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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »AKoH_Grenor« (19.04.2004, 15:32)
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »AKoH_Grenor« (20.04.2004, 18:47)
Zitat
Original von AKoH_Grenor
[...]
*neue Kunden betreten den Laden*
"Gehen sie weg."
"Wie bitte ?"
"Gehen sie weg! Machen sie hier keinen Stress."
"Also so wird hier mit Garantieansprüchen umgegangen."
"Haun sie ab"
"Eine Frage noch die Verbraucherzentrale ist doch hier in der Nähe wo muß ich da lang?"
*weg beschreib*
"Danke, schönen Tag noch."
Zitat
Original von Watah "Nam" Sobchak
eben, das gehört doch dazu. Die Versandkosten musst nicht du übernehmen, wenn nix anderes im Vertrag steht?
Wenn es ein Garantiefall ist, haben die dafür zu sorgen, dass die Graka wieder funktioniert. Wie sie das machen ist egal, aber für dich sollten keine Mehrkosten entstehen. Falls doch kannst du dafür Schadenersatz verlangen.
Aber ich weiss es nicht exakt, da ich kein Jurist bin....
Zitat
1. die gesetzliche gewährleistung, von tamger schon richtig angerissen.
diese besagt, dass das produkt BEI ÜBERGABE mangelfrei sein muss. schäden die aufgrund eines derartigen mangels auftreten können zwei jahre geltend gemacht werden.
dieser anspruch ist relativ wertlos, weil normalerweise der kunde die beweislast trägt, und somit ein gutachten liefern müsste, das beweist dass der mangel schon bei übergabe angelegt war/vorlag. das geht aber in der praxis nicht, weil ein gutachten arschteuer ist.
hier hilft die beweislastumkehr bei verbraucherkäufen in den ersten 6 monaten. die sind rum, ergo gewährleistunganspruch wertlos.
Zitat
Original von DS_Tamger
Zitat
1. die gesetzliche gewährleistung, von tamger schon richtig angerissen.
diese besagt, dass das produkt BEI ÜBERGABE mangelfrei sein muss. schäden die aufgrund eines derartigen mangels auftreten können zwei jahre geltend gemacht werden.
dieser anspruch ist relativ wertlos, weil normalerweise der kunde die beweislast trägt, und somit ein gutachten liefern müsste, das beweist dass der mangel schon bei übergabe angelegt war/vorlag. das geht aber in der praxis nicht, weil ein gutachten arschteuer ist.
hier hilft die beweislastumkehr bei verbraucherkäufen in den ersten 6 monaten. die sind rum, ergo gewährleistunganspruch wertlos.
Ich wußte gar nicht, daß nach 6 Monaten die Beweislast beim Käufer liegt. Ich dachte, der Gesetzgeber hätte die Gewährleistung von 6 auf 24 Monate erhöht, um den Verbraucher noch mehr zu schützen. Da hatte ich schon gedacht "endlich einmal 'ne gute Aktion unserer tollen Bundesregierung", aber letztendlich doch wieder für den Arsch.
Zitat
ne hast schon ne menge rechte mehr was vorher nicht möglich war
Zitat
ich weiß nicht mehr genau wie es vor der reform war, aber bin mir zu 99% sicher das der käufer IMMER die beweislast hatte. insofern schon ne gute sache!
Zitat
das ganze kommt bei otto normalverbraucher nie an, weil es meist herstellergarantie gibt und das verwechselt wird.
Zitat
Original von DS_Tamger
Eben nicht, die Beweislast lag vorher beim Handel. Die sogenannte "Keimtheorie". Wenn etwas kaputt ging ohne ersichtliches Fehlverhalten des Verbrauchers, ging der Gesetzgeber pauschal davon aus, daß der Fehler schon beim Kauf im Keime vorhanden war.
Zitat
Original von DS_Tamger
Wie es nach der Reform ist, weiß ich ehrlich gesagt nicht. Alles, was ich durch die Medien mitbekommen habe, ist, daß die Gewährleistung auf 24 Monate verlängert worden ist. Von einer Beweisumkehr nach 6 Minaten weiß ich nichts. Wäre aber für den Threadersteller interessant, denn allein davon hängt es ab, ob er Anrecht auf Gewährleistung hat, oder nicht.
Zitat
Original von DS_Tamger
Andererseits hat der Händler sich auf seine AGBs berufen, nach denen mechanische Teile von der Gewährleistung ausgeschlossen seien. Abgesehen davon, daß so ein Passus in den AGBs garantiert nicht zulässig ist, und damit sowieso nicht greift (die gesetzliche Gewährleistung ist ja nicht aus Spaß da, und kann nicht mal so eben ausgehebelt werden), abgesehen davon konnte der Händler ihm diesen Passus in den AGBs noch nichtmal zeigen. Das ganze ist damit sowieso höchst dubios.
Zitat
Original von DS_Tamger
Die Herstellergarantie spielt in diesem Fall (wie meistens) gar keine Rolle, er soll seine Ansprüche beim Händler geltend machen.
Zitat
Original von DS_Tamger
Herstellergarantie suckt schon aus dem Grunde, da es eine freiwillige Geschichte ist und er keinerlei Ansprüche hat, daß diese auch abgewickelt wird, er wahrscheinlich die Versandkosten tragen muß und sowieso ersmal recherchieren muß, an wen er sich wenden soll.
Zitat
Original von _EA_BlacK_SharK
@Tamger: die Beweislast lag vorher immer beim Käufer. Wollte er Gewährleistung musste er nachweisen das der Fehler bereits beim Kauf bestand, heute nur noch nach 6 Monaten.
Vorteile die man durch das neue Schuldrecht hat:
1. Beweislastumkehr, s.o.
2. Du kannst bei Fehlern die Neulieferung verlangen, musst ihm nicht das Recht geben Nachzubessern, Voraussetzung: Schaden u. Wert der Ware stehen in angemessenem Verhältnis.
3. Nach 2 erfolglosen Nacherfüllungsversuchen kannst du v. Vertrag zurücktreten.
4. Längere Gewährleistung (24 Monate)
so die mir mal einfallen
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »AKoH_Grenor« (22.04.2004, 14:32)