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Wednesday, April 1st 2015, 3:30pm

Kein Mietvertrag, keine Miete?

Ich wohne jetzt schon seit fast 3 Monaten in einer Wohnung und zahle keine Miete. Der Vermieter war beim Einzug nicht da und beim ersten Treffen hat er mir auch keinen Mietvertrag gegeben. Hab dann gedacht irgendwann kommt er auf mich zu, hat er aber nicht gemacht. Er hat es aber bisher aber auch nicht bemerkt.
Bin voraussichtlich noch 3 Monate in dem Ort.

Die Frage ist, was ich machen soll, wenn er es bemerkt.
Hab schon mit dem Gedanken gespielt mir sofort ne neue Wohnung zu suchen und dann findet er mich nicht mehr. ;)

Rein rechtlich gilt das als mündlicher Mietvertrag?

Unmoralisch ist es für mich nicht, der hat hier mehrere Häuser in der Straße und ist sicher Millionär...
live is live, nana nanana :D

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Original von -=)GWC(RaMsEs
von 50k könnte ich in münchen nicht mehr leben.

2

Wednesday, April 1st 2015, 3:36pm

Ich wohne jetzt schon seit fast 3 Monaten in einer Wohnung und zahle keine Miete. Der Vermieter war beim Einzug nicht da und beim ersten Treffen hat er mir auch keinen Mietvertrag gegeben. Hab dann gedacht irgendwann kommt er auf mich zu, hat er aber nicht gemacht. Er hat es aber bisher aber auch nicht bemerkt.
Bin voraussichtlich noch 3 Monate in dem Ort.

Die Frage ist, was ich machen soll, wenn er es bemerkt.
Hab schon mit dem Gedanken gespielt mir sofort ne neue Wohnung zu suchen und dann findet er mich nicht mehr. ;)

Rein rechtlich gilt das als mündlicher Mietvertrag?

Unmoralisch ist es für mich nicht, der hat hier mehrere Häuser in der Straße und ist sicher Millionär...
Und ob er Darlehen auf den Häusern hat weißt du auch? Wow unfassbar so eine Aussage (letzter Satz @Ice) :kotz:

Du wirst ja was mit ihm ausgemacht haben oder gilt für dich das gesprochene Wort nichts?
Es gibt Diebe, die nicht bestraft werden und einem doch das kostbarste stehlen: die Zeit.
Napoleon

  • "_Icedragon_" started this thread

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3

Wednesday, April 1st 2015, 3:43pm

Naja, wenn er's bis jetzt nicht bemerkt hat wird es ihm nicht wehtun.
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Wednesday, April 1st 2015, 4:11pm

Gilt eine Mietvertrag nach 3 Monaten Duldung nicht automatisch als geschlossen, oder sowas? ;)

Temudjin

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5

Wednesday, April 1st 2015, 8:02pm

Ich denke du wirst am Ende zahlen müssen, immerhin bist du eingezogen und konntest wohl kaum annehmen dass die Wohnung kostenlos vermietet wird :D

Invader

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6

Wednesday, April 1st 2015, 9:11pm

Nur weil er es nicht anspricht heißt das nicht das er dumm ist.
Finds immer schade wenn sowas ausgenutzt wird. Bitte zahlen!

Gruß
Inva

  • "_Icedragon_" started this thread

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7

Thursday, April 2nd 2015, 3:25am

genau, ihr streber, ich werd ihm jetzt hinterherlaufen und ihm das geld in den briefkasten legen, damit er sich nen besseren mercedes leisten kann. :D
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8

Thursday, April 2nd 2015, 7:43am

Rein rechtlich muss Dir klar sein das Du im Zahlungsverzug bist!

Ein Kumpel von mir ging es aber mal beim Autokauf bei nem Händler ähnlich.
Da wurde auf grund eines Defektes der Preis herabgesetzt.
Eine neue Rechnung kam aber nicht.
Nach 3 Jahren hat er dann das Auto wieder verkauft :O

9

Thursday, April 2nd 2015, 8:35am

genau, ihr streber, ich werd ihm jetzt hinterherlaufen und ihm das geld in den briefkasten legen, damit er sich nen besseren mercedes leisten kann. :D

Das hat doch nichts mit Streber zu tun.
Wenn er dann nach 6 Monaten kommt jammerst rum, dass es auf einmal zu viel ist oder legst es brav bei Seite?

btw scheinst Du gerne nach Äußerlichkeiten zu urteilen. Mercedes + Häuser = Millionär LOL Geil Wie alt bist du? 5 ?
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Napoleon

  • "_Icedragon_" started this thread

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Thursday, April 2nd 2015, 8:54am

Keine Angst, ich bin keiner der sein Geld verballert. ;)
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11

Thursday, April 2nd 2015, 9:24am

muss man das "April, April" nicht noch am 1. April sagen? :O

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12

Thursday, April 2nd 2015, 9:33am

liest sich echt wie ein schlechter Aprilscherz ......wäre zumindest ne gute Ausrede um seinen Ruf zu erhalten.

Wenn die Bude iO ist, hat Miete zahlen für mich höchste Priorität.

Im übrigen:

Da der schriftlich abgeschlossene Mietvertrag keine Pflicht ist, kann ein Mietverhältnis auch zustande kommen, wenn kein Mietvertrag vorhanden ist.

Ist kein Mietvertrag vorhanden, gelten die Regelungen des BGB.

Auch wenn kein schriftlicher Mietvertrag vorhanden ist, so ist auch ein mündlicher Mietvertrag seine rechtliche Gültigkeit. Da bei mündlichen Absprachen kein schriftlicher Mietvertrag vorhanden ist, sind hier die Grundlagen des BGB §535 ff
für Mieter und Vermieter bindend. Inhalt dieser Regelungen sind unter
anderem die einzuhaltenden Kündigungsfristen, Fälligkeiten der zu
zahlenden Mieter und das Recht auf Mietminderung bei entstehenden
Mängeln.

Ist kein Mietvertrag vorhanden, so gelten die Regelungen nach § 542 BGB – § 546 a BGB zusätzlich der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten. Die Kündigung eines Mietertrages muss auch bei einem mündlich abgeschlossenen Vertrag, schriftlich erfolgen.

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13

Thursday, April 2nd 2015, 10:55am

ein mietvertrag ist zu stande gekommen, zu den abgesprochenen konditionen.

miete ist eine bringschuld, wie schon geschrieben, befindest du dich in zahlungsverzug. für das nutzen der wohnung wäre unabhängig vom mietvertrag auch eine nutzungsentschädigung zu zahlen.

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14

Thursday, April 2nd 2015, 1:50pm

Naja, dann wart ich mal ab was passiert, wenn er auf mich zukommt, werd ich wohl zahlen, auch wenn das Internet (mit im mdl. Vertrag) total schlecht ist.
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Thursday, April 2nd 2015, 4:20pm

erst oder zweite link bei google...

http://www.mietrecht-hilfe.de/mietvertra…ietvertrag.html


ist es ein zeitmietvertrag in deinem falle? unabhängig davon wäre es dann, dass du dann statt miete aber eine nutzungsentschädigung schuldest ;)

kündigen nicht vergessen, wenn du in drei monaten ausziehen willst, kündigung muss spätestens am montag beim vermieter vorliegen, dann gilt der april noch mit zur frist.

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Thursday, April 2nd 2015, 6:14pm

Ja, Zeitmietvertrag, 6 Monate war die Abmachung. Aber mündlich gibt's das anscheinend nicht, wäre also ein unbefristeter Vertrag, bei dem ich die Kündigungsfrist einhalten muss. Ist eigentlich also nicht so gut für mich. Hab aber bis 15. April Zeit, kann mir das ja noch überlegen.^^
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Sunday, April 5th 2015, 8:46pm

Naja, dann wart ich mal ab was passiert, wenn er auf mich zukommt, werd ich wohl zahlen, auch wenn das Internet (mit im mdl. Vertrag) total schlecht ist.


Vergiss dann aber, da Du Dich im Zahlungsverzug befindest, nicht, auch gleich die Verzugszinsen mit zurück zu legen

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18

Monday, April 6th 2015, 10:51am

Hmm das glaub eher ich nicht.

Auf http://www.steuer-schutzbrief.de/steuert…le-tabelle.html steht jedenfalls:

Für Gläubiger von Verbrauchern gilt: Wenn Ihr Schuldner
Verbraucher ist, müssen Sie ihn erstmalig mahnen, damit er in Verzug
gerät. Daher können Sie erst ab der zweiten Mahnung Verzugszinsen
verlangen.

Außerdem haben wir mündlich gar keinen konkreten Zahlungszeitpunkt ausgemacht. Deshalb seh ich auch noch gar nicht, warum ich im Zahlungsverzug sein soll.
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19

Monday, April 6th 2015, 8:06pm

Möglich, dass ich irgendeinen der folgenden Links falsch interpretiere oder sie nicht mehr aktuell sind. Da ich kein Rechtsanwalt bin fehlt mir da das nötige Hintergrundwissen. Dennoch:

Grundsätzlich musst Du nicht mehr gemahnt werden, um in Zahlungsverzug zu geraten, dies geschieht automatisch 30 Tage nach Rechnungsstellung:

http://www.foerderland.de/itoffice/rechn…zahlungsverzug/

Die Zahlungszeitpunkte für Mieten sind gesetzlich geregelt:

http://dejure.org/gesetze/BGB/556b.html

Laut folgenden Informationen aus dem Mietrechtslexikon gerätst Du als Mieter ohne Mahnung sofort in Zahlungsverzug:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexiko…end_zverzug.htm

Ich weiß allerdings nicht, wie aktuell die Informationen aus dem Mietrechtslexikon sind, denn dort ist auch noch die Rede davon, dass bei nicht bezahlten Rechnungen eine Mahnung notwendig sei um in Verzug zu geraten, was meines Wissens nicht mehr der Fall ist. Wenn das so aktuell sein sollte gilt zusammengefasst jedenfalls:
  • Zahlungszeitpunkte für die Entrichtung der Miete sind gesetzlich geregelt (§556b BGB), somit dürfte es Dir schwer fallen Dich mit "wir haben keinen Zahlungstermin vereinbart" rauszureden
  • als Mieter befindest Du Dich sofort im Zahlungsverzug, sobald eine Miete 3 Tage überfällig ist. Eine Mahnung ist nicht notwendig, da Zahlungszeitpunkt gesetzlich geregelt
  • Zahlungsverzug kann zu fristloser Kündigung des Mietverhältnisses führen



Ganz blöd wird es für Dich dann, wenn das Ganze auch noch in einem negativen Schufa Eintrag resultiert. In diesem Fall unter anderem viel Spaß bei der zukünftigen Wohnungssuche.


Das jetzt mal unberührt davon, was ich von Menschen halte, die so vorgehen, wie Du es grad tust (ohne guten Grund eine Leistung nicht zu bezahlen, die man in Anspruch nimmt - wie groß Dein Geschrei wohl wäre, wenn Dein Arbeitgeber so verfahren würde), aber das tut ja in diesem Falle nichts zur Sache.

siehe auch http://dejure.org/gesetze/BGB/288.html

This post has been edited 2 times, last edit by "DS_Don_Grotto" (Apr 6th 2015, 8:21pm)


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20

Tuesday, April 7th 2015, 7:02pm

Dann wohn ich halt in ner Hütte, das ist sowieso naturnäher. ;)
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Thursday, April 9th 2015, 5:22pm

Ha, jetzt hat er's doch bemerkt. ;) Ich zahl natürlich.
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Ede G

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22

Friday, April 10th 2015, 4:51pm

Wie jetzt? Du zahlst einem Kapitalistenschwein Geld!!! Versager!

Hätteste dich bei deinem lokalen Mitnormadenbund schlau gemacht, wie man sowas richtig abzieht. Vermieter haben auch so Vereine, wie z.B. Haus- und Grundverein. Das wäre nur ausgleichende Ungerechtigkeit. Dass man einen fehlenden Mieteingang nicht bemerkt, wenn man viele Häuser hat, kann schon mal passieren, weil das normal als Dauereinzug laufen soll, aber am Jahresende wird abgerechnet.

Warum er so fahrlässig mit dem Mietvertrag umgeht, ist mir allerdings schleierhaft. Es sei denn, es war wirklich tatsächlich ein Aprilscherz. Der war dann gelungen. Beim Geld verstehn die Leute keinen Spass! Jawohl! Hach ja wie sich die Zeiten ändern, alles dekadente, übersättigte Kapitalisten hier im Masters, furchtbar ... bin gespannt, wann der Erste nen Herzkasper kriegt... ;)