So, der Wahnsinn geht weiter ^^ .....und nicht zu wenig!
-der Hausverwalter hat mir erstmal NK-nachzahlung xxx,- geschickt --->ich Widerspruch--->er abgelehnt------->ich wieder Gegenargumente!------->er Jobcenter informiert (höchst unseriös sowas)-->JC mich angeschrieben-->ich Antrag auf Übernahme gestellt
--->JC hat alles voll übernommen und an den Arsch trotz Widerspruch bezahlt!
desweiteren hat er sich beim Jobcenter wegen der Mieterhöhung ausgeheult!--->JC mich wieder angeschrieben--->dazu ich nun folgenden Text entworfen, noch nicht versendet:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit nehme ich Bezug auf Ihr Schreiben vom 01.03.2017
und möchte folgendes mitteilen:
Das Mieterhöhungsschreiben vom 19.11.2016 ist aus diversen Gründen unwirksam(laut DMR und
BGB) und es wurde dementsprechend
auch nicht zugestimmt! Deshalb gibt es zur Zeit auch keine leistungsrelevante Änderung .
Sollte sich hier eine Änderung ergeben, werde ich Ihnen natürlich die benötigten Nachweise zusenden.
Dies setzt allerdings voraus, das Herr XX
Hausverwalter) den Rechtsweg/Gesetzgebung kennt und einhält.
Denn wie hier geschehen, dem Jobcenter Mietvertragliche Inhalte mitzuteilen wirkt höchst unseriös und unpassend.
Die Zustimmung zu Mietvertraglichen Änderungen kann nicht durch Anschreiben ans Jobcenter geändert werden, auch
ändert sich nicht die Reihenfolge des Rechtsweges.
Auch ein Hausverwalter oder Vermieter hat sich an die gesetzlichen Vorgaben zuhalten!
In diesem Zusammenhang sollte sich die Hausverwaltung besser um die jahrelangen Beschwerden
(Verletzung Mietvertraglicher Pflichten, Mängelbeseitigung, Renovierung, Reparaturen, Lärmbelästigung) kümmern!
Das Mietverhältnis besteht fast 28 Jahre, hier wurde bis auf einen eingeklagten Teppichboden
und neuen Fensterflügeln, kein Handschlag von der Hausverwaltung/Vermieter getätigt!
MfG
Alfred Tetzlaff
Auch war ich diese Woche bei der Stadtverwaltung beim Ordnungsamt(leider keine Hilfe), wegen der ständigen Lärmbelästigung(Lärm macht krank!) durch das hier im Haus ,,betreute Wohnen,, u. wegen der Gewerblichen Nutzung bzw. Nutzungsänderung durch
dieses ,,betreute Wohnen,, bei der Baubehörde. Dort wurde zumindest durch mein Drängen u. Klagen,,eines krank gemobbten Bürgers der Stadt xy,, ein Schreiben an die Bauaufsichtsbehörde des Kreises geschickt, zwecks Überprüfung der gewerblichen Nutzung u. Verdrängung von Mietwohnraum