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31

12.01.2017, 15:44

Das Forum ist ja leider schon so gut wie ausgestorben aber wenn die richtigen Deppen zusammen kommen kann aus jeden noch so trivialen Thema etwas erheiterndes rauskommen.
Ein hoch auf Euer Ego, wenigstens darauf kann man sich immer noch in dieser kalten einsamen und zynischen Welt verlassen. :)

32

12.01.2017, 17:57

sehe ich auch so :D 8)

33

13.01.2017, 06:02

Es kommt wie es kommen muss. Du zahlst nicht, er schickt dir die Kündigung. Du beauftragst deinen RA, es kommt zum Vergleich. Danach ziehst du sowieso aus, erst recht...... wenn dein Vermieter aus dem selben Holz geschnitzt ist wie duuuu

34

13.01.2017, 06:13

sehe ich nicht so 8)

35

13.01.2017, 07:22

@Ritter: Ganz so einfach ist es für den Vermieter dann aber auch nicht, Wohnung kündigen ohne Begründung geht meines Wissens nicht und wenn keine Einwilligung für eine Mieterhöhung seitens des Mieters kommt, muss der Vermieter klagen. Erschwerend hierzu liegt die Miete nach der Aussage von Mielke über der von vergleichbaren Wohnungen. Hier ist nicht der Mieter beweispflichtig, sondern der Vermieter (der offenbar keine Begründung für die Mieterhöhung genannt hat und diese dann auch noch höher angesetzt zu haben scheint, als erlaubt)

Ob keine Reaktion eine gute Idee ist wage ich dennoch zu bezweifeln. Hast Du Dich da wirklich abgesichert, Mielke? Wenn ich bspw. Google befrage steht unter https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/mietsteigerung das eine Widerspruch, auch bei unberechtigter Mieterhöhung, unbedingt ratsam sei.

Zumal es mehr als genug Muster gibt, bspw. unter http://www.widerspruch.org/mieterhoehung-widerspruch ersparst Du Dir doch eine Menge Ärger...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »DS_Don_Grotto« (13.01.2017, 07:40)


36

13.01.2017, 08:58

Bin mittlerweile auch dafür, dass du nichts tust, uns aber unbedingt weiter über die Ergebnisse informierst :bounce:

37

13.01.2017, 09:33

schließe mich da worf und sney an :bounce:

38

13.01.2017, 10:08

Ich finds lustig, dass der Vermieter die Mieterhöhung einklagen muss........


Dennoch befürchte ich, dass der neue Vermieter auf Dauer zu seinem Geld kommen wird. Wenn nicht dieses Jahr dann nächstes.

39

13.01.2017, 13:41

Ist eigentlich so wie es Grotto geschrieben hat!

Ja Ritter, aber ohne Nachzahlung natürlich. Und wenn ein Richter feststellt das Zustand u. Mietobergrenze nicht passen, dann gibbet Zero.

Ich finde es eher witzig, dass jetzt doch mehr zum ,,ignorieren,, tendieren ^^


Musste heute aus der Not persönlich mit dem Verwalter reden, weil die heute an der Heizung was verfummelt haben und alles kalt ist!...brrrrrrrrrrrrrrrrr
Aber er hat nix gesagt :D 8) :D .....war aber spontan drauf vorbereitet^^

Freitag der 13. :evil:

@grotto

das mit dem Widerspruch ist ,,unklar,, ......was zb passiert wenn er W. nicht akzeptiert?!
Auch sehe ich den Nachteil, das er früher zu seinem Geld kommen könnte?!

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »E_Mielke« (13.01.2017, 13:56)


41

13.01.2017, 22:28

Und der Staat bzw. die Gesellschaft wundert sich, dass keine bezahlbaren Wohnungen vorhanden sind. Wer hat schon Lust in günstigen Wohnraum zu investieren, wenn man sich dann mit sowas wie Mielke rum ärgern muss. Das dt. Mietrecht ist ein Graus für jeden Vermieter. Man ist eigentlich an allen Ecken und Enden der Volldepp.

Attila

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42

14.01.2017, 01:19

Das dänische Mietrecht war dafür die Hölle als Student. Dort wurde einfach jeweils die kaution für normalen gebrauch verwendet (z.B. Holzboden schleifen lassen von firmen).
Nähert sich aktuell aber dem deutschen mietrecht an.

Wenn ich der Vermieter wäre, hätte ich mielke erstmal 3-4 Tage aufgrund "technischer probleme" frieren lassen.
Und wenns am ende eine paar euro miete kostet für den Vermieter.

Verstehe aber auch nicht wie man nach 9 jahren ohne Mieterhöhung sich so darüber beschweren kann.

43

14.01.2017, 04:21

Meinst du das ernst Borgg?!?
Ein Vermieter sollte schon in der Lage sein eine Mieterhöhung zu begründen und zweitens keine Formfehler in seinen schreiben zu haben.

44

14.01.2017, 09:58

Verstehe aber auch nicht wie man nach 9 jahren ohne Mieterhöhung sich so darüber beschweren kann.


Er beschwert sich ja nicht über eine Mieterhöhung an sich, sondern über eine Mieterhöhung aufgrund derer er anschließend über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen würde. Und dies ist, nach aktueller Gesetzeslage, halt nicht zulässig. Selbst wenn in den letzten 9 Jahren auf Basis der geltenden Gesetze erhöht worden wäre (maximal 20% im Zeitraum von 3 Jahren und nicht oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete) wäre demnach die Miete geringer als die jetzt geforderte. Welchen Grund siehst Du denn für einen Mieter das zu ignorieren?

Der Vermieter könnte es sich ja auch einfach machen: Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete unter Berücksichtigung, dass maximal 20% im Zeitraum von 3 Jahren erhöht wurde, dies begründen und fertig. In diesem Falle hätte Mielke auch keine Handhabe, die vor einem Gericht Bestand hätte und müsste entweder akzeptieren, kündigen oder eben es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, der dann von ihm selber bezahlt werden müsste. Keine Ahnung warum der Vermieter das nicht tut. Entweder ist er schlecht informiert, versucht einen dummen zu finden (denn wenn erstmal überwiesen wird gilt die Mietforderung meines Wissens als akzeptiert) oder Mielke liegt mit der Aussage, dass der geforderte Betrag oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, falsch. Auch in letzterem Fall ist aber der Vermieter verpflichtet so zu begründen, dass der Mieter die Erhöhung prüfen kann und kann nicht einfach schreiben "Ich erhöhe um xx Prozent, weil die letzten x Jahre nicht erhöht wurde".

Insofern kann ich Mielke (wenn auch nicht in der Vorgehensweise ;) ) verstehen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »DS_Don_Grotto« (14.01.2017, 10:13)


45

14.01.2017, 10:30

Oh Gott, da haben wir echt ein paar Experten geweckt

Hä die Heizung für Tage abstellen? Atilla mit welcher Begründung?! Tickt es bei dir noch richtig?
Meine Miete wird seit 27 Jahren voll und pünktlich bezahlt!

Und Borgg hat eh nicht alle Latten am Zaun.

:baaa:


Danke Grotto und God_at 8)

Attila

Erleuchteter

Beiträge: 7 568

Wohnort: Hamburg

Beruf: GER

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46

14.01.2017, 22:04

Na um die Mielkes dieser Welt etwas zu terrorisieren ;)

47

14.01.2017, 23:18

@God_at

ja das meine ich ernst. Von größeren institutionellen Vermietern kann man das sicher erwarten. Aber in D muss sich jeder, der mal eben 'nen Mietshaus hat eigentlich einen Anwalt halten, um nicht Fettnäpfchen Wetthüpfen zu machen. Mein Gott - 9 Jahre keine Erhöhung - die ist allein aus Inflationsgründen "gerechtfertigt". Das wird jeder klar denkende Mensch einsehen. Aber nein da muss man juristische und formale Extralocken drum drehen. Garnicht dran zu denken mit welchen Samthandschuhen man Mietnomaden und sonstiges Gesindel behandeln muss.

@Grotto

Zitat

Er beschwert sich ja nicht über eine Mieterhöhung an sich, sondern über eine Mieterhöhung aufgrund derer er anschließend über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen würde. Und dies ist, nach aktueller Gesetzeslage, halt nicht zulässig.

Allein daran sieht man mal wie behindert das Mietrecht ist. Eine Erhöhung auf einen Wert oberhalb der "ortsüblichen" Miete ist verboten? Soso. Ob's stimmt weiß ich nicht, aber nehmen wir mal an, es ist so. Jetzt bezahlen alle an einem "Ort", wie auch immer das definiert/eingegrenzt ist, den gleichen Betrag X/qm. Toll, somit ist bis in alle Ewigkeit dieser Mietpreis zementiert. JEDE Mieterhöhung wäre ja eine Steigerung über die Ortsübliche Miete. Inflation usw. sind ja schnurz, richtig?

48

15.01.2017, 11:15

@kOa_Borgg : wenn man keine Ahnung hat, sollte man einfach seine Klappe halten. Was du du hier vom Stapel lässt, ist echt peinlich.

Jeder Vermieter und Mieter muss sich an seine Rechte und Pflichten halten und kann sich nicht die Welt machen , wie sie ihm gefällt.



Nachtrag"kann sich nicht die Welt machen" hatte ich beim löschen wohl erst weg editiert.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Jacobs« (15.01.2017, 13:32)


49

15.01.2017, 11:57

Ob's stimmt weiß ich nicht


Dann würde ich vorschlagen, dass Du Dich zunächst informierst, bevor Du kommentierst. Selbst in diesem Thread findest Du genug Links, die Dir dies ermöglichen.

50

15.01.2017, 12:22


Jeder Vermieter und Mieter muss sich an seine Rechte und Pflichten halten und , wie sie ihm gefällt.

Dumm? Hab ich gesagt dass man es nicht muss? Ich hab nur gesagt, dass ich das geltende Gesetz für schlecht und extrem vorteilhaft für Mieter halte.


Ob's stimmt weiß ich nicht

Dann würde ich vorschlagen, dass Du Dich zunächst informierst, bevor Du kommentierst. Selbst in diesem Thread findest Du genug Links, die Dir dies ermöglichen.

Wozu? Ich hab doch gesagt, ich nehme dein Argument als gegeben und argumentiere auf der Basis. Ich glaube gerne dass es stimmt. Aber ich "weiß" es eben nicht. Wo ist das Problem? Aber da du ja so viel Ahnung hast, kannst du mir ja gerne mal erklären, wie dann überhaupt Mieterhöhungen in der Praxis über einen Stand X hinaus möglich sein sollen. Laut deiner Aussage, ist das per Gesetz unmöglich.

51

15.01.2017, 13:17

nur ein kleiner tipp: es gibt einen unterschied zwischen mieterhöhungen und neuvermietung mit höherer miete.

52

15.01.2017, 13:44

@kOa_Borgg : ich hoffe du vermietest keine Wohnung , ansonsten würde ich sie an deiner Stelle schnell verkaufen.

53

15.01.2017, 13:47

Davon reden wir aber nicht. Du siehst ja am Mielke, wie lange man so in einer Wohnung leben kann. 30 Jahre und mehr sind nicht unüblich.

Abgesehen davon: wenn ich die Pressemitteilungen so querbeet lese, ist man bei Neuvermietung (zumindest theoretisch) auch an den vorherigen Mietpreis gebunden und darf nicht fröhlich die Miete erhöhen wie man lustig ist.

54

15.01.2017, 13:51

@jens

das ist richtig..bei Neuvermietung sind Mietspiegel für die Tonne

Neubauten

Zieht der Mieter in ein neu errichtetes Mietshaus, greift die
Mietpreisbremse nicht. Der Vermieter muss sich nicht an einen
vorhandenen Mietspiegel oder einen Durchschnittspreis in der Gemeinde
oder Stadt halten.

Ob ein Mietshaus unter das Label Neubau fällt, hängt von der
Bezugsfertigkeit des Gebäudes ab und hier hat der Gesetzgeber als Datum
den 01. Januar 2014 festgelegt. Wenn sie Zweifel haben, sollten sie sich
erkundigen, zu welchem Datum die Stadt oder Gemeinde die
Bezugsfertigkeit erteilt hat.

Zu beachten sind jedoch die Grenzen der Mietpreisüberhöhung oder der Mietwucher!

So schützen § 5 des
Wirtschaftsstrafgesetzes und § 291 des Strafgesetzbuches den Mieter vor
missbräuchlich hohen Mieten. Nach § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes darf
die Miete nicht mehr als 20 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete
liegen. Diese Grenze darf nur überschritten werden, wenn dies zur
Deckung der laufenden Kosten des Vermieters erforderlich ist.
Die
"Wuchergrenze" des § 291 des Strafgesetzbuches muss dabei freilich
eingehalten werden. Das heißt: Die Miete darf nicht im "auffälligen
Missverhältnis" zur Leistung des Vermieters stehen. Nach einer
Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist dies bei Mieten der Fall, die um
50 % die ortsübliche Vergleichsmieten überschreiten.

Zieht der erste Mieter aus, fällt auch die Zweit- oder
Drittvermietung nicht unter die Mietpreisbremse. Der Vermieter kann den
Preis weiter frei festlegen.
Fazit:Nix mit, alle haben die gleiche Miete! :rolleyes:

@borgg

deine Stammelei nervt!

55

15.01.2017, 13:55

@jens
So schützen § 5 des
Wirtschaftsstrafgesetzes und § 291 des Strafgesetzbuches den Mieter vor
missbräuchlich hohen Mieten. Nach § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes darf
die Miete nicht mehr als 20 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete
liegen. Diese Grenze darf nur überschritten werden, wenn dies zur
Deckung der laufenden Kosten des Vermieters erforderlich ist.

Naja, ist doch schonmal eine andere aussage also die von Grotto. Jetzt darf es also plötzlich doch bis zu 20% mehr sein?

@Jacobs:
ach wieso dass denn? Ist es in D verboten zu vermieten, wenn man nicht deinen erlesenen Intellekt hat?

56

15.01.2017, 14:02

in meinem Text gehts um Neuvermietungen u. Neubau und nicht um bestehende Altmietverträge

:baaa:

57

15.01.2017, 15:02

kannst du mir ja gerne mal erklären, wie dann überhaupt Mieterhöhungen in der Praxis über einen Stand X hinaus möglich sein sollen


Ich habe keine Zeit und Lust alles für Dich aufzuschreiben, aber dieser Link wird Dir weiter helfen

58

15.01.2017, 15:02

Hatte "Mietpreiserhöhung" anstatt "MietpreisÜBerhöhung" gelesen.

Abgesehen davon find ich's interessant, dass im Mietrecht der Neumieter schlechter gestellt ist, als ein Altmieter. Mit welchem Recht eigentlich? Völlig überreguliert das ganze.

Mir kräuseln sich überhaupt die Fußnägel, wenn ich an das Prozedere denke, dass ein Vermieter den Mieter um die Zustimmung zur Erhöhung bitten muss. Und wenn er verweigert muss er das ganze einklagen. Wie lächerlich ist das denn? Als ob Gerichte nicht sinnvolles zu tun hätten. Und nur wegen 'nem Formfehlerchen kann man als Mieter ewigkeiten Mimimi machen. Genau diese Mentalität nervt MICH bei DIR.

59

15.01.2017, 16:29

Bei Neuvermietung gilt eben auch Vertragsfreiheit, da ist überhaupt nix überreguliert, im Gegenteil!
Und wenn man Zusammenhänge nicht kennt, ist alles lächerlich!(Vertragsänderung ect.)

also halt einfach deine Klappe! :rolleyes:

60

16.01.2017, 10:31

Es läuft immer darauf hinaus, das die große Wohnungsvermietgesellschaft GmbH & Co.KG mbH ukg. haftet sowieso keiner........ regel konform ihre Interessen durchboxt.
Das immer weniger kleinere Vermieter mutig genug sind, in Objekte zu investieren, wundert dann auch keinen mehr.


Im Fall Mielke würde ich auch gegen den neuen Vermieter ankämpfen. 20 % Mieterhöhung ist schon heftig, da will der neue Vermieter abkassieren und mit den neuen
Mietpreisen die Immobilie gewinnbringend weiter verkaufen (schätze ich mal, sieht so aus).