Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: MastersForum.
Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert.
Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können.
Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang.
Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.
rechtsauskunft
is jemand maybe rechtsanwalt oder sowas unter uns?
Nein, aber falls du einen Überraschungszeugen brauchst stehe ich gerne zu Verfügung.
hehe..der war gut ...
es geht darum,das jemand vom vorstand aus einem kleinen sportverein geschmissen wurde ,worauf der beschuldigte ,wiederspruch einlegte...allerdings hat der vorstand keinen widerspruch akzeptiert...
unabhängig mal davon ob der rauschmiss vertretbar ist oder nicht...
is sowas ok?hat ein kleiner luluvorstand,das recht jemand rauszuschmeissen,ohne jegliche anhörung?...und kann einen widerspruch einfach untern tisch fallen lassen?
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »E_Mielke« (22.07.2005, 01:57)
wo hamse dich denn rausgeschmissen? ^^
müsste in der Satzung geregelt sein ....
Jo die Vereinssatzung legt sowas eigendlich genau fest.
und wenn in der satzung dazu nichts finden kannst, guckst du §20 ff BGB. Regelungen zu Vereinen
in der satzung steht:ein mitglied kann durch den beschluss des vorstandes ausgeschlossen werden.
in der satzung steht aber nix von widerspruch oder anhörung,is das rechtens?
dafür steht aber noch :verstösst ein mitglied gegen die satzung oder beschlüsse
des vorst. so kann der vorst. ein ehrengericht aufrufen.
hat das ehrengericht auf ausschluss erkannt,so steht dem betroffenen das recht der berufung bei der mitgliederversammlung zu.bis zur entscheidung ruht die mitgliedschaft
ausserdem wurde als antwort gegen den widerspruch geschrieben,das dieser nicht möglich sei(per post)...unterschrieben von 2 des vorstands,im vorstand sind aber 5 ?
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »E_Mielke« (22.07.2005, 17:23)
Ich weiß ja nicht worum es geht. Aber wenn es ein "kleiner lulu Vorstand" ist, dann scheint es sich um einen kleinen übersichtlichen Verein zu handeln. Macht es da Sinn sich mit juristischen Mitteln wieder einzuklagen? Ich meine selbst wenn derjenige gewinnt, er scheint da ja unten durch zu sein !? Auf welcher Basis will er am Vereinsleben weiter teilhaben?
ein verein mit 30 membern..sicher könnte man die segel streichen..aber ich hab dahin 50 m zu fuss...zum nächsten verein,allerdings 20 km
Und du hast nur den Vorstand gegen Dich? Oder auch eine Grupper aus den restlichen Membern?
natürlich auch ne gruppe aus den restlichen membern^^denn dadurch könnens ja endlich an trainingsabenden doppelkopf zocken ,anstatt schach zu spielen
vom vorstand hab ich 3 dagegen..2 davongehören auch zur doppelkopfmafia..
nur darum gings nicht,sondern das mir einige jahrelang auf die n...gingen und mir verbal der gaul durchging...beschwerden vorher haben ja nichts gebracht
denn dadurch könnens ja endlich an trainingsabenden doppelkopf zocken ,anstatt schach zu spielen
...woher kenn ich die scheisse...?
ich nehme an,du hast auch so bekloppte im verein?
...jo wurde nur skat gedroschen und wenn dann in der liga abgekackt wurde fragte man sich warum...