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nC_eru

Erleuchteter

  • »nC_eru« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 5 381

Wohnort: Bremen

Beruf: Physiker

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1

29.11.2016, 23:00

Kleine Rechtsfrage (Uni zögert Ausgabe eines Bachelorzeugnis hinaus)

Hallo allwissendes Masters,

eine kleine Rechtsfrage. Folgender Fall:
Eine Person studiert an einer Universität im 6. Semester Bachelor und steht kurz vorm Abschluss. Die letzte Abgabe ist eine Gruppenarbeit in zweier Gruppen.
Sagen wir die Person die ich meine sei in Gruppe A. Jetzt hat eine Gruppe B einen Teil von der Arbeit der Gruppe A abgeschrieben. Es wird ein Plagiatsfall festgestellt und an das Prüfungsamt weitergeleitet.
Das Prüfungsamt möchte von allen Personen aus Gruppe A und Gruppe B eine Stellungsnahme. Die beiden Personen der Gruppe A schreiben in die Stellungsnahmen inhaltlich das gleiche, indem unter anderem der exakte Wortlaut des abgeschriebenen Teils von Gruppe B steht und eine plausible Erklärung, wie die eine Person aus Gruppe B ohne Wissen der Personen aus Gruppe A den Teil hätte abschreiben können. Hierzu sei angemerkt, dass Gruppe A im Vergleich zu der Fassung die Gruppe B abgeschrieben hat 1-2 Sätze umgeschrieben hat. Außerdem hat die andere Person der Gruppe den Teil verfasst, um den es hier geht (meine Person ist also nur indirekt beteiligt). Der Verantwortliche des Prüfungsamt meinte schon zu diesem Zeitpunkt, dass der Fall eigentlich eindeutig sei. Von Gruppe B hat scheinbar überhaupt nur einer eine Stellungsnahme geschrieben.

Das ganze ist jetzt schon einige Wochen (bald zwei Monate) her, der Verantwortliche vom Prüfungsamt reagiert nicht auf E-Mails und war zur öffentlichen Sprechstunde nicht anwesend. Da es sich um die letzte Prüfung im Bachelor handelt, wird damit das Bachelorzeugnis deutlich hinausgezögert.
Meiner Ansicht nach entsteht der Person dadurch ein Schaden, da sie mit einem Bachelorzeugnis deutlich bessere Chancen hätte einen Job zu bekommen. Durch das langzeitige Nicht-Bearbeiten der Universität bzw. des Verantwortlichen im Prüfungsamt trotz eigentlich eindeutigen Fall entsteht meiner Logik nach zufolge ein Schaden.
Ganz abgesehen davon studiert die Person vorläufig bereits im Master und hat eine Deadline zur Abgabe des Zeugnis. Die ist zwar noch ein bisschen hin, aber auch in Hinblick darauf wäre ein wenig Druck sehr wünschenswert.

Nun meine eigentliche Frage: Hat die Person einen Anspruch/Chancen auf Schadensersatz? Lohnt es sich überhaupt mit so einem Fall zu einem Anwalt zu gehen, oder sollte man lieber den unkomplizierten Weg über den nächsten Vorgesetzen wählen?

2

29.11.2016, 23:31

Weder noch. Fall dem neuen Prüfungsamt (vom Master) offen vorlegen und alles erläutern, bis dahin das vorläufige Bachelorzeugnis vorlegen. Die werden sich hüten, denjenigen deswegen aus dem Master zu schmeißen, das ist verschwendetes Geld für sie selbst. Und falls das vorläufige BA-Zeugnis ebenfalls noch nicht vorliegt, einfach einen Termin beim Dekan der Fakultät des ehemaligen Studiengangs machen und es quasi über den Kopf des Prüfungsamtes hinweg auf der nächsthöheren Ebene erwirken/einfordern. Der Fall selbst hat nichts mit der Tatsache zu tun, dass die besagte Person faktisch schon fertig mit dem Studium ist und nur noch auf ihr Zeugnis wartet. Wenn sich ein so großes Plagiat respektive eine so große Schuld ergeben sollte, dass die Person ihren Bachelorabschluss dadurch verliert, wird sie ihn sowieso nachträglich verlieren. Von so einem Fall habe ich aber in meinem gesamten Leben noch nie gehört, aka passiert sowas höchstens bei Beschiss in Abschlussarbeiten oder Dissertationen. Und so wie du es schreibst, hat sie ja sowieso überhaupt gar keine Schuld, da sie von dem Abschreiben nichts wusste.

Tl;dr:
1. keine Angst haben
2. Balls zeigen
3. kein Mensch braucht dazu einen Anwalt -> Rhetorik und Durchhaltevermögen (viele Emails/Telefonate/Termine wahrnehmen!) sind hier gefragt

MfG gl hf

Zitat

"If there was no darkness -
how could we see the light?"

3

30.11.2016, 09:03

Du brauchst schon einen Anwalt, wenn du wg. so einem Fall jemanden zivilrechtlich auf Schadensersatz verklagen willst (das war ja Erus Teilfrage).

Meine Zivilrechtsvorlesung ist Jahre her und ich bin mir nicht mehr sicher, wie die Anspruchsgrundlagen waren.. aber gefühlt ist das alles zu weich (da müsstest du schon konkret vorweisen können, dass du Job XY, der schon in Aussicht war (evtl. vertraglich festgehalten mit der Bedingung des Abschlusses), mit Monatsgehalt Z, wg. dem fehlenden Nachweis nicht antreten konntest)