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Alex_de

Meister

  • »Alex_de« ist der Autor dieses Themas

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1

18.04.2005, 16:06

Unter 16 ... Y OR N

huhu

Bin bissel verwirrt,weil auf der News Seite steht das Unter 16 geht , auf der regel seite steht dann ,dass es erst ab 16 möglich ist...

Also ich bin dann 15 und überleg mir mit sney und seth zu kommen ..

Geht das mit der einverständniserklärung etc. oder net?

Thx Alex

2

18.04.2005, 16:08

bin ich mir leider selbst nicht ganz so sicher, wie das rechtlich aussieht, muss mich da wohl selbst erst noch einmal schlau machen..

waere vielleicht nicht schlecht, wenn du oder deine eltern das auch parallel tun koenntet.

3

19.04.2005, 12:16

Zitat

Es gibt keine gesetzlichen Bestimmungen, die spezifisch eine Teilnahme von Minderjährigen an LAN-Partys regeln. Der Gesetzgeber hat allerdings andere relevante Bereiche geregelt, die für Minderjährige wichtig sind und indirekt auch LAN-Partys betreffen können. So ist z. B. das Rauchen in der Öffentlichkeit Jugendlichen unter 16 Jahren nicht gestattet (§ 10 JuSchG), wie auch die Abgabe von Tabakwaren und leichten alkoholischen Getränken (z. B. Bier) an Jugendliche unter 16 Jahren verboten ist. Die Abgabe von "harten" alkoholischen (branntweinhaltigen) Getränken an Minderjährige ist ganz verboten (§ 9 Abs. 1 JuSchG).

Auf LAN-Partys werden meist Spiele gespielt, die mit "Keine Jugendfreigabe" gekennzeichnet sind oder von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indiziert, d. h. als jugendgefährdend eingestuft wurden. Solche Spiele dürfen Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden. Ein Erzieherprivileg, d. h. eine Ausnahme für Eltern, gibt es nur insofern, als Eltern nicht bestraft werden, wenn sie ihren eigenen Kindern solche Spiele zu Hause zugänglich machen.

Eine solche Ausnahmeregelung gibt es für öffentliche Veranstaltungen aber nicht. Das bedeutet, dass man auch mit einer Einverständniserklärung der Eltern auf einer LAN-Party keine indizierten oder mit "Keine Jugendfreigabe" gekennzeichneten Spiele spielen darf. Falls der Veranstalter dies erlauben sollte, begeht er eine Ordnungswidrigkeit oder macht sich strafbar.
Aufgrund dieser gesetzlichen Regelungen sind die meisten LAN-Partys für Kinder und Jugendliche nicht zugänglich, da die Veranstalter oft nicht auf indizierte und jugendgefährdende Spiele verzichten wollen.


Unter 16 ist es mit Erziehungsberechtigen oder eines Personensorgeberechtigten möglich an der LAN teilzunehmen. Früher war es so das die Orga (wir) dies mit übernommen haben. Dies ist aber aufgrund der Menge an Jugendlichen NICHT mehr möglich. Jeder Jugendliche muss sich also selbst einen Personensorgeberechtigten besorgen. Dieser muss natürlich auf der LAN anwesend sein und hat die entsprechenden Pflichten.

4

19.04.2005, 13:18

Papa Elo :D





*duckschnellwegrenn* :P

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »SIM_MARIO_GP« (19.04.2005, 16:48)


Hummi

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5

19.04.2005, 15:46

Papa Oli hat sich nie um mich gekümmert :( ;( :(

:D

Alex_de

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6

19.04.2005, 21:29

kk thx !

Alex

7

20.04.2005, 00:42

Zitat

wie auch die Abgabe von Tabakwaren und leichten alkoholischen Getränken (z. B. Bier) an Jugendliche unter 16 Jahren verboten ist. Die Abgabe von "harten" alkoholischen (branntweinhaltigen) Getränken an Minderjährige ist ganz verboten (§ 9 Abs. 1 JuSchG).


Wußte gar nicht, daß es da Unterschiede gibt^^

8

24.04.2005, 15:10

härtere Strafe?

Oder Minderjährige komplet von 0-18?

Was könnte das ganz sonst heissen?