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61

17.01.2017, 13:02

das stärkt bissl meine Tendenz und vielleicht auch meine Erkältung^^ :Zitat

Formelle Fehler machen die Mieterhöhung unwirksam. Sie ist dann so zu behandeln, als ob sie nie abgegeben worden wäre.
Folge: Der Mieter braucht nicht zu reagieren und zahlt einfach die alte Miete weiter. Eine vom Vermieter erhobene Zustimmungsklage
würde als unzulässig abgewiesen werden.
Bsp. für formelle Fehler:
Keine Begründung für Ortsüblichkeit, also keine Bezugnahme auf Mietspiegel
Fazit:
Formell fehlerhafte Mieterhöhungen darf der Mieter ignorieren!



http://www.berliner-mieterverein.de/uplo…1122-fehler.pdf

62

04.02.2017, 21:02

Der Wahnsinn geht in die nächste Runde :D

Der Herr Hausverwalter hat mir jetzt eine Mahnung per Einschreiben geschickt(obwohl er 50m von mir entfernt wohnt^^). Ich solle bis 01.03.17 die fehlenden Beträge für Jan.+Febr. nachzahlen.
Dazu der Hinweis, dass die nicht ordnungsgemäße Zahlung des Mietzinses zur Kündigung des Mietvertrages führen kann.

Die sind echt peinlich 8o

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63

05.02.2017, 08:31

Das per Einschreiben ist doch relativ normal, damit will er sich rechtlich absichern und vielleicht auch dem Mieter Angst einjagen.
live is live, nana nanana :D

Zitat

Original von -=)GWC(RaMsEs
von 50k könnte ich in münchen nicht mehr leben.

64

05.02.2017, 10:41

Es ist erschreckend, dass der Vermieter offenbar nicht informiert ist, was er darf und was nicht und was seine Rechte und Pflichten sind und sich anscheinend diesbezüglich auch nicht informiert bzw. informieren lässt.

Yezariael

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65

06.02.2017, 19:05

Hast du den Herren denn schon auf seinen Formfehler hingewiesen?

Bin gespannt wo das hinführen wird. Ich schätze mal du wirst über kurz oder lang eine neue Bleibe suchen müssen...

Zitat

Original von Antares
Sex ist nicht so schön, wie man es sich beim wixen immer vorstellt.

66

06.02.2017, 19:57

Nein! Der Herr Hausverwalter(der Lehrer war) bekommt Geld für seinen Job.
Warum sollte ich ,,der Noob,, den aufklären?! ^^


Warum sollte ich ne ,,neue Bleibe,, suchen, jetzt wo es spannend wird?! :D

Ich befürchte fast, die Planen ne Kündigung, nur selbst da müssen sie um auf zwei Monatskaltmieten zu kommen, zehn Monate warten laut ,,Regelwerk,, :D
5x20% +5x20%= 2MM
Dann ist allerdings die Frist für die Klage zur Zustimmung der Mieterhöhung verstrichen!
Und die Kündigung wäre ebenso fürn Popo, weil die Mieterhöhung ja nicht wirksam war (somit keine Fehlbeträge)...Täräää!! :P :music:

Und wenn sie dann irgendwann mal das Mietrecht gelesen haben, gehts maybe irgendwaaaaan von vorne los ^^

67

06.02.2017, 23:19

und warum machst du jetzt immer noch auf idiot?

du hast doch deinen erfolg. die ersten forderungen werden sie sich schmieren können. das doch mal gut.
ein hinweis auf formfehler beim jetzigen punkt wäre doch ein guter kompromiss. du kannst es ja mit dem miietniveau ect. verknüpfen.

realistisch betrachtet ist es doch so, dass eine miterhöhung irgendwann kommen wird.

du hast genau 2 möglichkeiten.
a) dich mit händen und füßen wehren (nix machen und dann mit gedöns daherkommen) und die ansprüche juristisch abweisen lassen
b) kooperativ verhalten und sagen... ja... hier meine bedenken bzgl. mieterhöhung sind aktuell wie folgt: ... neue frist und gut --> paar monate gespart

wenn dein neuer vermieter wirklich ein ekel und darüberhinaus der meinung ist, dass er dich durch zahlungskräftigere kundschaft ersetzen kann, dann ist a) aus seiner sicht die vmtl. die bessere wahl. nur wird dir das auf dauer nix bringen. entweder du bezahlst höhere mieten oder du gehst. es gibt in den letzten jahren einen trend zur verstädterung und der wirkt sich auch auf den mietspiegel aus.

im falle b) eröffnest du eine brücke, über die beide gehen können. allerdings wirst du mehr miete bezahlen und der eigentümer wird dich als problematischen mieter vormerken. du solltest bedenken, dass es den vermieter kaum jucken wird, ob er 100€
+/- für ein paar monate hat, weil er deine wohnung vmtl. auf basis der akt.
zinsprobleme gekauft hat. im gegenzug solltest du versichern, dass dir an er wohnung etwas liegt, weil du seit x-jahren drin wohnst und deinenwillen auf erhaltung/ bewahrung des wertes ausrichtest.

mielke... du bist hier in einer schwächeren position und dessen solltest du dir bewusst sein.

beides ist nicht prickelnd

68

07.02.2017, 00:01

solange Mielke keine ordnungsgemässe Erhöhung bekommt, kann er doch auf Zeit spielen und viel Geld sparen und jedem Gerichtsverfahren positiv entgegen sehen.

Wieso sollte Mielke dann in der schwächeren Position sein? Er kann nur gewinnen und nicht verlieren.

69

07.02.2017, 09:13

@jacobs

genau Richtig!!!


@wulfi

ich mache nicht auf Idiot, sondern die ,,Superschlauen Verwalter+Vermieter,, sind Idioten!
Der neue Vermieter drückt mir (der hier 27J. wohnt) nach 2 Wo. Amtszeit ne rechtswidrige Mietererhöhung rein(anstatt, wie du selber schreibst, ertsmal ne Brücke zu bauen)
Es gibt hier ganze 2 Mieter, da brauch man sich nicht hinterm dummen Verwalter verstecken! Und hätte auch fragen können, ob es hier irgendwelche anderen Probleme gibt!
Und diese angestauten Probleme gibt es reichlich, da der vorherige Vermieter nachweislich, lieber sein Geld auf die Caymen Islands gebracht hat, anstatt mal an seinen Buden etwas zu tun!

Da wird es einfach Zeit, dass die Herren mal Lehrgeld bezahlen!!!

Und das mit dem zahlungskräftigeren Kunden, ist einfach Unfug, und funktioniert ohne mein Zugeständnis ,,absolut Null,,!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »E_Mielke« (07.02.2017, 09:25)


Yezariael

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70

07.02.2017, 16:27

Ich denke Wulfila hat recht...

Sieh es so: wenn der Verwalter/Besitzer dich raushaben will, dann schafft er das. Und nach allem was du schreibst, läuft es genau darauf hinaus.
Die Frage ist einzig, wann das sein wird. Also mehr oder weniger als 1-2 Jahre.

Auf Dauer wirst du nicht gerne da weiter wohnen, wenn der Vermieter nur auf einen einzigen Fehler deinerseits wartet. Ich schätze er wird ALLES kontrollieren/dokumentieren was du machst oder unterlässt.
Glaub mir, der Punkt wird schnell kommen an dem du dir freiwillig ne neue Wohnung suchst um dem zu entkommen.

Die Brücke die Wulfila anspricht wäre deine Möglichkeit jetzt die Wohnung zu halten und das ohne Mega Drama (wahrscheinlich).
Wie gesagt, um die Mieterhöhung wirst du nicht rumkommen, ohne Anwalt wird's wohl auch nicht gehen...
Stress und Geld nur weil du (geschätzt) im Recht bist (aber 100% weißt du es nicht oder? Hast noch keinen Anwalt gesprochen?),
das klingt einfach nach typisch Mann ^^

Nur weil du im Internet recherchiert hast bist du leider noch kein Rechtsexperte in Sachen Mietrecht. Geh zum Anwalt, lass dich beraten, falls du die Wohnung behalten möchtest.

Viel Glück :!:

Zitat

Original von Antares
Sex ist nicht so schön, wie man es sich beim wixen immer vorstellt.

71

07.02.2017, 16:47

Nein, das schafft der eben nicht!!!

und alles dokumentiieren...rofl..wir sind doch nicht bei der Stasi 2.0 ;)

Bin 99,7% sicher!!!

Und einen ehemaligen Anwalt, hab ich auch gesprochen, der sagt das gleiche!

Frauen sind immer so panisch ^^

Yezariael

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72

08.02.2017, 22:20

Ach naja, ich hab halt auch schon das eine oder andere erlebt ^^

Zitat

Original von Antares
Sex ist nicht so schön, wie man es sich beim wixen immer vorstellt.

73

09.02.2017, 05:51



Und einen ehemaligen Anwalt, hab ich auch gesprochen, der sagt das gleiche!

:D

Yezariael

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74

16.02.2017, 21:21

Und? Was gibt's Neues?  8)

Zitat

Original von Antares
Sex ist nicht so schön, wie man es sich beim wixen immer vorstellt.

75

04.03.2017, 10:47

So, der Wahnsinn geht weiter ^^ .....und nicht zu wenig!

-der Hausverwalter hat mir erstmal NK-nachzahlung xxx,- geschickt --->ich Widerspruch--->er abgelehnt------->ich wieder Gegenargumente!------->er Jobcenter informiert (höchst unseriös sowas)-->JC mich angeschrieben-->ich Antrag auf Übernahme gestellt
--->JC hat alles voll übernommen und an den Arsch trotz Widerspruch bezahlt!

desweiteren hat er sich beim Jobcenter wegen der Mieterhöhung ausgeheult!--->JC mich wieder angeschrieben--->dazu ich nun folgenden Text entworfen, noch nicht versendet:

Sehr geehrte Damen und Herren,


hiermit nehme ich Bezug auf Ihr Schreiben vom 01.03.2017

und möchte folgendes mitteilen:

Das Mieterhöhungsschreiben vom 19.11.2016 ist aus diversen Gründen unwirksam(laut DMR und BGB) und es wurde dementsprechend

auch nicht zugestimmt! Deshalb gibt es zur Zeit auch keine leistungsrelevante Änderung .

Sollte sich hier eine Änderung ergeben, werde ich Ihnen natürlich die benötigten Nachweise zusenden.

Dies setzt allerdings voraus, das Herr XXX(Hausverwalter) den Rechtsweg/Gesetzgebung kennt und einhält.

Denn wie hier geschehen, dem Jobcenter Mietvertragliche Inhalte mitzuteilen wirkt höchst unseriös und unpassend.

Die Zustimmung zu Mietvertraglichen Änderungen kann nicht durch Anschreiben ans Jobcenter geändert werden, auch

ändert sich nicht die Reihenfolge des Rechtsweges.

Auch ein Hausverwalter oder Vermieter hat sich an die gesetzlichen Vorgaben zuhalten!

In diesem Zusammenhang sollte sich die Hausverwaltung besser um die jahrelangen Beschwerden

(Verletzung Mietvertraglicher Pflichten, Mängelbeseitigung, Renovierung, Reparaturen, Lärmbelästigung) kümmern!

Das Mietverhältnis besteht fast 28 Jahre, hier wurde bis auf einen eingeklagten Teppichboden

und neuen Fensterflügeln, kein Handschlag von der Hausverwaltung/Vermieter getätigt!

MfG

Alfred Tetzlaff :)

Auch war ich diese Woche bei der Stadtverwaltung beim Ordnungsamt(leider keine Hilfe), wegen der ständigen Lärmbelästigung(Lärm macht krank!) durch das hier im Haus ,,betreute Wohnen,, u. wegen der Gewerblichen Nutzung bzw. Nutzungsänderung durch
dieses ,,betreute Wohnen,, bei der Baubehörde. Dort wurde zumindest durch mein Drängen u. Klagen,,eines krank gemobbten Bürgers der Stadt xy,, ein Schreiben an die Bauaufsichtsbehörde des Kreises geschickt, zwecks Überprüfung der gewerblichen Nutzung u. Verdrängung von Mietwohnraum :D

SchuLz

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76

04.03.2017, 12:18

Alfred Tetzlaff - grandios :respekt:

77

04.03.2017, 12:31

du machst hier so n tamtam, obwohl das jobcenter eh deine miete zahlt???

kopf -> tisch

78

04.03.2017, 12:54


du machst hier so n tamtam, obwohl das jobcenter eh deine miete zahlt

kopf -> tisch
this.


Da beschäftigt jemand zig Leute mit solchen Nickeligkeiten - und nicht mal aus eigenem materiellen Interesse, sondern nur um seinen Dickkopf durchzusetzen??

Ich glaube da hast Du bei allen Beteiligten schon mehr Arbeitsaufwand verursacht, als Du dem Staat durch Mietzahlungsverweigerung je an Miete ersparen kannst.
Frag doch mal bei RTL o.ä. an, ob sich da nicht so ne Reality Show oder Pseudo-Doku draus machen lässt.

btw: Wenn Dich wirklich die bisher unbeseitigten Mängel der Wohung so stören und Du die Mieterhöhung persönlich nicht tragen musst, warum hast Du dich dann nicht kooperativ verhalten und beim Thema Mieterhöhung gleich die Beseitigung der Mängel angesprochen? Ich glaube das wäre für Dich, den Hausverwalter/-besitzer und jegliche Behörde ne win-win-win-Situation gewesen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Anna« (04.03.2017, 13:00)


79

04.03.2017, 13:00

Das ist kein Tamtam u. sind auch keine Nickeligkeiten...hier gehts um Recht und Gerechtigkeit und um Einhaltung von Gesetzen!
Für mich sind diese Werte weit höher, als Geld oder wer was bezahlt!

Wem so eine Einstellung nicht gefällt, der muss es nicht lesen

gez. Tetze :P

- im übrigen gibt es seit 28 Jahren! keine Mietzahlungsverweigerung, um das mal klar zustrellen!

-und die Schreiben zwecks Mängel und Beschwerden müssen/laufen ständig parallel, aber er ignoriert es!

Auch hat die deutsche Gesetzgebung hier einen gewaltigen Fehler bei möglicher Mietminderung! .....denn hier bekommt das Jobcenter das geminderte Geld und nicht der Mieter der zb Wochenlang in der kalten Bude ohne Heizung sitzt.
Der Schaden kann somit ewig ignoriert werden, das Geld dafür bekommt der Gesetzgeber und der Mieter darf es zu den Mängeln unter Umständen noch vor Gericht ausfechten! WAS FÜRNE VERARSCHE!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »E_Mielke« (04.03.2017, 13:13)


80

04.03.2017, 16:27

Warum sich andere in dem Fall so aufregen versteh ich nicht, hab hier schon andere geschilderte Fälle gelesen die schlimmer waren.
Ist nicht mein Weg den Mielke da beschreitet aber wenn er sich im Recht fühlt soll ers durchziehen.
Mit den Konsequenzen egal ob positiver oder negativer Natur muss eh er leben, nicht wir.

Attila

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81

04.03.2017, 19:01

Es geht darum, das egal wer gewinnt, der Staat zahlt das ganze eh am Ende. Und zwar sowohl die Miete, als auch die Rechtskostenbeihilfe, als auch die Arbeitszeit aller beteiligten Partien.
Effektiv viel Wind um nichts, Mielke hat keinerlei persönlichen Nachteil durch eine höhere Miete, im Gegenteil, hätte er sich direkt an die Agentur für Arbeit gewandt und die die höheren Kosten übernommen, wäre der Vermieter ja vielleicht sogar am Ende nett gewesen.
Solche Leute die aus Prinzip gegen jeden und alles sind, auch wenn Sie keine Nachteile davon haben, sind diejenigen die ohne Grund immer am meisten Nerven kosten.

Stell dir das doch mal aus Sicht des Vermieters vor, selbst wenn du eine Frist nicht eingehalten haben solltest.
So ganz eindeutig wie Mielke meint kann der Fall ja nicht sein, sonst hätte die Arbeitsagentur die erste Nachzahlung wohl kaum direkt durchgewunken.

Allein die Fakten sind doch n Witz, quasi n Jahrzehnt keine Erhöhungen (hallo, Inflationsausgleich?) und wird eh von wem anders bezahlt.
Warum gegenan? Aus Prinzip.

82

04.03.2017, 21:32

@ god_at

so siehts aus! Argumentieren kann man sicherlich unterschiedlich. Die Fakten die eben nicht nur Pillepalle sind, bleiben allerdings die gleichen.

@attila

Absoluter Schmarn was du schreibst. Allerdings kannst du auch einige Einzelheiten nicht wissen!

1. zb. wenn ich nächsten Monat wieder arbeiten würde, hätte ich die unberechtigte gesetzwidrige Mieterhöhung an der Backe, auf eigene Kosten!!!
2.Gewinne ich zb meinen Prozess, (über den ich in einem anderen Thread gesprochen habe) kann es dazu kommen das ich alle gezahlten Jahreszahlungen die ich vom JC bekommen habe, zurück zahlen darf!!!
-dazu zählen dann die Zahlungen die das JC einfach genehmigt hatte, die aber in der Höhe unberechtigt waren!
3. was fürne ne erste Nachzahlung?...das war Nebenkostennachzahlung von 2016 und hat mit Mieterhöhung nichts zu tun!
4. stell dir lieber mal die Frage warum der Exvermieter nie erhöht hat? Vielleicht weil die ortsübliche Miete bzw. der Zustand dies überhaupt nicht zugelassen hättte?! Aber ok, erstmal bissl brasseln, aber nicht groß überlegen!
5. Schon komisch ist ebenso das niemand schreibt, ........was muss der Hausverwalter fürn Arsch sein, der das Jobcenter anschreibt(obwohl er NULL Forderungen an das Amt stellen kann) u. normal sich einfach über die Rechtswege informieren sollte.
Ausserdem besteht der Mietvertrag zwischen Ihn und mir. Und wenn man diesen durch eine Mieterhöhung geändert haben will, muss man sich eben an die Regeln halten und nicht beim Amt um Hilfe betteln, weil man gegen einen dummen Harzer nicht ankommt!
6. natürlich kann es so eindeutig nicht sein,...warum nicht? Weil ein Harzer einfach dümmer sein muss als ein Oberlehrer plus Vermieter , der sich nur hinterm Oberlehrer versteckt?!

Woow was fürn Gestammel Attila

:respekt:



Ein Nachbar hat gestern zu mir gesagt, die haben in 28 Jahren deiner Wohnzeit nicht einen Nagel in die Wand gehaun u. wollen eine Mieterhöhung, die können dich am Arsch blasen! 8)
:love:

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »E_Mielke« (04.03.2017, 21:45)


83

05.03.2017, 09:37

kopf -> tisch

Dachte immer Trolle gibt es vor allem im Internet und nicht im Reallife.

Yezariael

Erleuchteter

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84

05.03.2017, 20:59

Muss ihm insofern zustimmen, dass der Vermieter Kontakt zum Jobcenter aufnimmt und ihn somit übergeht, geht gar nicht!
Für den Vermieter natürlich die einfachste Weise an sein Geld zu kommen...
(Wobei ich auch schon mal ALG2 bekommen habe, aber inkl. Miete, die ich selbst dem Vermieter überwiesen habe)

Zitat

Original von Antares
Sex ist nicht so schön, wie man es sich beim wixen immer vorstellt.

85

06.03.2017, 15:23

Es ist aber ein Denkfehler, wenn man meint Gesetze dadurch aushebeln zukönnen. Das Jobcenter steht nicht über dem Gesetz!

Der einfachste Weg ist eigentlich, seinen Fehler einzusehen und durch Aufsetzen einer fehlerfreien Mieterhöhung( inkl. neuer Fristen) einen neuen Veruch zustarten^^

und nochmal zum Thema tamtam ect. ...gerade ein Urteil gelesen da ging es um 4 Pfennig über dem Mietspiegel. Der Vermieter musste seine Forderung senken^^

86

06.03.2017, 18:20

es bleibt evtl. die erkenntnis, dass du mit bisschen verhandeln (entgegenkommen demonstrieren und gegenforderungen stellen) besser rausgekommen wärst als mit der jetzigen situation.
jetzt bleibt dir dich zu ärgern... über die blöden arschlöcher von vermieter und jobcenter.
nicht gerade befriedigend.

ich würds auch jetzt gut sein lassen. was soll es da jetzt mords briefe hinterherzuschicken.

womöglich hat das jobcenter sich formal falsch verhalten, aber es hat dir (ohne dein zutun) ermöglicht deine wohnung weiter zu bewohnen und kommt für die steigenden kosten auf. das ist doch erstmal in deinem interesse.

wäre ich der sachbearbeiter dort, hätte kenntnis von der vorgeschichte und würde dann einen brief wie oben auf dem tisch haben, dann würd ich vmtl. erstmal den kopf schütteln und dich dann unter der kategorie "depp" ablegen. unterstellt, dass der sachbearbeiter so reagiert, wird dir das ned weiterhelfen. der sachbearbeiter hat evtl. noch über das ein oder andere zu entscheiden, das dich betrifft. warum willst du den mit gewalt ärgern?

87

06.03.2017, 18:59

Ich wäre hier fast vom Stuhl gefallen, nach dem ich den Nonsens von Wufila gelesen hatte. Du musst echt ich einer Blümchenwelt leben und ganz besondere Sachen rauchen.

88

06.03.2017, 19:13

in meiner welt funktioniert das sog. "abwägen von handlungsmöglichkeiten" meistens gut.
darf in an der stelle nachfragen in welcher welt du so lebst und was dich veranlasst die situation anders einzuschätzen?

89

06.03.2017, 20:02

Du bist ein perfektes Opfer :respekt:.

90

06.03.2017, 20:16

@Wulfila: Das Jobcenter hat aber doch die Mieterhöhung weder angenommen noch teilweise bezahlt. Was bezahlt wurde ist die Nachzahlung aus der Nebenkostenabrechnung, was ein ganz anderer Schuh ist und von Mielke auch schon zweimal erwähnt bzw. richtig gestellt wurde. Warum der Nebenkostenabrechnung überhaupt widersprochen wurde - ob berechtigt oder unberechtigt - geht doch nicht aus der Schilderung hervor, also sollte sich auch niemand ein Urteil drüber erlauben.

Die Argumentation von Mielke finde ich übrigens nachvollziehbar. Wenn ich in seiner Situation wäre, dann würde ich auch darauf achten, dass es nicht zu Rückzahlungen unberechtigter Mieterhöhungen kommt bzw. ich im Falle einer neuen Anstellung plötzlich mehr bezahlen muss als eigentlich richtig wäre.

Auch wundert mich die Einstellung "Ist doch egal, zahlt doch eh das Amt" ehrlich gesagt etwas.

@Mielke: Du bist der im Mietvertrag eingetragene Mieter, oder?