkehr bei verbraucherkäufen in den ersten 6 monaten. die sind rum, ergo gewährleistunganspruch wertlos.


Ich wußte gar nicht, daß nach 6 Monaten die Beweislast beim Käufer liegt. Ich dachte, der Gesetzgeber hätte die Gewährleistung von 6 auf 24 Monate erhöht, um den Verbraucher noch mehr zu schützen. Da hatte ich schon gedacht "endlich einmal 'ne gute Aktion unserer tollen Bundesregierung", aber letztendlich doch wieder für den Arsch.


die beweislast liegt in der regel bei dem, für den die rechtsfolge günstig ist. so auch beim verbraucherkauf (das gesagte bezog sich auf verbraucherkäufe).
somit liegt die beweislast naturgemäß beim käufer. § 476 bgb dreht die beweislast in den ersten 6 monaten um, es wird vermutet das der sachmangel bei übergabe vorlag.

ich weiß nicht mehr genau wie es vor der reform war, aber bin mir zu 99% sicher das der käufer IMMER die beweislast hatte. insofern schon ne gute sache!

das ganze kommt bei otto normalverbraucher nie an, weil es meist herstellergarantie gibt und das verwechselt wird.

23

21.04.2004, 23:56

Zitat

ne hast schon ne menge rechte mehr was vorher nicht möglich war


Ach so. Na dann.. Ne im Ernst, welche denn?

Zitat

ich weiß nicht mehr genau wie es vor der reform war, aber bin mir zu 99% sicher das der käufer IMMER die beweislast hatte. insofern schon ne gute sache!


Eben nicht, die Beweislast lag vorher beim Handel. Die sogenannte "Keimtheorie". Wenn etwas kaputt ging ohne ersichtliches Fehlverhalten des Verbrauchers, ging der Gesetzgeber pauschal davon aus, daß der Fehler schon beim Kauf im Keime vorhanden war. Sinn der Übung war, daß der Verbraucher ausreichenden Schutz vor Pfusch hatte, während der Händler nachweisen mußte, daß der Kunde beispielsweise eine CPU übertaktet oder sonstwie falsch gehandhabt hatte, so es denn der Fall war.

Wie es nach der Reform ist, weiß ich ehrlich gesagt nicht. Alles, was ich durch die Medien mitbekommen habe, ist, daß die Gewährleistung auf 24 Monate verlängert worden ist. Von einer Beweisumkehr nach 6 Minaten weiß ich nichts. Wäre aber für den Threadersteller interessant, denn allein davon hängt es ab, ob er Anrecht auf Gewährleistung hat, oder nicht.

Andererseits hat der Händler sich auf seine AGBs berufen, nach denen mechanische Teile von der Gewährleistung ausgeschlossen seien. Abgesehen davon, daß so ein Passus in den AGBs garantiert nicht zulässig ist, und damit sowieso nicht greift (die gesetzliche Gewährleistung ist ja nicht aus Spaß da, und kann nicht mal so eben ausgehebelt werden), abgesehen davon konnte der Händler ihm diesen Passus in den AGBs noch nichtmal zeigen. Das ganze ist damit sowieso höchst dubios.

Normaler Weise müßte es aber darauf hinauslaufen, wer nach acht Monaten zu beweisen hat, daß der Defekt auf Fehlverhalten zurückzuführen ist bzw nicht. Vielleicht kann ja jemand Licht ins Dunkel bringen?

Zitat

das ganze kommt bei otto normalverbraucher nie an, weil es meist herstellergarantie gibt und das verwechselt wird.


Die Herstellergarantie spielt in diesem Fall (wie meistens) gar keine Rolle, er soll seine Ansprüche beim Händler geltend machen.

Herstellergarantie suckt schon aus dem Grunde, da es eine freiwillige Geschichte ist und er keinerlei Ansprüche hat, daß diese auch abgewickelt wird, er wahrscheinlich die Versandkosten tragen muß und sowieso ersmal recherchieren muß, an wen er sich wenden soll. Das alles für eine Karte, die auf dem Gebrauchtmarkt keine 50 Euro Wert ist.

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24

22.04.2004, 03:32

Ziemliche frechheit. Da du dir die mühe gemacht hast und das abgetippt hast geh doch mal zum verbraucherschutz und zeig das denen mal!

unverschämtheit.

btw woher willst du wissen das deine graka mnicht auch beschädigt ist? sprich dir ein neuer lüfter was bringt?

25

22.04.2004, 09:28

@Tamger: die Beweislast lag vorher immer beim Käufer. Wollte er Gewährleistung musste er nachweisen das der Fehler bereits beim Kauf bestand, heute nur noch nach 6 Monaten.

Vorteile die man durch das neue Schuldrecht hat:

1. Beweislastumkehr, s.o.
2. Du kannst bei Fehlern die Neulieferung verlangen, musst ihm nicht das Recht geben Nachzubessern, Voraussetzung: Schaden u. Wert der Ware stehen in angemessenem Verhältnis.
3. Nach 2 erfolglosen Nacherfüllungsversuchen kannst du v. Vertrag zurücktreten.
4. Längere Gewährleistung (24 Monate)

so die mir mal einfallen :)

26

22.04.2004, 09:40

schau mal tamger, du hast nicht so richtig verstanden. ich formuliere vorsichtig, aber das heißt nicht das ich nicht 100% bescheid wüsste. ich bin gerade in der vorbereitung zum ersten staatsexamen. vieles was du geschrieben hast ist schlichtweg falsch. es bringt doch keinem was wenn du verwirrst. es war bereits alles 100% richtig erläutert.

Zitat

Original von DS_Tamger
Eben nicht, die Beweislast lag vorher beim Handel. Die sogenannte "Keimtheorie". Wenn etwas kaputt ging ohne ersichtliches Fehlverhalten des Verbrauchers, ging der Gesetzgeber pauschal davon aus, daß der Fehler schon beim Kauf im Keime vorhanden war.


falsch. die beweislast lag beim käufer. die rechtsprechung (nicht der gesetzgeber) gab dem käufer aber mit hilfe der keimtheorie die möglichkeit, den beweis leichter zu führen, dh wenn der käufer noch keinen eingriff vorgenommen hatte wurde ein schaden bei übergabe vermutet. das ist nicht dasselbe wie jetzt § 476bgb.

Zitat

Original von DS_Tamger
Wie es nach der Reform ist, weiß ich ehrlich gesagt nicht. Alles, was ich durch die Medien mitbekommen habe, ist, daß die Gewährleistung auf 24 Monate verlängert worden ist. Von einer Beweisumkehr nach 6 Minaten weiß ich nichts. Wäre aber für den Threadersteller interessant, denn allein davon hängt es ab, ob er Anrecht auf Gewährleistung hat, oder nicht.


sag mal welchen teil meiner vorherigen ausführungen hast du denn nicht verstanden? ich sagte doch, § 476 bgb dreht die beweislast bei verbraucherkäufen um. zu schwer mal 5sec in gesetz zu schauen?

Zitat

Original von DS_Tamger
Andererseits hat der Händler sich auf seine AGBs berufen, nach denen mechanische Teile von der Gewährleistung ausgeschlossen seien. Abgesehen davon, daß so ein Passus in den AGBs garantiert nicht zulässig ist, und damit sowieso nicht greift (die gesetzliche Gewährleistung ist ja nicht aus Spaß da, und kann nicht mal so eben ausgehebelt werden), abgesehen davon konnte der Händler ihm diesen Passus in den AGBs noch nichtmal zeigen. Das ganze ist damit sowieso höchst dubios.


der passus kann sich nur auf die garantie beziehen, wenn es ihn den gibt. aber liegt liegt auch dein denkproblem, den unterschied garantie-gewährleistung hast du nicht wirklich begriffen.

Zitat

Original von DS_Tamger
Die Herstellergarantie spielt in diesem Fall (wie meistens) gar keine Rolle, er soll seine Ansprüche beim Händler geltend machen.


völliger unsinn. die gewährleistung spielt nach 6 monaten in der praxis keine rolle. wie du zu dieser wilden these kommst wird aber durch das nächste zitat deutlich.

Zitat

Original von DS_Tamger
Herstellergarantie suckt schon aus dem Grunde, da es eine freiwillige Geschichte ist und er keinerlei Ansprüche hat, daß diese auch abgewickelt wird, er wahrscheinlich die Versandkosten tragen muß und sowieso ersmal recherchieren muß, an wen er sich wenden soll.


du hast nicht begriffen, worauf sich das freiwillig bezieht. das freiwillig bezieht sich nicht auf die freiwilligkeit der leistung (das wäre der witz schlechthin), sondern auf die freiwilligkeit des abschlusses eines garantievertrags. sobald der hersteller garantie einräumt, ist nichts mehr freiwillig. der käufer hat dann einen vertraglichen garantieanspruch. ob er versandkosten und ähnliches trägt bestimmt sich aus den garantiebedingungen. das wurde bereits gesagt. ich unterstelle dir jetzt einfach mal, dass du den thread nicht gelesen hast, ansonsten wäre es bedenklich.
normalerweise wickelt der verkäufer die garantie ab, ohne dies zu sagen. hier nimmt das verwirrspiel seinen lauf, der käufer meint dies sei die gewährleistung (die händler so gut wie nie nach 6 monaten, am liebsten auch vorher nicht geben), in wirklichkeit ist es die garantie. der händler will in der regel über die garantie. selbst hardware, die ich nach 2 wochen reklamierte wollte ein händler über garantie abwickeln. bei dem folgenden gespräch wurde mir bewußt, dass er keinerlei rechtskenntnisse hatte und daher nur eine klage helfen würde. so wichtig ist mir das dann auch nicht...

27

22.04.2004, 09:41

Zitat

Original von _EA_BlacK_SharK
@Tamger: die Beweislast lag vorher immer beim Käufer. Wollte er Gewährleistung musste er nachweisen das der Fehler bereits beim Kauf bestand, heute nur noch nach 6 Monaten.

Vorteile die man durch das neue Schuldrecht hat:

1. Beweislastumkehr, s.o.
2. Du kannst bei Fehlern die Neulieferung verlangen, musst ihm nicht das Recht geben Nachzubessern, Voraussetzung: Schaden u. Wert der Ware stehen in angemessenem Verhältnis.
3. Nach 2 erfolglosen Nacherfüllungsversuchen kannst du v. Vertrag zurücktreten.
4. Längere Gewährleistung (24 Monate)

so die mir mal einfallen :)


völlig richtig, lag ich also doch richtig dass du es besser weißt ^^

28

22.04.2004, 14:25

Heut morgen gings erstmal ab per Bus und Bahn nach Ratingen. In Ratingen erstmal nen Taxifahrer gefragt, wo ich lang muß. Der wies mich dann aber daraufhin, das es in dem Gebäude wohl keine Firma mit Namen Prolink/Pixelview gäbe. Er hätte da bisher nur Leute von Asus und von irgendner Beleuchtungsfirma hingefahrn.
Naja, ich mit Bus zur Haltestelle Gorch-Fock-Strasse hingezuckelt und von da zur Harkortstr. 25. Hmm, kein Prolink/Pixelview. Vom Eingang komm ich nur in nen Büro von Asus. Ok, fix nachgefragt --> "Nee, Prolink/Pixelview sagt mir nix, aber vielleicht meinen sie ja die Kollegen von Powertech. Da müssen sie vorne raus und rechts ums Gebäude. Da haben die nen eigenen Eingang."
Ich dackel raus geh rechts rum und lauf am Gebäude entlang. 1 verschlossene Tür, ein Eingang zum Lager, noch ne verschlossene Tür und zum Abschluß ne verschlossene Doppeltür. Tja, da muß ich wohl was übersehn haben. Noch 2 mal hin und hergelaufen --> nix.
Dann geht die Tür zum Lager auf und eine Person geht zum rauchen raus. Ich sofort hin und nachgefragt. "Wissen sie zufällig wo ich hier hin muß, wenn ich zu Pixelview will?"
"Klar kommen se rein."
Wir gehen zusammen ins Lager, wo die Karten und Ersatzteile gestapelt rumliegen. Auf der linken Seite sind 2 Schreibtische total überfüllt mit irgendwelchen Kram(Anmerkung: Die stehen in der Lagerhalle. Nix mit Büro oder so).
"Chef, da will wer was von ihnen"
"Guten Tag, was kann ich für sie tun."
"Ich hab hier ne Grafikkarte mit nem defekten Lüfter und wollte den auf Garantie umgetauscht haben."
"Wieso haben sind sie nicht zu dem Laden gegangen, wo sie die Grafikkarte gekauft haben?"
"Bin ich ja, aber die sagten das fällt nicht unter Garantie."
"Na gut, aber sie hätten doch die Karte oder einfach den Lüfter an uns schicken können und wir hätten den umgetauscht."
"Ähm ihr Mitarbeiter am Telefon sagte mir aber, das ich die Restgarantie verlieren würde wenn ich den Lüfter selbst abmachen würde und er wollte auch nicht das ich die Karte einsende."
Chef dreht sich um.
"WER WAR DAS?"
Beide am Schreibtisch befindliche Mitarbeiter zucken mit den Achseln.
"Ich hab gestern angerufen, falls das hilft."
"Das müßte dann die Frau xyz gewesen sein."
"Äh, das war aber ein Herr am Telefon."
"Nagut, egal. Was für ne Grafikkarte haben sie denn und wie alt ist die?"
"Das ist ne 8 1/2 Monate alte Gef Ti 4200 128 MB 8x AGP."
"Toll ...."
"Dafür ham wir doch keine Lüfter mehr hier."
Geht schnellen Schrittes rüber auf die andere Seite vom Lager und redet mit nem Lagerarbeiter.
Wart. Wart.
5 min später.
"Wir haben noch einen gefunden. Den geb ich ihnen einfach mit und sie können den dann austauschen."
"Ich dachte das dürfte ich nicht. So sagte das jedenfalls ihr Mitarbeiter."
Stirnrunzel. Ein böser Blick stereift über die Mitarbeiter an den Schreibtischen.
"Das ist ganz einfach ohne Schrauben."
Montiert den alten Lüfter ab und den neuen an.
"Ist mir schon klar, aber mir wurde von ihrem Mitarbeiter gesagt, dann würde meine Restgarantie erlischen."
"Ne das können sie ruhig machen. Bitte sehr."
Er reicht mir die Grafikkarte.
"Kleine Frage noch : Ist es nicht üblich das mir der Laden direkt die Karte repariert?"
"Eigentlich ja."
"Könnten sie das vielleicht den Herren von Serhend Computer Systeme auch klar machen. Die stehen bei ihnen unter Vertriebspartnern."
"Das werden wir machen und da wird auch noch einigen Mitarbeitern hier was erklärt."
"Schönen Tag noch."
"Auf wiedersehen."

@Ramses Die Gef 4 Ti 4200 wird bei Standardtaktung nicht so extrem schnell super heiß, d.h. Rechner an schnell ins Spiel kurz laufen lassen --> Keine Bildfehler, ok. Schnell aus.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »AKoH_Grenor« (22.04.2004, 14:32)


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29

23.04.2004, 01:50

ah ok. man weiss ja net.
krass, da wirds noch ein bissche nrauchen ;)

TrAsH_Compadre

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30

23.04.2004, 11:59

die gleiche karte habe ich auch und weil mir die lüfter alle 12 monate abrauchen, habe ich mir nen fetten kühlkörper besorgt auf den alten aufgesetzt und lebe nun bei egal welchem spiel mit ner total lautlosen 4200 die nie irgendwelche ausfälle zeigt und auch keine grafikfehler erzeugt. mußt allerdings etwas basteln können. nen fertiges kühlersystem ohne lüfter gab es mal bei www.listan.de